Sehr geehrte Damen und Herren! - Zweitmeinung

Kardiologische Praxis
Dr. Eberhard Bub MD, EC, FESC
Diagnose - Therapie - Zweitmeinung - Beratung
Im Gesundheitszentrum Charlottenstift
Krankenhausweg 2
37627 Stadtoldendorf
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie wollen eine medizinische (kardiologische) Zweitmeinung einholen!
Das ist sinnvoll und Ihr gutes Recht!
Zur Zweitbeurteilung Ihrer Beschwerden und Befunde sind wir gerne bereit!
Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man eine zweite unabhängige
Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt.
Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf die Diagnostik und Behandlung einer
Erkrankung beziehen. Hier
geht es zumeist um kardiologische bzw.
kardiochirurgische Befunde und eventuell notwendige Maßnahmen.
Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung kann zur Vermeidung einer
Fehldiagnose oder einer noch nicht notwendigen Behandlung führen. Darüber hinaus
ist die Zweitmeinung notwendig zur Ausräumung von Zweifeln an einem Befund und
den daraus abgeleiteten medikamentösen oder auch operativen Maßnahmen.
Immer wieder werden wir nach diagnostischen Eingriffen um Rat gefragt, was bei
den Untersuchungen eigentlich herausgekommen ist und was man unter den
empfohlenen therapeutischen Maßnahmen nicht nur zur verstehen, sondern auch zu
befürchten hat! Die unzureichende Aufklärung mag daran liegen, dass die
diagnostisch tätigen Kollegen häufig zeitlich überfordert sind.
Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist nicht nur legitim, sondern wird
ausdrücklich empfohlen vom Bundesministerium für Gesundheit und Justiz, aber
auch von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen (wie KKH , TKK, AOK, BKK
und die Barmer GeK).
Dies bedeutet, dass Ärzte kooperieren sollten, wenn ein Patient den Wunsch einer
Beurteilung durch einen zweiten unabhängigen Arzt hat.
Der behandelnde Arzt ist dazu (kammerärztlich) verpflichtet, dem Patienten Einblick
in die Krankenakte zu ermöglichen sowie ihm Kopien und Ausdrucke zur Verfügung
zu stellen.
Durch Vorlage dieser Behandlungsunterlagender für eine Zweitmeinung ist oftmals
eine Wiederholung diagnostischer Maßnahmen nicht erforderlich.
Anfallende Kosten bei einer ärztlichen Zweitmeinung:
Sinnvoll ist es .vor Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, die anfallenden Kosten
mit der zuständigen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abzuklären.
Kardiologische Praxis
Dr. Eberhard Bub MD, EC, FESC
Diagnose - Therapie - Zweitmeinung - Beratung
Im Gesundheitszentrum Charlottenstift
Krankenhausweg 2
37627 Stadtoldendorf
Bei der Erstellung einer kardiologischen Zweitmeinung sind die Richtlinien der
europäischen und deutschen Gesellschaft für Kardiologie unbedingt zu beachten,
ebenso die Meinungen kooperierender Kollegen sowie und im besonderem Maße die
langjährigen persönlichen Erfahrung als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie!
Ihr
Dr. Eberhard Bub, MD, EC, EFESC
Facharzt für innere Medizin / Kardiologie