Ergebnisbericht für das Altenheim St. Elisabeth 2015

Ergebnisbericht 2015 für das Altenheim St. Elisabeth
Prüfung von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot durch die
Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)
Nach § 23 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) werden Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot regelmäßig überprüft. Werden Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen – festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser Mängel beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen.
Bei der Feststellung der Mängel wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln
differenziert. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von
einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung, zum Beispiel Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung,
Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc., erlassen wird.
Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, zum Beispiel weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen.
Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach § 14 Abs. 9 WTG und §§ 4 und 5 WTG
DVO nachfolgend veröffentlicht.
I.
Allgemeine Angaben
Einrichtungsart
Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
Name
Altenheim St. Elisabeth
Anschrift
Südlohnweg 1-3
48161 Münster
Telefonnummer
02 51/8 70 70
E-Mail-Adresse
[email protected]
Homepage
www.msc-hiltrup.de
Leistungsangebot
Vollstationäre Altenpflegeeinrichtung
Kapazität
92 Plätze, 5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
Leistungsanbieter
Missionsschwestern vom Hlst. Herzen Jesu von Hiltrup
Anschrift
Hohe Geest 73, 48165 Münster-Hiltrup
Telefonnummer
0 25 01/17 31 94
E-Mail / Homepage
[email protected] / www.msc-hiltrup.de
1
II. Die Prüfung durch die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe
(Heimaufsicht) der Stadt Münster zur Bewertung der Qualität erfolgte am
11.06.2015 und am 22.07.2015
Wohnqualität
Anforderung
1.
2.
3.
4.
5.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Privatbereich wie Badezimmer und Zimmergröße
Ausreichendes Angebot
von Einzelzimmern
Gemeinschaftsräume wie
Raumgrößen und Unterteilung in Wohngruppen
Technische Installation
wie Radio, Fernsehen,
Telefon, Internet
Notrufanlagen
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
x
x
x
x
x
Hauswirtschaftliche Versorgung
Anforderung
6.
7.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Speisen- und Getränkeversorgung
Wäsche- und
Hausreinigung
Keine
Mängel
x
x
Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
Anforderung
8.
9.
10.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Anbindung an das Leben
in der Stadt
Erhalt und Förderung der
Selbständigkeit und
Mobilität
Achtung und Gestaltung
der Privatsphäre
Keine
Mängel
x
x
x
Information und Beratung
Anforderung
11.
12.
Information über
Leistungsangebot
Beschwerdemanagement
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
x
x
2
Mitwirkung und Mitbestimmung
Anforderung
13.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Beachtung der
Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
x
Personelle Ausstattung
Anforderung
14.
15.
16.
17.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Persönliche und fachliche
Eignung der Beschäftigten
Ausreichende Personalausstattung
Fachkraftquote
Fort- und Weiterbildung
Keine
Mängel
x
x
x
x
Pflege und Betreuung
Anforderung
18.
20.
Pflege- und Betreuungsqualität
Pflegeplanung/
Förderplanung
Umgang mit Arzneimitteln
21.
Dokumentation
22.
23.
Hygieneanforderungen
Organisation der
ärztlichen Betreuung
19.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
x
x
29.07.2015
24.08.2015
29.07.2015
24.08.2015
x
x
x
x
Freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierungen oder Sedierungen
Anforderung
24.
25.
26.
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
x
Rechtmäßigkeit
Konzept zur Vermeidung
Dokumentation
x
07.09.2015
x
Gewaltschutz
Anforderung
27.
28.
Konzept zum Gewaltschutz
Dokumentation
Nicht
geprüft
Nicht
angebotsrelevant
Keine
Mängel
Geringfügige
Mängel
Wesentliche
Mängel
Mangel
behoben
am
x
x
3
III. Einwendungen und Stellungnahmen
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das
Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält,
ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei
ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Die Einrichtung hat keine Einwände geäußert.
