Ausländerjagdscheine für Schweizer Jäger

Ausländerjagdscheine für Schweizer Jäger
Stand 10.03.2016
Informationen zu Neuerteilung und Verlängerung
Möglichkeiten:
 1-Jahres-Jagdschein; Kosten € 140,35
 3-Jahres-Jagdschein; Kosten € 268,05
 oder Tagesjagdschein bis zu 3-mal im Jahr für jeweils 14 Tage (Kosten jeweils € 50,45)
Anerkannte Kantone:
Aargau, Basel-Land, Bern, Freiburg, Glarus, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden,
Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Zürich und Zug.
Falls die Jägerprüfung nicht in einem anerkannten Kanton abgelegt wurde und keine
deutsche Jägerprüfung vorhanden ist, kann der deutsche Jagdschein nur 3 mal im Jahr für
jeweils 14 Tage gelöst werden.
Nicht anerkannte Kantone:
Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Basel Stadt, Genf, Graubünden, Jura,
Tessin, Uri, Waadt und Wallis.
Folgende Unterlagen werden benötigt (bitte bei Antragstellung vorlegen):
Für die Ersterteilung:
1. Kopie des gültigen schweizerischen Jagdpasses.
2. Kopie des Jagdfähigkeitsnachweises oder Nachweis einer deutschen Jägerprüfung.
3. Strafregisterauszug (Bundesamt für Justiz Bern, nicht älter als 6 Monate).
4. Kopie der Identitätskarte (oder des Reisepasses)
5. Ein aktuelles Passbild im Original.
6. Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für Deutschland in deutscher Sprache für
den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre)
jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben.
Für die Verlängerung:
1. Kopie des gültigen schweizerischen Jagdpasses.
2. Strafregisterauszug (Bundesamt für Justiz Bern, nicht älter als 6 Monate).
3. Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für Deutschland für in deutscher Sprache
den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre)
jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben.
Ausstellungen bzw. Verlängerungen sind nicht über den Zeitraum der Versicherungsbestätigung
hinaus möglich!
Öffnungszeiten und Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde
Montag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 Uhr – 15.30 Uhr (durchgehend)
Freitag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr
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Abgabe der Jagdscheinunterlagen immer möglich, innerhalb der
Öffnungszeiten des Landratsamts (keine Bearbeitung).
Oder Unterlagen per Postweg zusenden.
Bearbeitung der Jagdscheine 1 – 2 Tage.
Persönliches Erscheinen nicht erforderlich.