GdS-Frauenvertretung Arbeiten 4.0 Künstliche Intelligenz in den

September 2015
GdS-Frauenvertretung
Arbeiten 4.0 Künstliche Intelligenz in den Dienststellen der Sozialversicherung kann
menschliche Kommunikation nicht ersetzen.
Die GdS bejaht die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, in der jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Recht
auf Arbeit zur Begründung seiner Existenzgrundlage haben soll. Arbeit ist ein Faktor für den individuellen gesellschaftlichen Stellenwert und ebenso Ausdruck der schöpferischen Kraft des Einzelnen. Das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsprinzip ist für die GdS daher Maßstab auch für die Zukunft der Arbeitswelt. Die
Arbeit bildet traditionell auch die Grundlage der sozialen Sicherungssysteme. Künftig sollte nicht nur die bezahlte und abhängige Beschäftigung berücksichtigt werden, sondern auch die ehrenamtlichen Leistungen
und die familiär bedingten Ausprägungen von Arbeit. Nach der vom Statistischen Bundesamt vorgelegten
Zeitverwendungsstudie erbringen Frauen 70 Prozent ihrer Arbeitszeit unbezahlt. Mütter wenden doppelt so
viel Zeit für Kinderbetreuung auf wie Väter. Diese nicht bezahlten Arbeiten privatisieren Aufgaben des Staates zur Daseinsfürsorge und sollten nach Überzeugung der GdS-Frauenvertretung durch staatliche Ausgleichssysteme berücksichtigt und gefördert werden. Der Wert unbezahlter und ehrenamtlicher Arbeit sollte
sich aus Sicht der GdS-Frauenvertretung insbesondere rentensteigernd und steuermindernd auswirken.
Diesbezügliche Leistungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sollten deshalb steuerfinanziert werden.
Vor diesem Hintergrund warnt die GdS-Frauenvertretung davor, die Risiken der sozialen Sicherungssysteme
vermehrt auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verlagern. Die Arbeitgeber werden zunehmend
aus der sozialen Verantwortung entlassen. Die GdS-Frauenvertretung fordert, dieses unverzüglich rückgängig zu machen und die Kosten und den Mehrwert, die aus Arbeit entstehen, wieder gerecht zu verteilen. Eine
Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung in der Krankenversicherung wäre dabei ein erster Schritt.
Konsequenterweise wäre umgekehrt über eine angepasste Sitzverteilung in der Selbstverwaltung zu entscheiden, wenn die Versicherten mehrheitlich zur Finanzierung der Leistungsspektren herangezogen werden.
Alle Arbeitgeber in der Sozialversicherung machen zunehmend von ihrem Recht Gebrauch, die Arbeit der
Beschäftigten zu überwachen. Das Maß der Überwachung an vielen Arbeitsplätzen macht den Betroffenen
Angst. Die Grenze zwischen Controlling und Kontrolle, die nicht mehr als angemessen anzusehen ist, verschwimmt. Die GdS-Frauenvertretung betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge und erwartet, dass unter den Vorzeichen der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt gesetzliche Rahmenbedingungen zugunsten der Beschäftigten korrekt eingehalten werden, um die Persönlichkeitsrechte der Kolleginnen und
Kollegen zu schützen. Schon jetzt arbeitet die deutsche Sozialversicherung mit Datenverarbeitungsprozessen, die ein Ergebnis ohne menschliches Zutun generieren. Diese Workflow-Lösungen führen zur Entlastung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Routinetätigkeiten.
Mit der Umstellung auf ausschließliche elektronische Verarbeitungsprozesse hat auch in der deutschen Sozialversicherung das Thema Big Data Einzug gehalten. Immer mehr Daten und Kontrolle lassen die Forderung nach einer Verabschiedung eines effizienten Beschäftigtendatenschutzgesetzes als unerlässlich und
überfällig erscheinen, damit die Würde des Menschen auch im Arbeitsleben geschützt bleibt. Ein Zusammenspiel von Mensch und Technik muss nach Überzeugung der GdS-Frauenvertretung dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Der Mensch als zentraler Angelpunkt in der Dienstleistung der deutschen Sozialversicherung muss in seiner digitalen Souveränität geschützt bleiben.
Die zunehmende Digitalisierung kann das von der Sozialversicherung gebotene Leistungsspektrum nicht ersetzen. Insbesondere können Ermessensentscheidungen auch künftig nicht automatisiert werden. Der digitale Workflow kann die Arbeitsabläufe unterstützend integrieren und Massenarbeiten erledigen, doch die künstliche Intelligenz kann nach Überzeugung der GdS die vom Menschen mitgebrachte Empathie nicht ersetzen.
In einem so sensiblen Bereich wie der Sozialversicherung steckt hinter jeder „Akte“ ein menschliches Schicksal. Dieser Mensch benötigt auch künftig einen Menschen, der ihm oder ihr Lotse und Berater in Fragen der
sozialen Sicherung sein kann und so seine berechtigten Kundenbedürfnisse befriedigt. Nach dem Grundverständnis der GdS steht deshalb auch in den künftigen Arbeitsprozessen der deutschen Sozialversicherung
der Mensch als Person im Mittelpunkt aller Erwägungen, sei es als Kunde oder als Mitarbeiter. Für dessen
Schicksal ist die Dienstleistung vom Mensch am Mitmenschen unverzichtbar. Die Komplexität des deutschen
Sozialrechts ist für betroffene Bürger kaum zu fassen. Schon jetzt überfordern Verwaltungsakte und Bescheide, die mit Hilfe von Textbausteinen erstellt werden, die Auffassungsgabe der Adressaten z. B. im SGB
II (Hartz IV).
