Seite 1 von 7 Ergebnisbericht 2015 für Schwester-Godoleva-Haus, Heek Prüfung von Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot durch die Heimaufsicht des Kreises Borken Nach § 23 Wohn-und Teilhabegesetz (WTG) werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot regelmäßig überprüft. Werden Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen –als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungenfestgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser Mängel beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wir die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung der Mängel wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln unterschieden. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung, zum Beispiel Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc. erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, zum Beispiel weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach § 14 Abs. 9 WTG und §§ 4 und 5 WTGDVO nachfolgend veröffentlicht. I. Allgemeine Angaben Angaben zum Träger und zum Wohn- und Betreuungsangebot Adressangaben zum Wohn- und Betreuungsangebot: Name: Schwester-Godoleva-Haus PLZ: 48619 Ort: Heek Straße/ Nr.: Kirchplatz 9 a Telefon: 0 25 68 / 96 40 80 FAX: 0 25 68 / 96 40 85 E-Mail: [email protected] Homepage: www.caritas-ahausvreden.de/schwester-godoleva-haus Seite 2 von 7 Adressangaben zum Träger: Name: Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. PLZ: 48683 Ort: Ahaus Straße/ Nr.: Coesfelder Str. 6 Telefon: 0 25 61 / 42 09-0 FAX: 0 25 61 / 42 09-50 E-Mail: [email protected] Homepage: www.caritas-ahaus-vreden.de Von der Möglichkeit einer Selbstdarstellung nach §§ 14 Abs. 9 WTG, 5 WTG-DVO wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Wohn- und Betreuungsform: Wohn- und Betreuungsangebot nach § 2 Abs. 2 WTG SGB XI SGB XII ja nein Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Besonderheiten des Wohn- und Betreuungsangebotes Genehmigte Abweichungen von den Anforderungen des WTG Wenn ja, bitte Erläuterung: Besondere Schwerpunkte in Pflege und sozialer Betreuung ja nein Angaben zu den Nutzerinnen- und Nutzerplätzen der Wohn- und Betreuungsform: Belegte Plätze: 23; davon 2 Personen im stationären Einzelwohnen Anzahl der Plätze lt. Vergütungs- bzw. Versorgungsvereinbarung: 22 Seite 3 von 7 Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit Eingruppierung in Leistungstypen nach Landesrahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII Gesamtanzahl der Nutzerinnen und Nutzer: 23 LT 9 / HBG 1 2 LT 9 / HBG 2 4 LT 9 HBG 3 2 LT 10 / HBG 1 3 LT 10 / HBG 2 5 LT 10 / HBG 3 2 LT 10/24 / HBG 3 1 LT 12 / HBG 2 3 LT 12/24 / HBG 2 1 Angaben zu den Prüfpersonen: Name und Vorname der Prüferin: Funktion/ Qualifikation der Prüferin: Winkler, Annette Fachärztin für öffentliches Gesundheitswesen Fachärztin für Allgemeinmedizin Name und Vorname der Prüferin: Funktion/ Qualifikation der Prüferin: Schlottbohm, Ingrid Verwaltungsfachwirtin Name der Prüfbehörde: Kreis Borken, Heimaufsicht PLZ: 46325 Ort: Borken Telefon: 0 28 61 / 82 12 37 E-Mail: [email protected] Datum der Prüfung: 24.11.2015 Straße/ Nr.: Burloer Straße 93 FAX: 0 28 61 / 82 272 12 37 Homepage: www.kreis-borken.de Seite 4 von 7 An der Prüfung beteiligte Behörden/ Institutionen: MDK / Prüfdienst PKV Gesundheitsamt / Hygieneüberwachung Gesundheitsamt / Lebensmittelüberwachung Gesundheitsamt/ Apothekenaufsicht Bauordnungsamt Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr Träger der Einrichtung Letzte Prüfung der WTG-Behörde am 13.08.2014 Letzte Prüfung anderer Prüfinstitutionen: Behörde/ Institutionen Datum Bericht liegt vor Beanstandungen MDK / Prüfdienst PKV ja nein ja nein ja nein 01.06.2015 ja nein 22.05.2015 ja nein (letzter Prüfbericht nach §§ 114 ff SGB XI) Gesundheitsamt 13.08.2014 Lebensmittelüberwachung (letzter Prüfbericht) Apothekenaufsicht / Vertragsapotheke (Protokoll der letzten Prüfung) Örtl. Ordnungsbehörde/ Feuerwehr (Protokoll der letzten Brandschau) Liegen Prüfergebnisse anderer Behörden/ Institutionen vor, die nicht älter als ein Jahr sind, soll die erneute Prüfung dieser Sachverhalte vermieden werden. Ausnahmen sind aktuelle Hinweise, dass die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt sind. Seite 5 von 7 Die Prüfung durch die Heimaufsicht des Kreises Borken erfolgte am 24.11.2015 Wohnqualität Nicht geprüft Anforderung 1. 