03.09.2015 Drucksache 6/1014 6. Wahlperiode Beförderungen und

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1014
Drucksache 6/
03.09.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rosin (SPD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Beförderungen und Höhergruppierungen von Lehrerinnen und Lehrern in Thüringen zum 1. Oktober 2015
Die Kleine Anfrage 397 vom 17. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut:
Nach Angaben der Landesregierung ist der 1. Oktober 2015 als landeseinheitlicher Beförderungstermin in
Thüringen vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt können demnach auch Beförderungen und Höhergrup­pierungen
von Lehrerinnen und Lehrern vorgenommen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Beförderung bzw. Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern liegen derzeit
vor (bitte nach Schularten getrennt aufführen)?
2. Wie viele Anträge auf Beförderung bzw. Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern sind 2015 bereits
beschieden worden (bitte nach Schularten getrennt aufführen)?
3. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge können am 1. Oktober 2015 berücksichtigt werden (bitte
nach Schularten getrennt aufführen)?
4. In welchem Umfang wird es am 1. Oktober 2015 zu Beförderungen bzw. Höhergruppierungen von Leh­
rerinnen und Lehrern kommen, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder seines Stellvertreters
wahrnehmen (bitte nach Schularten getrennt aufführen)?
5. Auf welche Weise stellt die Landesregierung sicher, dass die Umsetzung des Beschlus­ses des Thüringer
Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2014 (2 EO 462/14) zur Beförderungspraxis nicht zu einer
Benachteiligung von Lehrerinnen und Lehrern, die bereits die Aufgaben eines Schulleiters oder seines
Stellvertreters wahrnehmen, ge­genüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern um eine Beförderung
bzw. Höher­gruppierung führt?
6. In welchem Umfang wird es am 1. Oktober 2015 zu Beförderungen von Lehrerinnen und Lehrern kommen,
die 2014 schon als Schulleiterinnen bzw. Schulleiter bestellt wurden, bis­lang aber beamtenrechtlich nicht
ordnungsgemäß eingruppiert worden sind (bitte nach Schularten getrennt aufführen)?
Druck: Thüringer Landtag, 17. September 2015
Drucksache 6/
1014
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 2. September 2015 wie folgt beantwortet:
Zu 1. und 2.:
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) legt zu jedem Beförderungs- und Hö­
hergruppierungsstichtag im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens fest, welche Gruppen
von Lehrerinnen und Lehrern befördert bzw. höhergruppiert werden. Diese Verfahrensweise schließt nicht
aus, dass außerhalb des festgelegten Beförderungs- und Höhergruppierungsverfahrens Anträge auf Be­
förderung, Höhergruppierung, Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung oder Höhergruppierung
und anderes gestellt werden. Diese Anträge werden nicht nach bestimmten Gesichtspunkten statistisch er­
fasst und ausgewertet.
Zu 3.:
Mit Beschluss des Kabinetts vom 11. August 2015 wurden die organisatorischen Voraussetzungen für Be­
förderungen geschaffen. Dieser Beschluss ermöglicht erst jetzt eine endgültige Planung, so dass über die
Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten sowie den Beförderungstermin bisher noch nicht abschließend
entschieden worden ist.
Zu 4.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zu 5.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Das TMBJS wird dabei eine sachgerechte Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten auch unter Beachtung
des Beschlusses des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2015 vornehmen.
Zu 6.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Dr. Klaubert
Ministerin
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