Gemeinsam eine Lösung finden! Im Gespräch mit Präsident Franklin Ausgabe 01/2016 Seite 1 Trotz der derzeitigen Situation das Dänemark seine Grenzen schließen will, nahm sich der Behördenleiter der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Präsident Joachim Franklin, die Zeit, sich mit dem Bezirksverbandsvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Herrn Oliver Ehmsen und seinem Vertreter Kai Dittelbach zu einem mehrstündigen Arbeitsgespräch am 21. Dezember 2015 in Kiel zu treffen. Wir brauchten keine großen einleitenden Worte, um ins Gespräch zu kommen. Denn aktuell viel die Entscheidung, dass die BPOLD BBS Personalersatz für die BPOLD FRA stellen muss. Grund war, dass die abgeordneten Kolleginnen und Kollegen, die derzeitig dort am Flughafen Frankfurt ihren Dienst versehen, mit genehmigtem Urlaub aus dem Vorjahr, dort angetreten sind. Wir haben uns nur gefragt, was für ein Irrsinn! Ist die Personalsituation dort wirklich so erschreckend, dass die BPOLD BBS sogar tageweise Personalersatz für Frankfurt stellen muss! Ist die BPOLD FRA wirklich nicht in der Lage sich selbst zu helfen? Wie hätten wir es gemacht? Das sind Fragen, die sich unsere Kolleginnen und Kollegen stellen, die Hunderte von Kilometer fahren, um wenige Frühdienste in Frankfurt Dienst zu leisten. Plötzlich spielte auch der notwendige LuSi - Einweisungslehrgang keine Rolle mehr. Steckt die Bundespolizei wirklich in so einer Krise? Offenbar stellt sich im BPOLP keiner die Frage, was das wieder kostet - nein – da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln! Ausgabe 01/2016 Seite 2 Aber eigentlich hatten wir andere Themen auf unserer Tagesordnung: Uns war es wichtig, wie geht es in unserer Direktion weiter! Müssen wir weiter mit Abordnungen zu anderen Bedarfsträger leben oder können wir endlich mit mehr Personal z.B. von Laufbahnlehrgängen rechnen, um unter anderem unsere MKÜ zu verjüngen bzw. aufzufüllen. Schließlich will man ja in Bad Bramstedt einen MKÜ Zug aufbauen. Es gab jedoch auch deutlichen Gesprächsbedarf zur Arbeitszeit bei BPOL See oder bei Fragen zu Pausenregelungen im operativen Tarifbereich. Wie soll es beispielweise mit dem Einsatz von Alarmkräften weitergehen? Findet die BRAS 160 hierbei konsequent Anwendung? Wie wird Mehrarbeit definiert oder wie wird die Arbeitszeit im Ausfall bei Abordnungen abgerechnet? Alles Themen, die uns und unsere Mitglieder berühren. Wichtig war uns darüber hinaus aber ein immer wieder anhaltendes Thema: Beförderungen in 2016. Ganz besonders hier der sogenannte Polizeiobermeisterbauch, der nachweislich im Bereich der BPOLD BBS im Vergleich zu anderen Direktionen extrem "dick" ist. Präsident Franklin nahm die angesprochenen Themen augenscheinlich interessiert auf, sagte uns möglichst pragmatische Lösungsansätze und die Prüfung der angefallenen Fragen und Anregungen zu. Wir werden weiterhin im Gespräch mit der Leitungsebene der BPOLD BBS bleiben, das steht fest! Ausgabe 01/2016 Seite 3 Personalsituation der BPOLD BBS - Besserung in Sicht? Man muss kein großer Prophet sein, wenn man die politische und insbesondere die polizeiliche Lage für das laufende Jahr betrachtet, um festzustellen, dass es innerhalb der BPOLD BBS personell sehr eng werden wird. Eine enge Personaldecke bedeutet immer auch Mehrbelastung! Neben den bekannten Abordnungen an die Südgrenze und in die BPOLD FRA, kommen noch personalintensive Anlässe, wie z.B. neue Flugverbindungen, mögliche Sammelrückführungsmaßnahmen oder die Abordnung von einem Einsatzkontingent von BPOL See ins Mittelmeer auf uns zu. Ganz außer Acht kann