2. 3. 4. 5. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergröße) Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern Gemeinschaftsräume (Raumgrößen/Unterteilung in Wohngruppen) Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) Notrufanlagen Nicht angebotsrelevant Keine Mängel Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am X X X X X Hauswirtschaftliche Versorgung Nicht geprüft Anforderung 6. 7. Speisen- und versorgung WäscheHausreinigung Nicht angebotsrelevant Getränke- Keine Mängel X und X Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung Anforderung 8. 9. 10. Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf Erhalt und Förderung der Selbständigkeit und Mobilität Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Keine Mängel X X X Information und Beratung Anforderung 11. 12. Information über Leistungsangebot Beschwerdemanagement Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant Keine Mängel X X Seite 6 von 7 Mitwirkung und Mitbestimmung Anforderung 13. Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Keine Mängel Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel Mangel behoben am X Personelle Ausstattung Anforderung 14. 15. 16. 17. Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten Ausreichende Personalausstattung Fachkraftquote Fort- und Weiterbildung Keine Mängel X X X X Pflege und Betreuung Anforderung Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimittel 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Keine Mängel X X X X X X Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) Anforderung Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Keine Mängel X X X Gewaltschutz Anforderung 27. 28. Konzept zum Gewaltschutz Dokumentation Nicht geprüft Nicht angebotsrelevant Keine Mängel X X Seite 7 von 7 II. Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Einwände gegen das Prüfergebnis wurden nicht erhoben. III. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache In unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es ein Gesetz. Dieses Gesetz heißt Wohnund Teilhabegesetz. Hier ist geregelt, dass es Menschen mit Behinderungen, die in einem Heim leben, gut gehen soll. Ob sich alle an dieses Gesetz halten, muss jemand kontrollieren. Diese Kontrolle fand für das Schwester-Godoleva-Haus am 24.11.2015 statt. Die Kontrolle haben zwei Personen vom Kreis Borken durchgeführt. Sie haben nachgesehen, ob es überall sauber und gemütlich war. Sie haben gefragt, was den Menschen, die dort wohnen, angeboten wird. Dazu haben sie mit Bewohnerinnen und Bewohnern und mit Beschäftigten gesprochen. Sie haben auch nachgesehen, ob alle Papiere in Ordnung waren und sich genügend Leute um alles kümmern. Zuletzt haben sie auch ein paar Vorschläge gemacht, was man noch besser machen kann. Sie hatten den Eindruck, dass sich die Menschen in der Wohnstätte wohlfühlen und sich die Beschäftigten dort gut um sie kümmern. Die Kontrolle hatte ein gutes Ergebnis. So kann es weiter gehen. IV. Darstellung des Leistungsanbieter Angebots durch die Leistungsanbieterin oder den Bisher wurde auf eine Darstellung durch die Leistungsanbieterin oder den Leistungsanbieter verzichtet. Weitere Informationen zur Einrichtung sind der Homepage: www.caritas-ahaus-vreden.de/schwester-godoleva-haus zu entnehmen.
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