Gemeinsam eine Lösung finden! Im Gespräch mit Präsident Franklin

Gemeinsam eine Lösung finden!
Im Gespräch mit Präsident Franklin
Ausgabe 01/2016
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Trotz der derzeitigen Situation das Dänemark seine Grenzen schließen will, nahm sich der
Behördenleiter der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, Präsident Joachim Franklin, die
Zeit, sich mit dem Bezirksverbandsvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Herrn Oliver Ehmsen und seinem Vertreter Kai Dittelbach zu einem mehrstündigen
Arbeitsgespräch am 21. Dezember 2015 in Kiel zu treffen. Wir brauchten keine großen
einleitenden Worte, um ins Gespräch zu kommen. Denn aktuell viel die Entscheidung,
dass die BPOLD BBS Personalersatz für die BPOLD FRA stellen muss. Grund war, dass
die abgeordneten Kolleginnen und Kollegen, die derzeitig dort am Flughafen Frankfurt
ihren Dienst versehen, mit genehmigtem Urlaub aus dem Vorjahr, dort angetreten sind.
Wir haben uns nur gefragt, was für ein Irrsinn! Ist die Personalsituation dort wirklich so
erschreckend, dass die BPOLD BBS sogar tageweise Personalersatz für Frankfurt stellen
muss! Ist die BPOLD FRA wirklich nicht in der Lage sich selbst zu helfen? Wie hätten wir
es gemacht?
Das sind Fragen, die sich unsere Kolleginnen und Kollegen stellen, die Hunderte von
Kilometer fahren, um wenige Frühdienste in Frankfurt Dienst zu leisten. Plötzlich spielte
auch der notwendige LuSi - Einweisungslehrgang keine Rolle mehr. Steckt die
Bundespolizei wirklich in so einer Krise? Offenbar stellt sich im BPOLP keiner die Frage,
was das wieder kostet - nein – da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln!
Ausgabe 01/2016
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Aber eigentlich hatten wir andere Themen auf unserer Tagesordnung:
Uns war es wichtig, wie geht es in unserer Direktion weiter!
Müssen wir weiter mit Abordnungen zu anderen Bedarfsträger leben oder können wir
endlich mit mehr Personal z.B. von Laufbahnlehrgängen rechnen, um unter anderem
unsere MKÜ zu verjüngen bzw. aufzufüllen. Schließlich will man ja in Bad Bramstedt einen
MKÜ Zug aufbauen.
Es gab jedoch auch deutlichen Gesprächsbedarf zur Arbeitszeit bei BPOL See oder bei
Fragen zu Pausenregelungen im operativen Tarifbereich.
Wie soll es beispielweise mit dem Einsatz von Alarmkräften weitergehen? Findet die
BRAS 160 hierbei konsequent Anwendung?
Wie wird Mehrarbeit definiert oder wie wird die Arbeitszeit im Ausfall bei Abordnungen
abgerechnet?
Alles Themen, die uns und unsere Mitglieder berühren. Wichtig war uns darüber hinaus
aber ein immer wieder anhaltendes Thema: Beförderungen in 2016. Ganz besonders hier
der sogenannte Polizeiobermeisterbauch, der nachweislich im Bereich der BPOLD BBS im
Vergleich zu anderen Direktionen extrem "dick" ist.
Präsident Franklin nahm die angesprochenen Themen augenscheinlich interessiert auf,
sagte uns möglichst pragmatische Lösungsansätze und die Prüfung der angefallenen
Fragen und Anregungen zu.
Wir werden weiterhin im Gespräch mit der Leitungsebene der BPOLD BBS bleiben, das
steht fest!
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Personalsituation der BPOLD BBS - Besserung in Sicht?
Man muss kein großer Prophet sein, wenn man die politische und insbesondere die
polizeiliche Lage für das laufende Jahr betrachtet, um festzustellen, dass es innerhalb der
BPOLD BBS personell sehr eng werden wird.
