Wahlinformation BPW 2016

Stadtgemeinde Trofaiach
Luchinettigasse 9, A-8793 Trofaiach
www.trofaiach.at
Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2016
Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 sind Sie berechtigt, wenn Sie
österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit
Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 24. April 2016)
16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16
Jahre alt geworden sind und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde
eingetragen sind.
Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz
in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und
damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
Wahltag:
am Sonntag, 24. April 2016
Stichwahl:
am Sonntag, 22. Mai 2016
Erzielt im ersten Wahlgang kein Kandidat die notwendige Mehrheit so kommt es zu einer
Stichwahl Bei dieser treten die beiden stimmenstärksten Kandidaten aus dem ersten Wahlgang
gegeneinander an
Wahlsprengel
Sprengel 1: Lebenshilfe Trofaiach, Hauptstraße 26; - barrierefrei
Auf der Haiden, Auf der Höhe, Badgasse, Bahnhofstraße, Dr. Wilhelm Ehrlich-Gasse, Einsiedelei,
Forstweg, Fürstenhäuser, Glanzweg, Gmeingrube, Gmeingrubenweg, Haiderhofweg, Hauptstraße 1-33
(ungerade Nummern), Hauptstraße 2-42 (gerade Nummern), Jahngasse, Jakob Dellacher-Gasse 1-6,
Riedgasse, Robert-Postmann-Straße;
Sprengel 2: Peter Rosegger-Volksschule, Roseggergasse 18;
Am Hang, Friedhofgasse, Hauptstraße 35-Ende (ungerade Nummern), Hauptstraße 44-Ende (gerade
Nummern), Heinrich Mitsch-Straße, Josef Forster-Gasse, Koloniegasse, Luchinettigasse, Martin-LutherGasse, Neuriedgasse, Pulverkolonie, Rebenburggasse, Roseggergasse, Roßmarkt, Hauptplatz
Sprengel 3: Pfadfinderheim, Parterre links, Trabocherstraße 12;
Alpenweg, Im Grund, In der Tull, Kulmgasse, Panoramagasse, Quergasse, Sonnleiten, Sternberggasse,
Teichgasse, Trabocherstraße, Winkelfeldgasse;
Sprengel 4: Pfadfinderheim, Parterre rechts Trabocherstraße 12;
Alois-Schaller-Straße, Flurgasse, Freiensteinerstraße, Jakob-Dellacher-Gasse 7-Ende, Neubaugasse
Sprengel 5: Franz Jonas-Volksschule, Schulgasse 9;
Alpinekolonie, Angerweg, Glögglhofgasse 1-18, Johann-Königshofer-Gasse, Kehrgasse, Lewaldstraße,
Oberer Kirchhofplatz, Raiffeisenplatz, Rudolf-Novak-Gasse, Sackgasse, Schulgasse
Sprengel 6: Neue Sportmittelschule, Klasse, Parterre, gerade, Gößgrabenstraße 17; barrierefrei
Brückengasse, Goldbachgasse, Gößgrabenstraße
Sprengel 7: Jugendzentrum, Gladenstraße 3;
Am Platz, Baumschulweg, Gladenstraße, Glögglhofgasse 19-Ende, Lodergasse, Mittergasse,
Reichensteinstraße 1-27 (ungerade Nummern), Reichensteinstraße 2 - 22 (gerade Nummern),
Reitingstraße
Sprengel 8: WAG-Mannschaftsraum, Reichensteinstraße 24;
Erzherzog Johann-Straße, Hafningerplatz, Hafningerweg, Reichensteinstraße 29 - Ende (ungerade
Nummern), Reichensteinstraße 24 - Ende (gerade Nummern)
Sprengel 9: LMS Ges.m.b.H. , Logistik-Center 3;
Langefelderstraße 1-35 (ungerade Nummern), Langefelderstraße 2-30 (gerade Nummern), Logistik
Center, Pulverstraße, Wiesengasse
. /.
