Ergebnisse der Umweltinspektion von technischen Anlagen Bericht

Ergebnisse der Umweltinspektion von
technischen Anlagen
Bericht zur Umweltinspektion
Datum:
24.02.2016
Seite
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Firma
ThyssenKrupp Steel Europe AG, Werk Schwelgern
Standort
Kaiser-Wilhelm-Str. 100
47166 Duisburg
Anlagenbezeichnung
Werk Schwelgern, Hochofen 2
Einstufung der Anlage
nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.2
nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.2.1.1
Datum der Umweltinspektion,
10.03.2015, 6 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
30.03.2015, 3 Stunden
01.06.2015, 4 Stunden
20.10.2015, 1 Stunde (unangemeldet)
27.11.2015, 1 Stunde
Gesamtaufwand
Art der Umweltinspektion
77 Stunden
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angemeldet
unangemeldet
weitere beteiligte Behörden
Umfang der
Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den
Schwerpunkten:
Immissionsschutz, allgemein
Immissionsschutz, Emissionen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (VAwS)
Abfallstromkontrolle
Abwasser
Grundlage der
Umweltinspektion
§§ 52, § 52a BImSchG
§ 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
§ 47 KrWG,
§ 100 WHG i.V.m. 116 LWG, §§ 8,9 IZÜV
Ergebnis der
Umweltinspektion
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Keine Mängel
Geringfügige Mängel 1)
Ergebnisse der Umweltinspektion von
technischen Anlagen
Bericht zur Umweltinspektion
Datum:
24.02.2016
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Beschreibung der Mängel
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Erhebliche Mängel 2)
Schwerwiegende Mängel 3)
Nebenbestimmung aus Genehmigung zum Betrieb
einer Absaugung an einer Übergabestelle nicht
erfüllt; Absauganlage war nicht funktionstüchtig; es
wurden
Staubablagerungen
festgestellt
(schwerwiegender Mangel) – Mangel wurde
behoben
Verstoß
gegen
eine
Nebenbestimmung;
Staubablagerungen
am
Gichtstaubaustrag
Hochofen 2 (erheblicher Mangel)
Befahrung der Grundleitungen / Anschlusskanäle
gem. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
wurde
nicht
im
ausreichenden
Umfang
durchgeführt; Sanierungen werden nicht in
angemessenen
Zeiträumen
durchgeführt.
(erheblicher Mangel)
Abfall wurde falsch deklariert
Mangel) - Mangel wurde behoben
Veranlasste Maßnahmen
(geringfügiger
Revisionsschreiben vom 23.03.2015, 16.06.2015,
18.06.2015, 21.10.2015
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich
nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten,
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den
Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen.
Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird
spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.