Eine enge Personaldecke bedeutet immer auch Mehrbelastung! Neben den bekannten
Abordnungen an die Südgrenze und in die BPOLD FRA, kommen noch personalintensive
Anlässe, wie z.B. neue Flugverbindungen, mögliche Sammelrückführungsmaßnahmen
oder die Abordnung von einem Einsatzkontingent von BPOL See ins Mittelmeer auf uns
zu. Ganz außer Acht kann diesbezüglich auch nicht die anstehende
Fußballeuropameisterschaft in Frankreich gelassen werden. Der "normale" Alltagsdienst
soll dabei mit all seinen rechtlichen Verpflichtungen ja ebenfalls noch professionell
bewerkstelligt werden.
Wie soll das mit immer weniger Personal und immer älter werdenden Kolleginnen und
Kollegen noch bewältigt werden? Da helfen auch die geplanten Neueinstellungen, die erst
in 2 - 3 Jahren ihre Ausbildung beendet haben werden, momentan nicht. Auch in diesem
Jahr ist der zahlenmäßige Zuwachs von jungen Laufbahnabsolventen in Richtung BPOLD
BBS im Verhältnis zum Bedarf als lächerlich zu bezeichnen.
Einfache Lösungen scheint es hier nicht zu geben, jedoch müssen die Verantwortlichen in
Potsdam endlich mal erkennen, dass sicherlich alle Direktionen am Limit laufen, aber eine
einigermaßen nachvollziehbare Vergleichbarkeit nur hergestellt werden kann, wenn man
unsere extreme Alterssituation und die besonderen personellen Bindungen wie z.B. im
Seebereich anerkennt. Dies muss sich nach unserer festen Überzeugung bei der
Festlegung von Unterstützungskontingenten und bei der Nachbesetzung von freien und
besetzbaren Dienstposten im Sinne einer Entlastung für uns widerspiegeln.
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Neue Einsatzschiffe für die Bundespolizei
Endlich! Die Bundespolizei bekommt drei neue Einsatzschiffe und das Geld hierfür ist vom
Gesetzgeber bereits im Haushalt 2016 eingestellt worden. Nun muss schnell gehandelt
werden:
Wie sehen die Nutzungsbedürfnisse der Bundespolizei aus? Internationale
Ausschreibungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Baubeginn noch in 2016 um
den Vorgaben des Haushaltsrechtes gerecht zu werden.
Es ist geplant drei Schiffe der 80-Meter-Klasse anzuschaffen. Hierbei soll das Rad nicht
neu erfunden werden, sondern es wird auf bereits vorhandene Muster zurückgegriffen. So
können unnötige Entwicklungskosten gespart werden.
Nach dem jetzigen Stand werden genügend Kammern mit Nasszellen zur Unterbringung
der Stammbesatzung auch im 3-Wachensystem, weiterer (Spezial-)Einsatzkräfte und
sonstiger Passagiere zur Verfügung stehen.
Hubschrauber mit Betankungsanlage,
Containerplätze, Nord- und Ostsee
Tauglichkeit und vieles Mehr werden die
neuen Einsatzschiffe bieten.
Der Abteilungsleiter 6, Herr Meyer, begrüßt
es, wenn Nachfragen und Anregungen
schnellst möglich an ihn oder seine Mitarbeiter
gerichtet werden.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft geht
davon aus, dass die neuen Einsatzschiffe mit
einer Außen-Rundum-Brücke und ebenfalls mit sogenannten Wärmeräumen ausgestattet
werden.
Frontex- Einsatz BPOL See im Mittelmeer
Ab dem 01.03.2016 wird BPOL See mit zwei Kontrollbooten und einem Kontingent aus
Freiwilligen an einem Einsatz in Griechenland teilnehmen.
Der Einsatz ist zunächst für wenige Monate geplant und angelegt. Die Hauptaufgabe in
diesem Einsatz wird wohl in der Rettung von Flüchtlingen bestehen. Von einer besonderen
psychischen Belastung für unsere Kolleginnen und Kolleginnen ist deshalb dort
auszugehen.
Aber auch für unsere Boote, die verschifft nach Griechenland verbracht werden sollen,
wird der Einsatz im Mittelmeer eine Bewährungsprobe darstellen.
Wir wünschen alle Beteiligten schon jetzt einen guten Einsatz und eine gesunde Rückkehr
in die Heimat!
