Die Personalkosten Ihrer Praxis

Teil 1: Kostenstruktur und Personalkostenquote
in gynäkologischen Praxen
Christoph Gasten
Auf die Höhe der Personalkosten stößt jeder Arzt, wenn er sich
mit den Zahlen seiner Praxis beschäftigt. Denn erfahrungsgemäß bilden die Personalkosten mit den Raummieten den größten Kostenblock. Umso wichtiger ist es, diese Kosten zu überprüfen und zu überlegen, ob sie angemessen sind. Ziel dieses
Beitrags ist es, die Personalkosten genauer zu analysieren und
Transparenz zu schaffen. Der Beitrag wird in FRAUENARZT
7/2015 fortgesetzt und Wege aufzeigen, um Missstände in der
Personalkostenstruktur zu beheben.
Ein reines „Zur-Kenntnis-Nehmen“
der Kosten reicht für eine wirtschaftliche Praxisführung nicht aus. Es ist
vielmehr notwendig, sich vor allem
mit den Personalkosten detailliert
aus­ein­anderzusetzen und sie gegebenenfalls zu optimieren. Das bedeutet
nicht zwangsläufig Personalabbau,
eine Optimierung kann aus vielen
einzelnen Schritten bestehen.
Kosten (z. B. Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen etc.),
die aber vergleichsweise nur einen
kleineren Teil ausmachen (s. Tab. 1).
Umso wichtiger ist es, die Raumkosten und vor allem die Personalkosten
gezielt zu analysieren. Denn eine
Einsparung hier kann absolut betrachtet die größten Einsparungen
beim Gewinn bewirken.
Kostenstruktur
in gynäko­logischen Praxen
Die Personalkostenquote ermittelt
sich wie folgt: Summe aller Personalkosten / Summe aller Einnahmen.
Auch wenn jede gynäkologische Praxis
von anderen zu unterscheiden ist, sind
die Praxen im deutschlandweiten
Durchschnitt durchaus vergleichbar,
wenn es um ihre Kostenstrukturen
geht. Die sogenannten „Kostenquoten“
stellen hierbei ein Verhältnis zwischen
dem Umsatz und den Kosten in der
Praxis her. Durch diese „Umrechnung“
der absoluten Zahlen in Prozentsätze
lassen sich Praxen gut vergleichen und
auf Effektivität überprüfen. Auch wenn
eine Praxis absolut betrachtet mehr
Umsatz als eine vergleichbare macht,
kann eine Kostenquote in Prozenten
ausgedrückt die beiden Praxen mitein­
ander vergleichen.
Zu den Kostenpositionen in gynäkologischen Praxen zählen neben den
beiden größten Blöcken Personalkosten und Raumkosten die sonstigen
Beispiel: Eine gynäkologische Ein­
zelpraxis hat einen Umsatz von
200.000 Euro. Die Personalkosten
­betragen 60.000 Euro. Das heißt, die
Personalkostenquote liegt bei
(60.000 / 200.000 = 0,3) 30 %.
Aber Achtung: Die Personalkosten
bestehen immer aus allen Kosten für
das Personal. Hierzu gehören nicht
nur die (Brutto-)Gehälter, sondern
auch die Arbeitgeber-Anteile an den
So­zialversicherungsbeiträgen. Diese
betragen im Regelfall etwa 20 % des
Bruttogehalts. Außerdem werden in
die Berechnung häufig auch die sogenannten „freiwilligen sozialen
Leistungen“ einbezogen, also zum
Beispiel die Kosten für Weihnachtsfeiern oder die Zurverfügungstellung
von Getränken für die Mitarbeiter (s.
Tab. 2).
Kennzahl
Personalkostenquote
PRAXIS + ÖKONOMIE
Die Personalkosten Ihrer
Praxis – richtig analysiert
Diese Personalkostenquote macht es
möglich, die eigene Praxis mit anderen Praxen zu vergleichen, sofern
diese in etwa den gleichen Umsatz
machen. Eine Ausnahme besteht nur
dann, wenn die Umsätze deutlich
voneinander abweichen. So können
Praxen mit großen Umsätzen (z. B.
