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Bekanntmachung
Kreisstadt Saarlouis, Innenstadt
Flächennutzungsplan-Teiländerung und
Bebauungsplan „Astra-/Jyldis-Gelände“
Der Rat der Kreisstadt Saarlouis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2016
­folgende Beschlüsse gefasst:
1.Änderung des Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB;
2.Änderung des Verfahrens vom beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
zum klassischen, zweistufigen Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB;
3.Flächennutzungsplan-Teiländerung für den Bereich des Bebauungsplanes im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB;
4.Billigung der Planunterlagen der Flächennutzungsplan-Teiländerung und des
Bebauungsplanes;
5. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt ge­ändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), öffentlich
bekannt gemacht.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Steuerung der Umnutzung des Firmen­
geländes der ehemaligen Astra-Werke.
Der Geltungsbereich wird im Süden begrenzt durch den Choisy-Ring im Westen durch
die Pavillonstraße, im Norden durch die B 405 mit ihren Anschlussästen und im Osten
durch das Gelände des technisch-gewerblichen bzw. sozialpflegerischen Berufs­
bildungszentrums.
Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches
In der öffentlichen Sitzung des Rates der Kreisstadt Saarlouis am 18.02.2016 wurden
die Vorentwürfe der Flächennutzungsplan-Teiländerung sowie des Bebauungsplanes
gebilligt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form
einer öffentlichen Auslegung. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Ent­
würfe der Flächennutzungsplan-Teiländerung und des Bebauungsplans „Astra-JyldisGelände“ nebst Begründungen werden in der Zeit vom 17.03.2016 bis einschließlich
22.04.2016 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, beim Amt für Stadtplanung und Denkmalpflege, 2. OG, im Flur vor Zimmer
Nr. 2.38, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes
kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent­
lichen Auswirkungen der Planung informieren. Auskünfte zur Planung werden in den
angrenzenden Zimmern erteilt. Eine telefonische Terminabsprache unter der Telefon­
nummer 0 68 31 / 443 - 336 (vormittags) oder 0 68 31 / 443 - 326 ist zweckmäßig.
Ferner stellt die Kreisstadt Saarlouis die Unterlagen auf ihrer Homepage www.­
saarlouis.de unter „Rathaus/Bekanntmachungen/Bauleitplanung/Bebauungsplan „Astra-/Jyldis-Gelände“ als Download zur Verfügung.
Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht Gebrauch zu machen.
Saarlouis, den 03.03.2016
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis
Roland Henz