Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07. Dezember 2015 Fragestunde für die Bürgerinnen und Bürger Herr Helmut Patzelt geht auf einen Zeitungsartikel ein, der die Ablehnung des Fußgängerüberwegs zum Inhalt hatte. Die Begründung könne er nicht nachvollziehen. Er betont, dass es in anderen Orten, z.B. Lahr, solche Übergangshilfe in 30-er Zonen gäbe und zudem 500 Unterschriften für dieses Vorgehen gesammelt wurden. Zudem habe er kein Verständnis für die Aufhebung des Parkverbotes in der Ortsmitte Höhe Eisdiele/ Volksbank. Bürgermeister Schäfer entgegnet, dass man auf das Protokoll der Verkehrsschau mit den genauen Begründungen warte und sich dann weiter mit dem Fußgängerüberweg am Seniorenheim beschäftigen werde. Man werde sich auch erkundigen, warum in Lahr in 30er-Zonen Fußgängerüberwege möglich sind und in Seelbach nicht. Bezügl. Parkverbot Eisdiele/Volksbank weist er auf die neuen Parkplätze in der Ortsmitte hin, welche die Parksituation und das Verkehrsgeschehen in diesem Bereich in Zukunft erleichtern werde. Auch hier warte man das Protokoll der Verkehrsschau ab. Informationen der Verwaltung Gemeinderat Griesbaum geht auf die Bürgermeisterwahl vom 06. Dezember 2015 ein. Die Wiederwahl von Herr Schäfer sei geglückt. Bürgermeister Schäfer erhielt 89,09 % der abgegebenen Stimmen und gehe nun in seine zweite Amtszeit. Sein Gegenkandidat, Heiko Gold von der „Nein-Idee“, erhielt 9,04%. 33 Stimmen entfielen auf sonstige Kandidaten. Die Wahlbeteiligung lag bei 44,66%. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte Herr Janka meldet sich und geht nochmals auf den Wunsch von Herrn Patzelt ein. Auch er ist mit dem Ergebnis der Verkehrsschau nicht zufrieden und vertritt Herrn Patzelts Meinung. Auch er bittet darum, nochmals eine erneute Überprüfung vorzunehmen. Ausscheiden und Nachrücken in den Gemeinderat - Feststellung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Gemeinderat Arnold Klumpp - Feststellung von Ablehnungs-/Hinderungsgründen für Herrn Martin Kopf - Feststellung von Ablehnungs-/Hinderungsgründen für Herrn Manuel Eberle - Nachrücken von Herrn Mirko Sahl Bürgermeister Schäfer informiert, dass Gemeinderat Klumpp beantragt habe, aus gesundheitlichen Gründen zum nächstmöglichen Termin aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Nach §16 (1) GemO könne ein Mitglied aus dem Gemeinderat ausscheiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese Voraussetzung sei bei Gemeinderat Klumpp erfüllt. Der Gemeinderat fasst daraufhin folgenden Beschluss: Bei Herrn Gemeinderat Arnold Klumpp liegt für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat ein wichtiger Grund nach §16 (1) Nr.5 i.V.m. §§ 31 und 29 GemO vor. Herr Klumpp scheidet zum nächstmöglichen Termin aus dem Gemeinderat aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Herr Schäfer verabschiedet daraufhin Herrn Klumpp und geht in einer Rede auf seine Verdienste für die Gemeinde Seelbach ein. Er wünsche Herrn Klumpp nach der schweren Krankheit alles Gute für die Zukunft und dass er die Kraft finde, mehr Zeit für sich und seine Familie zu haben. Im Folgenden geht er auf seine Zeit im Gemeinderat ein. 11 Jahre – von 2004 bis heute - habe sich Herr Klumpp mit voller Kraft für den Heimatort eingebracht. Gemeinderat Klumpp spricht seinen Dank in einer sehr emotionalen Rede den Gemeinderatsmitgliedern und Herrn Schäfer aus. Er möchte in Zukunft etwas herunter fahren, will Platz schaffen für neue Dinge und ist dankbar für die Zeit und die Ereignisse, die er in der Zeit als Gemeinderat erfahren durfte. Er weist darauf hin, dass der Aufwand und