Politische Gemeinde Oberstammheim Grundsatzabstimmung über

Politische Gemeinde Oberstammheim
Grundsatzabstimmung über die Aufnahme von Fusionsverhandlungen der Gemeinde Oberstammheim mit den Gemeinden Unterstammheim, Waltalingen und der Schulgemeinde Stammertal
Urnenabstimmungsvorlage vom 6. September 2015
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ANTRAG
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Der Gemeinderat Oberstammheim unterbreitet den Stimmberechtigten
im Sinne einer Grundsatzabstimmung folgende Abstimmungsvorlage:
„Soll die Politische Gemeinde Oberstammheim mit den Politischen
Gemeinden Unterstammheim, Waltalingen und der Schulgemeinde
Stammertal Fusionsverhandlungen aufnehmen?“
Die analoge Abstimmungsfrage wird den Stimmberechtigten der drei Politischen Gemeinden und der Schulgemeinde zeitgleich zum Entscheid
vorgelegt. Bei einer Annahme der Vorlage durch alle Gemeinden wird
der Gemeinderat beauftragt, Fusionsverhandlungen aufzunehmen und
den Stimmberechtigten einen entsprechenden Zusammenschlussvertrag
zur Abstimmung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten Zustimmung. Die
Gemeindevorstände der übrigen Gemeinden empfehlen ihren Stimmberechtigten ebenfalls die Zustimmung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen.
Bei einer Ablehnung der Vorlage durch eine oder mehrere Gemeinden,
finden keine Fusionsverhandlungen statt.
GEMEINDERAT OBERSTAMMHEIM
Der Präsident:
Der Schreiber:
M. Farner
A. Pfenninger
BERICHT / WEISUNG
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Ausgangslage
Die Rahmenbedingungen für kleine, struktur- und finanzschwache Gemeinden sind in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Anforderungen an die öffentlichen Leistungen sind namentlich in den Bereichen
Bildung, Gesundheit und Soziales stark gestiegen. Der Druck zur „Professionalisierung“ macht auch vor den Grenzen des Stammertals nicht
Halt und dürfte mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes weiter
steigen. Auf der anderen Seite haben sich mit der Reform des Finanzausgleichs 2012 die finanziellen Rahmenbedingungen für strukturschwache Gebiete verschlechtert. Diese Veränderungen und Entwicklungen
sind auch für die Gemeinden im Stammertal eine Herausforderung und
gefährden ihre Eigenständigkeit.
Die Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen beschäftigen sich deshalb bereits seit einiger Zeit mit der Frage der zukünftigen Entwicklung der Gemeinden im Stammertal. Die sich stellenden
Fragen sind vielfältig: Die Aufrechterhaltung eines aktiven Vereins- und
Dorflebens, die Sicherung einer attraktiven Infrastruktur auch für künftige
Generationen, die Erhaltung einer Schule über alle Schulstufen im Tal,
die Verbesserung der aktuell schlechten Finanzlage.
An zwei Konferenzen im Januar und September 2014 haben sich Vertreter der drei Politischen Gemeinden sowie der Schulgemeinde Stammertal unter Einbezug der Bevölkerung über Leitideen zur Zukunftsentwicklung sowie zu verschiedenen konkreten Themen wie Raumplanung und
Siedlungsentwicklung, Standortattraktivität, Organisation, Finanzen und
Infrastruktur ausgetauscht. Als Kernthema dieser Arbeiten kristallisierte
sich die verstärkte künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Gemeinden heraus, verbunden mit dem Wunsch, die Vor- und Nachteile
einer Fusion der drei Politischen Gemeinden bzw. der drei Politischen
Gemeinden und der Schulgemeinde vertieft zu prüfen.
Die vertiefte Prüfung einer Fusion bzw. von zwei Fusionsvarianten verbunden mit der Ausarbeitung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen
und Verträge für die bevorzugte Fusionsvariante zuhanden der Stimmberechtigen, ist mit einigem Aufwand verbunden. Die Gemeindevorstände
der Gemeinden des Stammertals haben daher beschlossen, einen
Grundsatzentscheid des Souveräns abzuholen, bevor sie diese umfassenden Arbeiten in Angriff nehmen. Damit soll die politische Legitimation
für das Projekt gestärkt werden.