Ausgabe 01/2016
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Entscheidung VG Schleswig - Zuvielarbeit BPOL See
In den geführten Verfahren zur Thematik " Zuvielarbeit auf
Einsatzschiffen der Bundespolizei " wurde nun durch das VG
Schleswig in vier Musterverfahren Recht gesprochen.
Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit
unserem Rechtsanwalt bzw. den Rechtsanwälten, bleibt hierbei
festzuhalten, dass die Klage zugelassen und dass eine
Verjährung für das Jahr 2011 verhindert wurde.
Problematisch ist aus unserer Sicht aber die vom Gericht herangezogene
Berechnungsformel zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit, die nach unserer
Feststellung eine Verschlechterung zum diesbezüglichen VG Urteil aus dem Jahr 2014
darstellt.
Die Berufung ist zugelassen. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen raten wir, die
weitere Vorgehensweise mit dem rechtlichen Beistand im Einzelfall zu besprechen.
Wir werden weiterhin an der Sache dranbleiben und berichten.
200,- Euro Aufwandsentschädigung
Endlich wird den erhöhten Kosten bei Abordnungen Rechnung getragen. Für
Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Migrationslage wird unter folgenden
Voraussetzungen die Aufwandsentschädigung gezahlt:
Anspruch auf Trennungsgeld gem. § 3 TGV
Distanz der Wohnung zur jeweiligen neuen Dienststelle mind. 30 km
Neuer Dienstort
Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte.
Diese Aufwandsentschädigung wurde auch auf die zur BPOLD FRA abgeordneten
Kolleginnen und Kollegen erweitert. Es bedarf keines zusätzlichen Antrages zur Zahlung.
Diese Regelung ist auf den Zeitraum 01.10.15 – 31.03.2016 begrenzt, danach soll eine
entsprechende Aufnahme (Familienheimfahrt) in die Trennungsgeldverordnung erfolgen.
Für die Tarifbeschäftigten gilt die zeitliche Begrenzung nicht.
Ausgabe 01/2016
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Warum ein Antrag auf Verselbstständigung?
Der Hintergrund hierzu ist im § 6 BPersVG geregelt. Hier ist die grundsätzliche
personalvertretungsrechtliche Dienststellenstruktur festlegt. In unserem Fall wäre, ohne
eine personalvertretungsrechtliche Verselbständigung, der örtliche Personalrat in Bad
Bramstedt für die Belange der Beschäftigten der Inspektionen der Direktion Bad Bramstedt
zuständig. Um eine Personalvertretung und möglicherweise einen Ansprechpartner direkt
vor Ort zu haben, müsste o.g. Antrag gestellt werden.
Gem. § 6 (3) BPersVG können Nebenstellen oder Teile einer Dienststelle
die räumlich weit von dieser (BPOLD BBS) entfernt liegen, sich
personalvertretungsrechtlich verselbständigen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten
Beschäftigten, dies in geheimer Abstimmung beschließt.
Das ist in der Regel kein Selbstläufer, weil nicht nur die Mehrheit der abgegebenen
Stimmen zählt, sondern die Mehrheit sämtlicher Wahlberechtigter. Deshalb ist es enorm
wichtig, dass auch möglichst alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben, um damit ein
eindeutiges Ergebnis zu erlangen.
Nicht wählen, heißt in diesem Fall im Umkehrschluss - Ablehnung!
Neue Beurteilungsrichtlinien ab 01.09.2016
Nun steht es fest und wir müssen wohl oder übel damit leben, zum Stichtag 01.10.2016
wird nach den neuen Beurteilungsrichtlinien zu beurteilen sein. Wir haben bis zum
Schluss, den Nutzen bzw. Verbesserungen für unsere Beschäftigten nicht gesehen und
diesen Richtlinien nicht zugestimmt.
Ganz im Gegenteil, gerade die erhebliche Verringerung von Quoten in den
Spitzenbereichen, wird unseres Erachtens für die im Herbst anstehende
Beurteilungsrunde, für Unmut sorgen. Hier sind besonders die Erst - und Zweitbeurteiler
gefragt, damit nachvollziehbar und mit Augenmaß bestehende Strukturen in das neue
System überführt werden können. Das bisherige 9er System wird durch ein 7er System
ersetzt und die grundsätzlichen Beurteilungszeiträume von 2 auf 3 Jahre verlängert.
