Ergebnisbericht Schwester-Godoleva-Haus vom

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Ergebnisbericht 2015 für Schwester-Godoleva-Haus, Heek
Prüfung von Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot durch die Heimaufsicht
des Kreises Borken
Nach § 23 Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) werden Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot regelmäßig überprüft. Werden Mängel in der Erfüllung gesetzlicher
Anforderungen –als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungenfestgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser Mängel beraten. Ihnen kann
insoweit auch eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels
erfordert, wir die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen.
Bei der Feststellung der Mängel wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln
unterschieden. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer
Anordnung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine
Anordnung, zum Beispiel Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp,
Betriebsuntersagung etc. erlassen wird.
Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, zum Beispiel weil sie zu einem früheren
Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen.
Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach § 14 Abs. 9 WTG und §§ 4 und 5 WTGDVO nachfolgend veröffentlicht.
I.
Allgemeine Angaben
Angaben zum Träger und zum Wohn- und Betreuungsangebot
Adressangaben zum Wohn- und Betreuungsangebot:
Name: Schwester-Godoleva-Haus
PLZ: 48619
Ort: Heek
Straße/ Nr.: Kirchplatz 9 a
Telefon: 0 25 68 / 96 40 80
FAX: 0 25 68 / 96 40 85
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.caritas-ahausvreden.de/schwester-godoleva-haus
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Adressangaben zum Träger:
Name: Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V.
PLZ: 48683
Ort: Ahaus
Straße/ Nr.: Coesfelder Str. 6
Telefon: 0 25 61 / 42 09-0
FAX: 0 25 61 / 42 09-50
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.caritas-ahaus-vreden.de
Von der Möglichkeit einer Selbstdarstellung nach §§ 14 Abs. 9 WTG, 5 WTG-DVO wurde
kein Gebrauch gemacht.
Angaben zur Wohn- und Betreuungsform:
Wohn- und Betreuungsangebot nach § 2 Abs. 2 WTG
SGB XI
SGB XII
ja
nein
Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
Besonderheiten des Wohn- und Betreuungsangebotes
Genehmigte Abweichungen von den Anforderungen des WTG
Wenn ja, bitte Erläuterung:
Besondere Schwerpunkte in Pflege und sozialer Betreuung
ja
nein
Angaben zu den Nutzerinnen- und Nutzerplätzen der Wohn- und Betreuungsform:
Belegte Plätze: 23; davon 2 Personen im stationären Einzelwohnen
Anzahl der Plätze lt. Vergütungs- bzw. Versorgungsvereinbarung: 22
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Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit Eingruppierung in Leistungstypen nach
Landesrahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII
Gesamtanzahl der Nutzerinnen und Nutzer:
23
LT 9 / HBG 1
2
LT 9 / HBG 2
4
LT 9 HBG 3
2
LT 10 / HBG 1
3
LT 10 / HBG 2
5
LT 10 / HBG 3
2
LT 10/24 / HBG 3
1
LT 12 / HBG 2
3
LT 12/24 / HBG 2
1
Angaben zu den Prüfpersonen:
Name und Vorname der Prüferin:
Funktion/ Qualifikation der Prüferin:
Winkler, Annette
Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Name und Vorname der Prüferin:
Funktion/ Qualifikation der Prüferin:
Schlottbohm, Ingrid
Verwaltungsfachwirtin
Name der Prüfbehörde: Kreis Borken, Heimaufsicht
PLZ: 46325
Ort: Borken
Telefon: 0 28 61 / 82 12 37
E-Mail:
[email protected]
Datum der Prüfung: 24.11.2015
Straße/ Nr.: Burloer Straße 93
FAX: 0 28 61 / 82 272 12 37
Homepage:
www.kreis-borken.de
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An der Prüfung beteiligte Behörden/ Institutionen:
MDK / Prüfdienst PKV
Gesundheitsamt / Hygieneüberwachung
Gesundheitsamt / Lebensmittelüberwachung
Gesundheitsamt/ Apothekenaufsicht
Bauordnungsamt
Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr
Träger der Einrichtung
Letzte Prüfung der WTG-Behörde am 13.08.2014
Letzte Prüfung anderer Prüfinstitutionen:
Behörde/ Institutionen
Datum
Bericht liegt
vor
Beanstandungen
MDK / Prüfdienst PKV
ja
nein
ja
nein
ja
nein
01.06.2015
ja
nein
22.05.2015
ja
nein
(letzter Prüfbericht nach §§ 114 ff SGB
XI)
Gesundheitsamt
13.08.2014
Lebensmittelüberwachung
(letzter Prüfbericht)
Apothekenaufsicht / Vertragsapotheke
(Protokoll der letzten Prüfung)
Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr
(Protokoll der letzten Brandschau)
Liegen Prüfergebnisse anderer Behörden/ Institutionen vor, die nicht älter als ein Jahr sind,
soll die erneute Prüfung dieser Sachverhalte vermieden werden. Ausnahmen sind aktuelle
Hinweise, dass die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt sind.