die Zeit als Gemeinderatsmitglied nicht unterschätzt werden darf, jedoch so viel Gutes mit sich bringt. Er wünscht allen Beteiligten viel Harmonie und Glück im Leben und beendet seine Rede mit dem Hinweis auf einen lachendes und ein weinendes Auge. Gemeinderat Klumpp räumt daraufhin seinen Platz am Ratstisch und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Im Anschluss informiert Herr Schäfer darüber, dass bei der Wahl der Gemeinderäte am 25. Mai 2015 Herr Martin Kopf als 1. Ersatzbewerber für den Wahlvorschlag der Freien Bürgerliste Seelbach festgestellt wurde. Herr Martin Kopf hat das Nachrücken in den Gemeinderat aufgrund von familiären, gesundheitlichen und beruflichen Gründen abgelehnt. Dies sind Ablehnungsgründe für ehrenamtliche Tätigkeit gem.§ 16 Abs. 1 GemO. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt für Herrn Martin Kopf für das Nachrücken in den Gemeinderat Ablehnungsgründe gemäß §16 Abs. 1 GemO fest. Hinderungsgründe gem. § 31 und 29 GemO bestehen nicht. Damit rückt Herr Martin Kopf nicht in den Gemeinderat nach. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Als 2. Ersatzbewerber wurde Herr Manuel Eberle festgestellt. Er hat ebenfalls (berufliche) Ablehnungsgründe gem. § 16 Abs. 1 GemO geltend gemacht. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt für Herrn Manuel Eberle für das Nachrücken in den Gemeinderat ebenfalls Ablehnungsgründe gemäß § 16 Abs. 1 GemO fest. Hinderungsgründe gem. § 31 und 29 GemO bestehen auch bei ihm nicht. Damit rückt Herr Manuel Eberle nicht in den Gemeinderat nach. 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Als 3. Ersatzbewerber wurde Herr Mirko Sahl festgestellt. Herr Sahl ist bereit, die ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen. Gemäß § 29 GemO stellt der Gemeinderat fest, ob Hinderungsgründe vorliegen. Solche seien der Verwaltung nicht bekannt, womit Herr Sahl in den Gemeinderat nachrücken könnte, so Bürgermeister Schäfer. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Herr Mirko Sahl rückt dann entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 als nächster Ersatzbewerber für den Wahlvorschlag der „Freien Bürgerliste“ in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt für Herrn Mirko Sahl weder Ablehnungsgründe nach § 16 GemO noch Hinderungsgründe gem. § 29 GemO fest. Herr Sahl rückt damit in den Gemeinderat nach. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Herr Schäfer heißt ihn als Gemeinderat herzlich willkommen. Er verpflichtet anschließend Herrn Sahl zur gewissenhaften Erfüllung seiner Aufgaben und Pflichten als Gemeinderat. Er spricht daraufhin die Verpflichtungsformel nach und unterzeichnet die entsprechende Niederschrift. Besetzung der Ausschüsse/ Gremien in Folge des Ausscheidens von Gemeinderat Arnold Klumpp Herr Schäfer weist darauf hin, dass aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderat Arnold Klumpp aus dem Gemeinderat Nachrücker für verschiedene Ausschüsse und Gremien gefunden werden müssen. Gemeinderat Deusch schlägt für die FBL-Fraktion vor, bei der Besetzung der Ausschüsse/ Gremien Herrn Klumpp durch Gemeinderat Sahl zu ersetzen. Andere Änderungen sind nicht vorgesehen. Gemeinderat Deusch teilt weiter mit, dass Gemeinderat Albert Himmelsbach bis auf weiteres das Amt des Fraktionsvorsitzenden ausüben wird. Der Gemeinderat fasst durch Wahl folgenden Beschluss: Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder einschließlich der Stellvertreter der Ausschüsse/ Gremien nach den Vorschlägen aus der Mitte des Gemeinderates. Insbesondere rückt Herr Sahl für den ausgeschiedenen Gemeinderat Klumpp in den Verkehrsverein sowie die Katharinenmarktkommission nach. Wahlergebnis: Einstimmig Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 des Gemeindewaldes Seelbach Revierleiter Fries stellt den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 vor. Als gesamter Einschlag werden 1.750 fm vorgeschlagen, die sich aufteilen in 1.550 fm Nutzholz und geschätzte 200 fm unverwertbares Derbholz. 