IV. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache
Wie aus der tabellarischen Übersicht hervorgeht, wurden überwiegend keine Mängel festgestellt. Die Stichprobenprüfung wurde bei der Strukturprüfung am 11.06.2015 bei 6 Nutzerinnen und Nutzern und bei der Pflegeüberprüfung bei 3 Nutzerinnen und Nutzern
durchgeführt.
Im Bereich der Medikamentenversorgung bestanden die Mängel darin, dass für einzelne
Medikamente bei 3 Nutzerinnen/Nutzer keine ärztlichen Verordnungen vorgelegt werden
konnten. Die Mängel wurden zeitnah behoben.
In der Kategorie der Freiheitsentziehende Maßnahmen fehlte ein Konzept zur Vermeidung. Das Konzept wurde zeitnah erstellt und vorgelegt.
V. Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin oder den Leistungsanbieter
Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebots wie
folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen
und Beschreibungen zutreffend sind.
Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot?
Das am 6.1.1979 eingeweihte und in der Zeit von 2012 bis 2014 vollständig modernisierte
Altenheim St. Elisabeth ist eine ordenseigene katholische, mehrgliedrige Altenhilfeeinrichtung. Neben 92 vollstationären Pflegeplätzen (Einzelzimmer) besteht die Möglichkeit zur
Kurzzeitpflege und 15 Plätze zur Tagespflege. Angegliedert an die Einrichtung sind 17
Wohneinheiten zum Heimverbundenen Wohnen oder Service-Wohnen. Das Altenheim
wurde unter den Schutz der heiligen Elisabeth Landgräfin von Thüringen gestellt. Hiermit
soll symbolisch zum Ausdruck gebracht werden, dass in diesem Hause nach dem Leitbild
der heiligen Elisabeth der Dienst am älteren Menschen von der Liebe getragen werden
soll.
Was zeichnet die Einrichtung oder das Angebot hinsichtlich der Konzeption besonders aus?
Unsere Bewohner erleben ihren Alltag in Wohngruppen. Durch gezielte Biographiearbeit
lernen wir unsere Bewohner näher kennen, um in der Zusammenarbeit mit Angehörigen
und Pflegekräften den Betreuungsplan möglichst nahe an den individuellen Bedürfnissen
und der gewohnten Lebenswelt der Bewohner aufzustellen. Von Mensch zu Mensch, mit
4
dem Gefühl für Geborgenheit. Dabei ist Fundament unseres Handelns immer das christliche Menschenbild. Die Förderung und der Erhalt der Lebensqualität jedes Einzelnen stellt
die Grundlage unserer Arbeit dar. Die Bedeutung von Gefühlen und Emotionen, besonders das Bedürfnis der positiven Wertschätzung, leitet unser Handeln. Wir schaffen und
fördern mit unserer Arbeit ein Umfeld, welches Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung
vermittelt. Im Rahmen der individuellen Fähigkeiten besteht so die Möglichkeit zu einem
selbstständigen und selbst bestimmten Leben; rund um die Uhr begleitet und unterstützt
durch ausgebildete und geschulte Mitarbeiter.
Was zeichnet die Einrichtung oder das Angebot hinsichtlich der Gestaltung der
Räumlichkeiten besonders aus?
Die Einrichtung erstreckt sich über fünf Geschosse. Die acht Wohngruppen der Langzeitpflege sind für jeweils 10 bis 13 Bewohner ausgelegt. Um einen zentral gelegenen großen
Wohn-/ Essbereich mit integrierter Küche sind die barrierefreien Einzelzimmer der Bewohner angeordnet. Der Wohn- und Schlafraum (zwischen 19 und 26 m²) ist standardmäßig
mit modernem Seniorenbett und Nachtschrank ausgestattet. Die Einrichtung verfügt über
eine 1991 erbaute Kapelle, in der katholische / evangelische Gottesdienste stattfinden.
Der geschützte Gartenbereich verfügt über rollstuhlbefahrbare Wege, zahlreiche Sitzplätze
und Naschinseln, Hochbeete und eine Kräuterspirale.
5