Kardiologische Praxis Dr. Eberhard Bub MD, EC, FESC Diagnose - Therapie - Zweitmeinung - Beratung Im Gesundheitszentrum Charlottenstift Krankenhausweg 2 37627 Stadtoldendorf Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wollen eine medizinische (kardiologische) Zweitmeinung einholen! Das ist sinnvoll und Ihr gutes Recht! Zur Zweitbeurteilung Ihrer Beschwerden und Befunde sind wir gerne bereit! Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man eine zweite unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf die Diagnostik und Behandlung einer Erkrankung beziehen. Hier geht es zumeist um kardiologische bzw. kardiochirurgische Befunde und eventuell notwendige Maßnahmen. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung kann zur Vermeidung einer Fehldiagnose oder einer noch nicht notwendigen Behandlung führen. Darüber hinaus ist die Zweitmeinung notwendig zur Ausräumung von Zweifeln an einem Befund und den daraus abgeleiteten medikamentösen oder auch operativen Maßnahmen. Immer wieder werden wir nach diagnostischen Eingriffen um Rat gefragt, was bei den Untersuchungen eigentlich herausgekommen ist und was man unter den empfohlenen therapeutischen Maßnahmen nicht nur zur verstehen, sondern auch zu befürchten hat! Die unzureichende Aufklärung mag daran liegen, dass die diagnostisch tätigen Kollegen häufig zeitlich überfordert sind. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist nicht nur legitim, sondern wird ausdrücklich empfohlen vom Bundesministerium für Gesundheit und Justiz, aber auch von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen (wie KKH , TKK, AOK, BKK und die Barmer GeK). Dies bedeutet, dass Ärzte kooperieren sollten, wenn ein Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten unabhängigen Arzt hat. Der behandelnde Arzt ist dazu (kammerärztlich) verpflichtet, dem Patienten Einblick in die Krankenakte zu ermöglichen sowie ihm Kopien und Ausdrucke zur Verfügung zu stellen. Durch Vorlage dieser Behandlungsunterlagender für eine Zweitmeinung ist oftmals eine Wiederholung diagnostischer Maßnahmen nicht erforderlich. Anfallende Kosten bei einer ärztlichen Zweitmeinung: Sinnvoll ist es .vor Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, die anfallenden Kosten mit der zuständigen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abzuklären. Kardiologische Praxis Dr. Eberhard Bub MD, EC, FESC Diagnose - Therapie - Zweitmeinung - Beratung Im Gesundheitszentrum Charlottenstift Krankenhausweg 2 37627 Stadtoldendorf Bei der Erstellung einer kardiologischen Zweitmeinung sind die Richtlinien der europäischen und deutschen Gesellschaft für Kardiologie unbedingt zu beachten, ebenso die Meinungen kooperierender Kollegen sowie und im besonderem Maße die langjährigen persönlichen Erfahrung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie! Ihr Dr. Eberhard Bub, MD, EC, EFESC Facharzt für innere Medizin / Kardiologie
© Copyright 2024 ExpyDoc