Ausländerjagdscheine - Landkreis Waldshut

Ausländerjagdscheine
Stand 10.03.2016
Informationen zu Neuerteilung und Verlängerung
Möglichkeiten:
 1-Jahres-Jagdschein; Kosten € 140,35
 3-Jahres-Jagdschein; Kosten € 268,05
 Tagesjagdschein bis zu 3-mal im Jahr für jeweils 14 Tage (Kosten jeweils € 50,45)
Ein- bzw. Dreijahresjagdschein für Ausländer sind nach Vorlage des Jägerprüfungszeugnisses des
Heimatlandes möglich für Niederland, Dänemark, Österreich (nur Vorarlberg), Fürstentum
Liechtenstein, Polen, Schweden. Für die Schweiz nur, wenn die schweizerische Jägerprüfung in
einem „anerkannten Kanton“ absolviert wurde (Gleichwertigkeit der Jägerprüfung; siehe separate
Information hierzu).
Folgende Unterlagen werden benötigt (bitte bei Antragstellung vorlegen):
Für die Ersterteilung:
1. Kopie des gültigen ausländischen Jagdpasses
2. Kopie des Jagdfähigkeitsnachweises/Jägerprüfungszeugnisses oder Nachweis einer
deutschen Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
3. Kopie der Identitätskarte (oder des Reisepasses)
4. Strafregisterauszug/Führungszeugnis von einer Behörde, nicht älter als 6 Monate
5. Ein aktuelles Passbild
6. Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für Deutschland für in deutscher Sprache
den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre)
jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben.
Für die Verlängerung:
1. Kopie des gültigen ausländischen Jagdpasses.
2. Strafregisterauszug (Bundesamt für Justiz, nicht älter als 6 Monate).
3. Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung für Deutschland in deutscher Sprache
den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre)
jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben.
Ausstellung bzw. Verlängerungen sind nicht über den Zeitraum der Versicherungsbestätigung
hinaus möglich!
Öffnungszeiten u. Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde
Montag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr, 13.30 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 Uhr – 15.30 Uhr (durchgehend)
Freitag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr
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Abgabe der Jagdscheinunterlagen immer möglich innerhalb der
Öffnungszeiten des Landratsamts (keine Bearbeitung).
Oder Unterlagen per Postweg zusenden.
Bearbeitung der Jagdscheine 1 – 2 Tage.
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.