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Die Prüfung durch die Heimaufsicht des Kreises Borken erfolgte am 24.11.2015
Wohnqualität
Nicht
geprüft
Anforderung
1.
2.
3.
4.
5.
Privatbereich
(Badezimmer/Zimmergröße)
Ausreichendes
Angebot
von Einzelzimmern
Gemeinschaftsräume
(Raumgrößen/Unterteilung
in Wohngruppen)
Technische Installationen
(Radio,
Fernsehen,
Telefon, Internet)
Notrufanlagen
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
X
X
X
X
X
Hauswirtschaftliche Versorgung
Nicht
geprüft
Anforderung
6.
7.
Speisen- und
versorgung
WäscheHausreinigung
Nicht
angebotsrelevant
Getränke-
Keine
Mängel
X
und
X
Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
Anforderung
8.
9.
10.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Anbindung an das Leben in
der Stadt/im Dorf
Erhalt und Förderung der
Selbständigkeit
und
Mobilität
Achtung und Gestaltung
der Privatsphäre
Keine
Mängel
X
X
X
Information und Beratung
Anforderung
11.
12.
Information
über
Leistungsangebot
Beschwerdemanagement
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
X
X
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Mitwirkung und Mitbestimmung
Anforderung
13.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Beachtung der
Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
X
Personelle Ausstattung
Anforderung
14.
15.
16.
17.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Persönliche und fachliche
Eignung der Beschäftigten
Ausreichende
Personalausstattung
Fachkraftquote
Fort- und Weiterbildung
Keine
Mängel
X
X
X
X
Pflege und Betreuung
Anforderung
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
18. Pflege- und Betreuungsqualität
19. Pflegeplanung/Förderplanung
20. Umgang mit Arzneimittel
21. Dokumentation
22. Hygieneanforderungen
23. Organisation der ärztlichen
Betreuung
Keine
Mängel
X
X
X
X
X
X
Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen)
Anforderung
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
24. Rechtmäßigkeit
25. Konzept zur Vermeidung
26. Dokumentation
Keine
Mängel
X
X
X
Gewaltschutz
Anforderung
27.
28.
Konzept zum Gewaltschutz
Dokumentation
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
X
X
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II.
Einwendungen und Stellungnahmen
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis
der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die
obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung
und gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Einwände gegen das Prüfergebnis wurden nicht erhoben.
III. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache
In unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es ein Gesetz. Dieses Gesetz heißt Wohnund Teilhabegesetz. Hier ist geregelt, dass es Menschen mit Behinderungen, die in einem
Heim leben, gut gehen soll. Ob sich alle an dieses Gesetz halten, muss jemand kontrollieren.
Diese Kontrolle fand für das Schwester-Godoleva-Haus am 24.11.2015 statt. Die Kontrolle
haben zwei Personen vom Kreis Borken durchgeführt. Sie haben nachgesehen, ob es überall
sauber und gemütlich war. Sie haben gefragt, was den Menschen, die dort wohnen,
angeboten wird. Dazu haben sie mit Bewohnerinnen und Bewohnern und mit Beschäftigten
gesprochen. Sie haben auch nachgesehen, ob alle Papiere in Ordnung waren und sich
genügend Leute um alles kümmern. Zuletzt haben sie auch ein paar Vorschläge gemacht,
was man noch besser machen kann.
Sie hatten den Eindruck, dass sich die Menschen in der Wohnstätte wohlfühlen und sich die
Beschäftigten dort gut um sie kümmern.
Die Kontrolle hatte ein gutes Ergebnis. So kann es weiter gehen.
IV.
Darstellung des
Leistungsanbieter
Angebots
durch
die
Leistungsanbieterin
oder
den
Bisher wurde auf eine Darstellung durch die Leistungsanbieterin oder den
Leistungsanbieter verzichtet. Weitere Informationen zur Einrichtung sind der
Homepage: www.caritas-ahaus-vreden.de/schwester-godoleva-haus zu entnehmen.