Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises Herausgeber: Kreisverwaltung EN 8. Jahrgang Schwelm, 19.11.2015 Nr. 29 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 04.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 1 2. 04.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 3. 05.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 4. 05.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 5. 09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 6. 09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 7. 09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 8. 10.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 9. 11.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 10. 12.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 __________________________________________________________________________________ 1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Anforderungsschreiben, Aktenzeichen: 9070123086 Des Anforderungsschreiben vom 21.10.2015, Aktenzeichen: 9070123086, an Herrn Tim Maximilian Ernst geb. am 10.10.1991, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Erlenweg 13 a, 58453 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Anforderungsschreibens durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. 2 Der Anforderungsschreiben kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Wiedemann. Witten, 04.11.2015 Im Auftrag gez. Wiedemann 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Die Eingliederungsvereinbarung vom 30.11.2015, Aktenzeichen : 9070030186 an Frau Amanda Berisha geb. am 31.05.1991 in letzter bekannter Aufenthaltsort Herbederstraße 31, 58455 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW S. 94)in der zurzeit gültigen Fassung- öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Eingliederungsvereinbarung durch die post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Die Eingliederungsvereinbarung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstr. 7b, 58453 Witten, zimmer 407, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt und eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Kroll. Witten, 04.11.2015 gez. Kroll 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 28.10.15 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-ZG 233 an Herrn Rade Orescanin geb.: 02.08.1939 in Karlovac letzter bekannter Aufenthaltsort: Teichstr. 25 , 58285 Gevelsberg wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, 05.11.15 Im Auftrag gez. Völker 3 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Sanktionsbescheid, Aktenzeichen: 9070138168 Der Sanktionsbescheid vom 19.10.2015, Aktenzeichen: 9070138168, an Herrn Karzan Jamal Jalal Jalal geb. am 26.02.1977, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Bonnermannsfeld 7, 58453 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Sanktionsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Sanktionsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 421, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Zeljko. Witten, 05.11.2015 Im Auftrag gez. Anita Zeljko 5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist, Aktenzeichen: 4070084979 Der Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist vom 30.10.2015, Aktenzeichen: 4070084979, an Herrn Benjamin Mazlum Heimbeck geb. am 08.12.1988, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Augustastraße 7, 45525 Hattingen wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Fristes durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Zimmer 218, 2 OG, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Hölker. Hattingen, 09.11.2015 Im Auftrag gez. Hölker 4 6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 28.08.2015, Aktenzeichen 3245053779-JK, an Herrn Thomas Michael Heidger geb. am 22.04.1979 in Koblenz letzter bekannter Aufenthaltsort: Hauptstr. 17, 53757 Sankt Augustin wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau I. Jakobi. Schwelm, den 09.11.2015 Im Auftrag gezeichnet Thomas 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 22.10.2015 an Frau Angelika Rodemann, geb. 05.04.1952 in Hattingen letzter bekannter Aufenthaltsort: Südring 3, 45525 Hattingen Wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.94) – in der zur Zeit geltenden Fassung – öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person ist die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreishaus) in Schwelm, Hauptstr. 92, Zimmer 054, zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Im Auftrag gez. A. Galka 5 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 18.09.2015, Aktenzeichen 3245060434-FL, an Herrn Oliver Goecke geb. am 04.03.1983 in Lüdenscheid letzter bekannter Aufenthaltsort: Am Rohhammer 23, 58515 Lüdenscheid wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 115, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Fleckenstein. Schwelm, den 10.11.2015 Im Auftrag gezeichnet Thomas 9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Versagungsbescheid, Aktenzeichen: Der Versagungsbescheid vom 11.11.2015, Aktenzeichen: , an Herrn Huzaifa Alrmila geb. am 20.01.1992, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Stichlingweg 2, 44339 Dortmund wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Bußhoff. Witten, 11.11.2015 Im Auftrag gez.Bußhoff 6 10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Versagungsbescheid vom 12.11.2015, Aktenzeichen: 90.7. an Herrn Marc Julian Vahle geb. am 01.09.1994, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Röhrchenstraße 10, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 313, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Gerlach. Witten, 12.11.2015 Im Auftrag gez. Gerlach
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