Als Ausdruck der Wertschätzung des Menschen ist nach Überzeugung der GdS auch künftig das Augenmerk
darauf zu lenken, dass Arbeit für Minderbegabte und Leistungsgeminderte in adäquater Weise angeboten
und ermöglicht wird. Gegebenenfalls ist über einen staatlichen Förderweg für derartige Arbeitsplätze nach-
zudenken, auch und insbesondere, um keine Sackgasse „Leistungsbezug nach Hartz IV“ zu schaffen, die
keine Lösung bietet.
Die Arbeitsumgebung ist nach Auffassung der GdS-Frauenvertretung ausschlaggebend für Zufriedenheit und
Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Menschen brauchen auch am Arbeitsplatz soziale Kontakte,
die Vereinzelung und Vereinsamung verhindern. Sowohl die Raumgestaltung als auch die Akustik müssen
Schritt halten mit Forschungsergebnissen, zum Beispiel des Fraunhofer Instituts. Dazu zählt zum Beispiel
richtige Beleuchtung und gesundes Raumklima, ausreichende Pausen und entsprechende Möglichkeiten des
gesunden Arbeitens in unterschiedlichen Umgebungen. Hier konstatiert die GdS gerade in der Sozialversicherung einen enormen Nachholbedarf! Alte Immobilien, alte Möbel und einseitige Arbeitshaltungen belasten
die Beschäftigten in vielen Dienststellen. Welcher Beschäftigter kann in einer Arbeitsumgebung wie in einer
Legebatteriezelle schon seine Potentiale und Kreativität ausschöpfen? Flexibilität als Zauberwort fasziniert
die Mitmenschen. Die technischen Neuerungen werden zu weiterer Flexibilität führen, sowohl in örtlicher,
zeitlicher als auch inhaltlicher Dimension. Die GdS-Frauenvertretung beobachtet aber einen Trend zur
Selbstausbeutung, dem mit einem Ausbau des Arbeitsschutzes entgegengetreten werden muss. Unter diesen Vorzeichen fordert die GdS, auch die Mobilitätszeiten in die Betrachtung von Arbeitszeit und Freizeit einzubeziehen.
Nach Überzeugung der GdS sind Angebote und Anreize für lebenslanges Lernen und Qualifikation für Alle
bereitzuhalten und zu fördern. Dabei ist auf vorausschauende Planung und Nachhaltigkeit zu setzen. Insbesondere der Führungsnachwuchs muss rechtzeitig mit Perspektiven ausgestattet werden, um so die richtigen
Impulse in den Sozialversicherungsträgern zu schaffen. Darüber hinaus ist eine Veränderung der traditionellen Berufsbilder und Anpassung an die langfristig benötigten Kompetenzen und Kenntnisse dringend erforderlich. Notwendige Kompetenzentwicklung beginnt bereits weit vor dem Beginn der beruflichen Karriere,
deshalb müssen Bildungssektor und Schule ebenfalls angepasst und Lagen schaffen.
Monitäre Perspektiven spielen für die Generation Y eine eher untergeordnete Rolle. Das Ziel lautet ausgewogene Work Life Balance. Diese muss in Zukunft ermöglicht werden, auch in finanzieller Hinsicht. Männer
und Frauen wollen sich sowohl das Arbeitsleben als auch die Familienzeit gleichberechtigt teilen. Dafür sind,
insbesondere in der Sozialversicherung einer Branchen mit überwiegend weiblicher Mitarbeiter, weitere
Rahmenbedingungen erforderlich. Zu beachten bleibt, dass die bisherige Rollenverteilung den Frauen zusätzliche Lasten aufbürdet. Frauen dürfen nicht als „stille Reserve“ für Pflege und Betreuung und Arbeitsmarktpotential verheizt werden. Schon jetzt ist häufig die psychische Belastung von Frauen hoch. Deshalb
muss nach Überzeugung der GdS-Frauenvertretung der Aspekt der Frauengesundheit im betrieblichen Gesundheitsmanagement der Sozialversicherung besonders betrachtet werden. Wir fordern einen „gendergerechtes Gesundheitsmanagement“ und entsprechende Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Die
schon jetzt verankerten Schutzstandards müssen vor Ort konsequent angewandt und umgesetzt werden. In
vielen Dienststellen müssen den Lippenbekenntnissen Taten folgen.
Einzubeziehen ist ein fairer Gestaltungsrahmen der Verwaltungskosten für die Sozialversicherungsträger.
Der Blick der Politik und der Aufsichtsträger auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Sozialversicherung muss nach Auffassung der GdS-Frauenvertretung wertschätzender werden, denn sie werden
künftig rarer sein. Obwohl 75 Prozent der Beschäftigten in der Sozialversicherung weiblich sind, spiegelt sich
dies in den Spitzen der Träger bei der Verteilung der Führungspositionen nur unvollkommen wider. Hier ist
noch ein großer Nachholbedarf zu erkennen, trotz der bisherigen Frauenförderung in den Dienststellen und
der mindestens gleichwertigen Qualifizierung der Frauen. Auch künftig erwartet die GdS-Frauenvertretung
bei der Ausbildung in den Sozialversicherungsträgern überwiegend weibliche Interessenteninnen, so dass
die GdS-Forderung nach Karrierepfaden bis in die Spitze gelöst werden muss. Dabei gilt es auch, den sozialen Kompetenzen der Frauen künftig bei der Bezahlung stärkeres Gewicht einzuräumen.
Ohne eine Stärkung der Interessenvertretungen in den Dienststellen kann die Augenhöhe bei diesen Veränderungsprozessen nicht gewährleistet werden. Konkrete Mitbestimmungsrechte in den Personalvertretungsgesetzen sind deshalb auch zu Fragen der Digitalisierung erforderlich.