Stadtgemeinde Trofaiach Luchinettigasse 9, A-8793 Trofaiach www.trofaiach.at Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2016 Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 24. April 2016) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen. Wahltag: am Sonntag, 24. April 2016 Stichwahl: am Sonntag, 22. Mai 2016 Erzielt im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige Mehrheit so kommt es zu einer Stichwahl Bei dieser treten die beiden stimmenstärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang gegeneinander an Wahlsprengel Sprengel 1: Lebenshilfe Trofaiach, Hauptstraße 26; - barrierefrei Auf der Haiden, Auf der Höhe, Badgasse, Bahnhofstraße, Dr. Wilhelm Ehrlich-Gasse, Einsiedelei, Forstweg, Fürstenhäuser, Glanzweg, Gmeingrube, Gmeingrubenweg, Haiderhofweg, Hauptstraße 1-33 (ungerade Nummern), Hauptstraße 2-42 (gerade Nummern), Jahngasse, Jakob Dellacher-Gasse 1-6, Riedgasse, Robert-Postmann-Straße; Sprengel 2: Peter Rosegger-Volksschule, Roseggergasse 18; Am Hang, Friedhofgasse, Hauptstraße 35-Ende (ungerade Nummern), Hauptstraße 44-Ende (gerade Nummern), Heinrich Mitsch-Straße, Josef Forster-Gasse, Koloniegasse, Luchinettigasse, Martin-LutherGasse, Neuriedgasse, Pulverkolonie, Rebenburggasse, Roseggergasse, Roßmarkt, Hauptplatz Sprengel 3: Pfadfinderheim, Parterre links, Trabocherstraße 12; Alpenweg, Im Grund, In der Tull, Kulmgasse, Panoramagasse, Quergasse, Sonnleiten, Sternberggasse, Teichgasse, Trabocherstraße, Winkelfeldgasse; Sprengel 4: Pfadfinderheim, Parterre rechts Trabocherstraße 12; Alois-Schaller-Straße, Flurgasse, Freiensteinerstraße, Jakob-Dellacher-Gasse 7-Ende, Neubaugasse Sprengel 5: Franz Jonas-Volksschule, Schulgasse 9; Alpinekolonie, Angerweg, Glögglhofgasse 1-18, Johann-Königshofer-Gasse, Kehrgasse, Lewaldstraße, Oberer Kirchhofplatz, Raiffeisenplatz, Rudolf-Novak-Gasse, Sackgasse, Schulgasse Sprengel 6: Neue Sportmittelschule, Klasse, Parterre, gerade, Gößgrabenstraße 17; barrierefrei Brückengasse, Goldbachgasse, Gößgrabenstraße Sprengel 7: Jugendzentrum, Gladenstraße 3; Am Platz, Baumschulweg, Gladenstraße, Glögglhofgasse 19-Ende, Lodergasse, Mittergasse, Reichensteinstraße 1-27 (ungerade Nummern), Reichensteinstraße 2 - 22 (gerade Nummern), Reitingstraße Sprengel 8: WAG-Mannschaftsraum, Reichensteinstraße 24; Erzherzog Johann-Straße, Hafningerplatz, Hafningerweg, Reichensteinstraße 29 - Ende (ungerade Nummern), Reichensteinstraße 24 - Ende (gerade Nummern) Sprengel 9: LMS Ges.m.b.H. , Logistik-Center 3; Langefelderstraße 1-35 (ungerade Nummern), Langefelderstraße 2-30 (gerade Nummern), Logistik Center, Pulverstraße, Wiesengasse . /. Sprengel 10: Städtischer Kindergarten Regenbogen, Turnsaal, Bergmanngasse 22; - barrierefrei Bergmanngasse, Waldstraße 1-13 (ungerade Nummern), Waldstraße 2-24 (gerade Nummern) Sprengel 11: Vereinsheim Waldstraße, Schützengilde, Waldstraße 9; - barrierefrei Montanstraße, Tannenweg Sprengel 12: Alpenvereinsheim, Langefelderstraße 81; Bachgasse, Birkengasse, Buchengasse, Erlenweg, Fichtengasse, Gartenstraße, Haselweg, Lagergasse, Langefelderstraße 32-Ende (gerade Nummern), Langefelderstraße 37-Ende (ungerade Nummern), Waldstraße 15-Ende (ungerade Nummern), Waldstraße 26-Ende (gerade Nummern) Sprengel 13: Volksschule Gai, Parterre gerade rechts, Gai 1; - barrierefrei Gai, Schardorf, Töllach, Windischbühel Sprengel 14: Rüsthaus Gimplach, Gimplach 40 Putzenberg, Gimplach, Gimplach Siedlung, Gimplach-Sternhaussiedlung, Kurzheim, Oberdorf, Gössgraben, Gimplach – Gewerbepark, Gimplach-Odarweg Sprengel 15: Ehem. Gemeindeamt Hafning, Schwabergweg 7 An der Brücke, Mautgasse, Obere Sonndorfstraße, Ringgasse, Sonndorfweg, Steinbruchweg, Uferweg, Untere Sonndorfstraße, Vordernbergerstraße, Bahngasse, Benediktahofgasse, Krumpen, Schwabergweg, Trattning, Hohe