NEU: Erhöhte BAFA-Förderung Holen Sie sich jetzt Ihre Basis-, Innovations- oder Zusatzförderung! is zu € 5.600,-rung b Sola Stück r ho Hackg lz u Pellet t s rde Basisföieren! kasstkessel 70 kW lle Bsp. Pe äudebestand im Geb bis zu -€ 11.0s7ie0re, n! kas e l 7 0 kW lletkess Bsp. Pe e rd rung Basisfö nsbonus atio in b m o +K 22 m² + Solar rung ie + Optim bis zu 3.500,- € bei Neubau* bis zu 5.250,- € ung* Innovationsförder zusätzlich bis zu 500,- € nus* Kombinationsbo age Kessel + Solaranl g + Solarförderun * Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie auf www.bafa.de Zusätzlich zur Basisförderung gewährt das BAFA ab sofort eine Innovationsförderung für den Einsatz eines Partikelabscheiders bei Pellet-, Hackgut- und Stückholzkessel. Weiters gibt es noch die Möglichkeit einer Zusatzförderung wie zum Beispiel den Kombinationsbonus bei Installation einer zusätzlichen solarthermischen Anlage. >> Detailliertere Förderbeispiele finden Sie auf der Blattrückseite. Förderübersicht Maßnahme Anlagen von 5 - 100 kW Pelletkessel Pelletkessel 5 - 37,5 kW 37,5 - max.100 kW 5 - 43,7 kW Basisförderung* Gebäudebestand 3.000 € 80 €/kW 3.500 € Basis + Innovationsförderung* Neubau ohne Partikelabscheidung mit Partikelabscheidung ohne Partikelabscheidung 3.000 € 4.500 € 0€ 3.000 € 3.500 € 5.250 € 0€ 3.500 € mit Partikelabscheidung + Pufferspeicher mind. 30 l/kW 43,8 - max.100 kW 80 €/kW 70 kW 80 €/kW 5.600 € 5.600 € 0€ 3.500 € pauschal 3.500 € 3.500 € 5.250 € 0€ 3.500 € 2.000 € 3.000 € 0€ 2.000 € Pelletkessel + Pufferspeicher mind. 30 l/kW Hackgutkessel + Pufferspeicher mind. 30 l/kW je Anlage Stückholzkessel pauschal 2.000 € + Pufferspeicher mind. 55 l/kW je Anlage Zusatzförderung* GebäudeKombinationseffizienzbonus** bonus** Solaranlage Optimierungsmaßnahmen** mit Errichtung: 500 € zusätzlich 0,5 x Basisoder Innovationsförderung 10% der Nettoinvestitionskosten nachträglich (nach 3 - 7 Jahren): 100 bis max. 200 € * Der maximale Förderbetrag wird nur dann ausgeschöpft, wenn die tatsächliche Netto-Investitionssumme diesen Betrag übersteigt. Informationen finden Sie unter www.bafa.de ** Gilt nur für Gebäudebestand BAFA unterscheidet zwischen drei Fördermöglichkeiten: Basisförderung Betrifft nur Gebäudebestand, Sockelbetrag bzw. 80,- €/kW (Pelletkessel) - Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung wird nicht vorausgesetzt. Innovationsförderung Betrifft Gebäudebestand oder Neubau, Voraussetzung: Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung. Förderfähige Partikelabscheider müssen den Anforderungen einer unabhängigen Prüfstelle erfüllen. Zulässiges Gerät für Partikelabscheidung: Hersteller Ruegg Typenbezeichnung Zumikon (Kutzner + Weber) Homepage www.kutzner-weber.de Zusatzförderung: Kombinationsbonus zB. 500,- € bei Installation eines Pelletkessels kombiniert mit einer solarthermischen Anlage. Gebäudeeffizienzbonus: Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Infos unter www.bafa.de. Optimierungsmaßnahmen: Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warm- Solaranlagen SOLARFOCUS GmbH Biomassekessel Werkstraße 1 e-mail: [email protected] web: www.solarfocus.com A-4451 St. Ulrich/Steyr Tel.: +43 (0) 7252 / 50 002 - 0 Tel.: +43 (0) 7252 / 50 002 - 10 macht unabhängig 05/2015 wasseraufbereitung im Gebäudebestand. Technische Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten! Verwendete Abbildungen sind Symbolfotos. Jegliche Verwendung ist ohne schriftliches Einverständnis des Rechteinhabers SOLARFOCUS untersagt. Die Bewilligung und Auszahlung der Bundesförderung durch das BAFA kann von SOLARFOCUS nicht garantiert werden. Angaben ohne Gewähr!
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