Jahrgang 2016 Ausgegeben am 29. Februar 2016

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Jahrgang 2016
34. Verordnung:
Ausgegeben am 29. Februar 2016
Änderung der Steiermärkischen SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung
34. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2016, mit der die
Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und des § 13a Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl.
Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 7/2015, wird verordnet:
Die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, LGBl. Nr. 68/2007, zuletzt in der
Fassung LGBl. Nr. 12/2015, wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage 1 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2
der LEVO-SHG.
2. Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2
der LEVO-SHG.
3. Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2
der LEVO-SHG.
4. § 4 Abs. 5 lautet:
„(5) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 12/2015 tritt die Anlage 2 mit 1. Februar 2015 in Kraft.“
5. Dem § 4 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 34/2016
1. treten § 4 Abs. 5 und die Anlage 2 (Z. 2) mit 1. Februar 2016 in Kraft;
2. treten die Anlage 1 und die Anlage 2 (Z. 3) mit 1. März 2016 in Kraft; die Anlage 2 (Z. 3) tritt
mit Ablauf des 31. Jänner 2017 außer Kraft; mit 1. Februar 2017 tritt die Anlage 2 in der Fassung
der Novelle LGBl. Nr. 12/2015 wieder in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Schützenhöfer
www.ris.bka.gv.at