PRESSEMITTEILUNG Sonderbriefmarke zum 500-jährigen Jubiläum des Reinheitsgebotes Berlin, 6. April 2016. Das Bundesministerium der Finanzen gibt zum 500-jährigen Jubiläum des Reinheitsgebotes eine Sonderbriefmarke heraus. Erstausgabetag der 45-CentMarke ist Donnerstag, 7. April 2016. Entworfen wurde die Briefmarke von den oberbayerischen Künstlern Thomas und Martin Poschauko. Im Rahmen eines Festakts im Rathaus von Ingolstadt wurde das Sonderpostwertzeichen in Anwesenheit von Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Hans-Georg Eils, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, und Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Reinheitsgebot für Bier war vor 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland hat sich daraus über Jahrhunderte eine weltweit beachtete Braukunst entwickelt: Aus nur vier natürlichen Zutaten entsteht in 1.388 deutschen Brauereien Tag für Tag eine weltweit einzigartige Vielfalt von über 40 verschiedenen Sorten und rund 5.500 einzelnen Biermarken. „Das Reinheitsgebot hat hohe Standards für die Qualität des Bieres festgelegt, denen sich die Brauer bis heute verpflichtet fühlen“, erklärte Brauer-Präsident Dr. Hans-Georg Eils. Im Unterschied zu Brauereien im Ausland verwenden die deutschen Brauer bei nach dem Reinheitsgebot gebrauten Bieren bis heute keine künstlichen Aromen, keine Enzyme, keine Farbstoffe, keine Stabilisatoren und auch keine Konservierungsstoffe. „Dies ist und bleibt das entscheidende Qualitätsmerkmal für deutsches Bier“, so Eils. Deutscher Brauer-Bund e.V. Neustädtische Kirchstraße 7A 10117 Berlin Tel. 030 209167-0 Fax 030 209167-99 [email protected] www.brauer-bund.de IBAN: DE75 3708 0040 0207 0935 00 BIC: DRESDEFF370 Büro Brüssel Avenue des Arts, 6 , Boîte 8 , 1210 Brussels Tel. 0032 2 2343737 Fax 0032 2 2343739 -2- Der Geburtstag des Reinheitsgebotes sei für die Brauerinnen und Brauer „ein Ansporn, sich nicht auf einer 500 Jahre alten Urkunde auszuruhen, sondern unsere weltbekannte Bierkultur jeden Tag aufs Neue mit Leben zu füllen“. Die neue Sonderbriefmarke nannte Eils „einen künstlerischen Höhepunkt des Jubiläumsjahres“, das von zahlreichen Ausstellungen, Wettbewerben, Festivals, Büchern und Sondersendungen zum Thema Bierkultur begleitet wird. Offizieller Höhepunkt der Feierlichkeiten zum Jubiläum des Reinheitsgebotes ist ein Festakt mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer am 22. April in Ingolstadt. Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr rund 50 Sondermarken zu einer Vielzahl von Themen heraus, die die deutsche Geschichte und Kultur widerspiegeln. Beantragt worden war die Sonderbriefmarke zum Reinheitsgebot gemeinsam vom Bayerischen und vom Deutschen Brauer-Bund. Der Veröffentlichung der Briefmarke war ein vom Bundesfinanzministerium initiierter Design-Wettbewerb für die grafische Gestaltung vorangegangen. Die aktuelle Sonderbriefmarke ist die dritte Themenmarke nach der im Juni 1982 erschienenen Marke zum Thema Technik und der im Mai 1983 herausgegebenen Marke „450 Jahre Deutsches Reinheitsgebot“ zur Erinnerung an das Jubiläum im Jahr 1966. Weitere Informationen im Internet: www.reinheitsgebot.de Kurzlink Philatelie Deutsche Post: http://bit.ly/1MNkCHi Pressekontakt: Marc-Oliver Huhnholz Pressesprecher Die deutschen Brauer Tel.: 030/209167-16 E-Mail: [email protected] Folgen Sie uns auf Twitter: Deutscher Brauerbund @germanbrewers
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