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Aktuelle Situation der Gemeinden im Stammertal
a) Sozio-Demografische Entwicklung
In den drei Gemeinden Oberstammheim, Unterstammheim und Waltalingen wohnen insgesamt rund 2730 Personen, wobei Oberstammheim mit
rund 1150 Einwohnern die grösste der drei Gemeinden bildet. Oberstammheim ist auch die einzige Gemeinde, in der die Bevölkerung in den
letzten fünf Jahren stetig und zum Teil stärker als im kantonalen Durchschnitt gewachsen ist. Im Fall der Gemeinde Unterstammheim steigt die
Bevölkerungszahl nur langsam und in der Gemeinde Waltalingen ist sie
sogar rückläufig. Die drei Gemeinden zusammen wachsen im Schnitt
weniger stark als der kantonale Durchschnitt.
Die Altersstruktur der Bevölkerung ist in allen drei Gemeinden in etwa
identisch. Im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt weisen die drei
Gemeinden in den Altersgruppen 0 – 19 Jahre und 40 – 64 Jahre einen
höheren Anteil aus. Bei den über 65-jährigen liegen sie genau im Durchschnitt, während die 20 – 39–jährigen untervertreten sind.
Die Entwicklung der Altersstruktur im Fünf-Jahres-Vergleich folgt dem
allgemeinen Trend, wonach der Anteil der über 65-jährigen ansteigt,
während der Anteil der 0 – 19 jährigen rückläufig ist. Dies wirkt sich folglich auch auf die Schülerzahlen aus.
Im Schuljahr 2012 / 2013 gingen gemäss kantonaler Bildungsstatistik in
der Schulgemeinde Stammertal rund 335 Kinder (Kindergarten und 1. –
9. Schuljahr) zur Schule. Im Vergleich zu den fünf vorangegangenen
Schuljahren, sinkt die Schülerzahl langsam aber stetig (von 353 Schüler/innen im SJ 08/09 auf 335 Schüler/innen im SJ 11/12). Eine kritische
Grösse hat inzwischen die Schüleranzahl auf der Sekundarstufe erreicht.
Im Schuljahr 2011/2012 besuchten noch 94 Schüler/innen die 7. – 9.
Klasse.
b) Finanzielle Entwicklung
Mit einer Steuerkraft von rund 2'000 Franken je Einwohner liegen die drei
Gemeinden im Stammertal deutlich unter dem kantonalen Mittelwert von
ca. 3'500 Franken je Einwohner. Alle Gemeinden sind auf Finanzausgleichszahlungen angewiesen. Bis 2011 galt der alte Finanzausgleich,
welcher einen Maximalsteuerfuss von zuletzt 122 % garantierte. Das Defizit der Gemeinden wurde - bis auf den Betrag von jeweils 10%, welcher
dem Eigenkapital entnommen werden musste - vom Kanton via Steuerfussausgleich übernommen. Die drei politischen Gemeinden mussten
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jeweils einen Teil des Steuerfussausgleichs zurückzahlen und konnten
so kein Eigenkapital bilden und keine zusätzlichen Abschreibungen für
Investitionen tätigen. So weisen die drei politischen Gemeinden per Ende 2014 ein vergleichsweise tiefes Eigenkapital von je 1,6 Mio. Franken
bzw. 1,7 Mio. Franken (Waltalingen) und hohe Nettoschulden im steuerfinanzierten Haushalt von 1,9 Mio. Franken (Oberstammheim), 0,8 Mio.
Franken (Unterstammheim) bzw. 1,0 Mio. Franken (Waltalingen) aus.
Bei der Schulgemeinde fanden keine Kürzungen der Ertragsüberschüsse
statt und so stieg das Eigenkapital in den letzten Jahren auf 7,7 Mio.
Franken per Ende 2014 an. Die Schulgemeinde verfügt über ein Nettovermögen von 3,5 Mio. Franken.
Im Jahr 2012 ist das neue Finanzausgleichsgesetz in Kraft getreten,
welches für die Gemeinden im Stammertal einige Änderungen mit sich
brachte. Beispielsweise wurden bei den Schulgemeinden die Staatsbeiträge an die Lehrerlöhne vereinheitlicht bzw. gesenkt. Für die Schulgemeinde Stammertal bedeutete dies, dass sie den Steuerfuss von 72 %
auf aktuell 82 % erhöhte. Im Gegenzug mussten die politischen Gemeinden ihren Steuerfuss senken. Der Übergangsausgleich ersetzt den bisherigen Steuerfussausgleich und garantiert einen Maximalsteuerfuss
während sechs Jahren, d.h. bis Ende 2017. In den Jahren 2012 bis 2013
galt der bisherige Maximalsteuerfuss von 122 %, 2014 und 2015 stieg
der Maximalsteuerfuss auf 124 %. Ab 2016 beträgt der Maximalsteuerfuss 134 % (1,35x kantonaler Mittelwert). Danach ist kein Maximalsteuerfuss mehr vorgesehen.
