Rebschutzhinweis Nr. 01 vom 31.03.2016

Rebschutzdienst Bad Mergentheim
Mitteilung Nummer 1 vom 31. März 2016
Allgemeiner Entwicklungsstand
Die kühle Witterung im März brachte uns ein bisher ruhig verlaufendes Frühjahr, so dass trotz überdurchschnittlich warmen
Temperaturen im Januar und Februar die Rebentwicklung im langjährigen Mittel liegt. Somit bleibt noch ein wenig Zeit,
letzte Winterarbeiten wie Biegen oder den Rebschnitt in Junganlagen durchzuführen. Der Winter war insgesamt milder als
normal, die Niederschläge zumindest im November, Januar und Februar überdurchschnittlich hoch. Die Böden sind daher in
den oberen Schichten ausreichend durchfeuchtet.
Derzeit befinden sich die Rebknospen noch in der Winterruhe. Mit dem prognostizierten Temperaturanstieg ab Samstag
wird die Entwicklung angeschoben und es wird dann zum ersten stärkeren „Bluten“ der Reben kommen.
Traubenwickler:
Derzeit liegen wir im Temperatursummenmodell je nach Standort bei 600 bis 700 Kd (=Kelvin-Days, Gradtage), somit ist die
Entwicklung derzeit mit dem Jahr 2015 vergleichbar. Die Pheromondispenser sollen ab etwa 900 Kd ausgehängt werden,
was aus heutiger Sicht einem allgemeinen Aushängtermin in der KW 15 (bis zum 17. April) entspricht, in späten Lagen
des Taubertals sollte das Aushängen in KW 16 abgeschlossen werden. Zur genauen Einschätzung des optimalen
Aushängtermins beobachten Sie die Entwicklung der Temperatursummen auf www.vitimeteo.de.
Die Aufhängdichte von 500 Ampullen / ha (Randgebiete bis 20% mehr) darf aus fachlicher Sicht nicht unterschritten werden.
Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist
unbedingt zu prüfen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich abgehängt sind.
Kräuselmilbe, Pockenmilbe, Eier der Roten Spinne, Schildläuse
In Rebanlagen mit stärkerem Vorjahresbefall dieser Schädlinge oder in Anlagen mit Knospenbesatz über der
Schadschwelle, sollte bei günstigen Bedingungen eine Behandlung durchgeführt werden. Besonders gefährdet sind
Junganlagen, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Pockenmilben zeigen sich
meist nur lokal verstärkt v.a. in Rieslinganlagen.
Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:
 die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei
warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt.
 die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03,
 günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.
Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen optimalen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der
Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen, kein hoher Druck). Das bedeutet, dass die
Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren! Zum Einsatz kommen ein
zugelassenes Netzschwefelpräparat und ein Ölpräparat.
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler)
Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können durch Augenfraß stärkere Schäden verursachen. Nach dem teilweise
extremen Befall im Jahr 2014 waren im vergangenen Jahr nur unwesentliche Schäden zu verzeichnen. Leider lässt sich aus
dieser Entwicklung heraus keine Prognose für das mögliche Schadausmaß in dieser Saison ableiten. Kontrollieren Sie Ihre
Rebanlagen daher in regelmäßigen Abständen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der
Schädling eindeutig bestimmt wird.
Da ein Befall mit diesen Schädlingen zunächst nur herdförmig auftritt, sollten Befallsstellen markiert werden. Bei Erdraupen
erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit.
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor ist bienengefährlich
und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Zusätzlich hat Mimic auch eine
Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und
umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich.
ESCA
Die mit Esca befallenen markierten Stöcke sind im Winter entweder verjüngt oder aus den Anlagen entfernt worden. Neben
diesen „sanitären“ Maßnahmen hat seit Februar 2016 das Mittel Vintec eine zeitlich begrenzte Notfallzulassung bis zum
30.05.2016 erhalten. Der im Präparat enthaltene Trichoderma Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen Lebensweise
eine präventive Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes. Dieses Mittel kann derzeit in Junganlagen (bis 4.
Standjahr) und Rebschulen „vorbeugend“ eingesetzt werden. Da es sich um den Einsatz eines natürlichen Gegenspielers
gegen die Escapilze handelt gilt es nach Firmeninformationen besondere Einsatzbedingungen zu beachten.
Laut Herstellerangaben sind bei der Anwendung des Mittels folgende Dinge zu beachten:
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Die Dosierung mit 200 g Vintec pro100 L Spritzbrühe muss eingehalten werden.
Der Spritzmitteltank muss frei von Fungizidrückständen sein.
Die Tagestemperaturen sollten über 10 °C liegen.
