Pädagogische Hochschule Freiburg Erläuterungen zum Auswahlverfahren – Master Deutsch als Zweit-/Fremdsprache Bitte lesen Sie die Erläuterungen und kreuzen Sie unten die entsprechenden Kästchen an; die Angaben auf Seite 2 sind zwingend auszufüllen und zu unterschreiben! Die Pädagogische Hochschule Freiburg vergibt die Studienplätze nach einem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerberinnen und -bewerber teil, die sich form- und fristgerecht bewerben. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet; die Punkte für diese Rangliste (insgesamt maximal 45 Punkte) werden nach folgenden Kriterien vergeben: I. Bewertung des Erststudiums II. Niveau der erforderlichen und weiterer Sprachkompetenzen Für die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses werden gemäß einer 30- Für das Niveau der Sprachkompetenzen werden gemäß einer 5-Punkte-Skala (siehe Punkte-Skala (siehe Blattende) Punkte vergeben. Blattende) Punkte vergeben. Für die erste Fremdsprache werden 5 Punkte vergeben, für Kenntnisse in der zweiten und evtl. einer dritten Fremdsprache ebenfalls jeweils max. 5 Punkte. max. 30 Punkte max. 15 Punkte Entsprechende Unterlagen legen Sie bitte als amtlich beglaubigte Kopien bei: Bei ausländischen Zeugnissen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen von einem amtlich beeidigten Übersetzer erstellt sein. In Ihrem Heimatland müssen die Zeugniskopien von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der BRD erstellt sein. Zeugniskopien eines abgeschlossenen mindestens 6-semestrigen Hochschulstudiums oder gleichwertigen Abschlusses und das damit erworbene Diploma Supplement und Transcript of Records Zeugniskopien der Hochschulzugangsberechtigung oder Kopie eines von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Zeugnisses Nachweis über die erforderliche Sprachkompetenz / Sprachprüfungen Ausländische Studienbewerber müssen zusätzlich ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH oder TestDaF) Motivationsschreiben (Original mit Unterschrift) Lebenslauf (Original mit Unterschrift) Bei Bewerbung um ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium: Nachweis für die gegenwärtige, nicht nur geringfügige berufliche Tätigkeit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt und Geburtsurkunde des Kindes bzw. bzw. Nachweis über pflegebedürftige Angehörige im Sine von § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz (Nachweise durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenkasse) I. Punkte-Skala Erststudium II. Punkte-Skala Sprachkompetenz Note 1,0 1,3 1,5 1,7 2,0 2,3 2,5 2,7 3,0 3,3 P 30 27 25 23 20 17 15 13 10 07 Note 3,5 3,7 4,0 P 05 03 0 Niveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen 1. Fremdspr. Punkte 2. Fremdspr. Punkte C2 5 5 C1 2 3 B2 0 2 B1 0 Name, Vorname: _______________________________________________________________________________________ Geb.datum: ________________________________________ Bewerbernummer: ___________________________________ Ich beantrage die Zulassung zum Masterstudiengang Deutsch als Zweit-/Fremdsprache als Vollzeitstudiengang als Teilzeitstudiengang (Nachweise liegen bei) _____________________________________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Die folgenden Bewertungen werden von der Hochschule ausgefüllt: I. Durchschnittsnote Erststudium ____,____ = max. 30 Punkte ____________________________________________________________________ Datum, Unterschrift II. Niveau Sprachkompetenz ______ = max. 15 Punkte ______________________________________________ Datum, Unterschrift Bemerkungen: ________________________________________________ Datum, Unterschrift Auswahlkommission Ermittlung der Gesamtpunktzahl: Summe Punkte I. und II. = ___________________________________________________________________________ Datum, Unterschrift Studierendensekretariat max. 45 Punkte
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