Mit dem neu geschaffenen Instrument des individuellen Sonderlastenausgleichs dürfte die Steuerbelastung künftig weiterhin begrenzt werden.
Das neue Instrument gleicht nicht beeinflussbare Mehrkosten in gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen (z.B. Bildung, Pflegefinanzierung, Sozialhilfe etc.) ab einem Steuerfuss auf mindestens dem 1,3 fachen kantonalen Mittelwert (aktuell 129 %) aus. Die Finanzplanungen der drei Gemeinden zeigen, dass die Gemeinden Ober- und Unterstammheim bei
einem Steuerfuss von 129 % vorrausichtlich keine weiteren Finanzausgleichsinstrumente benötigen.
Grundsätzlich besteht aus finanzieller Sicht für diese beiden Gemeinden
auch ohne Fusion die Möglichkeit, weiterhin innerhalb der bestehenden
Finanzausgleichsinstrumente autonom zu wirtschaften. In Waltalingen
zeigt sich ein etwas anderes Bild: Je nach Ausgang der Verhandlungen
um individuellen Sonderlastenausgleich wird Waltalingen einen Steuerfuss von über 130 % erheben müssen.
Für die künftige finanzielle Entwicklung im Stammertal ist vor allem die
Schulgemeinde entscheidend - mit dem grössten Finanzhaushalt beeinflusst sie die weitere finanzielle Entwicklung massgeblich.
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c) Stand der Zusammenarbeit im Stammertal
Die Gemeinden im Stammertal bilden eine geografische, kulturelle und
wirtschaftliche Einheit und pflegen bereits heute eine enge Zusammenarbeit. So haben sich die Schulen vor einigen Jahren zur vereinigten
Schulgemeinde Stammertal zusammengeschlossen. Das Alters- und
Pflegeheim, die Spitex, die Kläranlage, die Feuerwehr, das Forstwesen
und der Friedhof werden im Rahmen von gemeinsamen Zweckverbänden geführt. Weitere Aufgabenbereiche haben die Gemeinden im Stammertal an bezirksweite Zweckverbände ausgelagert (Zürcher Planungsgruppe Weinland, Sicherheitszweckverband Weinland, Kehrichtorganisation Wyland, Gesellschaft der Gemeinde (GDG), Gemeindepräsidentenverband Bezirk Andelfingen, Zweckverband für spezielle schulische
Aufgaben etc.).
Auch die Behörden und die Verwaltungen pflegen im Rahmen der regelmässig stattfindenden Behördenkonferenzen wie auch im Alltag einen
regen Austausch. Die Zusammenarbeit ist schlank, pragmatisch und effizient.
d) Stärken- und Schwächen der aktuellen Situation
Als Stärken der heutigen (dezentralen) Organisation werden insbesondere die Bürgernähe, die überschaubaren Verhältnisse und die Tatsache,
dass in jedem Dorf eine Schule ist, empfunden. Die Informations- und
Entscheidungswege sind kurz und unbürokratisch. Die Identifikation mit
dem eigenen Dorf ist hoch, das Milizprinzip wird gelebt und führt zu
schlanken und kostengünstigen Lösungen. Problematisch sind die ungünstige Kostenstruktur (hohe Fixkosten), die schwache Finanzkraft und
die hohe Verschuldung.
Ziele und Rahmenbedingungen für eine Fusion
Aus Sicht der Behörden macht eine Fusion dann Sinn, wenn sie einen
Mehrwert für die Bevölkerung des Stammertals schafft. Dazu gehört insbesondere eine nachhaltige und langfristige Verbesserung der finanziellen Situation inklusive Entschuldung. Auch sollten sich für eine fusionierte Gemeinde bessere Entwicklungsperspektiven bieten. Auch eine fusionierte Gemeinde muss bürgernah und kundenfreundlich organisiert sein.
Aus Sicht der Behörden ist es wichtig, dass die Schule am Fusionsprozess beteiligt ist. Ob eine Fusion zur Einheitsgemeinde in einem Schritt
oder erst später erfolgen soll, entscheiden die Stimmberechtigen im
Rahmen des Projektverlaufs.
