Gerade für Krebspatienten kann eine Zweitmeinung sehr hilfreich sein

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ÄRZTESCHAFT
„Gerade für Krebspatienten kann eine Zweitmeinung
sehr hilfreich sein“
Donnerstag, 21. Mai 2015
Berlin - In Zeiten zunehmender Qualitätsdiskussionen im Gesundheitswesen und aufgrund eigener
Internetrecherche möchten immer mehr Patienten eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Im
Versorgungsstärkungsgesetz, das sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet, soll ein Recht auf
Zweitmeinung verankert werden. Armin Goetzenich, Geschäftsführer des Berufsverbandes der
Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO), erklärt gegenüber dem
Deutschen Ärzteblatt, warum gerade für onkologische Patienten eine fundierte Zweitmeinung oftmals so
wichtig ist.
5 Fragen an Armin Goetzenich zum Thema Zweitmeinung
DÄ: Herr Goetzenich, Krebspatienten möchten einen zweiten Arzt
konsultieren – besteht dieses Recht nicht bereits?
Goetzenich: Nein, nicht in der jetzigen Form. Patienten sollen künftig
erstmalig einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
erhalten. Es existieren allerdings schon seit längerem diverse
Zusatzangebote der Krankenkassen zur Zweitmeinung. Es gab auch
schon immer Patienten, die mehr als nur einen Arzt aufgesucht haben,
bevor sie sich mit einer vorgeschlagenen Behandlung einverstanden
erklärten, das heißt, der Bedarf ist gegeben.
Armin Goetzenich
DÄ: Befürchten Sie, dass es mit einer gesetzlichen Regelung eine
Beschränkung der Zweitmeinung auf bestimmte Leistungen und bestimmte Ärzte geben könnte?
Goetzenich: Grundsätzlich nicht, denn der Gesetzgeber hat im vorliegenden Gesetzentwurf formuliert,
dass der Anspruch auf Zweitmeinung insbesondere auf diejenigen Indikationen zielt, bei denen die
Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist. Dies ist aber in der Onkologie bei
Erkrankungen mit gesicherter Diagnose und vorliegendem Befund nicht gegeben.
DÄ: Welchen Wert hat eine Zweitmeinung gerade für onkologische Patienten?
Goetzenich: Gerade bei einer potenziell lebensgefährlichen Erkrankung und erheblichen Einbußen für
die Lebensqualität kann die Zweitmeinung für einige Patienten sehr hilfreich sein. Allerdings muss auch
die Qualität der Zweitmeinung gewährleistet sein, das heißt, die Zweitmeinung kann nicht nur auf Basis
der Patientenakte erstellt werden, so wie es bei einigen Krankenkassen noch gehandhabt wird.
aerzteblatt.de
Zweitmeinung: Zwei Drittel der Deutschen nutzen Dr. Google
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Ärztliche Zweitmeinung: Hilfe oder Verunsicherung?
Voraussetzung ist neben dem Überlassen der Unterlagen die persönliche Vorstellung des Patienten und
dessen Untersuchung durch den Arzt. Der BNHO hat beispielsweise ein Projekt mit der IKK gesund plus
aus Sachsen-Anhalt aufgelegt, mit dem für Patienten mit hämatologischen oder onkologischen
Erkrankungen auf Wunsch das Einholen einer Zweitmeinung finanziert wird. Unsere Krebsspezialisten,
die als Zweitmeinungsärzte fungieren, praktizieren in räumlich akzeptabler Entfernung zum erstbehandelnden Arzt. Das können unseres Erachtens nicht alle Angebote aus dem Internet leisten.
DÄ: Welchen Einfluss hat nach Ihrer Erfahrung das Einholen einer Zweitmeinung auf die Compliance
von Patienten mit onkologischen Erkrankungen?
Goetzenich: Aus unserer Sicht kann die Zweitmeinung die Compliance und Adhärenz von
onkologischen Patienten stärken. Verständlicherweise sind viele Patienten durch die Krebsdiagnose
verunsichert. Wenn die Zweitmeinung nicht von der Therapiestrategie des erstbehandelnden Arztes
abweicht, gibt sie dem Patienten eine Bestätigung des therapeutischen Ansatzes und damit Sicherheit
und Klarheit in dieser schwierigen Lebensphase.
27.05.2015 14:00
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Dadurch wird das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt eher gestärkt. Weicht sie ab,
eröffnet sie dem Patienten auch alternative Möglichkeiten. Er wird in der Regel nicht davon verunsichert
sein, sondern durch den Gewinn an Information und Transparenz eher bestärkt. Meist fühlt sich der
Patient bei einem breiteren Informationsangebot autonomer.
DÄ: Sie sprachen bereits von dem BNHO-Projekt mit der IKK gesund plus aus Sachsen-Anhalt, mit dem
für Patienten mit hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen auf Wunsch das Einholen einer
Zweitmeinung finanziert wird. Was waren Ihre Beweggründe für diese Kooperation?
Goetzenich: Die Beweggründe für unser Kooperationsprojekt waren zum einen der bereits geschilderte
Bedarf und zum anderen die Sicherstellung der Qualität. Ärztliche Zweitmeinung hat auch durch das
Internet in den letzten Jahren deutlich an Popularität gewonnen. Wir möchten neben diesen
kommerziellen Anbietern zusammen mit der IKK gesund plus ein qualitativ hochwertiges Angebot für
Patienten mit hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen unterbreiten.
Unsere Mitglieder, die als Experten fungieren, sind ausgewiesene Krebsspezialisten mit langjähriger
Erfahrung in der Behandlung und der emotionalen Begleitung der Krebspatienten. Niemand ist besser
geeignet, eine fachlich fundierte Zweitmeinung zu erstellen, die den Patienten auch wirklich weiterhilft.
Herausragendes Element der Projekt-Kooperation ist dabei, dass die Zweitmeinung im Rahmen eines
persönlichen Gesprächs und einer Untersuchung erfolgt und nicht nur anhand der Patientenakte.
Außerdem war es unser vorrangiges Anliegen, den Patienten eine zeitraubende Suche nach Experten
zu ersparen, eine qualitativ hochwertige Zweitmeinung in angemessener Entfernung anzubieten und
eine schnelle Terminvergabe sicherzustellen.
© ER/aerzteblatt.de
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Riane
am Sonntag, 24. Mai 2015, 20:35
„Gerade für Krebspatienten kann eine Zweitmeinung sehr hilfreich
sein“
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EEBO
am Freitag, 22. Mai 2015, 22:59
Vorsicht Satire?
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Dr. Jan Loh
am Freitag, 22. Mai 2015, 18:36
Physischer Untersuchungstermin bei onkologischen
Zweitmeinungen...
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27.05.2015 14:00