Rötz, Auf der Gladen Sprengel 16: Bauhof Trofaiach, Rötz 3; - barrierefrei Eckgasse, Feldgasse, Hornweg, Im Feld, Kajetangraben, Kamperweg, Quarzweg, Rötz, Rötzbachgasse, Stadiongasse, Vordere Feldgasse, Schloßbauerweg, Stainacherweg, Treffning, Am Wüstefeldgrund, Silvester-Heider-Platz, Stadion Sprengel 17: Rüsthaus Laintal , Laintal 77 Am Forst, Antoniweg, Bengerweg, Bichlweg, Blumensiedlung, Dorfweg, Friesingwandweg, Halsweg, Hangweg, Hebenstreitweg, Kaintal, Kögerlweg, Laintal, Lindenweg, Michelyweg, Schattseitenweg, Schoberkreuz, Siedlungsgasse, Sonnenhang, Sonnseitenweg, Trastal Sprengel 18: Neue Sportmittelschule, Klasse,Parterre, links, Gößgrabenstraße 17; barrierefrei Unterkurzheim, Untergimplach, Grenzgasse, Auweg Sprengel 19: Volksschule Gai, Parterre links, Gai 1; - barrierefrei Edling, Edling-Seizerstraße, Gausendorf, Edlingstraße Besondere Wahlbehörde „Fliegende“: Sitz: Stadtamt Trofaiach, Besprechungszimmer 1. Stock, Tür 122 Gemeindewahlbehörde: Stadtamt, 1. Stock, Besprechungszimmer Tür Nr. 122, Einsicht Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom Freitag 18. März bis Donnerstag 24. März 2016 im Stadtamt Trofaiach, Abteilung Bürgerservice, Parterre auf. Mo – Sa und zusätzlich Mo Do 08 – 12 Uhr 14 – 16 Uhr 07 – 20 Uhr Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis (Aufnahmen, Streichungen) können in dieser Zeit beantragt werden Siehe dazu die Hauskundmachung die in jedem Haus vor Beginn der Einsichtsfrist zugestellt wird. Wahlkarten Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Trofaiach aufsuchen können? Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben: am Wahltag in jedem Wahllokal, am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl. Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag in Trofaiach auf) Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen? Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske) bis spätestens Mittwoch, 20. April 2016, bis spätestens Freitag, 22. April 12.00 Uhr wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Mündlich (nicht telefonisch): bis spätestens Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. Was wird bei der Antragstellung benötigt? Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis) Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität: Angabe der Passnummer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein? Wahlkarten können voraussichtlich ab 4. April 2016 im Stadtamt Trofaiach, Bürgerservice, Parterre persönlich abgeholt werden (Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang voraussichtlich ab 4. Mai 2016) Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse auch im Ausland) ersucht werden. Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 22. Mai 2016? Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 24. April 2016 (schriftliche Beantragung bis Mittwoch 18. Mai 2016; mündliche Beantragung – nicht telefonisch– bis Freitag 20. Mai 2016, 12.00 Uhr). Insbesondere für den Fall, dass Sie vom 3. Mai 2016 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai 2016) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist. Den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte können sie formlos stellen oder sich des Formulars Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte unter http://www.trofaiach.at/cms_files/siteadmin/Antrag_auf_Ausstellung_einer_Wahlkarte.pdf bedienen. Sollten Sie zur Bundespräsidentenwahl Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der Stadtgemeinde Trofaiach, Abteilung Bürgerservice, Rathaus, Parterre, Luchinettigasse 9 Tel. 03847-2255, Fax. 03847-2255-88, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320611.html
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