Amtsblatt der Stadt Köln, 47. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 5

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Der
Oberbürgermeister
Amtsblatt der Stadt Köln
44. Jahrgang
Jahrgang
47.
G 2663
2663
G
Ausgegeben
am 5.
23.Oktober
Januar 2016
2013
Ausgegeben am
Inhalt
Inhalt
047
Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung über die
Öffentliche
Bekanntmachung von Bauleitplänen
Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln
vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen
295 Beschluss
des Stadtentwicklungsausschusses
über
nach § 8 Absatz
1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
die
Offenlage vom
eines29.
Entwurfs
zur Änderung
eines
Maßnahmen
November
2012
Seite 45
Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Vitalisstraße
in
Köln-Müngersdorf,
2.
Änderung
048 Arbeitstitel:
Seite
395
Rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung der
296
049
297
050
298
Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der
Beschluss
des Stadtentwicklungsausschusses
zurKöln
Gebührensatzung
für den Schlachthof der Stadt
Einleitung
eines Verfahrens
zur Änderung eines
und der Satzung
für den Schlachtviehgroßmarkt,
den
Bebauungsplans
Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln Seite 46
Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf,
2.Frühzeitige
Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Seite 396
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
Stadtentwicklungsausschusses
Arbeitstitel:des
Weiden-Süd/Teilbereich
Grünzug Westzur
in
Einleitung
eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Köln-Weiden,
3. Änderung
Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel
Seite 47
Seite 396
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Einziehung
einer
Teilfläche
ausder
dem
städtischen
zwischen der
Stadt
Köln und
Stadt
TroisdorfFlurstück
931 der Gerhard-Bruders-Straße, Gemarkung
(Rhein-Sieg-Kreis)
Müngersdorf, Flur 75, Köln Ossendorf
Seite 48
Seite 397
051
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln
Bekanntmachung Jägerprüfungstermine
Seite 48
052
Öffentliche Bekanntmachung
Seite 49
053
Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 3c UVPG
Seite 49
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
054
Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b
Seite 50
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL
055
Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs
des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q)
Seite 51
056
Sicherung und Bewachung von städtischen
Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r
Seite 52
057
Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q
Seite 54
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren
058
Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54
059
Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und
Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c
Seite 56
060
Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger
Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und
Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c
061
Seite 57
Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Ottostraße - 2013/0012-3_c
Seite 58
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren
062
Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches
Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q
Seite 60
063
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln
über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem
Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q
Seite 61
Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich
Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q
Seite 63
064
Nummer39
3
Nummer
295 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über
065
Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil
die
eines Entwurfs zur
Änderung
des Offenlage
Integrierten Handlungskonzeptes
MÜLHEIM
2020 eines
(2013/0092/4)
Seite 65
Bebauungsplans
im beschleunigten Verfahren
Arbeitstitel:
Vitalisstraße
in
Köln-Müngersdorf,
2.
Änderung
Verhandlungsverfahren nach VOF
066
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der
Öffentliche
Auslegung
des Entwurfs zur 2. ÄnderungSeite
des67BeObjektplanung
(2013/0008/4)
bauungsplans Nummer 62459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung
des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch
für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße und östlich der
Vitalisstraße betreffend die Flurstücke 188/10, 188/11, 188/17,
188/18, 657, 807, 1508, 1509, 1510, 1544, 1545, 1799, 1800,
047 Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzungder
über
die
1802,
1806, 1807, 1971, 1979, 1992 und 3897/188
GemarFestlegungen
gemäß
§
8
der
Satzung
der
Stadt
kung Müngersdorf, Flur 77 in Köln-Müngersdorf
Köln vom
28. Februar
2005 über die Erhebung
von
Arbeitstitel:
Vitalisstraße
in Köln-Müngersdorf,
2. Änderung
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für
straßenbauliche
Ziel der
Planung ist es,Maßnahmen
die Wohnfunktion im Änderungsbevom 29. November 2012
reich zu stärken. Nach dem Abbruch der vorhandenen Bebauung soll durch Nachverdichtung eine drei- bis fünfgeschossige
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012
Bebauung für Gewerbe, Wohnen und gemischte Nutzung eraufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabmöglicht werden, die ausschließlich von der Josef-Lammergabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
ting-Allee und der Stolberger Straße erschlossen werden soll.
