Politische Gemeinde Oberstammheim Grundsatzabstimmung über die Aufnahme von Fusionsverhandlungen der Gemeinde Oberstammheim mit den Gemeinden Unterstammheim, Waltalingen und der Schulgemeinde Stammertal Urnenabstimmungsvorlage vom 6. September 2015 __________________________________________________________________ ANTRAG _________ Der Gemeinderat Oberstammheim unterbreitet den Stimmberechtigten im Sinne einer Grundsatzabstimmung folgende Abstimmungsvorlage: „Soll die Politische Gemeinde Oberstammheim mit den Politischen Gemeinden Unterstammheim, Waltalingen und der Schulgemeinde Stammertal Fusionsverhandlungen aufnehmen?“ Die analoge Abstimmungsfrage wird den Stimmberechtigten der drei Politischen Gemeinden und der Schulgemeinde zeitgleich zum Entscheid vorgelegt. Bei einer Annahme der Vorlage durch alle Gemeinden wird der Gemeinderat beauftragt, Fusionsverhandlungen aufzunehmen und den Stimmberechtigten einen entsprechenden Zusammenschlussvertrag zur Abstimmung zu unterbreiten. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten Zustimmung. Die Gemeindevorstände der übrigen Gemeinden empfehlen ihren Stimmberechtigten ebenfalls die Zustimmung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen. Bei einer Ablehnung der Vorlage durch eine oder mehrere Gemeinden, finden keine Fusionsverhandlungen statt. GEMEINDERAT OBERSTAMMHEIM Der Präsident: Der Schreiber: M. Farner A. Pfenninger BERICHT / WEISUNG __________________________ Ausgangslage Die Rahmenbedingungen für kleine, struktur- und finanzschwache Gemeinden sind in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Anforderungen an die öffentlichen Leistungen sind namentlich in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales stark gestiegen. Der Druck zur „Professionalisierung“ macht auch vor den Grenzen des Stammertals nicht Halt und dürfte mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes weiter steigen. Auf der anderen Seite haben sich mit der Reform des Finanzausgleichs 2012 die finanziellen Rahmenbedingungen für strukturschwache Gebiete verschlechtert. Diese Veränderungen und Entwicklungen sind auch für die Gemeinden im Stammertal eine Herausforderung und gefährden ihre Eigenständigkeit. Die Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen beschäftigen sich deshalb bereits seit einiger Zeit mit der Frage der zukünftigen Entwicklung der Gemeinden im Stammertal. Die sich stellenden Fragen sind vielfältig: Die Aufrechterhaltung eines aktiven Vereins- und Dorflebens, die Sicherung einer attraktiven Infrastruktur auch für künftige Generationen, die Erhaltung einer Schule über alle Schulstufen im Tal, die Verbesserung der aktuell schlechten Finanzlage. An zwei Konferenzen im Januar und September 2014 haben sich Vertreter der drei Politischen Gemeinden sowie der Schulgemeinde Stammertal unter Einbezug der Bevölkerung über Leitideen zur Zukunftsentwicklung sowie zu verschiedenen konkreten Themen wie Raumplanung und Siedlungsentwicklung, Standortattraktivität, Organisation, Finanzen und Infrastruktur ausgetauscht. Als Kernthema dieser Arbeiten kristallisierte sich die verstärkte künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gemeinden heraus, verbunden mit dem Wunsch, die Vor- und Nachteile einer Fusion der drei Politischen Gemeinden bzw. der drei Politischen Gemeinden und der Schulgemeinde vertieft zu prüfen. Die vertiefte Prüfung einer Fusion bzw. von zwei Fusionsvarianten verbunden mit der Ausarbeitung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen und Verträge für die bevorzugte Fusionsvariante zuhanden der Stimmberechtigen, ist mit einigem Aufwand verbunden. Die Gemeindevorstände der Gemeinden des Stammertals haben daher beschlossen, einen Grundsatzentscheid des Souveräns abzuholen, bevor sie diese umfassenden Arbeiten in Angriff nehmen. Damit soll die politische Legitimation für das Projekt gestärkt werden. 