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Vorgehen bei Annahme Grundsatzabstimmung
a) Projektablauf
1. Konkretisierung und Beurteilung Fusionsvarianten
Wenn die Stimmberechtigten der Aufnahme von Fusionsgesprächen zustimmen, werden in einem ersten Schritt die beiden Fusionsvarianten
konkretisiert:
– Zusammenschluss der Politischen Gemeinden mit eigenständiger
Schulgemeinde
– Zusammenschluss der Politischen Gemeinden mit der Schulgemeinde
zu einer Einheitsgemeinde
In beiden Fällen sind mindestens folgende Punkte vertieft abzuklären:
– Klärung der zukünftigen Wahrnehmung von Aufgaben, welche heute
durch Zweckverbände wahrgenommen werden („In/Outsourcing“)
– mittelfristige finanzielle Auswirkungen mit Abschätzung der künftigen
Steuerbelastung
– Organisation von Behörden und Verwaltung
– künftige(r) Standort(e)
Anschliessend wird eine Beurteilung der Stärken und Schwächen sowie
der Chancen und Risiken vorgenommen, welche diese Fusionsvarianten
für das Stammertal bieten.
Es soll insbesondere geklärt werden, ob eine Fusion für die Bevölkerung
des Stammertals in Bezug auf die Standortattraktivität, die Entwicklungsmöglichkeiten, die Qualität und Effizienz der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und/oder die finanzielle Situation der beteiligten Gemeinden einen Mehrwert generieren würde.
Das Ergebnis der Analyse, die Beurteilung der Fusionsvarianten und die
Schlussfolgerungen werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
2. Ausarbeitung Zusammenschlussvertrag und Entscheidungsgrundlagen
Im zweiten Schritt gilt es, den Zusammenschlussvertrag auszuarbeiten.
Dieser bildet das zentrale rechtliche Element einer Fusion. Hauptinhalt
des Vertrags sind die Organisation und der Vollzug des Fusionsprozesses. Vertragsparteien sind alle Gemeinden, welche sich zusammenschliessen wollen.
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Die Zustimmung der vier Gemeinden zur Grundsatzfrage verpflichtet die
Gemeindebehörden, den Stimmberechtigten einen Zusammenschlussvertrag für alle vier Gemeinden zur Abstimmung vorzulegen. Sollte sich
bei der Beurteilung der geprüften Fusionsvarianten (siehe Ziffer 1) der
Zusammenschluss der politischen Gemeinden unter Beibehaltung einer
selbstständigen Schulgemeinde als zielführender erweisen, wird den
Stimmberechtigten ein entsprechender Zusammenschlussvertrag der
politischen Gemeinden als zusätzliche Option zur Abstimmung unterbreitet.
Über den Vertrag bzw. die Fusionsvariante entscheiden die Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden an der Urne. Der angenommene
Fusionsvertrag bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der
Fusionsbeschluss ist zusätzlich vom Kantonsrat zu genehmigen, sofern
das neue Gemeindegesetz bis dann noch nicht rechtskräftig ist.
Die eigentliche Umsetzung erfolgt im Anschluss an die Abstimmung und
umfasst insbesondere die Schaffung der neuen Rechtsgrundlagen (Gemeindeordnung, Geschäftsordnung, Vereinheitlichung von weiteren Reglementen), die Organisation von Behörde und Verwaltung und die Finanzplanung. Die zeitliche Staffelung dieser Arbeiten im Anschluss an
die Abstimmung über den Zusammenschlussvertrag macht grundsätzlich
sowohl ökonomisch wie sachlich Sinn.
Damit sich die Stimmberechtigten eine konkrete Vorstellung von der fusionierten Gemeinde machen können, werden für die von den Behörden
bevorzugte Fusionsvariante bereits auf die Abstimmung hin mindestens
die Eckwerte der neuen Gemeindeordnung, der Behörden- und Verwaltungsorganisation sowie der Finanzplanung erarbeitet.
Der Zusammenschlussvertrag sowie die Eckwerte der künftigen Organisation und Finanzierung werden der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
b) Projektorganisation, Zeitplan und Kosten
Es wird eine Projektorganisation aus den vier beteiligten Gemeinden gebildet. Auftraggeber sind die Gemeindevorstände. Die Projektsteuerung
erfolgt durch die 4 Gemeindepräsidenten bzw. den Schulpräsidenten und
die Gemeindeschreiber bzw. die Schulverwaltungsleitung.
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Die für die Fusion massgebenden Fragen werden in Teilprojekten bearbeitet. Vorgesehen sind folgende vier Teilprojekte: Finanzen und Liegenschaften, Organisation von Behörden und Verwaltung bzw. Schule, Infrastruktur (Werke, Bau, Raumordnung, Landwirtschafts- und Forstwesen), Gesellschaft (Soziales, Sicherheit, Gesundheit, Kultur).