3 Bei den Einnahmen beinhaltet der Bewirtschaftungsplan des Verwaltungshaushaltes eine Summe von 111.110 Euro, wovon 109.000 Euro auf Verkaufserlöse und 2.100 Euro auf den Jagdpachtanteil für eigene Forstbetriebsfläche fallen. Bei den Ausgaben ergibt sich eine Summe von 97.700 Euro, wovon 12.000 Euro auf die Erschließung (Unterhaltung Fahrwege), 7.000 Euro auf die Bestandspflege, 2.000 Euro auf die Kulturen, 50.000 Euro auf die Holzernte, 6.200 Euro auf die Gemeindekosten Forstbetrieb, 700 Euro auf die Jagdauskehrung und19.700 Euro auf Verwaltungskosten fallen. Aus der Differenz von 111.000 Euro Einnahmen und 97.700 Euro Ausgaben ergibt sich ein Überschuss von 13.500 Euro. Außerdem geht Revierleiter Fries noch auf den Waldwegeunterhaltungsplan ein. Der Hammerschmiedeweg und der Moserdobelweg, die bereits 2015 hätten verwirklicht werden sollen, sowie der Eckgrabenweg auf dem Schönberg werden nun 2016 umgesetzt. Zum Wirtschaftsjahr 2015 teilt er mit, dass man voraussichtlich mit einem Gewinn von 26.800 Euro rechnen könne, geplant waren lediglich 6.800 Euro. Herr Schäfer und Herr Fries gehen des Weiteren auf die Auswirkung der Trockenheit des Waldes im Jahr 2015 aufgrund der trockenen Witterung ein. Herr Fries prognostiziert, dass es beim Nadel- und Fichtenholz sowie bei den Buchen eine große Trockenheit geben wird und dass die Borkenkäfergefahr dadurch deutlich nach oben schnellen wird. Erhebliche Schäden werden sich jedoch erst im dreijährigen Verzug zeigen, wobei mit Schadholz zu rechnen ist. Gemeinderat Griesbaum meint, dass in diesem Bereich eine sehr gute Arbeit und Planung geleistet wurde, der Wald für Bürger und Gäste eine gute Erholungsmöglichkeit darstelle und er somit seine Zustimmung auf jeden Fall signalisiere. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Dem vom Amt für Waldwirtschaft –Forstbezirk Lahr- (Landratsamt Ortenaukreis) vorgelegten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Gemeindestraßen a) Entwidmung eines Teilstücks der Straße „Badmatten“ b) Umbenennung der Straße „Badmatten“ zu a) Bürgermeister Schäfer führt aus, dass die Straße „Badmatten“ ursprünglich eine Stichstraße (Sackgasse) zur Erschließung des Firmengeländes der Firma „Julabo“, der Firma „Holzbau Heier“ und für das frühere Bauunternehmen Weber war. Die Fa. Julabo habe diese Grundstücke nach und nach für Betriebserweiterungen gekauft, sodass jetzt nur noch Betriebseinrichtungen der Firma erschlossen werden. 4 Deshalb werde die Straße nunmehr nicht mehr im ursprünglichen Umfang als öffentliche Straße benötigt. Sie ist Teil des Betriebsgeländes geworden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: zu a) Das in beigefügtem Lageplan dargestellte Teilstück der Straße „Badmatten“ wird gem. § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. zu b) Herr Gerhard Juchheim habe die Firma JULABO im Jahre 1967 in Seelbach angesiedelt. Im Laufe der Jahrzehnte habe sich die Firma im Bereich der Flüssigkeits-Temperiertechnik eine führende Position am Weltmarkt erarbeitet. Die Zahl der Arbeitsplätze liege weltweit bei ca. 400 Mitarbeitern, wovon über 300 davon in Seelbach beschäftigt seien, so Bürgermeister Schäfer. Aufgrund seiner Verdienste wurde