2 Aktuelle Situation der Gemeinden im Stammertal a) Sozio-Demografische Entwicklung In den drei Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen wohnen insgesamt rund 2730 Personen, wobei Oberstammheim mit rund 1150 Einwohnern die grösste der drei Gemeinden bildet. Oberstammheim ist auch die einzige Gemeinde, in der die Bevölkerung in den letzten fünf Jahren stetig und zum Teil stärker als im kantonalen Durchschnitt gewachsen ist. Im Fall der Gemeinde Unterstammheim steigt die Bevölkerungszahl nur langsam und in der Gemeinde Waltalingen ist sie sogar rückläufig. Die drei Gemeinden zusammen wachsen im Schnitt weniger stark als der kantonale Durchschnitt. Die Altersstruktur der Bevölkerung ist in allen drei Gemeinden in etwa identisch. Im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt weisen die drei Gemeinden in den Altersgruppen 0 – 19 Jahre und 40 – 64 Jahre einen höheren Anteil aus. Bei den über 65-jährigen liegen sie genau im Durchschnitt, während die 20 – 39–jährigen untervertreten sind. Die Entwicklung der Altersstruktur im Fünf-Jahres-Vergleich folgt dem allgemeinen Trend, wonach der Anteil der über 65-jährigen ansteigt, während der Anteil der 0 – 19 jährigen rückläufig ist. Dies wirkt sich folglich auch auf die Schülerzahlen aus. Im Schuljahr 2012 / 2013 gingen gemäss kantonaler Bildungsstatistik in der Schulgemeinde Stammertal rund 335 Kinder (Kindergarten und 1. – 9. Schuljahr) zur Schule. Im Vergleich zu den fünf vorangegangenen Schuljahren, sinkt die Schülerzahl langsam aber stetig (von 353 Schüler/innen im SJ 08/09 auf 335 Schüler/innen im SJ 11/12). Eine kritische Grösse hat inzwischen die Schüleranzahl auf der Sekundarstufe erreicht. Im Schuljahr 2011/2012 besuchten noch 94 Schüler/innen die 7. – 9. Klasse. b) Finanzielle Entwicklung Mit einer Steuerkraft von rund 2'000 Franken je Einwohner liegen die drei Gemeinden im Stammertal deutlich unter dem kantonalen Mittelwert von ca. 3'500 Franken je Einwohner. Alle Gemeinden sind auf Finanzausgleichszahlungen angewiesen. Bis 2011 galt der alte Finanzausgleich, welcher einen Maximalsteuerfuss von zuletzt 122 % garantierte. Das Defizit der Gemeinden wurde - bis auf den Betrag von jeweils 10%, welcher dem Eigenkapital entnommen werden musste - vom Kanton via Steuerfussausgleich übernommen. Die drei politischen Gemeinden mussten 3 jeweils einen Teil des Steuerfussausgleichs zurückzahlen und konnten so kein Eigenkapital bilden und keine zusätzlichen Abschreibungen für Investitionen tätigen. So weisen die drei politischen Gemeinden per Ende 2014 ein vergleichsweise tiefes Eigenkapital von je 1,6 Mio. Franken bzw. 1,7 Mio. Franken (Waltalingen) und hohe Nettoschulden im steuerfinanzierten Haushalt von 1,9 Mio. Franken (Oberstammheim), 0,8 Mio. Franken (Unterstammheim) bzw. 1,0 Mio. Franken (Waltalingen) aus. Bei der Schulgemeinde fanden keine Kürzungen der Ertragsüberschüsse statt und so stieg das Eigenkapital in den letzten Jahren auf 7,7 Mio. Franken per Ende 2014 an. Die Schulgemeinde verfügt über ein Nettovermögen von 3,5 Mio. Franken. Im Jahr 2012 ist das neue Finanzausgleichsgesetz in Kraft getreten, welches für die Gemeinden im Stammertal einige Änderungen mit sich brachte. Beispielsweise wurden bei den Schulgemeinden die Staatsbeiträge an die Lehrerlöhne vereinheitlicht bzw. gesenkt. Für die Schulgemeinde Stammertal bedeutete dies, dass sie den Steuerfuss von 72 % auf aktuell 82 % erhöhte. Im Gegenzug mussten die politischen Gemeinden ihren Steuerfuss senken. Der Übergangsausgleich ersetzt den bisherigen Steuerfussausgleich und garantiert einen Maximalsteuerfuss während sechs Jahren, d.h. bis Ende 2017. In den Jahren 2012 bis 2013 galt der bisherige Maximalsteuerfuss von 122 %, 2014 und 2015 stieg der