ESTV Merkblatt über die Quellenbesteuerung von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen und Leistungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge Übersicht über die Doppelbesteuerungsabkommen ● ● ● ● 1.1. 2016 Stand: 1. Januar 2016 Neuerungen gegenüber dem Stand per 1.3.2015 sind mit ● gekennzeichnet. Ausländischer Wohnsitzstaat 1) Privatrechtliche Vorsorgeleistungen (Säule 2) Leistungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) RentenKapitalleistungen RentenKapitalleistungen QuellensteuerabzugRückforderungs- QuellensteuerabzugRückforderungsvornehmenmöglichkeitvornehmenmöglichkeit ja/nein ja/neinja/nein ja/nein Ägypten neinja neinnein Albanien neinja neinja Algerien neinja neinja Argentinien 2) neinja neinnein Armenien neinja neinja Aserbaidschan neinja neinja Australien (bis 31. 12. 2014) neinja neinnein 3) neinja 3)nein Australien (ab 1. 1. 2015)ja Bangladesch neinja neinja Belarus neinja neinja Belgien neinja neinja 3)ja 3)ja 3)ja 3) Bulgarienja Chile ja (max.15 %) nein ja nein China (bis 31. 12. 2014)nein ja ja nein 3)ja 3) neinja China (ab 1. 1. 2015)ja Chinesisches Taipeh (Taiwan)ja nein nein ja 4)ja 4)nein 4)ja 4) Dänemark (bis 31. 12. 2010)nein Dänemark (ab 1. 1. 2011) janein janein Deutschlandneinja neinja Ecuador neinja neinja Elfenbeinküste neinja neinja Estland neinja neinja Finnland neinja neinja Frankreich neinja 5)neinja 5) GB / Vereinigtes Königreich nein nein nein nein Georgien neinja neinja Ghana neinja neinja Griechenland neinja neinja Hongkong janein janein Indien neinja neinja Indonesien neinja neinnein Iran neinja neinja Irland neinja neinja Island (bis 31. 12. 2015) neinja neinja Island (ab 1.1.2016) janein janein 6)ja 6)ja 6)ja 6) Israelja Italien neinja neinja Jamaika neinja neinja Japan neinja neinja Kanada ja (max.15 %) nein ja (max. 15 %) nein Kasachstanneinja neinja Katar janein janein Kirgisistan neinja neinja Kolumbien neinja neinja Bei allen übrigen Ländern, die auf der obigen Liste nicht aufgeführt sind, gilt, dass bei Renten die Quellensteuer stets in Abzug zu bringen ist und dass bei Kapitalleistungen nie ein Rückforderungsanspruch besteht. 2) Gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. 3) Rückforderungsmöglichkeit, sofern durch Ansässigkeitsstaat besteuert (Besteuerungsnachweis verlangen). 4) Gilt weiterhin für Renten, die bereits vor dem 21. August 2009 liefen und für vor diesem Datum fällig gewordene Kapitalleistungen, sofern diese Renten und Kapitalleistungen an Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz vor dem 21. August 2009 von der Schweiz nach Dänemark verlegt haben. 5) Für ab dem 1. Januar 2011 fällig gewordene Kapitalleistungen besteht eine Rückforderungsmöglichkeit nur insoweit, als diese Leistungen in Frankreich tatsächlich besteuert werden (Besteuerungsnachweis inkl. Berechnungsmodalitäten verlangen). 6) Rückforderungsmöglichkeit, sofern nach Israel überwiesen (Besteuerungsnachweis verlangen). 1) Ausländischer Wohnsitzstaat Privatrechtliche Vorsorgeleistungen (Säule 2) Leistungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) RentenKapitalleistungen RentenKapitalleistungen QuellensteuerabzugRückforderungs- QuellensteuerabzugRückforderungsvornehmenmöglichkeitvornehmenmöglichkeit ja/nein ja/neinja/nein ja/nein Kroatien neinja neinja Kuwait neinja neinja Lettland neinja neinja Liechtensteinnein ja ja nein Litauen neinja neinja Luxemburg neinja neinja Malaysia neinja neinja Malta neinja neinja Marokko neinja neinja Mazedonienneinja neinja Mexiko neinja ja nein Moldova neinja neinja Mongolei neinja neinja Montenegroneinja neinja Neuseelandneinja neinnein 7)nein nein 7)nein Niederlandenein Norwegenja (max. 15 %)ja (soweit 15 % übersteigend)nein ja Österreich neinja neinja Pakistan nein neinja nein Peruja 8)ja 8)ja nein Philippinen neinja ja nein Polen neinja neinja Portugal neinja neinja Rumänien neinja neinja Russland neinja neinja 9)ja 9)nein 9)ja 9) Schweden (bis 31. 12. 2012)nein Schweden (ab 1. 1. 2013) janein janein Serbien neinja neinja Singapur neinja ja nein Slowakei neinja neinja Slowenien neinja neinja Spanien neinja neinja Sri Lanka neinja neinja Südafrikajanein janein Südkorea neinja neinja Tadschikistan neinja neinja Thailand neinja ja nein Trinidad und Tobago nein nein nein nein Tschechische Republik neinja neinja Tunesien neinja neinja Türkei neinja neinja Turkmenistan neinja neinja Ukraine neinja neinja Ungarn (bis 31. 12. 2014) neinja neinja Ungarn (ab 1. 1. 2015) janein janein 10)ja 10)ja 10)ja 10) Uruguayja Usbekistan neinja neinja Venezuela neinja neinja Vereinigte Arabische Emirate ja nein ja nein Vereinigte Staaten (USA) nein ja nein ja Vietnam neinja ja nein 8)ja 8) neinja ● Zypernja 7) Die Voraussetzungen für ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats nach Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens sind kumulativer Natur. Buchstabe b ist nicht erfüllt, weil aus dem Ausland stammende privatrechtlicher Pensionen in den Niederlanden zum vollen Betrag und zum dort geltenden Satz für Erwerbseinkünfte besteuert werden. 8) Rückforderungsmöglichkeit, sofern durch Ansässigkeitsstaat besteuert (Besteuerungsnachweis verlangen). 9) Gilt weiterhin für Renten, die bereits vor dem 28. Februar 2011 liefen und für vor diesem Datum fällige Kapitalleistungen, sofern diese Renten und Kapitalleistungen an Personen gezahlt werden, die ihren Wohnsitz vor dem 28. Februar 2011 von der Schweiz nach Schweden verlegt haben. 10)Eine Rückerstattungsmöglichkeit besteht nur insoweit, als diese Leistungen in Uruguay tatsächlich besteuert werden (Besteuerungsnachweis verlangen).
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