Wahlprozedere

Betriebsrat für das
wissenschaftliche und
künstlerische Universitätspersonal
Wahl eines Mittelbauvertreters/einer Mittelbauvertreterin für das
KA-AZG Board und die Zielvereinbarungsgespräche
• Laut der neuen Betriebsvereinbarung soll in jeder Organisationseinheit ein Board
zur Entwicklung der Dienstplanmodelle gebildet werden. Das Board setzt sich aus
sechs Mitgliedern zusammen: Vertreterin/Vertreter des Rektorats, Klinikleitung,
ärztliche Direktion, Mittelbau der betreffenden Klinik, Betriebsrat und
Vertreterin/Vertreter im Sinne des KA-AZG. Für jede Organisationseinheit muss
daher eine Vertreterin / ein Vertreter gewählt werden, um die Interessen der
Kolleginnen und Kollegen im Board (KA-AZG) und in den
Zielvereinbarungsgesprächen zu vertreten.
• Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle vom KA-AZG betroffenen Ärztinnen und
Ärzte.
• Bis zu einem von der Organisationseinheit festgelegten Stichtag sollen alle
Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, sich für diese Funktion zu
bewerben.
• Bei Bedarf kann eine Kandidat/Innen – Vorstellung stattfinden.
• Anschließend an die Kandidat/Innenvorstellung soll eine anonyme Stimmabgabe
über eine Wahlurne in einem Zeitraum von 3-5 Tagen möglich sein.
• Stimmzettel und Kuverts sollten vom Sekretariat zur Verfügung gestellt werden.
• Die Wahl soll zeitnahe stattfinden, da die Task – Force KA-AZG bereits im
November die Arbeit aufnimmt.
• Eine Neuwahl wird alle zwei Jahre empfohlen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Betriebsratsteam jederzeit gerne zur Verfügung!
Martin Andreas
Für den Betriebsrat des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
Spitalgasse 23 · A-1090 Wien
Telefon +43 1 40160-24821 Fax +43 1 40160-924810
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