Herrn Juchheim 2015 vom Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmidt in Stuttgart mit der Wirtschaftsmedaille BadenWürttemberg ausgezeichnet. Auch der Generationenübergang sei gelungen. Daher habe er vorgeschlagen, die Zufahrtsstraße zum Firmengelände von „Badmatten“ in „Gerhard-Juchheim-Straße“ umzubenennen, so Bürgermeister Schäfer weiter. Die Firma Julabo beabsichtigt, ihre Postadresse von „Eisenbahnstraße 45“ in „Gerhard-Juchheim-Straße 1“ zu ändern. Benachbarte Grundstücke seien von der Adressänderung nicht betroffen. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: zu b) Das verbliebene Teilstück der Straße „Badmatten“ wird umbenannt in „GerhardJuchheim-Straße“. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Teilnahme an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf und an der 7. Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Kämmerer Mech informiert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass sich die Gemeinde Seelbach seit 2007 an den Bündelausschreibungen Strom, seit 2010 an den Bündelausschreibungen Erdgas der Gt-service beteilige. Da die Verträge jedoch automatisch zum 31.12.2016 enden, muss die Strom- und Erdgaslieferung ab dem Jahr 2017 neu ausgeschrieben werden. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags BadenWürttemberg bietet eine neue Bündelausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung für die Jahre 2017-2018 an. Der Vertrag über den Strom endet im Falle der Verlängerungsoption spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren, der Vertrag über das Erdgas spätestens nach einer Laufzeit von 3 Jahren. Dabei wird betont, dass die Deckung des Strombedarfs weiterhin aus 100% Ökostrom erfolgen soll. 5 Die Gemeinde Seelbach muss für die Teilnahme an der Bündelausschreibung einen Auftrag zur Ausschreibung und eine Vollmacht erteilen. Da die GT-service bevollmächtigt wird, den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrats der GT-service zu erteilen, ist eine Zuschlagserteilung durch den Gemeinderat daher nicht möglich, so Kämmerer Mech weiter. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Gemeinde Seelbach nimmt an der 15. Bündelausschreibung 2017-2018 für den kommunalen Strombedarf und der der 7. Bündelausschreibung 20172018 für den kommunalen Erdgasbedarf durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg teil. Der Gemeinderat stimmt der Erteilung der Aufträge und Vollmachten zu. Die Ausschreibung erfolgt für alle Abnahmestellen der Gemeinde. Der Strombedarf soll zu 100% aus Ökostrom gedeckt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig. 3. Änderung der Hebesatzung (Grundsteuerkleinbeträge) Kämmerer Mech gibt bekannt, dass bisher in der Hebesatzung in § 4 Folgendes geregelt war: „Grundsteuerkleinbeträge werden fällig am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt, am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. Auf die Erhebung eines Grundsteuerjahresbetrages bis zu 2,50 Euro wird verzichtet; ein Bescheid ergeht nicht.“ Danach erfolgte die Erhebung für Grundstücksflächen mit geringem Einheitswert (Landwirtschaftliche Grundstücke bis zu einem Einheitswert von 130 Euro) nicht jährlich, sondern erst dann, wenn der Grundsteuerbetrag in Höhe von 2,51 Euro erreicht wurde bzw. vor Ablauf der Festsetzungsverjährung (4 Jahre). Diese sogenannte Kleinbetragsregelung (Steuererhebung erst bei Erreichen eines Steuerbetrages von 2,51 Euro) wird vom Grundsteuerveranlagungsverfahren ab dem Jahr 2016 nicht mehr zur Verfügung gestellt. Zum einen ist der technische Aufwand zu hoch und zum anderen gibt es durch die