Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Der Oberbürgermeister Amtsblatt der Stadt Köln 44. Jahrgang Jahrgang 47. G 2663 2663 G Ausgegeben am 5. 23.Oktober Januar 2016 2013 Ausgegeben am Inhalt Inhalt 047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen 295 Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche die Offenlage vom eines29. Entwurfs zur Änderung eines Maßnahmen November 2012 Seite 45 Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung 048 Arbeitstitel: Seite 395 Rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung der 296 049 297 050 298 Stadt Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zurKöln Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Einleitung eines Verfahrens zur Änderung eines und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Bebauungsplans Schlachthof und den Fleischgroßmarkt der Stadt Köln Seite 46 Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2.Frühzeitige Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Seite 396 gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss Stadtentwicklungsausschusses Arbeitstitel:des Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug Westzur in Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Köln-Weiden, 3. Änderung Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel Seite 47 Seite 396 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Einziehung einer Teilfläche ausder dem städtischen zwischen der Stadt Köln und Stadt TroisdorfFlurstück 931 der Gerhard-Bruders-Straße, Gemarkung (Rhein-Sieg-Kreis) Müngersdorf, Flur 75, Köln Ossendorf Seite 48 Seite 397 051 Der Oberbürgermeister der Stadt Köln Bekanntmachung Jägerprüfungstermine Seite 48 052 Öffentliche Bekanntmachung Seite 49 053 Bekanntmachung Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Seite 49 Öffentliche Ausschreibung nach VOB 054 Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b Seite 50 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL 055 Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q) Seite 51 056 Sicherung und Bewachung von städtischen Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r Seite 52 057 Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q Seite 54 Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren 058 Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54 059 Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c Seite 56 060 Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c 061 Seite 57 Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte Ottostraße - 2013/0012-3_c Seite 58 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren 062 Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q Seite 60 063 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q Seite 61 Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q Seite 63 064 Nummer39 3 Nummer 295 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über 065 Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil die eines Entwurfs zur Änderung des Offenlage Integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 eines (2013/0092/4) Seite 65 Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren Arbeitstitel: Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung Verhandlungsverfahren nach VOF 066 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. ÄnderungSeite des67BeObjektplanung (2013/0008/4) bauungsplans Nummer 62459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße und östlich der Vitalisstraße betreffend die Flurstücke 188/10, 188/11, 188/17, 188/18, 657, 807, 1508, 1509, 1510, 1544, 1545, 1799, 1800, 047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzungder über die 1802, 1806, 1807, 1971, 1979, 1992 und 3897/188 GemarFestlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt kung Müngersdorf, Flur 77 in Köln-Müngersdorf Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Arbeitstitel: Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf, 2. Änderung Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Ziel der Planung ist es,Maßnahmen die Wohnfunktion im Änderungsbevom 29. November 2012 reich zu stärken. Nach dem Abbruch der vorhandenen Bebauung soll durch Nachverdichtung eine drei- bis fünfgeschossige Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 Bebauung für Gewerbe, Wohnen und gemischte Nutzung eraufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabmöglicht werden, die ausschließlich von der Josef-Lammergabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom ting-Allee und der Stolberger Straße erschlossen werden soll. 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der GemeindeordDie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des nung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bebauungsplanes Nummer 62459/03 mit Begründung erfolgt Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/ in der Zeit vom 13. Oktober bis 14. November 2016 einschließSGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die lich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), 2, Erhebung von Beiträgen nach § 8 AbsatzWilly-Brandt-Platz 1 Satz 2 KAG NRW 50679 Köln, für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung Montag geltenden und Donnerstag vonbeschlossen: 8 bis 16 Uhr, Fassung - diese Satzung Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag § 1 von 8 bis 12 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung, Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesein Zimmer 09 B 20. henen straßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach Während Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge§ 8 Absatzder 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahgeben werden, über die der Rat Festlegungen entscheidet. Nicht fristgerecht men vom 28.02.2005 folgende getroffen: abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein 1. Augustastraße (Stadtbezirk 9) Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, in dem Straßenabschnitt wenn dieGraf-Adolf-Straße den Antrag stellende Person nur Einwendungen gelvon tendbismacht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung Vincenzstraße (§ 3Anliegerstraße Absatz 2 Baugesetzbuch) nicht oder verspätet geltend gegemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 macht hat, aber der hätte geltend machen können. Erneuerung Straßenbeleuchtung mit Ausnahme einer Leuchte durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Köln, den 22. September 2016 Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung 2. Buchheimer Straße (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt gez. Franz-Josef Höing, von Mülheimer Freiheit Beigeordneter bis Adamsstraße Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 5. Oktober 2016 296 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung eines Bebauungsplans Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. September 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und 1403, Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502,1510, Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes1545, Südostgrenze des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Mathias-Brüggen-Straße in Köln-Ossendorf – Arbeitstitel: Von-HünefeldStraße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung – einzuleiten mit dem Ziel, auch in der schraffierten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hünefeld-Straße Einzelhandel auszuschließen. Köln, den 26. September 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 26. September 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Nummer 39 Seite 396 297 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. September 2016 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in KölnPorz-Langel – Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel – einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. Köln, den 29. September 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Köln, den 29. September 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 5. Oktober 2016 298 Einziehung einer Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 931 der Gerhard-Bruders-Straße, Gemarkung Müngersdorf, Flur 75, Köln Ossendorf Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 12.09.2016 beschlossen, eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 931, Gemarkung Müngersdorf, Flur 75, gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles einzuziehen. Die Einziehung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Plan, aus dem die Lage der eingezogenen Flächen ersichtlich ist, kann beim Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Zimmer 13 C 60, montags und donnerstags dienstags mittwochs und freitags von 8.00 – 16.00 Uhr, von 8.00 – 18.00 Uhr, von 8.00 – 12.00 Uhr, sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 0221/ 221-22743) eingesehen werden. Die oben genannte Einziehung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Köln, erhoben werden. Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Cornelia Müller, stellvertretende Amtsleiterin Nummer 39 Seite 397 Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 5. Oktober 2016 Nummer 39 Seite 398 Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt G 2663 Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen 10.10.2016 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Stadthaus Deutz 15.00 Uhr 11.10.2016 Kunstbeirat Rathaus Spanischer Bau, Theodor-Heuss-Saal (Raum-Nr. A 119) 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke. Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt. Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2; Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected] Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829. Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ” Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden. 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