Maximalsteuerfuss auf 124 %. Ab 2016 beträgt der Maximalsteuerfuss 134 % (1,35x kantonaler Mittelwert). Danach ist kein Maximalsteuerfuss mehr vorgesehen. Mit dem neu geschaffenen Instrument des individuellen Sonderlastenausgleichs dürfte die Steuerbelastung künftig weiterhin begrenzt werden. Das neue Instrument gleicht nicht beeinflussbare Mehrkosten in gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen (z.B. Bildung, Pflegefinanzierung, Sozialhilfe etc.) ab einem Steuerfuss auf mindestens dem 1,3 fachen kantonalen Mittelwert (aktuell 129 %) aus. Die Finanzplanungen der drei Gemeinden zeigen, dass die Gemeinden Ober- und Unterstammheim bei einem Steuerfuss von 129 % vorrausichtlich keine weiteren Finanzausgleichsinstrumente benötigen. Grundsätzlich besteht aus finanzieller Sicht für diese beiden Gemeinden auch ohne Fusion die Möglichkeit, weiterhin innerhalb der bestehenden Finanzausgleichsinstrumente autonom zu wirtschaften. In Waltalingen zeigt sich ein etwas anderes Bild: Je nach Ausgang der Verhandlungen um individuellen Sonderlastenausgleich wird Waltalingen einen Steuerfuss von über 130 % erheben müssen. Für die künftige finanzielle Entwicklung im Stammertal ist vor allem die Schulgemeinde entscheidend - mit dem grössten Finanzhaushalt beeinflusst sie die weitere finanzielle Entwicklung massgeblich. 4 c) Stand der Zusammenarbeit im Stammertal Die Gemeinden im Stammertal bilden eine geografische, kulturelle und wirtschaftliche Einheit und pflegen bereits heute eine enge Zusammenarbeit. So haben sich die Schulen vor einigen Jahren zur vereinigten Schulgemeinde Stammertal zusammengeschlossen. Das Alters- und Pflegeheim, die Spitex, die Kläranlage, die Feuerwehr, das Forstwesen und der Friedhof werden im Rahmen von gemeinsamen Zweckverbänden geführt. Weitere Aufgabenbereiche haben die Gemeinden im Stammertal an bezirksweite Zweckverbände ausgelagert (Zürcher Planungsgruppe Weinland, Sicherheitszweckverband Weinland, Kehrichtorganisation Wyland, Gesellschaft der Gemeinde (GDG), Gemeindepräsidentenverband Bezirk Andelfingen, Zweckverband für spezielle schulische Aufgaben etc.). Auch die Behörden und die Verwaltungen pflegen im Rahmen der regelmässig stattfindenden Behördenkonferenzen wie auch im Alltag einen regen Austausch. Die Zusammenarbeit ist schlank, pragmatisch und effizient. d) Stärken- und Schwächen der aktuellen Situation Als Stärken der heutigen (dezentralen) Organisation werden insbesondere die Bürgernähe, die überschaubaren Verhältnisse und die Tatsache, dass in jedem Dorf eine Schule ist, empfunden. Die Informations- und Entscheidungswege sind kurz und unbürokratisch. Die Identifikation mit dem eigenen Dorf ist hoch, das Milizprinzip wird gelebt und führt zu schlanken und kostengünstigen Lösungen. Problematisch sind die ungünstige Kostenstruktur (hohe Fixkosten), die schwache Finanzkraft und die hohe Verschuldung. Ziele und Rahmenbedingungen für eine Fusion Aus Sicht der Behörden macht eine Fusion dann Sinn, wenn sie einen Mehrwert für die Bevölkerung des Stammertals schafft. Dazu gehört insbesondere eine nachhaltige und langfristige Verbesserung der finanziellen Situation inklusive Entschuldung. Auch sollten sich für eine fusionierte Gemeinde bessere Entwicklungsperspektiven bieten. Auch eine fusionierte Gemeinde muss bürgernah und kundenfreundlich organisiert sein. Aus Sicht der Behörden ist es wichtig, dass die Schule am Fusionsprozess beteiligt ist. Ob eine Fusion zur Einheitsgemeinde in einem Schritt oder erst später erfolgen soll, entscheiden die Stimmberechtigen im Rahmen des Projektverlaufs. 