Sprengel 10: Städtischer Kindergarten Regenbogen, Turnsaal, Bergmanngasse 22; - barrierefrei
Bergmanngasse, Waldstraße 1-13 (ungerade Nummern), Waldstraße 2-24 (gerade Nummern)
Sprengel 11: Vereinsheim Waldstraße, Schützengilde, Waldstraße 9; - barrierefrei
Montanstraße, Tannenweg
Sprengel 12: Alpenvereinsheim, Langefelderstraße 81;
Bachgasse, Birkengasse, Buchengasse, Erlenweg, Fichtengasse, Gartenstraße, Haselweg, Lagergasse,
Langefelderstraße 32-Ende (gerade Nummern), Langefelderstraße 37-Ende (ungerade Nummern),
Waldstraße 15-Ende (ungerade Nummern), Waldstraße 26-Ende (gerade Nummern)
Sprengel 13: Volksschule Gai, Parterre gerade rechts, Gai 1; - barrierefrei
Gai, Schardorf, Töllach, Windischbühel
Sprengel 14: Rüsthaus Gimplach, Gimplach 40
Putzenberg, Gimplach, Gimplach Siedlung, Gimplach-Sternhaussiedlung, Kurzheim, Oberdorf,
Gössgraben, Gimplach – Gewerbepark, Gimplach-Odarweg
Sprengel 15: Ehem. Gemeindeamt Hafning, Schwabergweg 7
An der Brücke, Mautgasse, Obere Sonndorfstraße, Ringgasse, Sonndorfweg, Steinbruchweg, Uferweg,
Untere Sonndorfstraße, Vordernbergerstraße, Bahngasse, Benediktahofgasse, Krumpen, Schwabergweg,
Trattning, Hohe Rötz, Auf der Gladen
Sprengel 16: Bauhof Trofaiach, Rötz 3; - barrierefrei
Eckgasse, Feldgasse, Hornweg, Im Feld, Kajetangraben, Kamperweg, Quarzweg, Rötz, Rötzbachgasse,
Stadiongasse, Vordere Feldgasse, Schloßbauerweg, Stainacherweg, Treffning, Am Wüstefeldgrund,
Silvester-Heider-Platz, Stadion
Sprengel 17: Rüsthaus Laintal , Laintal 77
Am Forst, Antoniweg, Bengerweg, Bichlweg, Blumensiedlung, Dorfweg, Friesingwandweg, Halsweg,
Hangweg, Hebenstreitweg, Kaintal, Kögerlweg, Laintal, Lindenweg, Michelyweg, Schattseitenweg,
Schoberkreuz, Siedlungsgasse, Sonnenhang, Sonnseitenweg, Trastal
Sprengel 18: Neue Sportmittelschule, Klasse,Parterre, links, Gößgrabenstraße 17; barrierefrei
Unterkurzheim, Untergimplach, Grenzgasse, Auweg
Sprengel 19: Volksschule Gai, Parterre links, Gai 1; - barrierefrei
Edling, Edling-Seizerstraße, Gausendorf, Edlingstraße
Besondere Wahlbehörde „Fliegende“:
Sitz: Stadtamt Trofaiach, Besprechungszimmer 1. Stock, Tür 122
Gemeindewahlbehörde: Stadtamt, 1. Stock, Besprechungszimmer Tür Nr. 122,
Einsicht Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom Freitag 18. März bis Donnerstag 24. März
2016 im Stadtamt Trofaiach, Abteilung Bürgerservice, Parterre auf.
Mo – Sa
und zusätzlich
Mo
Do
08 – 12 Uhr
14 – 16 Uhr
07 – 20 Uhr
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis (Aufnahmen, Streichungen) können in dieser Zeit
beantragt werden
Siehe dazu die Hauskundmachung die in jedem Haus vor Beginn der Einsichtsfrist zugestellt
wird.
Wahlkarten
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in
Trofaiach aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
am Wahltag in jedem Wahllokal,
am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende
Wahlkommission“) oder
sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine
Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag in Trofaiach auf)
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine
Internetmaske) bis spätestens Mittwoch, 20. April 2016,
bis spätestens Freitag, 22. April 12.00 Uhr wenn eine persönliche Übergabe der
Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte
Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
bis spätestens Freitag, 22. April 2016, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der
Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte
Person möglich ist.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein,
Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Angabe der Passnummer
Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur
benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Wahlkarten können voraussichtlich ab 4. April 2016 im Stadtamt Trofaiach,
Bürgerservice, Parterre persönlich abgeholt werden
(Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang voraussichtlich
ab 4. Mai 2016)
Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der
Zustelladresse auch im Ausland) ersucht werden.
Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten
Wahlgang am 22. Mai 2016?
Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 24. April
2016
(schriftliche Beantragung bis Mittwoch 18. Mai 2016;
mündliche Beantragung – nicht telefonisch– bis Freitag 20. Mai 2016, 12.00 Uhr).
Insbesondere für den Fall, dass Sie vom 3. Mai 2016 bis zum Termin für einen
allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai 2016) durchgehend ortsabwesend sind, können
Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für
einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen.
Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten
Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer
der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.
Den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte können sie formlos stellen oder sich des Formulars
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte unter
http://www.trofaiach.at/cms_files/siteadmin/Antrag_auf_Ausstellung_einer_Wahlkarte.pdf
bedienen.
Sollten Sie zur Bundespräsidentenwahl Fragen haben, steht Ihnen das Wahlamt der
Stadtgemeinde Trofaiach, Abteilung Bürgerservice, Rathaus, Parterre, Luchinettigasse 9
Tel. 03847-2255, Fax. 03847-2255-88, E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320611.html