Amtsblatt 2015 29 - Ennepe-Ruhr

Amtsblatt
des Ennepe-Ruhr-Kreises
Herausgeber: Kreisverwaltung EN
8. Jahrgang
Schwelm, 19.11.2015
Nr. 29
Inhaltsverzeichnis:
Lfd.Nr. Datum
Titel
Seite
1.
04.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
1
2.
04.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
2
3.
05.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
2
4.
05.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
3
5.
09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
3
6.
09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
4
7.
09.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
4
8.
10.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
5
9.
11.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
5
10.
12.11.2015 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
6
__________________________________________________________________________________
1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Anforderungsschreiben, Aktenzeichen: 9070123086
Des Anforderungsschreiben vom 21.10.2015, Aktenzeichen: 9070123086, an
Herrn Tim Maximilian Ernst
geb. am 10.10.1991, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Erlenweg 13 a, 58453 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Anforderungsschreibens durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
2
Der Anforderungsschreiben kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Wiedemann.
Witten, 04.11.2015
Im Auftrag
gez.
Wiedemann
2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Die Eingliederungsvereinbarung vom 30.11.2015, Aktenzeichen : 9070030186 an
Frau Amanda Berisha
geb. am 31.05.1991 in
letzter bekannter Aufenthaltsort
Herbederstraße 31, 58455 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW S. 94)in der zurzeit gültigen Fassung- öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der
Eingliederungsvereinbarung durch die post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die
öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Die Eingliederungsvereinbarung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN,
Regionalstelle Witten, Holzkampstr. 7b, 58453 Witten, zimmer 407, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt und eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Kroll.
Witten, 04.11.2015
gez. Kroll
3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
- 36/1 Meine Verfügung vom 28.10.15
Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-ZG 233
an Herrn
Rade Orescanin
geb.: 02.08.1939 in Karlovac
letzter bekannter Aufenthaltsort: Teichstr. 25 , 58285 Gevelsberg
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den
Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden.
Schwelm, 05.11.15
Im Auftrag
gez. Völker
3
4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Sanktionsbescheid, Aktenzeichen: 9070138168
Der Sanktionsbescheid vom 19.10.2015, Aktenzeichen: 9070138168, an
Herrn Karzan Jamal Jalal Jalal
geb. am 26.02.1977, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Bonnermannsfeld 7, 58453 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Sanktionsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Sanktionsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 421, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Zeljko.
Witten, 05.11.2015
Im Auftrag
gez.
Anita Zeljko
5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist, Aktenzeichen: 4070084979
Der Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist vom 30.10.2015, Aktenzeichen: 4070084979, an
Herrn Benjamin Mazlum Heimbeck
geb. am 08.12.1988, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Augustastraße 7, 45525 Hattingen
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Anforderung
Unterlagen Grundantrag 2. Fristes durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die
öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Anforderung Unterlagen Grundantrag 2. Frist kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter
EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Zimmer 218, 2 OG, vom Betroffenen
gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt
Frau Hölker.
Hattingen, 09.11.2015
Im Auftrag
gez.
Hölker
4
6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Der Bußgeldbescheid vom 28.08.2015, Aktenzeichen 3245053779-JK, an
Herrn Thomas Michael Heidger
geb. am 22.04.1979 in Koblenz
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Hauptstr. 17, 53757 Sankt Augustin
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
NRW durchzuführen.
Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111,
vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft
zur Sache erteilt Frau I. Jakobi.
Schwelm, den 09.11.2015
Im Auftrag
gezeichnet Thomas
7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung
Meine Verfügung vom 22.10.2015 an
Frau Angelika Rodemann,
geb. 05.04.1952 in Hattingen
letzter bekannter Aufenthaltsort: Südring 3, 45525 Hattingen
Wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006
(GV.NRW.S.94) – in der zur Zeit geltenden Fassung – öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person ist die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
durchzuführen.
Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreishaus) in Schwelm, Hauptstr. 92, Zimmer 054, zu den
Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im Auftrag
gez.
A. Galka
5
8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Der Bußgeldbescheid vom 18.09.2015, Aktenzeichen 3245060434-FL, an
Herrn Oliver Goecke
geb. am 04.03.1983 in Lüdenscheid
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Am Rohhammer 23, 58515 Lüdenscheid
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94
) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch
die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG
NRW durchzuführen.
Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 115,
vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft
zur Sache erteilt Frau Fleckenstein.
Schwelm, den 10.11.2015
Im Auftrag
gezeichnet Thomas
9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Vermerk über die öffentliche Zustellung
Versagungsbescheid, Aktenzeichen: Der Versagungsbescheid vom 11.11.2015, Aktenzeichen: , an
Herrn Huzaifa Alrmila
geb. am 20.01.1992, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Stichlingweg 2, 44339 Dortmund
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.Wegen des unbekannten Aufenthaltes der
vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW
nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Bußhoff.
Witten, 11.11.2015
Im Auftrag
gez.Bußhoff
6
10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung
Der Versagungsbescheid vom 12.11.2015, Aktenzeichen: 90.7. an
Herrn Marc Julian Vahle
geb. am 01.09.1994, in
letzter bekannter Aufenthaltsort:
Röhrchenstraße 10, 58452 Witten
wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.
94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des
Versagungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche
Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen.
Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle
Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 313, vom Betroffenen gegen Vorlage des
Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Gerlach.
Witten, 12.11.2015
Im Auftrag
gez.
Gerlach