21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610)
in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der GemeindeordDie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des
nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bebauungsplanes Nummer 62459/03 mit Begründung erfolgt
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/
in der Zeit vom 13. Oktober bis 14. November 2016 einschließSGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die
lich
beim Stadtplanungsamt
(Stadthaus),
2,
Erhebung
von Beiträgen nach
§ 8 AbsatzWilly-Brandt-Platz
1 Satz 2 KAG NRW
50679
Köln,
für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt
Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
Montag geltenden
und Donnerstag
vonbeschlossen:
8 bis 16 Uhr,
Fassung - diese Satzung
Dienstag
von 8 bis 18 Uhr,
Mittwoch und Freitag § 1
von 8 bis 12 Uhr,
sowie nach besonderer Vereinbarung,
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesein
Zimmer
09 B 20.
henen
straßenbaulichen
Maßnahmen werden gemäß § 8 der
Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach
Während
Auslegungsfrist
können
Stellungnahmen
abge§ 8 Absatzder
1 Satz
2 KAG NRW
für straßenbauliche
Maßnahgeben
werden,
über die
der Rat Festlegungen
entscheidet. Nicht
fristgerecht
men vom
28.02.2005
folgende
getroffen:
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Ein
1. Augustastraße
(Stadtbezirk
9)
Antrag
nach
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
in dem
Straßenabschnitt
wenn
dieGraf-Adolf-Straße
den Antrag stellende Person nur Einwendungen gelvon
tendbismacht,
die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Vincenzstraße
(§ 3Anliegerstraße
Absatz 2 Baugesetzbuch)
nicht oder
verspätet
geltend gegemäß § 3 Absatz
2 Ziffer
1
macht
hat, aber der
hätte
geltend machen können.
Erneuerung
Straßenbeleuchtung
mit Ausnahme einer
Leuchte durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.
Köln, den 22. September 2016
Die Oberbürgermeisterin,
in
Vertretung
2. Buchheimer Straße
(Stadtbezirk 9)
in dem Straßenabschnitt
gez.
Franz-Josef Höing,
von Mülheimer Freiheit
Beigeordneter
bis Adamsstraße
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 5. Oktober 2016
296 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung eines Verfahrens zur Änderung eines
Bebauungsplans
Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf,
2. Änderung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
15. September 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren
zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher
Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und
1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510,
Nordwest- und Südwest­grenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes1545, Südostgrenze des Flurstückes
519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Ossendorf – Arbeitstitel: Von-HünefeldStraße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung – einzuleiten mit dem
Ziel, auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung
Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hünefeld-Straße Einzelhandel
auszuschließen.
Köln, den 26. September 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 26. September 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Nummer 39
Seite 396
297 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
15. September 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich
der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung
Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in KölnPorz-Langel – Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel –
einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage
für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis
des von der Vorhabenträgerin durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.
Köln, den 29. September 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Köln, den 29. September 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 5. Oktober 2016
298 Einziehung einer Teilfläche aus dem städtischen
Flurstück 931 der Gerhard-Bruders-Straße, Gemarkung Müngersdorf, Flur 75, Köln Ossendorf
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am
12.09.2016 beschlossen, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 931, Gemarkung Müngersdorf, Flur 75,
gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles einzuziehen.
Die Einziehung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung
wirksam.
Ein Plan, aus dem die Lage der eingezogenen Flächen ersichtlich ist, kann beim
Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13 C 60,
montags und donnerstags
dienstags
mittwochs und freitags
von 8.00 – 16.00 Uhr,
von 8.00 – 18.00 Uhr,
von 8.00 – 12.00 Uhr,
sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/
221-22743) eingesehen werden.
Die oben genannte Einziehung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Köln,
erhoben werden.
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag
Cornelia Müller, stellvertretende Amtsleiterin
Nummer 39
Seite 397
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 5. Oktober 2016
Nummer 39
Seite 398
Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
G 2663
Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
10.10.2016
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
Stadthaus Deutz
15.00 Uhr
11.10.2016
Kunstbeirat
Rathaus Spanischer Bau,
Theodor-Heuss-Saal (Raum-Nr. A 119)
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected]
Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de
Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829.
Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ”
Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln
bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
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Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der
Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.