Ergebnisse der Umweltinspektion von technischen Anlagen Bericht zur Umweltinspektion Datum: 24.02.2016 Seite 1 von 2 Firma ThyssenKrupp Steel Europe AG, Werk Schwelgern Standort Kaiser-Wilhelm-Str. 100 47166 Duisburg Anlagenbezeichnung Werk Schwelgern, Hochofen 2 Einstufung der Anlage nach Anhang 1 der IE-RL Nr. 2.2 nach Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 3.2.1.1 Datum der Umweltinspektion, 10.03.2015, 6 Stunden Dauer der Inspektion vor Ort 30.03.2015, 3 Stunden 01.06.2015, 4 Stunden 20.10.2015, 1 Stunde (unangemeldet) 27.11.2015, 1 Stunde Gesamtaufwand Art der Umweltinspektion 77 Stunden ☒ ☒ angemeldet unangemeldet weitere beteiligte Behörden Umfang der Umweltinspektion Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: Immissionsschutz, allgemein Immissionsschutz, Emissionen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) Abfallstromkontrolle Abwasser Grundlage der Umweltinspektion §§ 52, § 52a BImSchG § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG § 47 KrWG, § 100 WHG i.V.m. 116 LWG, §§ 8,9 IZÜV Ergebnis der Umweltinspektion ☐ ☒ Keine Mängel Geringfügige Mängel 1) Ergebnisse der Umweltinspektion von technischen Anlagen Bericht zur Umweltinspektion Datum: 24.02.2016 Seite ☒ ☒ Beschreibung der Mängel 2 von 2 Erhebliche Mängel 2) Schwerwiegende Mängel 3) Nebenbestimmung aus Genehmigung zum Betrieb einer Absaugung an einer Übergabestelle nicht erfüllt; Absauganlage war nicht funktionstüchtig; es wurden Staubablagerungen festgestellt (schwerwiegender Mangel) – Mangel wurde behoben Verstoß gegen eine Nebenbestimmung; Staubablagerungen am Gichtstaubaustrag Hochofen 2 (erheblicher Mangel) Befahrung der Grundleitungen / Anschlusskanäle gem. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde nicht im ausreichenden Umfang durchgeführt; Sanierungen werden nicht in angemessenen Zeiträumen durchgeführt. (erheblicher Mangel) Abfall wurde falsch deklariert Mangel) - Mangel wurde behoben Veranlasste Maßnahmen (geringfügiger Revisionsschreiben vom 23.03.2015, 16.06.2015, 18.06.2015, 21.10.2015 Legende 1) Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. 2) Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. 3) Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
© Copyright 2025 ExpyDoc