diesbezüglich auch nicht die anstehende Fußballeuropameisterschaft in Frankreich gelassen werden. Der "normale" Alltagsdienst soll dabei mit all seinen rechtlichen Verpflichtungen ja ebenfalls noch professionell bewerkstelligt werden. Wie soll das mit immer weniger Personal und immer älter werdenden Kolleginnen und Kollegen noch bewältigt werden? Da helfen auch die geplanten Neueinstellungen, die erst in 2 - 3 Jahren ihre Ausbildung beendet haben werden, momentan nicht. Auch in diesem Jahr ist der zahlenmäßige Zuwachs von jungen Laufbahnabsolventen in Richtung BPOLD BBS im Verhältnis zum Bedarf als lächerlich zu bezeichnen. Einfache Lösungen scheint es hier nicht zu geben, jedoch müssen die Verantwortlichen in Potsdam endlich mal erkennen, dass sicherlich alle Direktionen am Limit laufen, aber eine einigermaßen nachvollziehbare Vergleichbarkeit nur hergestellt werden kann, wenn man unsere extreme Alterssituation und die besonderen personellen Bindungen wie z.B. im Seebereich anerkennt. Dies muss sich nach unserer festen Überzeugung bei der Festlegung von Unterstützungskontingenten und bei der Nachbesetzung von freien und besetzbaren Dienstposten im Sinne einer Entlastung für uns widerspiegeln. Ausgabe 01/2016 Seite 4 Neue Einsatzschiffe für die Bundespolizei Endlich! Die Bundespolizei bekommt drei neue Einsatzschiffe und das Geld hierfür ist vom Gesetzgeber bereits im Haushalt 2016 eingestellt worden. Nun muss schnell gehandelt werden: Wie sehen die Nutzungsbedürfnisse der Bundespolizei aus? Internationale Ausschreibungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Baubeginn noch in 2016 um den Vorgaben des Haushaltsrechtes gerecht zu werden. Es ist geplant drei Schiffe der 80-Meter-Klasse anzuschaffen. Hierbei soll das Rad nicht neu erfunden werden, sondern es wird auf bereits vorhandene Muster zurückgegriffen. So können unnötige Entwicklungskosten gespart werden. Nach dem jetzigen Stand werden genügend Kammern mit Nasszellen zur Unterbringung der Stammbesatzung auch im 3-Wachensystem, weiterer (Spezial-)Einsatzkräfte und sonstiger Passagiere zur Verfügung stehen. Hubschrauber mit Betankungsanlage, Containerplätze, Nord- und Ostsee Tauglichkeit und vieles Mehr werden die neuen Einsatzschiffe bieten. Der Abteilungsleiter 6, Herr Meyer, begrüßt es, wenn Nachfragen und Anregungen schnellst möglich an ihn oder seine Mitarbeiter gerichtet werden. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft geht davon aus, dass die neuen Einsatzschiffe mit einer Außen-Rundum-Brücke und ebenfalls mit sogenannten Wärmeräumen ausgestattet werden. Frontex- Einsatz BPOL See im Mittelmeer Ab dem 01.03.2016 wird BPOL See mit zwei Kontrollbooten und einem Kontingent aus Freiwilligen an einem Einsatz in Griechenland teilnehmen. Der Einsatz ist zunächst für wenige Monate geplant und angelegt. Die Hauptaufgabe in diesem Einsatz wird wohl in der Rettung von Flüchtlingen bestehen. Von einer besonderen psychischen Belastung für unsere Kolleginnen und Kolleginnen ist deshalb dort auszugehen. Aber auch für unsere Boote, die verschifft nach Griechenland verbracht werden sollen, wird der Einsatz im Mittelmeer eine Bewährungsprobe darstellen. Wir wünschen alle Beteiligten schon jetzt einen guten Einsatz und eine gesunde Rückkehr in die Heimat! Ausgabe 01/2016 Seite 5 Entscheidung VG Schleswig - Zuvielarbeit BPOL See In den geführten Verfahren zur Thematik " Zuvielarbeit auf Einsatzschiffen der Bundespolizei " wurde nun durch das VG Schleswig in vier Musterverfahren Recht gesprochen. Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit unserem Rechtsanwalt bzw. den Rechtsanwälten, bleibt hierbei festzuhalten, dass die Klage zugelassen und dass eine Verjährung für das Jahr 2011 verhindert wurde. Problematisch ist aus unserer Sicht aber die vom Gericht herangezogene Berechnungsformel zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit, die nach unserer Feststellung eine Verschlechterung zum diesbezüglichen VG Urteil aus dem Jahr 2014 darstellt. Die Berufung ist zugelassen. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen raten wir, die weitere Vorgehensweise mit dem rechtlichen Beistand im Einzelfall zu besprechen. Wir werden weiterhin an der Sache dranbleiben und berichten. 200,- Euro Aufwandsentschädigung Endlich wird den erhöhten Kosten bei Abordnungen Rechnung getragen. Für Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Migrationslage wird unter folgenden Voraussetzungen die Aufwandsentschädigung gezahlt: Anspruch auf Trennungsgeld gem. § 3 TGV Distanz der Wohnung zur jeweiligen neuen Dienststelle mind. 30 km Neuer Dienstort Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte. Diese Aufwandsentschädigung wurde auch auf die zur BPOLD FRA abgeordneten Kolleginnen und Kollegen erweitert. Es bedarf keines zusätzlichen Antrages zur Zahlung. Diese Regelung ist auf den Zeitraum 01.10.15 – 31.03.2016 begrenzt, danach soll eine entsprechende Aufnahme (Familienheimfahrt) in die Trennungsgeldverordnung erfolgen. Für die Tarifbeschäftigten gilt die zeitliche Begrenzung nicht. Ausgabe 01/2016 Seite 6 Warum ein Antrag auf Verselbstständigung? Der Hintergrund hierzu ist im § 6 BPersVG geregelt. Hier ist die grundsätzliche personalvertretungsrechtliche Dienststellenstruktur festlegt. In unserem Fall wäre, ohne eine personalvertretungsrechtliche Verselbständigung, der örtliche Personalrat in Bad Bramstedt für die Belange der Beschäftigten der Inspektionen der Direktion Bad Bramstedt zuständig. Um eine Personalvertretung und möglicherweise einen Ansprechpartner direkt vor Ort zu haben, müsste o.g. Antrag gestellt werden. Gem. § 6 (3) BPersVG können Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle die räumlich weit von dieser (BPOLD BBS) entfernt liegen, sich personalvertretungsrechtlich verselbständigen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten, dies in geheimer Abstimmung beschließt. Das ist in der Regel kein Selbstläufer, weil nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zählt, sondern die Mehrheit sämtlicher Wahlberechtigter. Deshalb ist es enorm wichtig, dass auch möglichst alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, um damit ein eindeutiges Ergebnis zu erlangen. Nicht wählen, heißt in diesem Fall im Umkehrschluss - Ablehnung! Neue Beurteilungsrichtlinien ab 01.09.2016 Nun steht es fest und wir müssen wohl oder übel damit leben, zum Stichtag 01.10.2016 wird nach den neuen Beurteilungsrichtlinien zu beurteilen sein. Wir haben bis zum Schluss, den Nutzen bzw. Verbesserungen für unsere Beschäftigten nicht gesehen und diesen Richtlinien nicht zugestimmt. Ganz im Gegenteil, gerade die erhebliche Verringerung von Quoten in den Spitzenbereichen, wird unseres Erachtens für die im Herbst anstehende Beurteilungsrunde, für Unmut sorgen. Hier sind besonders die Erst - und Zweitbeurteiler gefragt, damit nachvollziehbar und mit Augenmaß bestehende Strukturen in das neue System überführt werden können. Das bisherige 9er System wird durch ein 7er System ersetzt und die grundsätzlichen Beurteilungszeiträume von 2 auf 3 Jahre verlängert. Für Fragen hierzu stehen wir Euch gerne zur Verfügung. Ausgabe 01/2016 Seite 7 Änderungen im PEK, nicht der