Fachlich und methodisch begleitet wird das Projekt von den beiden Firmen Federas Beratung AG und Swissplan. Beide Firmen verfügen über
eine breite Erfahrung in der Organisation, Finanzierung und Zusammenarbeit von Gemeinden.
Bei einer Zustimmung aller vier Gemeinden im Rahmen der Grundsatzabstimmungen ist geplant, die Konkretisierung und Beurteilung der Fusionsvarianten vorzunehmen und die Ergebnisse der Bevölkerung zu präsentieren. Der Entwurf des Fusionsvertrags bzw. allenfalls der Fusionsverträge soll im kommenden Jahr ausgearbeitet und vorgelegt werden.
Anschliessend erfolgt die Vernehmlassungsphase bzw. Vorprüfung
durch das Gemeindeamt.
Nach der Bereinigung der Vertragsgrundlagen sollen der Bevölkerung
der Inhalt des Zusammenschlussvertrags sowie die Auswirkungen der
Fusion an einer Informationsveranstaltung transparent aufgezeigt werden. Die Urnenabstimmung über den bzw. allenfalls die Fusionsverträge
wird für das Jahr 2017 in Aussicht genommen.
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6. September
2015
1. Halbjahr
2016
2. Halbjahr
2016
1. Halbjahr
2017
2017
• Urnenabstimmung über Fusionsverhandlungen
• Informationsveranstaltung der Ergebnisse
• Ausarbeitung Entwurf Fusionsvertrag mit anschliessender
Vernehmlassungsphase
• Bereinigung Fusionsvertrag
• Informationsveranstaltung über Vertrag und Auswirkungen
• Urnenabstimmung über definitiven Fusionsvertrag
Grafische Darstellung des Zeitplanes
In der anschliessenden Umsetzungsphase sind alle Vorbereitungen zu
treffen, damit die fusionierte Gemeinde von Beginn an funktioniert. Dazu
ist den Stimmberechtigten eine neue Gemeindeordnung zu unterbreiten,
die wichtigsten Behörden sind neu zu bestellen (Gemeinderat, RPK, je
nach Fusionsvariante auch die Schulpflege) und es ist eine Budgetgemeindeversammlung durchzuführen. Da gemäss Gemeindegesetz
Rechnungs- und Budgetjahr dem Kalenderjahr entsprechen müssen,
kann ein Zusammenschluss nur auf Anfang eines Jahres erfolgen, also
entweder mit vorgezogenen Erneuerungswahlen auf den 1. Januar 2018
oder mit einer Verlängerung der Amtsdauer der bisherigen Behörden auf
den 1. Januar 2019.
Ein Fusionsprojekt ist mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Bereits für
die Arbeiten bis und mit Abstimmung über den Fusionsvertag wird mit
externen Projektkosten von rund Fr. 100‘000.-- gerechnet. Der Kanton
unterstützt den Zusammenschluss von Gemeinden mit finanziellen Beiträgen. Im neuen Gemeindegesetz ist vorgesehen, dass er Beiträge leistet, wenn eine zweckmässige Gemeinde entsteht und die Interessen des
Kantons und der übrigen Gemeinden berücksichtigt werden. Vorgesehen
ist ein Beitrag an die Projektkosten.
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Gemäss den Richtlinien des Gemeindeamts vom März 2015 kann bei
einem Fusionsprojekt, an dem alle 4 Gemeinden beteiligt sind, mit einem
Beitrag von maximal Fr. 120‘000.-- gerechnet werden. Der Projektbeitrag
wird um 75% gekürzt, wenn die Grundsatzabstimmung abgelehnt wird;
der Beitrag wird um 25% gekürzt, wenn die Stimmberechtigten den Fusionsvertrag ablehnen.
Beim Zustandekommen einer Fusion kann zudem mit massgebenden
Zusammenschlussbeiträgen, Entschuldungsbeiträgen und Beiträgen zur
Kompensation von Einbussen aus dem Finanzausgleich gerechnet werden. Ziel des Kantons ist es, dass eine zweckmässige Fusion nicht an
finanziellen Unwägbarkeiten scheitert.
Schlussbemerkungen
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Chancen und Risiken sowie
die Vor- und Nachteile einer Fusion der Gemeinden des Stammertals
sorgfältig geprüft werden sollen und empfiehlt den Stimmberechtigten die
Aufnahme von Fusionsverhandlungen.
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