Auswirkungen eines Gesundheitsproblems (ICD‐10)* bei Prüfungsleistungen Akutes Gesundheitsproblem Länger andauerndes oder dauerhaftes Gesundheitsproblem z. B. akute Infekte, Knochenbruch, akute Phase einer chronischen Krankheit chronisch‐somatische Krankheiten, psychische Krankheiten, Beeinträchtigungen des Sehens, Hörens, Sprechens, Bewegens, Teilleistungs‐ und Autismus‐Spektrum‐Störungen Prüfungsunfähigkeit Teilnahmeunfähigkeit (länger andauernd) Prüfungsunfähigkeit Teilnahmeunfähigkeit (kurzzeitig) Prüfungsfähigkeit Teilnahmefähigkeit im Einzelfall Prüfungsfähigkeit Teilnahmefähigkeit plus Bedarf an Nachteilsausgleich Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs sind erfüllt Voraussetzungen des Nachteilsausgleich nicht zulässig Optionen: Optionen: Optionen: Optionen: Unterbrechung des Studiums, z. B. Beurlaubung Rücktritt von Prüfungen im Einzelfall Verlängerung von Bearbeitungszeiten Verlängerung von Bearbeitungszeiten Modifikation der Anwesenheitsregelung Zulassung zu Prüfungen mit Auflagen (z. B. Ersatzleistung für versäumte LV) viele andere Maßnahmen ohne Bedarf an Nachteilsausgleich ‐‐‐ Nachteilsausgleichs sind nicht erfüllt © Universität Hamburg – Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten – Juli 2015 * Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD‐10‐GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland. Seit 01.01.2015 ist die ICD‐10‐GM in der Version 2015 anzuwenden. https://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd‐10‐gm/
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