GR 10.11.2015 - Stadt Nürtingen

An die
Damen und Herren
des Gemeinderates
Den 17.11.2015
Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2015, Nr. 11/15
ÖFFENTLICH im Großen Sitzungssaal des Rathauses
§ 112
Wechsel im Gemeinderat
1. Ausscheiden von Herrn Reinmar Wipper
2. Regelung des Nachrückens
3. Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse
Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am
20.10.2015 - § 56 nö – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss
§ 113
1.
Der Gemeinderat bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 16
Abs. 1 GemO und stimmt dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Reinmar
Wipper aus dem Gremium aus wichtigem Grund zu.
2.
Es wird festgestellt, dass für das Nachrücken von Frau Olivia von der Dellen
in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.
3.
Den durch das Nachrücken von Frau Olivia von der Dellen in den Gemeinderat notwendigen Änderungen bei den Ausschussbesetzungen und der Entsendung von Stadträten in verschiedene Gremien wird im Wege der Einigung
gemäß der Anlage zugestimmt.
Neubau einer inklusiven Kindertageseinrichtung mit Außenstelle Bücherei
und Gemeinschaftsraum in Neckarhausen
- Raumprogramm
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Zeitschiene
Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015
- § 42 – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen
1. Dem in Anlage 1 dargestellten vorläufigen Raumprogramm wird zugestimmt.
GR 11.10.2015
Seite 2
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Esslingen und dem Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen für die Umsetzung des Moduls
Schulkindergarten abschließend zu klären und dem Gemeinderat im 1. Halbjahr 2016 zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Variante 1 die planerischen Voraussetzungen zu schaffen und einen Planungswettbewerb in Form einer Mehrfachbeauftragung für den Neubau einer zentralen Einrichtung vorzubereiten.
§ 114
Auswahl der Straßenbeleuchtung für den 1. BA Fußgängerzone
Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
27.10.2015 - § 58 – wird Bezug genommen.
Tischvorlage Nr. 044 der Verwaltung vom 09.11.2015.
Mehrheitlicher Beschluss bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des Sachverhalts im 1. BA der
Fußgängerzone in der Kirchstraße das Leuchtenmodell „Stele“ als Ersatz der
vorhandenen Leuchte „Alter Markt“.
2. Die vorhandenen Standorte der historischen Altstadtleuchte „Alt Berlin“ bleiben erhalten
§ 115
Sanierung Steinachbrücke BW 10 am Stadtmuseum
Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
27.10.2015 - § 61 – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die Steinachbrücke auf Grundlage der Erläuterungen im Sachvortrag denkmalgerecht zu sanieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Aufträge zur Sanierung im
Rahmen der genehmigten Haushaltmittel zu beauftragen.
§ 116
Ersatzneubau BW 4 – Steinachbrücke bei Firma Deininger
Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
27.10.2015 - § 62 – wird Bezug genommen.
Mehrheitlicher Beschluss bei 6 Nein-Stimmen
1. Die Auftragsvergabe an den aus der Ausschreibung hervorgegangenen günstigsten Bieter wird beschlossen.
2. Der Bereitstellung von 70.000,- € als überplanmäßige Mittel zur Durchführung
des Projekts wird zugestimmt.
GR 11.10.2015
§ 117
Seite 3
29. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft
Nürtingen – "Winkelwiesen" in Wolfschlugen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
27.10.2015 - § 18 nö – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss
Die Vertreter/innen des Gemeinderats der Stadt Nürtingen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen werden beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 wird beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 28.09.2015.
2. Den Inhalten des Entwurfes der 29. Änderung wird zugestimmt. Maßgebend
sind Planzeichnung vom 28.09.2015 sowie der Entwurf der Begründung vom
18.09.2015 und des Umweltberichts als Bestandteil der Begründung vom
14.09.2015.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
§ 118
KulturRegion Stuttgart Lichtkunstfestival Aufstiege 2016
Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015
- § 39 – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen
Für die Installationen von Oliver Feigl und Joachim Fleischer, mit denen sich die
Stadt Nürtingen am Projekt "Aufstiege" der KulturRegion Stuttgart beteiligt, werden
15.000 € im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.
