Wirksamkeit neuer EHW

Presse und Internet
Linz, 21. März 2016
Pressemitteilung
Wirksamkeit neuer Einheitswerte für
SVB-Beitragsberechnung verschieben
Entgegen der ursprünglichen Planungen kommt es bei der Versendung der neuen
land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertbescheide zu erheblichen zeitlichen
Verzögerungen. Bisher wurden knapp über 60 Prozent der Einheitswertbescheide vor
allem für Grundeigentümer ohne Eigenbewirtschaftung und Kleinstwaldbesitzer neu
ausgestellt. Die Versendung für die aktiv bewirtschafteten Betriebe mit Tierhaltung
und Direktzahlungen läuft derzeit erst so richtig an. Zudem dürften mehrere
Beschwerdeverfahren zu einer weiteren zeitlichen Verschiebung der endgültigen
rechtlichen Wirksamkeit der neuen Einheitswertbescheide führen.
Bisher ist vorgesehen, dass die neuen Einheitswerte ab 1. Jänner 2017 für die Berechnung
der bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Im Zusammenhang mit
den neuen Einheitswerten soll auch das SVB-Beitragssystem einer grundlegenden
Überprüfung hinsichtlich der Praxisgerechtheit und wirtschaftlichen Treffsicherheit
unterzogen werden. Voraussetzung für eine seriöse Neugestaltung der SVB-Beitragskurve
ist ein Gesamtüberblick über die Höhe der neuen land- und forstwirtschaftlichen
Einheitswerte. Dieser dürfte nach derzeitiger Einschätzung frühestens mit Jahresende 2016
bzw. Jahresanfang 2017 vorliegen.
„Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert daher mit Nachdruck, die Wirksamkeit der SVBBeitragsberechnung auf Basis der neuen Einheitswerte um ein Jahr auf 1. Jänner 2018 zu
verschieben. Damit soll eine umfassende Analyse der einzelbetrieblichen Auswirkungen der
neuen Einheitswerte auf die SVB-Beitragsberechnung ermöglicht und ausreichend Zeit für
eine allfällige Neugestaltung des Beitragswesens eingeräumt werden, betont LK-Präsident
ÖR Ing. Franz Reisecker.
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SVB-Beitragsrückerstattung als Negativsteuer
Ähnlich der Regelung für unselbständig Erwerbstätige wird mit der neuen Steuerreform auch
für bäuerliche Betriebe eine sog. „Negativsteuer“ eingeführt. Diese Entlastungsmaßnahme
soll vor allem jenen bäuerlichen Betrieben zugute kommen, die aufgrund der EinheitswertHauptfeststellung mit einer überproportionalen Erhöhung ihres Einheitswertes konfrontiert
sind. Bei Betrieben, deren land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert infolge der
Hauptfeststellung um mehr als zehn Prozent steigt, wird es eine teilweise Rückerstattung
von Sozialversicherungsbeiträgen geben. Insgesamt sollen damit 15 Millionen Euro pro Jahr
als SVB-Beitragsrückerstattung an die von der Hauptfeststellung hauptbetroffenen Betriebe
zurückfließen.
Im Zusammenhang mit den neuen
Einheitswerten fordert LK-Präsident Franz
Reisecker eine Überprüfung des
bestehenden Beitragssystems in der
bäuerlichen Sozialversicherung.
Bildnachweis: LK OÖ, Abdruck honorarfrei
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