Ausländerjagdscheine Stand 10.03.2016 Informationen zu Neuerteilung und Verlängerung Möglichkeiten: 1-Jahres-Jagdschein; Kosten € 140,35 3-Jahres-Jagdschein; Kosten € 268,05 Tagesjagdschein bis zu 3-mal im Jahr für jeweils 14 Tage (Kosten jeweils € 50,45) Ein- bzw. Dreijahresjagdschein für Ausländer sind nach Vorlage des Jägerprüfungszeugnisses des Heimatlandes möglich für Niederland, Dänemark, Österreich (nur Vorarlberg), Fürstentum Liechtenstein, Polen, Schweden. Für die Schweiz nur, wenn die schweizerische Jägerprüfung in einem „anerkannten Kanton“ absolviert wurde (Gleichwertigkeit der Jägerprüfung; siehe separate Information hierzu). Folgende Unterlagen werden benötigt (bitte bei Antragstellung vorlegen): Für die Ersterteilung: 1. Kopie des gültigen ausländischen Jagdpasses 2. Kopie des Jagdfähigkeitsnachweises/Jägerprüfungszeugnisses oder Nachweis einer deutschen Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) 3. Kopie der Identitätskarte (oder des Reisepasses) 4. Strafregisterauszug/Führungszeugnis von einer Behörde, nicht älter als 6 Monate 5. Ein aktuelles Passbild 6. Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für Deutschland für in deutscher Sprache den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben. Für die Verlängerung: 1. Kopie des gültigen ausländischen Jagdpasses. 2. Strafregisterauszug (Bundesamt für Justiz, nicht älter als 6 Monate). 3. Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung für Deutschland in deutscher Sprache den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (14 Tage, 1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03. Die Versicherung muss Sitz oder Niederlassung in der EU haben. Ausstellung bzw. Verlängerungen sind nicht über den Zeitraum der Versicherungsbestätigung hinaus möglich! Öffnungszeiten u. Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde Montag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr, 13.30 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 Uhr – 15.30 Uhr (durchgehend) Freitag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr Abgabe der Jagdscheinunterlagen immer möglich innerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamts (keine Bearbeitung). Oder Unterlagen per Postweg zusenden. Bearbeitung der Jagdscheine 1 – 2 Tage. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
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