24 h nach dem Einsatz sollte kein Nachtfrost oder Starkregen einsetzen.
Das Bluten der Reben kann schon eingesetzt haben, sollte aber bei der Applikation nicht zu stark sein
Eine gute Benetzung der Schnittwunden ist zu gewährleisten.
Roland Zipf
Weinbauberatung
Hohenlohekreis / Main-Tauber-Kreis
Büroadresse:
Wachbacher Straße 52
97980 Bad Mergentheim
Tel.: 07931 / 4827 - 6332
Mobil: 0171 / 762 32 78
Mail: [email protected]
Da derzeit noch keine Langzeitergebnisse und -erfahrungen vorliegen, kann über die Effektivität dieser Methode unter
Praxisbedingungen keine Aussage getroffen werden. Wichtig an dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass das Produkt jedes
Jahr wieder neu auf Wunden nach dem Rebschnitt ausgebracht werden muss, da diese sonst von Erregern des EscaKomplexes besiedelt werden können.
Weinbauliche Hinweise:
Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es derzeit noch zu früh, planen Sie diese im Zeitraum „Austrieb bis 3-BlattStadium“ ein. In Wasserschutzgebieten sind die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen.
Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten nach dem bekannten 5-Jahres-Schema Bodenprobenanalysen zur
Planung der Düngung durchgeführt werden. Diese geben einen Überblick über die aufzudüngenden Mengen. Parzellen mit
der Versorgungsstufe „E“ sind für die nächsten 5 Jahre nicht zu düngen, da der Nährstoff in ausreichender Menge
vorhanden ist.
Nachweis der Stickstoffdüngung: Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage
der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR.
Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung): Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als 6 Jahre.
Herbizideinsatz
Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem
zugelassenen Herbizid zu behandeln. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Herbizide nicht auf öffentlichem Gelände
bzw. nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Wegränder, Böschungen etc.) ausgebraucht werden. Eine
Behandlung am Zeilenende ist somit nur bis unmittelbar nach der Verankerung möglich. Unsachgemäße Anwendung ist
gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Nährstoffvergleich:
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2015
vorlegen können. Für Stickstoff ist ein 3-jähriger Vergleich und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Dies kann
im gleichen Formular erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 7 Jahre.
Gerätekontrolle:
Vor Beginn der Pflanzenschutzkampagne ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass
eine gültige Prüfplakette vorhanden ist. Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind im Zeitabstand von 3 Jahren zu
überprüfen.
Dokumentation Pflanzenschutz
Sämtliche Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in jedem Betrieb dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3
Jahre. Ein entsprechendes Formular ist im Internet über folgenden Link abrufbar:
http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBTBB,Lde/Informationen+zum+Weinbau
Umstrukturierung:
Wer einen Antrag auf Umstrukturierung gestellt hat, muss jetzt dieses Jahr bis spätestens 17. Mai (Pfingsten) über den
Gemeinsamen Antrag die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Das ist ein Ausschlusstermin! Die daraus
resultierende Verpflichtung, Cross Compliance Regelungen einzuhalten, muss nach dem Jahr der Zuschussgewährung
insgesamt drei Jahre lang ebenfalls über den Gemeinsamen Antrag angekreuzt werden. Ansonsten erfolgen
Rückforderungen. Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags läuft dabei ausschließlich über das Online-Programm
„FIONA“. Änderungen sowie das Zurückziehen von Antragsteilen oder des gesamten Antrags ist ab 2016 nur noch
im Rahmen von FIONA und nicht mehr – wie bisher – mittels des Infoschreibens (Papierform) möglich.
Sonstige Hinweise:
Für die Produktion von Tafeltrauben bzw. Keltertrauben die als Esstrauben verkauft werden sollen, gelten weiterhin die
bekannten Mitteleinschränkungen. Nur Mittel die eine Zulassung für Tafeltrauben haben, dürfen eingesetzt werden.
Beachten Sie hierzu auch die Sonderbeilage „Rebschutz 2016“ in Rebe&Wein bzw. Der Badische Winzer. Ebenso finden
Sie dort Informationen zur allgemeinen Zulassungssituation, zu Aufbrauchfristen und besonders auch zum
Resistenzmanagement bei der Peronospora und Oidiumbekämpfung.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind
immer zu beachten.
Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte April.
Roland Zipf
Weinbauberatung
Hohenlohekreis / Main-Tauber-Kreis
Büroadresse:
Wachbacher Straße 52
97980 Bad Mergentheim
Tel.: 07931 / 4827 - 6332
Mobil: 0171 / 762 32 78
Mail: [email protected]