Bekanntmachung Kreisstadt Saarlouis, Innenstadt Bebauungsplan der Innenentwicklung „Metzer Straße / Viktoria-Luisen-Straße“ •Festlegung des Geltungsbereiches •Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB Der Rat der Kreisstadt Saarlouis hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbereich Metzer Straße / ViktoriaLuisen-Straße in der Kreisstadt Saarlouis beschlossen. In der Sitzung am 09.06.2016 hat der Rat der Kreisstadt Saarlouis einer Erweiterung des ursprünglichen Geltungsbereiches zugestimmt und den Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 i.V. mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, die bestehende, kleinteilige aufgelockerte Struktur zu erhalten sowie keine unerwünschte bauliche Verdichtung zuzulassen. Außerdem soll das vorhandene gründerzeitliche Ensemble durch die Festsetzung eines Erhaltungsbereiches geschützt werden. Nach der Erweiterung hat der Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 39.655 qm. Die zulässige Grundfläche beträgt 14.850 qm. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Wallerfanger Straße im Nordosten, die Metzer Straße im Südosten, die Schwarzbachstraße im Südwesten und die Von-Schütz-Straße im Nordwesten. Darstellung des Geltungsbereichs Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Metzer-Straße / Viktoria-Luisen-Straße“ nebst Begründung in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 05.08.2016 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, beim Amt für Stadtplanung und Denkmalpflege, im 2. OG, im Flur vor Zimmer Nr. 2.38 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Auskünfte zur Planung werden durch Frau Bies (Zimmer-Nr. 2.37) erteilt. Eine telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 06831/ 443-336 (vormittags) oder 06831/ 443-326 (vormittags) ist zweckmäßig. Ferner stellt die Kreisstadt Saarlouis die Unterlagen auf ihrer Homepage www.saarlouis.de unter „Rathaus/ Bekanntmachungen/ Bauleitplanung/ Bebauungsplan „Metzer-Straße / Viktoria-Luisen-Straße“ als Download zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Hinweis: Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Saarlouis, den 16.06.2016 Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis i.V. Marion Jost Bürgermeisterin
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