große Wurf! Die mit Initiativantrag des BHPR beantragte Streichung der Ziffer 9.1.2.3. erfolgte nicht, sondern es wurden lediglich die Verwendungsbereiche breiter gefächert, so dass die notwendigen Verwendungen künftig einfacher erreicht werden können. An den grundsätzlichen Voraussetzungen und an der jeweiligen Verweildauer hat sich jedoch nichts geändert. Trotz der jetzt vorgenommenen Veränderungen erfüllt auch dieses geänderte PEK nicht ansatzweise unseren Mindestanforderungen an ein „echtes“ Personalentwicklungskonzept. Weiterhin stecken in diesem PEK mehr Hemmungen als Entwicklungsmöglichkeiten und bedarf deshalb unserer Meinung nach weiterer Anpassungen. Einhaltung von Ruhepausen in operativen Bereichen der Bundespolizeiunterstützungskräfte (BUK) Leider müssen wir immer noch feststellen, dass die Durchführung von "echten" Ruhepausen im Bereich der operativen Bundespolizeiunterstützungskraft im Streifendienst seitens der Dienststellen oftmals nicht gewährleistet werden kann bzw. gewährleistet wird. Dieses gilt für alle Bundespolizeiunterstützungskräfte, jedoch trifft es diejenigen besonders, die nicht im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, da sie nicht von der Ausnahmeregelung für wechselschichtdienstleistende Angestellte in diesem Zusammenhang erfasst sind. Sie erhalten deshalb grundsätzlich keine Anrechnung auf die Arbeitszeit und keine entsprechenden finanziellen Vergütungen, obwohl sie genauso im operativen Bereich tätig sind. Hier sehen wir nicht nur eine Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung, sondern vielmehr kann nach unserer Überzeugung im Streifendienst überwiegend keine "echte" Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Definition des Arbeitsgerichtes gewährleistet werden. Sollte dies der Fall sein, ist auch für den genannten Personenkreis die Pausenzeit konsequent als Arbeitszeit zu berücksichtigen. Neben den Dienstvorgesetzten sind auch die zuständigen Personalräte in der Pflicht, auf die Einhaltung dieser Schutzvorschriften zu achten. Ausgabe 01/2016 Seite 8 Wahlkreisreise mit Besuch der Weihnachtsmärkte Bericht der Teilnehmer der DPolG – Bundespolizeigewerkschaft des OV Kiel: Die Wahlkreisreise im Dezember 2015 war insgesamt wirklich eine sehr gelungene Veranstaltung. Die Busfahrt lief reibungslos, wir fühlten uns immer sicher und sind pünktlich überall angekommen. Herr Steinhausen von der DPA hat uns dabei super geführt und informiert durch ganz Berlin begleitet. Die Unterbringung im Park Inn und die Verpflegung waren völlig in Ordnung.. Der Besuch beim ständigen Historischen Museum war sehr informativ, es ist eine wirklich umfangreiche Ausstellung. Am zweiten Tag besuchten wir das Bundesinnenministerium und hörten einen Vortrag über die Geschichte und Strukturierung des BMI. Am Nachmittag stand der Besuch des Zentralen Untersuchungsgefängnisses der „STASI“ in Berlin Hohenschönhausen auf dem Plan. Hoch interessant und bedrückend zugleich. Auf jeden Fall ein Besuch wert. Am letzten Tag stand der Besuch des Reichstagsgebäudes an, hier wohnten wir einer Plenarsitzung bei und hatten eine Gesprächsrunde mit dem Abgeordneten Herrn Stritzl, mit abschließendem Fototermin. Die Freizeitgestaltung am Abend war mit verschiedenen Weihnachtsmärkten am Kurfürstendamm und am Alexanderplatz auch gesichert. Stephan Spengel, Hauke Petersen, Petra Behrens und Andrej Schieler vom OV Kiel mit dem MdB Herrn Stritzel Ausgabe 01/2016 Seite 9 Bundespolizei = Reisepolizei= Belastung für alle!? Es ist ja wahrlich nicht neu, dass der/die Bundespolizist/-in und das auch schon zu Zeiten des