Wärmepumpenförderung

Wärmepumpenförderung
Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung
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Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung
Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei unterstützen, die Förderung für Ihre effiziente
Wärmepumpenanlage im Rahmen des Marktanreizprogrammes des BAFA zu beantragen.
Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragen:
Welche Förderung kommt für meine Wärmepumpe in Frage?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Wo finde ich das richtige Antragsformular?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Falls Sie weitere Fragen haben oder z.B. ein Formulardownload nicht funktioniert, können Sie unsere
Telefonauskunft täglich von 8.30 bis 16.00 Uhr nutzen:
06196 – 908 1625
Oder Sie schicken uns eine E-Mail über das Kontaktformular oder an: [email protected]
Inhalte
1.
Basis- oder Innovationsförderung: Antragsverfahren und Antragsformulare
S. 3
2.
Basisförderung für private Antragsteller
S. 4
3.
Basisförderung für gewerbliche Antragsteller
S. 4
4.
Innovationsförderung für alle Antragsteller
S. 4
5.
Der Verwendungsnachweis
S. 5
6.
Weitere Informationen, Publikationen
S. 5
7.
Zusammenfassung, Schaubilder
S. 7
Wir wünschen viel Erfolg.
Ihr BAFA-Team
Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung
1. Basisförderung oder Innovationsförderung: Antragsverfahren und Antragsformulare
Die Wärmepumpenförderung ist über die Basisförderung oder die Innovationsförderung möglich. Je nach
Effizienz der Wärmepumpe und Art des Gebäudes, in dem die Wärmepumpe installiert werden soll, stehen
verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung:
Basisförderung für effiziente Wärmepumpen im Gebäudebestand:
Private und öffentliche-rechtliche Antragsteller, Kirchen, Vereine:
→ Antragstellung nach Inbetriebnahme
→ Antragsformular: siehe Bild 1, grüner Pfeil
Gewerbliche Antragsteller:
→ Antragstellung vor Vorhabenbeginn
→ Antragsformular: siehe Bild 1, orangener Pfeil
Innovationsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen mit einer hohen Jahresarbeitszahl
oder verbesserter Systemeffizienz im Gebäudebestand und Neubau:
Alle Antragsteller:
→ Antragstellung vor Vorhabenbeginn
→ Antragsformular: siehe Bild 1, blauer Pfeil
Bild 1:
Internetseite des BAFA (www.bafa.de). Die Antragsformulare finden Sie, wenn Sie den roten Pfeilen
folgen (1-4). Die anderen Pfeile zeigen die 3 Antragsformulare.
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2. Basisförderung für private Antragsteller
Private Antragsteller, sowie öffentlich-rechtliche Antragsteller, Kirchen und Vereine, müssen den Antrag nach
erfolgter Inbetriebnahme stellen. Das Antragsformular ist zusammen mit der Fachunternehmererklärung und
den Rechnungskopien spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahmedatum beim BAFA einzureichen
(Ausschlussfrist).
Förderfähig sind nur unabhängig geprüfte Wärmepumpenanlagen.
Mögliche Bonusförderungen sind mit dem Antragsformular zu beantragen.
Das Antragsformular für Privatpersonen finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/formulare/index.html,
Formular für Privatpersonen etc. (→ siehe Bild 1, grüner Pfeil).
3. Basisförderung für Unternehmen
Gewerbliche Antragsteller (Gewerbebetriebe, Unternehmen, freiberuflich Tätige und Genossenschaften) müssen
den Antrag zusammen mit einem vorhabenbezogenen Angebot vor Beginn der Maßnahme beim BAFA einreichen.
Als Maßnahmenbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages für die
Wärmepumpenanlage.
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnt der 9-monatige Bewilligungszeitraum. Innerhalb dieser Frist
muss die beantragte Anlage installiert und in Betrieb genommen werden sowie der Verwendungsnachweis beim
BAFA eingereicht werden (→ siehe 5. Verwendungsnachweis).
Förderfähig sind nur unabhängig geprüfte Wärmepumpenanlagen.
Das Antragsformular für gewerbliche Antragsteller finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/formulare/index.html,
Formular für Unternehmen etc. (→ siehe Bild 1, orangener Pfeil).
4. Innovationsförderung für alle Antragsteller
Die Innovationsförderung richtet sich an besonders effiziente Wärmepumpen im Gebäudebestand und im
Neubau. Sie kann entweder durch eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) oder eine verbesserte Systemeffizienz erreicht
werden.
Die Innovationsförderung im Gebäudebestand ist durch bis zu 50 % höhere Förderbeträge gekennzeichnet. Es
werden jedoch auch höhere Jahresarbeitszahlen von der Wärmepumpenanlage verlangt. Für Wärmepumpen im
Neubau gelten die gleichen Förderbeträge wie für die Basisförderung.
Alle Antragsteller in der Innovationsförderung müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Als
Maßnahmenbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages für die Wärmepumpenanlage.
Zusätzlich zum Antrag müssen ein vorhabenbezogenes Angebot und eine separate Berechnung der JAZ vorgelegt
werden. Bei Anlagen mit verbesserter Systemeffizienz ist eine Simulation der System-Jahresarbeitszahl (SJAZ)
einzureichen.
