Voraussetzungen zur Prüfung vor der Jagdbehörde zur Zulassung

Voraussetzungen zur Prüfung vor der Jagdbehörde zur Zulassung zur
Jägerprüfung
Der bereitstehende Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins ist nur
im Original ausgefüllt gültig. Der Antrag muss so ausgedruckt sein, dass es ein Dokument (Vorder- und Rückseite) ergibt. Beim Ausfüllen ist darauf zu achten, dass alle aufgeführten Angaben des Punktes 1 und 6 erfolgt
sind. Des Weiteren ist das Dokument mit einer rechtsgültigen Unterschrift zu versehen.
Die Stellungnahme des Einwohnermeldeamtes und der Polizei sind selbstständig einzuholen.
Bei der Stellungnahme der Polizei möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Überprüfung der
Polizei hinsichtlich der Zuverlässig vorab erfolgen muss. Der Hauptwohnsitz des Antragsstellers ist ausschlaggebend. Die Stellungnahmen der Polizei werden in einigen Bundesländern nicht sofort bearbeitet. Wir möchten
Sie daher dringend bitten, sich sofort nach Erhalt des Antrages darum zu kümmern, die Stellungnahme der
Polizei einzuholen. Sollte Ihre Polizeidienststelle diesen Antrag nicht bearbeiten wollen, aus welchen Gründen
auch immer, bitten wir Sie, die Daten Ihrer zuständigen Polizeidienststelle aufzuschreiben. Hier benötigen wir
die Adresse, die Telefonnummer und den Ansprechpartner der Polizeidienstelle. Wird die Stellungnahme der
Polizei nicht vor Ort erteilt, kann der Landkreis Lüchow-Dannenberg, FD 32 – Jagdbehörde - , Königsberger
Str. 10, 29439 Lüchow (Wendland) Ihnen behilflich sein, aber nur dann, wenn der Antrag auf Zulassung mit
allen Daten, wie original ausgefüllte Angaben zu Punkt 1 – 6, Unterschrift und Stellungnahme des Einwohnermeldeamtes vorhanden sind und der Antrag mindestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn im Landkreis
Lüchow-Dannenberg vorliegt.
oder:
Des Weiteren ist es Ihnen möglich, eine Stellungnahme Ihrer Jagdbehörde einzuholen. Das hat den Vorteil,
dass Ihnen eine Überprüfung nach bestandener Jägerprüfung zur Ausstellung des ersten Jagdscheines erspart
bleibt oder wesentlich einfacher ist und Ihre Jagdbehörde Sie schon kennt. Allerdings dauert eine Überprüfung
in den meisten Fällen sehr lange.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Jagdschule „Jägerlehrhof Wendland“ für die Ausgabe
der Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung an Sie zur Verfügung steht. Gern sind wir Ihnen auch bei Fragen
behilflich. In unseren Kurspreisen ist auch die Prüfungsgebühr enthalten.
Für die Überbringung des Antrages auf Zulassung zur Jägerprüfung sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Wer
18 Tage vor Prüfungsbeginn keinen vollständig ausgefüllten Antrag vorweisen kann, wird nicht zur Jägerprüfung zugelassen. Selbstverständlich können Sie am Kurs teilnehmen, aber eine anschließende Prüfung ist
ohne rechtzeitiges und vollständiges Abgeben des Antrages nicht gewährleistet.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.