Einführung des SEPALastschriftverfahrens eine zeitliche Begrenzung für die Gültigkeit der Ermächtigung auf zwei Jahre. Außerdem wird das Verfahren nicht mehr vom Rechenzentrum unterstützt. Gemeinderat Alfred Himmelsbach meint, dass eine Änderung zu Verwirrung führen werde, aber letztlich so vorgenommen werden könne. Dem fügt Kämmerer Mech hinzu, dass der Aufwand und die Durchführung viel zu groß seien und die Neuregelung sowieso nicht so viele Bürger betreffen würde. Weiter werde die jetzige Vorgehensweise nicht mehr vom Rechenzentrum unterstützt. Der Gemeinderat fasst daraufhin folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) 6 Abstimmungsergebnis: einstimmig. 11. Änderung des Bebauungsplans „Dautenstein“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch a) Beschlussfassung über eingegangene Bedenken und Anregungen (Ab wägung) im Rahmen der erneuten Offenlage b) Satzungsbeschluss Bau- und Umweltamtsleiter Uhl informiert, dass ein Konzept zum Um- und Ausbau des Mehrfamilienhauses „Tretenhofstraße 16“ vorliege. Das Haus soll um ca. 2 m aufgestockt werden und eine steilere Dachneigung (40° statt 30°) erhalten, zusätzlich soll eine Dachgaube eingebaut werden. Ferner sollen alle Wohnungen durch Einbau einer Aufzugsanlage barrierefrei zugänglich gemacht werden. Durch diese Ausbaumaßnahmen entsteht ein 3-geschossiges Wohnhaus. Der Bebauungsplan lässt an dieser Stelle aber nur eine zweigeschossige Bebauung zu. Im Zuge der Offenlage habe die Bauherrin die Planungen des Wohnhauses nochmals überarbeitet mit der Bitte, den Bebauungsplan diesen Änderungen anzupassen. Vorwiegend geändert habe sich die Kubatur des Wohnhauses, was zur Folge hat, dass sich das ausgewiesene Baufenster im Vergleich zur bisherigen Planung ändern wird. Der Gemeinderat habe den Planänderungen zugestimmt und eine erneute Offenlage beschlossen. Anregungen seitens der Bevölkerung sind nicht eingegangen. Auch seitens der Fachbehörden wurden keine Hinweise gegeben, die zu einer Planänderung bzw. Ergänzung führen. Deshalb kann die Bebauungsplanänderung nunmehr als Satzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: zu a) Seitens der Fachbehörden wurden im Rahmen der erneuten Offenlage keine weiteren Anregungen vorgebracht, die eine Planänderung oder Ergänzung erfordern. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen geltend gemacht. Eine erneute Abwägung ist nicht erforderlich. Zu b) Die Satzung zur 11. Änderung des Bebauungsplans „Dautenstein“ wird gem. beigefügtem Entwurf beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Annahme von Spenden Herr Schäfer weist darauf hin, dass zu den Spendern keine Geschäftsbeziehungen bestehen würden und der Spendenannahme nichts im Wege stehe. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Die Gemeinde Seelbach nimmt folgende Spenden an: 1.500,00 € der Sparkasse Offenburg/ Ortenau für die Jugendfeuerwehr 7 1.352,84 € durch Spendenaktion bei den Freilichtspielen Seelbach zugunsten des Arbeitskreises Flüchtlinge sowie „Menschen für Menschen“ 100,00 € von Herrn Burkhard Thost für die Freilichtspiele Abstimmungsergebnis: einstimmig. Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) Anbau einer Dachgaube und eines Balkons am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Flst.Nr. 87/1, Kirchstr.18a, Gemarkung Seelbach Bau- und Umweltamtsleiter Uhl stellt das Vorhaben vor. Die Angrenzeranhörung wurde durchgeführt, Einwendungen von Nachbarn wurden bisher nicht erhoben. Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Abstimmungsergebnis: einstimmig. 8
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