Typische Kostenstruktur einer gynäkologischen Einzelpraxis
KV-Einnahmen
PV-Einnahmen
Gesamteinnahmen
60 %
40 %
100 %
Personalkosten
Raumkosten
Praxismaterial
Beiträge/Versicherungen
Kfz-Kosten
Leasingkosten
Zinsen
Abschreibungen
sonstige Kosten
Gesamtkosten
23 %
8 %
5 %
3 %
1 %
1 %
2 %
4 %
8 %
55 %
Gewinn
45 %
Hinweis: Bei den %-Angaben handelt es sich um Näherungswerte,
die nicht auf einer statistischen Auswertung beruhen.
Tab. 1: Die Auflistung der Kosten einer gynäkologischen Praxis zeigt, dass die Personalkosten
den größten Kostenblock bilden.
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über 500.000 Euro) auf Grund ihrer
Größe häufig effizienter arbeiten,
weil viele Leistungen gleichartig erbracht werden und damit schneller
erledigt werden können. Im Idealfall
vergleicht man also Praxen mit ungefähr gleichem Umsatz miteinander.
Für den Vergleich der Kostenstrukturen kann man auf unterschiedliche
Quellen zurückgreifen. Es gilt: Je größer die Datenbasis der Quelle, desto
besser ist die Vergleichbarkeit. Ein
Vergleich zwischen drei Praxen ist weniger aussagekräftig als ein Vergleich
zwischen 100 Praxen, da bei einer
größeren Datenbasis so genannte
„Ausreißer“ von sehr erfolgreichen
oder sanierungsbedürftigen Praxen
weniger Einfluss nehmen können.
Es gibt unterschiedliche Datenquellen
mit unterschiedlichster Qualität, auf
die man zurückgreifen kann. Spezialisierte Steuerberater haben häufig bereits aus der eigenen Mandantschaft
einen großen Erfahrungsschatz, mit
dem sie die Kostenquoten beurteilen
und auf einen Blick erkennen können,
ob eine Praxis wirtschaftlich erfolgreich ist oder nicht. Zusätzlich sind sie
vielleicht an externe Datenbanken
und/oder Berufskollegen angeschlossen, mit deren Hilfe sie die Quoten auf
„gute oder schlechte“ Zahlen analysieren und die Datenbasis so verbreitern
können.
Als ungefähre Faustregel gilt: In einer durchschnittlichen gynäkologischen Einzelpraxis mit einem Umsatz
von unter 500.000 Euro sollte die
Personalkostenquote etwa zwischen
20 und 25 % liegen. Wenn die Quote
unter 20 % liegt, ist die Praxis sehr
gut aufgestellt, bei einer Quote von
mehr als 25 % sollten die Ursachen
hierfür gefunden werden.
Was bedeutet eine Personalkostenquote konkret?
Wichtig ist, sich hierbei die Tragweite der Quoten bewusst zu machen.
Dies möge folgendes Beispiel verdeutlichen:
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Beispiel
Umsatz
Personalkostenquote
Praxis 1
Praxis 2
500.000
500.000
20 %
25 %
Beide Praxen haben also eine „normale“ Personalkostenquote. In absoluten Zahlen ausgedrückt, zahlt Praxis 1 aber 100.000 Euro und Praxis 2
125.000 Euro an Personalkosten. Das
heißt, die Personalkosten in Praxis 2
sind 25 % höher als in Praxis 1 (und
nicht nur 5 %, wie man beim Vergleich der Prozentwerte meinen
könnte).
Hinter vergleichsweise geringen Abweichungen in den Kostenquoten
können sich große Abweichungen in
absoluten Beträgen verbergen, denn
die Kostenquote bezieht sich immer
auf den Umsatz als Vergleichsgröße.
Schafft es Praxis 2 also, die Personalkosten auf das Niveau von Praxis 1 zu
senken, könnte der Gewinn der Praxis
um 25.000 Euro steigen.
Hinweis: Bei der Überlegung, Personalkosten zu senken, muss selbstver-
ständlich auch beachtet werden,
dass der Umsatz weiter erbracht werden muss. Sollte das verbliebene
Personal den Umsatz der Praxis nicht
mehr erzielen können, wäre der Abbau fatal.
Die Gründe für eine im Vergleich zu
anderen Praxen höhere Personalkostenquote können vielfältig sein und
müssen sich nicht zwangsläufig negativ auswirken. Häufig kommt man
zu dem Ergebnis, dass in Einzelfällen
die Quote zwar höher als der Durchschnitt ist, was sich aber durch die
Besonderheiten der Praxis erklären
lässt. In diesen Fällen könnte man
die Quote nicht verbessern. Dennoch
hilft es, diese zu analysieren und
Transparenz zu erhalten.