5 Vorgehen bei Annahme Grundsatzabstimmung a) Projektablauf 1. Konkretisierung und Beurteilung Fusionsvarianten Wenn die Stimmberechtigten der Aufnahme von Fusionsgesprächen zustimmen, werden in einem ersten Schritt die beiden Fusionsvarianten konkretisiert: – Zusammenschluss der Politischen Gemeinden mit eigenständiger Schulgemeinde – Zusammenschluss der Politischen Gemeinden mit der Schulgemeinde zu einer Einheitsgemeinde In beiden Fällen sind mindestens folgende Punkte vertieft abzuklären: – Klärung der zukünftigen Wahrnehmung von Aufgaben, welche heute durch Zweckverbände wahrgenommen werden („In/Outsourcing“) – mittelfristige finanzielle Auswirkungen mit Abschätzung der künftigen Steuerbelastung – Organisation von Behörden und Verwaltung – künftige(r) Standort(e) Anschliessend wird eine Beurteilung der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken vorgenommen, welche diese Fusionsvarianten für das Stammertal bieten. Es soll insbesondere geklärt werden, ob eine Fusion für die Bevölkerung des Stammertals in Bezug auf die Standortattraktivität, die Entwicklungsmöglichkeiten, die Qualität und Effizienz der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und/oder die finanzielle Situation der beteiligten Gemeinden einen Mehrwert generieren würde. Das Ergebnis der Analyse, die Beurteilung der Fusionsvarianten und die Schlussfolgerungen werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 2. Ausarbeitung Zusammenschlussvertrag und Entscheidungsgrundlagen Im zweiten Schritt gilt es, den Zusammenschlussvertrag auszuarbeiten. Dieser bildet das zentrale rechtliche Element einer Fusion. Hauptinhalt des Vertrags sind die Organisation und der Vollzug des Fusionsprozesses. Vertragsparteien sind alle Gemeinden, welche sich zusammenschliessen wollen. 6 Die Zustimmung der vier Gemeinden zur Grundsatzfrage verpflichtet die Gemeindebehörden, den Stimmberechtigten einen Zusammenschlussvertrag für alle vier Gemeinden zur Abstimmung vorzulegen. Sollte sich bei der Beurteilung der geprüften Fusionsvarianten (siehe Ziffer 1) der Zusammenschluss der politischen Gemeinden unter Beibehaltung einer selbstständigen Schulgemeinde als zielführender erweisen, wird den Stimmberechtigten ein entsprechender Zusammenschlussvertrag der politischen Gemeinden als zusätzliche Option zur Abstimmung unterbreitet. Über den Vertrag bzw. die Fusionsvariante entscheiden die Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden an der Urne. Der angenommene Fusionsvertrag bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Fusionsbeschluss ist zusätzlich vom Kantonsrat zu genehmigen, sofern das neue Gemeindegesetz bis dann noch nicht rechtskräftig ist. Die eigentliche Umsetzung erfolgt im Anschluss an die Abstimmung und umfasst insbesondere die Schaffung der neuen Rechtsgrundlagen (Gemeindeordnung, Geschäftsordnung, Vereinheitlichung von weiteren Reglementen), die Organisation von Behörde und Verwaltung und die Finanzplanung. Die zeitliche Staffelung dieser Arbeiten im Anschluss an die Abstimmung über den Zusammenschlussvertrag macht grundsätzlich sowohl ökonomisch wie sachlich Sinn. Damit sich die Stimmberechtigten eine konkrete Vorstellung von der fusionierten Gemeinde machen können, werden für die von den Behörden bevorzugte Fusionsvariante bereits auf die Abstimmung hin mindestens die Eckwerte der neuen Gemeindeordnung, der Behörden- und Verwaltungsorganisation sowie der Finanzplanung erarbeitet. Der Zusammenschlussvertrag sowie die Eckwerte der künftigen Organisation und Finanzierung werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. b) Projektorganisation, Zeitplan und Kosten Es wird eine Projektorganisation aus den vier beteiligten Gemeinden gebildet. Auftraggeber sind die Gemeindevorstände. Die Projektsteuerung erfolgt durch die 4 Gemeindepräsidenten bzw. den Schulpräsidenten und die Gemeindeschreiber bzw. die Schulverwaltungsleitung. 