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnt der 9-monatige Bewilligungszeitraum. Innerhalb dieser Frist
muss die beantragte Anlage installiert und in Betrieb genommen werden, sowie der Verwendungsnachweis beim
BAFA eingereicht werden (→ siehe 5. Verwendungsnachweis).
Förderfähig sind nur gelistete Wärmepumpenanlagen.
Das Antragsformular zur Innovationsförderung finden Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/formulare/index.html,
Formular Antrag auf Innovationsförderung (→ siehe Bild 1, blauer Pfeil).
Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung
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5. Der Verwendungsnachweis
Im zweistufigen Antragsverfahren (gewerbliche Antragsteller oder Innovationsanträge) muss der Antrag vor
Beginn der Maßnahme beim BAFA eingereicht werden.
Nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen wird im Regelfall ein Zuwendungsbescheid erteilt. Dieser
enthält den bewilligten Basis- oder Innovationsförderbetrag ohne Bonusförderung.
Mit Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnt der 9-monatige Bewilligungszeitraum. Innerhalb dieser Frist
muss die beantragte Anlage installiert und in Betrieb genommen sowie der Verwendungsnachweis beim BAFA
eingereicht werden.
Zum Verwendungsnachweis gehören die Verwendungsnachweiserklärung (ist im Zuwendungsbescheid
enthalten), die Fachunternehmererklärung, die Rechnungskopien und die Bestätigung über den hydraulischen
Abgleich.
Eine mögliche Bonusförderung muss mit dem Verwendungsnachweis beantragt werden und ist im
Zuwendungsbescheid noch nicht enthalten. Wird bei der Verwendungsnachweisprüfung eine Bonusförderung
bewilligt, erhält der Antragsteller vor Auszahlung des letztendlichen Förderbetrages einen Änderungsbescheid.
6. Weitere Informationen, Publikationen
Auf unseren Internetseiten zum Thema Wärmepumpenförderung finden Sie unter Publikationen weitere wichtige
Informationen (→ den Weg dorthin beschreiben die roten Pfeile im Bild 2 auf der nächsten Seite).
Unter der Überschrift Publikationen (→ siehe Bild 2, gelber Pfeil) finden Sie u.a.:
Förderübersicht Wärmepumpe:
→ Tabelle mit den verschiedenen Förderbeträgen
Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüfnachweis:
→ Alle hierin aufgeführten Wärmepumpenanlagen wurden unabhängig geprüft und sind daher
potenziell förderfähig.
Informationen zur Innovationsförderung über die verbesserte Systemeffizienz:
→ Bei etwas komplexeren Wärmepumpen-Systemen ist der Effizienznachweis über die hohe JAZ
oftmals nicht möglich. In diesen Fällen kann die Innovationsförderung unter Einbeziehung des
gesamten effizienzverbesserten Systems über den Nachweis der System-Jahresarbeitszahl
(SJAZ). In diesem Merkblatt sind die näheren Details dieses Teils der Innovationsförderung
beschrieben.
Grundwissen zum Marktanreizprogramm (MAP):
→ alle Antragsvoraussetzungen und technischen Vorgaben im Bereich der
Wärmepumpenförderung sind hier beschrieben.
Sonstiges:
→ weitere Merkblätter zu speziellen Wärmepumpenanlagen oder speziellen
Antragsverfahren / Regeln.
In der rechten Bildschirmspalte (→ siehe Bild 2 auf der nächsten Seite, grüner Pfeil) finden Sie Informationsflyer
zur Wärmepumpenförderung für Privatpersonen und Unternehmen (jeweils zum Download oder zum Bestellen).
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Bild 2:
Wärmepumpenförderung – Publikationen
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3
4
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Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung
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7. Zusammenfassung, Schaubilder
Bild 3: Darstellung der privaten Antragstellung:
Private Antragsteller
(auch öffentlich-rechtlich Antragsteller, Kirchen, Vereine)
Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
Neubau
Basisförderung
Innovationsförderung
Innovationsförderung
Antragstellung
Antragstellung
spätestens 9 Monate
vor Vorhabenbeginn
nach Inbetriebnahme der Anlage
Unterlagen:
Unterlagen:
- Antragsformular mit
- Antragsformular
- Fachunternehmererklärung
- vorhabenbezogenes Angebot
- Rechnung
- Berechnung der JAZ bzw.
Simulation der System-JAZ
Bild 4: Darstellung der gewerblichen Antragstellung:
Gewerbliche Antragsteller:
(Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Genossenschaften)
Bestandsgebäude
Neubau
Basis- oder Innovationsförderung
Nur Innovationsförderung
Antragstellung
Antragstellung
vor Vorhabenbeginn
vor Vorhabenbeginn
Unterlagen:
Unterlagen:
- Antragsformular
- Antragsformular
- Vorhabenbezogenes Angebot
- Vorhabenbezogenes Angebot
- Berechnung der JAZ bzw.
- Berechnung der JAZ bzw.
Simulation der System-JAZ
Simulation der System-JAZ
Impressum
Herausgeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
http://www.bafa.de/
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
ist mit dem audit berufundfamilie für seine
familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet
worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie
GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen HertieStiftung, verliehen.
Referat:
513
E-Mail: [email protected]
Tel.:
Fax:
+49(0)6196 908-1625
+49(0)6196 908-1800
Stand
20.11.2015
Bildnachweis
BAFA
Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit " des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.