Gründe für eine hohe
­Personalkostenquote
Folgende Gründe sind für eine im
Vergleich hohe Personalkostenquote
möglich:
−−Der Anteil der GKV-Patienten ist
hoch. Da diese bei vergleichbarem Arbeitsaufwand weniger Umsatz als PKV-Patienten erbringen,
verschlechtert sich die Personalkostenquote.
Personalkosten für den Arbeitgeber am Beispiel einer MFA
in Euro
Bruttoarbeitslohn
100,000 %
2.000,00 €
AG-Zuschuss Krankenversicherung
7,300 %
146,00 €
AG-Zuschuss Rentenversicherung
9,350 %
187,00 €
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung
1,500 %
30,00 €
AG-Anteil Pflegeversicherung
1,175 %
23,50 €
Berufsgenossenschaft
1,500 %
30,00 €
(geschätzt;
variiert)
Umlage 1+2
2,000 %
40,00 €
(variiert
je nach Tarif)
Gesamt
122,825 %
2.456,50 €
Tab. 2: Zu den Personalkosten können noch freiwillige soziale Leistungen hinzukommen, die
der Praxisinhaber zahlt. Hierzu gehören z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge, Geburtstagsgeschenke oder Getränke für die Mitarbeiter etc. Diese Leistungen sind ebenfalls in den
Personalkosten des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Kostenquote negativ aus, da sie
auch hohe Kosten produzieren.
Dennoch kann die Anstellung
häufig wirtschaftlich sinnvoll
sein, da der Praxisinhaber so
mehr Umsatz und damit letztlich
mehr Gewinn realisieren kann.
−−Die Praxis bietet hochspezialisierte Leistungen zur Erlangung eines
großen Leistungsspektrums an.
Diese hochqualifizierten Leistungen benötigen häufig einen höheren Personalaufwand, können
aber dennoch dazu dienen, die
Praxis insgesamt für Patienten
attraktiv zu machen.
Neben diesen Möglichkeiten gibt es
noch viele andere, die für eine hohe
Personalkostenquote ausschlaggebend
sein können. Wichtig ist es daher, jede Praxis im Einzelfall zu betrachten.
Fazit
Eine hohe Personalkosten­quote allein
ist nicht zwangsläufig negativ. Kommt
man zu dem Ergebnis, dass die Praxisabläufe effizient sind und das Personal gut arbeitet, kann diese Quote
auch durch Faktoren bedingt sein, die
man nicht beeinflussen kann.
Dennoch ist es wichtig, im Rahmen
der Effizienz die Personalkostenquote
kritisch zu überprüfen. Denn ineffektives Personal kostet den Praxisinhaber schnell viel seiner kostbaren Arbeitszeit und seines Geldes.
Teil 2 des Beitrags unter dem Titel
„Optimierung der Personalkosten“ erscheint im FRAUENARZT 7/2015.
Autor
Christoph Gasten, LL.M.
Steuerberater,
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Partner der Kanzlei Laufenberg,
Michels und Partner mbB
Robert-Perthel-Str. 81
50739 Köln
[email protected]
PRAXIS + ÖKONOMIE
−−Die Mitarbeiter werden übertariflich bezahlt. Auch dies ist ein
möglicher Grund für eine hohe
Personalkostenquote, was aber
nicht zwangsläufig negativ sein
muss. Qualifiziertes und kompetentes Personal kostet selbstverständlich mehr als geringer qualifiziertes Personal. Dennoch kann
die Entscheidung, durch übertarifliche Bezahlung qualifiziertere
Kräfte einzustellen, eine wirtschaftliche und richtige Entscheidung sein.
−−Das Personal arbeitet ineffektiv.
Lange Leerzeiten und ineffektive
Arbeitsabläufe führen dazu, dass
mehr Personal eingestellt werden
muss.
−−Es werden mehrere Praxisstand­
orte betrieben, die automatisch
mehr Personal erfordern, zum
Beispiel durch eine komplexere
Terminkoordination oder durch
das doppelte Vorhalten von speziell ausgebildeten Kräften.
−−Die Praxis hat einen oder mehrere angestellte Ärzte. Diese erwirtschaften zwar selbst Umsatz, wirken sich aber dennoch auf die
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