Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises Herausgeber: Kreisverwaltung EN 9. Jahrgang Schwelm, 25.01.2016 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 12.01.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 1 2. 12.01.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 3. 12.01.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 2 4. 14.01.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 5. 15.01.2016 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 6. 18.01.2016 Bekanntmachung Einladung zur Genossenschaftsversammlung 4 __________________________________________________________________________________ 1. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 06.01.16 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-YM 537 an Herrn Saba Shonia geb.: 14.06.1981 in Tblisi Geo letzter bekannter Aufenthaltsort: Schulstr. 9 , 58300 Wetter wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. 2 Schwelm, 12.01.16 Im Auftrag gez. Völker 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 Meine Verfügung vom 06.01.16 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WIT-YV 943 an Herrn Kim Wahner geb.: 16.11.86 in Witten letzter bekannter Aufenthaltsort: Wannen 92 , 58455 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, 12.01.16 Im Auftrag gez. Völker 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Frau Halina Mönch geb. am 06.07.1974, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Konrad-Adenauer-Straße 13, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Bescheid über die Aufhebung und Erstattung gemäß SGB X von Leistungen nach dem SGB IIes durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bescheid über die Aufhebung und Erstattung gemäß SGB X von Leistungen nach dem SGB II kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 215, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Konak. Witten, 12.01.2016 Im Auftrag gez. Konak 3 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Versagungsbescheid, Aktenzeichen: Der Versagungsbescheid vom 14.01.2016, Aktenzeichen: , an Herrn Sven Aust geb. am 11.01.1984, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Röhrchenstraße 10, 58452 Witten wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 319, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Herr Bußhoff. Witten, 14.01.2016 Im Auftrag gez.Bußhoff 5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom 23.09.2015, Aktenzeichen 3245057277-SC, an Herrn Vasile Gheorghe geb. am 13.10.1982 in Bucuresti letzter bekannter Aufenthaltsort: Wanheimer Straße 61, 47053 Duisburg wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Schulz. Schwelm, den 12.01.2016 Im Auftrag gezeichnet Thomas 4 6. Bekanntmachung Einladung zur Genossenschaftsversammlung Fischereigenossenschaft Ennepetal 58240 Ennepetal, 08.01.2016 Postfach 1128 [email protected] Fischereigenossenschaft Ennepetal • Postfach 1128 • 58240 Ennepetal An die Genossen der Fischereigenossenschaft Ennepetal Einladung zur Genossenschaftsversammlung Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit lade ich Sie gem. § 9 der Genossenschafts-Satzung1 - als Anlieger der «Gewässer» - ganz herzlich zur Genossenschaftsversammlung ein! Diese findet am Freitag, 26.02.2016 an altgewohnter Stelle in der Gaststätte Zum Wittenstein Heilenbecker Str. 286 58256 Ennepetal statt! Beginn – wie immer: 19.00 Uhr! Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Anwesenheitsfeststellung 3. Totenehrung Im Jahr 2015 ist durch einen tragischen Unglücksfall der Genosse Günter Fehlert verstorben! 4. Bericht des 1. Vorsitzenden ▪ Tätigkeit des Vorstandes ▪ Auslaufen eines Pachtvertrages / Weitere Vergabe der Fischererechte 5. 1 Bericht der Kassenprüfer nachfolgend nur noch als „GSatzung“ bezeichnet 5 (mit anschließender Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes) 6. Neuwahlen (§ 6 der „GSatzung“) a.) Feststellung des Wahlleiters (§ 6 Abs. 2 der „GSatzung“) b.) Neuwahlen des Vorstandes • erster Vorsitzender • zweiter (stellvertretender) Vorsitzender • Geschäftsführer c.) Neuwahl des Kassenprüfers (§ 10 Abs. 1 der „GSatzung“) 7. Vergabe der Fischereirechte an der Ennepe Teilstück von „Brücke am Stadtbad „Platsch“ in Ennepetal bis zur Stadtgrenze Hagen Die Neuverpachtung der Fischereirechte an diesem Teilstück ab dem 01.01.2016 ist gem. § 8 Abs. 1 Ziff. 2 der „GSatzung“ im Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises ausgeschrieben worden (Hinw. auf § 15 der „GSatzung“). Gem. § 10 Abs. 2 Ziff. 5 der „GSatzung“ beschließt die Genossenschaftsversammlung über den Abschluss von Fischereipachtverträgen innerhalb des Fischereibezirkes! Die vorliegenden Bewerbungen werden den anwesenden Genossen zur Kenntnis gebracht. Anschließend erfolgt Vergabe der Fischereirechte durch Abstimmung (s.o.). Die Stimmrechte ergeben sich aus § 3 Abs. 6 der „GSatzung“! 8. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung bitte ich bis spätestens zum 29.01.2016 in schriftlicher Form an die o.a. Anschrift zu richten. Wie immer weise ich darauf hin, dass die Versammlung - unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer - beschlussfähig ist! Abschließend erlaube ich mir noch folgende Hinweise: • Gem. § 3 der „GSatzung“ sind die Genossenschaftsmitglieder verpflichtet, dem Vorstand sämtliche Änderungen der Besitzverhältnisse „unverzüglich und schriftlich anzuzeigen“! • Bei der Versammlung abstimmungsberechtigt sind nur die Genossen/Fischereiberechtigten i.S.d. § 3 der „GSatzung“, d.h., die aktuellen Eigentümer der Anliegergrundstücke! • Diese können gem. § 7 Abs. 2 der „GSatzung“ ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen, wobei die Vollmacht allerdings der Schriftform bedarf! Ich würde mich sehr freuen, Sie am 12.02.2016 begrüßen zu dürfen! Mit freundlichen Grüßen gez. Kätzler Kätzler 1. Vorsitzender
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