BGS, bundesweit eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wurde. Im Grunde haben sich ja auch die meisten Beschäftigten damit auch irgendwie ein Stückchen abgefunden. Insbesondere wenn die Notwendigkeit zur Unterstützung offensichtlich und nachvollziehbar ist, ist die Akzeptanz und Freiwilligkeit immer groß gewesen. Die Unterstützungsleistung und die Freiwilligkeit für die Südgrenze sind deshalb auch weiterhin hoch. Auch wenn temporär die Migrationszahlen etwas sinken, gehen wir doch davon aus, dass sich mit Besserung der Wetterlage auch die Migrationsbewegungen wieder erhöhen werden. Die jetzige Praxis an der Südgrenze soll weiter ausgebaut und möglichst zu einer lückenlosen Registrierung aller Migranten/-innen führen. Dieser Einsatz wird sich noch bis mindestens Mai 2016 so hinziehen, bis dann durch die Europäische Kommission u.U. neue Festlegungen gefunden werden müssen. Neben diesem Einsatz läuft parallel noch die personelle Unterstützung der Bundespolizeidirektion Frankfurt (BPOLD FRA) und die Mammutaufgabe der Ausbildung. Die Bereitwilligkeit zur Unterstützung der BPOLD FRA ist jedoch in vielen Bereichen nicht gegeben. Die Unzufriedenheit mit den Unterkünften, den Schichtmöglichkeiten, mögliche finanzielle Nachteile durch Wegfall der Erschwerniszulage bzw. entstehender Reisekosten und den langen Anfahrtswegen sind hier wohl als Hauptgründe zu nennen. Auch die über Weihnachten und Silvester kurzfristig angesetzten tageweisen Unterstützungen, haben sicherlich nicht zu mehr Verständnis in dieser Sache geführt. Hier konnte bis zum heutigen Tage offensichtlich keine Personalpolitik der letzten Jahre zu einer dauerhaften Lösung des dortigen Personalproblems führen. Auszubaden haben dies hauptsächlich dann die Kollegen/-innen, die für mehrere Monate oftmals gegen ihren Willen hin, abgeordnet werden, aber genauso auch das Stammpersonal, das ja teilweise genauso gegen den eigentlichen Wunsch dort verwendet wird. Durch die Fülle der Abordnungen/Einsätze sind aber auch alle "Daheimgebliebenen" auf den Inspektionen unmittelbar betroffen. Einschnitte bei der Fortbildung, der Urlaubsplanung oder der Dienstplanung sind hier keine Seltenheit mehr. Die Belastung, beispielsweise durch den Aufruf von Alarmkräften bei Einsatzanlässen oder auch durch personelle Engpässe zur Bewältigung der Tagesaufgaben, nimmt dadurch selbstverständlich auch bei uns zu. In diesem Zusammenhang ist auch immer das bekannte Demografieproblem in vielen Bereichen zu betrachten. Ausgabe 01/2016 Seite 10 Zudem kommt eine steigende Anzahl von Erkrankungen an der Südgrenze durch Übertragung auf die Einsatzkräfte! Fälle von schweren Lungenerkrankungen (Lungenentzündungen) sind uns diesbezüglich bekannt geworden. Somit fallen Rückkehrer teilweise für Wochen aus und fehlen ebenfalls auf den Dienststellen. Auch hier muss dringend zum Schutze aller gehandelt werden. Auch wenn die Einstellungszahlen deutlich erhöht werden, wird eine merkliche Entlastung nicht zeitnah erfolgen können. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb weiterhin die Entlastung von PVB/innen von "polizeifremden" Aufgaben und von vielen administrativen Verwaltungsaufgaben durch z.B. kurzfristige Einstellungen von Tarifbeschäftigten als eine Möglichkeit zur Linderung des Problems. Eine positive Resonanz unserer Forderung gibt es immer häufiger und lauter auch aus der Politik. Es bleibt jedoch der Widerstand im eigenen Haus. Wie lange noch? Impressum: Ausgabe 01/2016 Ralf Stange An der Bek 18, 23611 Sereetz E-Mail: [email protected]
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