Presse und Internet Linz, 21. März 2016 Pressemitteilung Wirksamkeit neuer Einheitswerte für SVB-Beitragsberechnung verschieben Entgegen der ursprünglichen Planungen kommt es bei der Versendung der neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertbescheide zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Bisher wurden knapp über 60 Prozent der Einheitswertbescheide vor allem für Grundeigentümer ohne Eigenbewirtschaftung und Kleinstwaldbesitzer neu ausgestellt. Die Versendung für die aktiv bewirtschafteten Betriebe mit Tierhaltung und Direktzahlungen läuft derzeit erst so richtig an. Zudem dürften mehrere Beschwerdeverfahren zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung der endgültigen rechtlichen Wirksamkeit der neuen Einheitswertbescheide führen. Bisher ist vorgesehen, dass die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2017 für die Berechnung der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Im Zusammenhang mit den neuen Einheitswerten soll auch das SVB-Beitragssystem einer grundlegenden Überprüfung hinsichtlich der Praxisgerechtheit und wirtschaftlichen Treffsicherheit unterzogen werden. Voraussetzung für eine seriöse Neugestaltung der SVB-Beitragskurve ist ein Gesamtüberblick über die Höhe der neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte. Dieser dürfte nach derzeitiger Einschätzung frühestens mit Jahresende 2016 bzw. Jahresanfang 2017 vorliegen. „Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher mit Nachdruck, die Wirksamkeit der SVBBeitragsberechnung auf Basis der neuen Einheitswerte um ein Jahr auf 1. Jänner 2018 zu verschieben. Damit soll eine umfassende Analyse der einzelbetrieblichen Auswirkungen der neuen Einheitswerte auf die SVB-Beitragsberechnung ermöglicht und ausreichend Zeit für eine allfällige Neugestaltung des Beitragswesens eingeräumt werden, betont LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker. 1/2 SVB-Beitragsrückerstattung als Negativsteuer Ähnlich der Regelung für unselbständig Erwerbstätige wird mit der neuen Steuerreform auch für bäuerliche Betriebe eine sog. „Negativsteuer“ eingeführt. Diese Entlastungsmaßnahme soll vor allem jenen bäuerlichen Betrieben zugute kommen, die aufgrund der EinheitswertHauptfeststellung mit einer überproportionalen Erhöhung ihres Einheitswertes konfrontiert sind. Bei Betrieben, deren land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert infolge der Hauptfeststellung um mehr als zehn Prozent steigt, wird es eine teilweise Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen geben. Insgesamt sollen damit 15 Millionen Euro pro Jahr als SVB-Beitragsrückerstattung an die von der Hauptfeststellung hauptbetroffenen Betriebe zurückfließen. Im Zusammenhang mit den neuen Einheitswerten fordert LK-Präsident Franz Reisecker eine Überprüfung des bestehenden Beitragssystems in der bäuerlichen Sozialversicherung. Bildnachweis: LK OÖ, Abdruck honorarfrei Kontakt bei Rückfragen: Mag. Karl Dietachmair Tel +43 50 6902-1300, [email protected] Kontakt Öffentlichkeitsarbeit: Mag. Elisabeth Frei-Ollmann, Tel +43 50 6902-1591, [email protected] 2/2
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