Bitte lesen Sie die Erläuterungen durch und kreuzen Sie unten die

Pädagogische Hochschule Freiburg
Erläuterungen zum Auswahlverfahren – Master Deutsch als Zweit-/Fremdsprache
Bitte lesen Sie die Erläuterungen und kreuzen Sie unten die entsprechenden Kästchen an; die Angaben auf Seite 2 sind
zwingend auszufüllen und zu unterschreiben!
Die Pädagogische Hochschule Freiburg vergibt die Studienplätze nach einem Ergebnis eines hochschuleigenen
Auswahlverfahrens. Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerberinnen und -bewerber teil, die sich form- und
fristgerecht bewerben.
Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung und Motivation des Bewerbers für den gewählten
Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet; die Punkte für diese
Rangliste (insgesamt maximal 45 Punkte) werden nach folgenden Kriterien vergeben:
I. Bewertung des Erststudiums
II. Niveau der erforderlichen und weiterer Sprachkompetenzen
Für die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses werden gemäß einer 30- Für das Niveau der Sprachkompetenzen werden gemäß einer 5-Punkte-Skala (siehe
Punkte-Skala (siehe Blattende) Punkte vergeben.
Blattende) Punkte vergeben. Für die erste Fremdsprache werden 5 Punkte vergeben, für
Kenntnisse in der zweiten und evtl. einer dritten Fremdsprache ebenfalls jeweils max. 5
Punkte.
max. 30 Punkte
max. 15 Punkte
Entsprechende Unterlagen legen Sie bitte als amtlich beglaubigte Kopien bei:
Bei ausländischen Zeugnissen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine
amtlich beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen von einem amtlich beeidigten Übersetzer erstellt sein. In
Ihrem Heimatland müssen die Zeugniskopien von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der BRD erstellt sein.

Zeugniskopien eines abgeschlossenen mindestens 6-semestrigen Hochschulstudiums oder gleichwertigen
Abschlusses und das damit erworbene Diploma Supplement und Transcript of Records

Zeugniskopien der Hochschulzugangsberechtigung oder Kopie eines von der zuständigen staatlichen Stelle als
gleichwertig anerkannten Zeugnisses

Nachweis über die erforderliche Sprachkompetenz / Sprachprüfungen

Ausländische Studienbewerber müssen zusätzlich ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH
oder TestDaF)

Motivationsschreiben (Original mit Unterschrift)

Lebenslauf (Original mit Unterschrift)
Bei Bewerbung um ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium:

Nachweis für die gegenwärtige, nicht nur geringfügige berufliche Tätigkeit

Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt und Geburtsurkunde des Kindes
bzw.
bzw. 
Nachweis über pflegebedürftige Angehörige im Sine von § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz (Nachweise durch
Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes der Krankenkasse)
I. Punkte-Skala Erststudium
II. Punkte-Skala Sprachkompetenz
Note
1,0
1,3
1,5
1,7
2,0
2,3
2,5
2,7
3,0
3,3
P
30
27
25
23
20
17
15
13
10
07
Note
3,5
3,7
4,0
P
05
03
0
Niveau des Gemeinsamen
europäischen
Referenzrahmens für
Sprachen
1.
Fremdspr.
Punkte
2.
Fremdspr.
Punkte
C2
5
5
C1
2
3
B2
0
2
B1
0
Name, Vorname: _______________________________________________________________________________________
Geb.datum: ________________________________________ Bewerbernummer: ___________________________________
Ich beantrage die Zulassung zum Masterstudiengang Deutsch als Zweit-/Fremdsprache
 als Vollzeitstudiengang
 als Teilzeitstudiengang (Nachweise liegen bei)
_____________________________________________________________________________________________________
Datum
Unterschrift
Die folgenden Bewertungen werden von der Hochschule ausgefüllt:
I. Durchschnittsnote Erststudium
____,____ =
max. 30 Punkte
____________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
II. Niveau Sprachkompetenz ______ =
max. 15 Punkte
______________________________________________
Datum, Unterschrift
Bemerkungen:
________________________________________________
Datum, Unterschrift Auswahlkommission
Ermittlung der Gesamtpunktzahl:
Summe Punkte I. und II.
=
___________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift Studierendensekretariat
max. 45 Punkte