7 Die für die Fusion massgebenden Fragen werden in Teilprojekten bearbeitet. Vorgesehen sind folgende vier Teilprojekte: Finanzen und Liegenschaften, Organisation von Behörden und Verwaltung bzw. Schule, Infrastruktur (Werke, Bau, Raumordnung, Landwirtschafts- und Forstwesen), Gesellschaft (Soziales, Sicherheit, Gesundheit, Kultur). Fachlich und methodisch begleitet wird das Projekt von den beiden Firmen Federas Beratung AG und Swissplan. Beide Firmen verfügen über eine breite Erfahrung in der Organisation, Finanzierung und Zusammenarbeit von Gemeinden. Bei einer Zustimmung aller vier Gemeinden im Rahmen der Grundsatzabstimmungen ist geplant, die Konkretisierung und Beurteilung der Fusionsvarianten vorzunehmen und die Ergebnisse der Bevölkerung zu präsentieren. Der Entwurf des Fusionsvertrags bzw. allenfalls der Fusionsverträge soll im kommenden Jahr ausgearbeitet und vorgelegt werden. Anschliessend erfolgt die Vernehmlassungsphase bzw. Vorprüfung durch das Gemeindeamt. Nach der Bereinigung der Vertragsgrundlagen sollen der Bevölkerung der Inhalt des Zusammenschlussvertrags sowie die Auswirkungen der Fusion an einer Informationsveranstaltung transparent aufgezeigt werden. Die Urnenabstimmung über den bzw. allenfalls die Fusionsverträge wird für das Jahr 2017 in Aussicht genommen. 8 6. September 2015 1. Halbjahr 2016 2. Halbjahr 2016 1. Halbjahr 2017 2017 • Urnenabstimmung über Fusionsverhandlungen • Informationsveranstaltung der Ergebnisse • Ausarbeitung Entwurf Fusionsvertrag mit anschliessender Vernehmlassungsphase • Bereinigung Fusionsvertrag • Informationsveranstaltung über Vertrag und Auswirkungen • Urnenabstimmung über definitiven Fusionsvertrag Grafische Darstellung des Zeitplanes In der anschliessenden Umsetzungsphase sind alle Vorbereitungen zu treffen, damit die fusionierte Gemeinde von Beginn an funktioniert. Dazu ist den Stimmberechtigten eine neue Gemeindeordnung zu unterbreiten, die wichtigsten Behörden sind neu zu bestellen (Gemeinderat, RPK, je nach Fusionsvariante auch die Schulpflege) und es ist eine Budgetgemeindeversammlung durchzuführen. Da gemäss Gemeindegesetz Rechnungs- und Budgetjahr dem Kalenderjahr entsprechen müssen, kann ein Zusammenschluss nur auf Anfang eines Jahres erfolgen, also entweder mit vorgezogenen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2018 oder mit einer Verlängerung der Amtsdauer der bisherigen Behörden auf den 1. Januar 2019. Ein Fusionsprojekt ist mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Bereits für die Arbeiten bis und mit Abstimmung über den Fusionsvertag wird mit externen Projektkosten von rund Fr. 100‘000.-- gerechnet. Der Kanton unterstützt den Zusammenschluss von Gemeinden mit finanziellen Beiträgen. Im neuen Gemeindegesetz ist vorgesehen, dass er Beiträge leistet, wenn eine zweckmässige Gemeinde entsteht und die Interessen des Kantons und der übrigen Gemeinden berücksichtigt werden. Vorgesehen ist ein Beitrag an die Projektkosten. 9 Gemäss den Richtlinien des Gemeindeamts vom März 2015 kann bei einem Fusionsprojekt, an dem alle 4 Gemeinden beteiligt sind, mit einem Beitrag von maximal Fr. 120‘000.-- gerechnet werden. Der Projektbeitrag wird um 75% gekürzt, wenn die Grundsatzabstimmung abgelehnt wird; der Beitrag wird um 25% gekürzt, wenn die Stimmberechtigten den Fusionsvertrag ablehnen. Beim Zustandekommen einer Fusion kann zudem mit massgebenden Zusammenschlussbeiträgen, Entschuldungsbeiträgen und Beiträgen zur Kompensation von Einbussen aus dem Finanzausgleich gerechnet werden. Ziel des Kantons ist es, dass eine zweckmässige Fusion nicht an finanziellen Unwägbarkeiten scheitert. Schlussbemerkungen Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Chancen und Risiken sowie die Vor- und Nachteile einer Fusion der Gemeinden des Stammertals sorgfältig geprüft werden sollen und empfiehlt den Stimmberechtigten die Aufnahme von Fusionsverhandlungen. 10
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