Für Fragen hierzu stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Ausgabe 01/2016
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Änderungen im PEK, nicht der große Wurf!
Die mit Initiativantrag des BHPR beantragte Streichung der Ziffer 9.1.2.3. erfolgte nicht,
sondern es wurden lediglich die Verwendungsbereiche breiter gefächert, so dass die
notwendigen Verwendungen künftig einfacher erreicht werden können. An den
grundsätzlichen Voraussetzungen und an der jeweiligen Verweildauer hat sich jedoch
nichts geändert.
Trotz der jetzt vorgenommenen Veränderungen erfüllt auch dieses geänderte PEK nicht
ansatzweise unseren Mindestanforderungen an ein „echtes“ Personalentwicklungskonzept.
Weiterhin stecken in diesem PEK mehr Hemmungen als Entwicklungsmöglichkeiten und
bedarf deshalb unserer Meinung nach weiterer Anpassungen.
Einhaltung von Ruhepausen in operativen Bereichen
der Bundespolizeiunterstützungskräfte (BUK)
Leider müssen wir immer noch feststellen, dass die Durchführung von "echten"
Ruhepausen im Bereich der operativen Bundespolizeiunterstützungskraft im Streifendienst
seitens der Dienststellen oftmals nicht gewährleistet werden kann bzw. gewährleistet wird.
Dieses gilt für alle Bundespolizeiunterstützungskräfte, jedoch trifft es diejenigen
besonders, die nicht im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, da sie nicht von der
Ausnahmeregelung für wechselschichtdienstleistende Angestellte in diesem
Zusammenhang erfasst sind.
Sie erhalten deshalb grundsätzlich keine Anrechnung auf die Arbeitszeit und keine
entsprechenden finanziellen Vergütungen, obwohl sie genauso im operativen Bereich tätig
sind. Hier sehen wir nicht nur eine Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung, sondern
vielmehr kann nach unserer Überzeugung im Streifendienst überwiegend keine "echte"
Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Definition des Arbeitsgerichtes
gewährleistet werden.
Sollte dies der Fall sein, ist auch für den genannten Personenkreis die Pausenzeit
konsequent als Arbeitszeit zu berücksichtigen.
Neben den Dienstvorgesetzten sind auch die zuständigen Personalräte in der Pflicht, auf
die Einhaltung dieser Schutzvorschriften zu achten.
Ausgabe 01/2016
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Wahlkreisreise mit Besuch der Weihnachtsmärkte
Bericht der Teilnehmer der DPolG – Bundespolizeigewerkschaft des OV Kiel:
Die Wahlkreisreise im Dezember 2015 war insgesamt wirklich eine sehr gelungene
Veranstaltung.
Die Busfahrt lief reibungslos, wir fühlten uns immer sicher und sind pünktlich überall
angekommen. Herr Steinhausen von der DPA hat uns dabei super geführt und informiert
durch ganz Berlin begleitet.
Die Unterbringung im Park Inn und die Verpflegung waren völlig in Ordnung..
Der Besuch beim ständigen Historischen Museum war sehr informativ, es ist eine wirklich
umfangreiche Ausstellung.
Am zweiten Tag besuchten wir das Bundesinnenministerium und hörten einen Vortrag
über die Geschichte und Strukturierung des BMI.
Am Nachmittag stand der Besuch des Zentralen Untersuchungsgefängnisses der „STASI“
in Berlin Hohenschönhausen auf dem Plan. Hoch interessant und bedrückend zugleich.
Auf jeden Fall ein Besuch wert.
Am letzten Tag stand der Besuch des Reichstagsgebäudes an, hier wohnten wir einer
Plenarsitzung bei und hatten eine Gesprächsrunde mit dem Abgeordneten Herrn Stritzl,
mit abschließendem
Fototermin.
Die Freizeitgestaltung am
Abend war mit
verschiedenen
Weihnachtsmärkten
am
Kurfürstendamm
und am
Alexanderplatz
auch gesichert.
Stephan Spengel, Hauke Petersen, Petra Behrens und Andrej Schieler vom OV Kiel
mit dem MdB Herrn Stritzel
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Bundespolizei = Reisepolizei= Belastung für alle!?
