An die Damen und Herren des Gemeinderates Den 17.11.2015 Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2015, Nr. 11/15 ÖFFENTLICH im Großen Sitzungssaal des Rathauses § 112 Wechsel im Gemeinderat 1. Ausscheiden von Herrn Reinmar Wipper 2. Regelung des Nachrückens 3. Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 20.10.2015 - § 56 nö – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss § 113 1. Der Gemeinderat bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 GemO und stimmt dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Reinmar Wipper aus dem Gremium aus wichtigem Grund zu. 2. Es wird festgestellt, dass für das Nachrücken von Frau Olivia von der Dellen in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. 3. Den durch das Nachrücken von Frau Olivia von der Dellen in den Gemeinderat notwendigen Änderungen bei den Ausschussbesetzungen und der Entsendung von Stadträten in verschiedene Gremien wird im Wege der Einigung gemäß der Anlage zugestimmt. Neubau einer inklusiven Kindertageseinrichtung mit Außenstelle Bücherei und Gemeinschaftsraum in Neckarhausen - Raumprogramm - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - Zeitschiene Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015 - § 42 – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen 1. Dem in Anlage 1 dargestellten vorläufigen Raumprogramm wird zugestimmt. GR 11.10.2015 Seite 2 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Esslingen und dem Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen für die Umsetzung des Moduls Schulkindergarten abschließend zu klären und dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2016 zur Beschlussfassung wieder vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Variante 1 die planerischen Voraussetzungen zu schaffen und einen Planungswettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung für den Neubau einer zentralen Einrichtung vorzubereiten. § 114 Auswahl der Straßenbeleuchtung für den 1. BA Fußgängerzone Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.10.2015 - § 58 – wird Bezug genommen. Tischvorlage Nr. 044 der Verwaltung vom 09.11.2015. Mehrheitlicher Beschluss bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Sachverhalts im 1. BA der Fußgängerzone in der Kirchstraße das Leuchtenmodell „Stele“ als Ersatz der vorhandenen Leuchte „Alter Markt“. 2. Die vorhandenen Standorte der historischen Altstadtleuchte „Alt Berlin“ bleiben erhalten § 115 Sanierung Steinachbrücke BW 10 am Stadtmuseum Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.10.2015 - § 61 – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss 1. Der Gemeinderat beschließt, die Steinachbrücke auf Grundlage der Erläuterungen im Sachvortrag denkmalgerecht zu sanieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Aufträge zur Sanierung im Rahmen der genehmigten Haushaltmittel zu beauftragen. § 116 Ersatzneubau BW 4 – Steinachbrücke bei Firma Deininger Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.10.2015 - § 62 – wird Bezug genommen. Mehrheitlicher Beschluss bei 6 Nein-Stimmen 1. Die Auftragsvergabe an den aus der Ausschreibung hervorgegangenen günstigsten Bieter wird beschlossen. 2. Der Bereitstellung von 70.000,- € als überplanmäßige Mittel zur Durchführung des Projekts wird zugestimmt. GR 11.10.2015 § 117 Seite 3 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen – "Winkelwiesen" in Wolfschlugen hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 27.10.2015 - § 18 nö – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss Die Vertreter/innen des Gemeinderats der Stadt Nürtingen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen werden beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 wird beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 28.09.2015. 2. Den Inhalten des Entwurfes der 29. Änderung wird zugestimmt. Maßgebend sind Planzeichnung vom 28.09.2015 sowie der Entwurf der Begründung vom 18.09.2015 und des Umweltberichts als Bestandteil der Begründung vom 14.09.2015. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. § 118 KulturRegion Stuttgart Lichtkunstfestival Aufstiege 2016 Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015 - § 39 – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen Für die Installationen von Oliver Feigl und Joachim Fleischer, mit denen sich die Stadt Nürtingen am Projekt "Aufstiege" der KulturRegion Stuttgart beteiligt, werden 15.000 € im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt. § 119 Monatlicher Zuschuss für den Mensaverein des Max-Planck-Gymnasiums Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015 - § 44 – wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss Bewilligung eines monatlichen Zuschusses von 420 € für den Mensaverein des Max-Planck-Gymnasiums ab 01.01.2016. GR 11.10.2015 § 120 Seite 4 Befristete Stellenschaffung von 2,0 Stellen der Entgeltgruppe E 4 als Fahrer der neu beschafften Elektrobusse für die Anbindung der Bachhalde Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 20.10.2015 - § 54 nö - wird Bezug genommen. Mehrheitlicher Beschluss bei 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen Es werden 2,0 Stellen der Entgeltgruppe E 4 vorerst befristet für die Projektlaufzeit von einem Jahr für die Fahrer der neu beschafften Elektrobusse für die Anbindung der Bachhalde geschaffen. § 121 Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen Es gibt hierzu keine Wortmeldungen. ÖFFENTLICH im Großen Saal der Stadthalle K3N § 122 Herstellung von kostengünstigem Wohnraum Auf die nichtöffentliche Verhandlung des Gemeinderates am 06.10.2015 wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 043 der Verwaltung vom 29.10.2015. Tischvorlage Nr. 045 der Verwaltung vom 10.11.2015. Der Vorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag auf geheime Abstimmung. Mehrheitlicher Beschluss bei 12 Ja-Stimmen Der Antrag auf geheime Abstimmung wird mehrheitlich abgelehnt. Mehrheitlicher Beschluss bei 24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen (ohne StR Morgenthaler) 1. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, das Objekt Gerberstraße 24, 26, 26.1 für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und umzusetzen. 2. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, das Objekt Metzinger Straße 33-35 für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und umzusetzen. 3. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, die Nanz-Wiese (Liebermannstraße) für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und im Hinblick auf die Hochspannungsleitung intensiv zu prüfen und im Roßdorf nach weiteren Standorten zu suchen. 4. Der Zwischennutzung der Grundschule Neckarhausen zur Anschlussunterbringung von Asylanten bis zur Fertigstellung der Punkte 1-3 (angestrebt wird Winter 2017/18) wird zugestimmt. Die GWN und Bauverwaltung werden mit den notwendigen Maßnahmen beauftragt. GR 11.10.2015 Seite 5 5. Die Verwaltung wird mit dem Erwerb des Grundstückes (Flurstücksnr. 508/1) Gerberstraße 22/2 beauftragt. § 123 Temporäre Erweiterung der Befugnisse für die Verwaltung aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation Auf die nichtöffentliche Verhandlung des Gemeinderates am 06.10.2015 wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 042 der Verwaltung vom 29.10.2015. Vorlage Nr. 041 der Verwaltung vom 28.10.2015. Stadtrat Dr. Staffa stellt den Antrag, die Ermächtigungen nicht bis auf weiteres, sondern nur für ein Jahr zu erteilen und dann jährlich neu zu entscheiden. Mehrheitlicher Beschluss Dem Antrag von Stadtrat Dr. Staffa, die Ermächtigungen nur für ein Jahr zu erteilen und dann jährlich neu zu entscheiden, wird zugestimmt. Einstimmiger Beschluss 1. Die Verwaltung wird für ein Jahr ermächtigt, Liegenschaftsangebote von Dritten unabhängig der Zuständigkeit des Gemeinderats anzumieten. 2. Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik für ein Jahr ermächtigt, im notwendigen Umfang befristete Stellen zu schaffen. Kenntnisnahme Der Gemeinderat nimmt von der Erforderlichkeit der im Sachverhalt der Vorlage Nr. 041 dargestellten Stellen Kenntnis. O. Heirich
© Copyright 2024 ExpyDoc