§ 119
Monatlicher Zuschuss für den Mensaverein des Max-Planck-Gymnasiums
Auf die Verhandlung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses am 13.10.2015
- § 44 – wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss
Bewilligung eines monatlichen Zuschusses von 420 € für den Mensaverein des
Max-Planck-Gymnasiums ab 01.01.2016.
GR 11.10.2015
§ 120
Seite 4
Befristete Stellenschaffung von 2,0 Stellen der Entgeltgruppe E 4 als Fahrer
der neu beschafften Elektrobusse für die Anbindung der Bachhalde
Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am
20.10.2015 - § 54 nö - wird Bezug genommen.
Mehrheitlicher Beschluss bei 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen
Es werden 2,0 Stellen der Entgeltgruppe E 4 vorerst befristet für die Projektlaufzeit
von einem Jahr für die Fahrer der neu beschafften Elektrobusse für die Anbindung
der Bachhalde geschaffen.
§ 121
Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen
Es gibt hierzu keine Wortmeldungen.
ÖFFENTLICH im Großen Saal der Stadthalle K3N
§ 122
Herstellung von kostengünstigem Wohnraum
Auf die nichtöffentliche Verhandlung des Gemeinderates am 06.10.2015 wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 043 der Verwaltung vom 29.10.2015.
Tischvorlage Nr. 045 der Verwaltung vom 10.11.2015.
Der Vorsitzende stellt den Geschäftsordnungsantrag auf geheime Abstimmung.
Mehrheitlicher Beschluss bei 12 Ja-Stimmen
Der Antrag auf geheime Abstimmung wird mehrheitlich abgelehnt.
Mehrheitlicher Beschluss bei 24 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
(ohne StR Morgenthaler)
1. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, das Objekt Gerberstraße 24,
26, 26.1 für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und umzusetzen.
2. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, das Objekt Metzinger Straße
33-35 für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und umzusetzen.
3. Die GWN und Bauverwaltung werden beauftragt, die Nanz-Wiese (Liebermannstraße) für kostengünstiges Wohnen zügigst zu planen und im Hinblick
auf die Hochspannungsleitung intensiv zu prüfen und im Roßdorf nach weiteren Standorten zu suchen.
4. Der Zwischennutzung der Grundschule Neckarhausen zur Anschlussunterbringung von Asylanten bis zur Fertigstellung der Punkte 1-3 (angestrebt wird Winter 2017/18) wird zugestimmt. Die GWN und Bauverwaltung werden mit den
notwendigen Maßnahmen beauftragt.
GR 11.10.2015
Seite 5
5. Die Verwaltung wird mit dem Erwerb des Grundstückes (Flurstücksnr. 508/1)
Gerberstraße 22/2 beauftragt.
§ 123
Temporäre Erweiterung der Befugnisse für die Verwaltung aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation
Auf die nichtöffentliche Verhandlung des Gemeinderates am 06.10.2015 wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 042 der Verwaltung vom 29.10.2015.
Vorlage Nr. 041 der Verwaltung vom 28.10.2015.
Stadtrat Dr. Staffa stellt den Antrag, die Ermächtigungen nicht bis auf weiteres,
sondern nur für ein Jahr zu erteilen und dann jährlich neu zu entscheiden.
Mehrheitlicher Beschluss
Dem Antrag von Stadtrat Dr. Staffa, die Ermächtigungen nur für ein Jahr zu erteilen und dann jährlich neu zu entscheiden, wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss
1. Die Verwaltung wird für ein Jahr ermächtigt, Liegenschaftsangebote von Dritten unabhängig der Zuständigkeit des Gemeinderats anzumieten.
2. Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik für ein
Jahr ermächtigt, im notwendigen Umfang befristete Stellen zu schaffen.
Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nimmt von der Erforderlichkeit der im Sachverhalt der Vorlage
Nr. 041 dargestellten Stellen Kenntnis.
O. Heirich