Es ist ja wahrlich nicht neu, dass der/die Bundespolizist/-in und das auch schon zu Zeiten
des BGS, bundesweit eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wurde. Im Grunde
haben sich ja auch die meisten Beschäftigten damit auch irgendwie ein Stückchen
abgefunden. Insbesondere wenn die Notwendigkeit zur Unterstützung offensichtlich und
nachvollziehbar ist, ist die Akzeptanz und Freiwilligkeit immer groß gewesen.
Die Unterstützungsleistung und die Freiwilligkeit für die Südgrenze sind deshalb auch
weiterhin hoch. Auch wenn temporär die Migrationszahlen etwas sinken, gehen wir doch
davon aus, dass sich mit Besserung der Wetterlage auch die Migrationsbewegungen
wieder erhöhen werden.
Die jetzige Praxis an der Südgrenze soll weiter ausgebaut und möglichst zu einer
lückenlosen Registrierung aller Migranten/-innen führen. Dieser Einsatz wird sich noch bis
mindestens Mai 2016 so hinziehen, bis dann durch die Europäische Kommission u.U.
neue Festlegungen gefunden werden müssen.
Neben diesem Einsatz läuft parallel noch die personelle Unterstützung der
Bundespolizeidirektion Frankfurt (BPOLD FRA) und die Mammutaufgabe der Ausbildung.
Die Bereitwilligkeit zur Unterstützung der BPOLD FRA ist jedoch in vielen Bereichen nicht
gegeben. Die Unzufriedenheit mit den Unterkünften, den Schichtmöglichkeiten, mögliche
finanzielle Nachteile durch Wegfall der Erschwerniszulage bzw. entstehender Reisekosten
und den langen Anfahrtswegen sind hier wohl als Hauptgründe zu nennen. Auch die über
Weihnachten und Silvester kurzfristig angesetzten tageweisen Unterstützungen, haben
sicherlich nicht zu mehr Verständnis in dieser Sache geführt.
Hier konnte bis zum heutigen Tage offensichtlich keine Personalpolitik der letzten Jahre zu
einer dauerhaften Lösung des dortigen Personalproblems führen. Auszubaden haben dies
hauptsächlich dann die Kollegen/-innen, die für mehrere Monate oftmals gegen ihren
Willen hin, abgeordnet werden, aber genauso auch das Stammpersonal, das ja teilweise
genauso gegen den eigentlichen Wunsch dort verwendet wird.
Durch die Fülle der Abordnungen/Einsätze sind aber auch alle "Daheimgebliebenen" auf
den Inspektionen unmittelbar betroffen.
Einschnitte bei der Fortbildung, der Urlaubsplanung oder der Dienstplanung sind hier
keine Seltenheit mehr. Die Belastung, beispielsweise durch den Aufruf von Alarmkräften
bei Einsatzanlässen oder auch durch personelle Engpässe zur Bewältigung der
Tagesaufgaben, nimmt dadurch selbstverständlich auch bei uns zu. In diesem
Zusammenhang ist auch immer das bekannte Demografieproblem in vielen Bereichen zu
betrachten.
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Zudem kommt eine steigende Anzahl von Erkrankungen an der Südgrenze durch
Übertragung auf die Einsatzkräfte! Fälle von schweren Lungenerkrankungen
(Lungenentzündungen) sind uns diesbezüglich bekannt geworden. Somit fallen
Rückkehrer teilweise für Wochen aus und fehlen ebenfalls auf den Dienststellen. Auch hier
muss dringend zum Schutze aller gehandelt werden.
Auch wenn die Einstellungszahlen deutlich erhöht werden, wird eine merkliche Entlastung
nicht zeitnah erfolgen können.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert deshalb weiterhin die Entlastung von PVB/innen von "polizeifremden" Aufgaben und von vielen administrativen Verwaltungsaufgaben
durch z.B. kurzfristige Einstellungen von Tarifbeschäftigten als eine Möglichkeit zur
Linderung des Problems. Eine positive Resonanz unserer Forderung gibt es immer
häufiger und lauter auch aus der Politik. Es bleibt jedoch der Widerstand im eigenen Haus.
Wie lange noch?
Impressum: Ausgabe 01/2016
Ralf Stange An der Bek 18, 23611 Sereetz
E-Mail: [email protected]