B|BRAUN B. Braun Melsungen AG Sparte OPM 34209 Melsungen Deutschland Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 05661 71-2993 05661 71-2993 [email protected] http://www.bbraun.de Datum: 16. März 2016 Dokumenten-Nr.: 9992016 Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die für Blutzuckermessung relevanten Punkte der RiliBÄK 2014 informieren. Die RiliBÄK 2014 fordert für die Blutzuckermessung in Arztpraxen und anderen laboratoriumsmedizinischen Einrichtungen eine erhöhte Genauigkeit in Form einer „relativen Abweichung“ von +/- 11 %. Diese „relative Abweichung“ ist in den genannten Grenzen durch eine wöchentliche Kontrollmessung des Blutzuckers mit einer systemspezifischen Kontroll-Lösung nachzuweisen. Die Ergebnisse dieser Kontrollmessung sind zu dokumentieren und aufzubewahren. Gemäß der Bundesärztekammer unterliegen Blutzuckermessungen nicht den Regelungen der RiliBÄK 2014, wenn folgende Voraussetzung erfüllt wird: Blutzuckermessungen, die von fachkundigem Personal als „Patientenselbstmessung“ durchgeführt werden, werden weder in der Patientenakte hinterlegt noch werden sie für therapierelevante Entscheidungen herangezogen. Diese Selbstbestimmungen unterliegen den Vorgaben der ISO 15197:2013. Für diese ist die „relative Abweichung“ von +/- 15% ausreichend. Krankenhäuser bzw. deren laboratoriumsmedizinischen Einrichtungen sind von der RiliBÄK 2014 nicht ausgenommen. Mit der Kontrolllösung Omnitest® Control ist die geforderte maximale Abweichung von 11 % bzw. 15 % vom Zielwert in einem Vertrauensbereich von 95 % für das Omnitest® BlutzuckerMesssystem nachgewiesen worden. Vor der Kontrollmessung ist darauf zu achten, dass die Mindesthaltbarkeit der Kontrolllösung nicht überschritten ist. Vors. des Aufsichtsrats: Prof. Dr. h.c. Ludwig Georg Braun Vorstand: Prof. Dr. Heinz-Walter Große (Vorsitzender) Dr. Annette Beller Otto Philipp Braun Prof. Dr. Hanns-Peter Knaebel Dr. Meinrad Lugan Caroll H. Neubauer, LL.M. Markus Strotmann Sitz der Gesellschaft: Melsungen Reg. Gericht: Amtsgericht Fritzlar HRB 11 000 WEEE-Reg.-Nr. DE 42690900 Hausanschrift: B. Braun Melsungen AG Carl-Braun-Straße 1 34212 Melsungen Deutschland B|BRAUN Seite 2 zum Schreiben vom 16. März 2016 Dokumenten-Nr. 9992016 Unsere Omnitest® Blutzucker-Messsysteme führen beim Einschaltvorgang einen automatischen Selbsttest durch. Sollte bei diesem Selbsttest ein Gerätefehler erkannt werden, wird der Fehlercode ER1 angezeigt. Das Gerät muss ausgetauscht werden. Dieser automatische Selbsttest entspricht der integrierten Prüfung der Gerätefunktion, die eine weitere zwingende Forderung der RiliBÄK darstellt. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den Informationen weiter helfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen B. Braun Melsungen AG i. V. i. V. Wolfgang Gossen Leiter Qualitätsmanagement OPM Deutschland Simone Kaiser Leiterin Produktmanagement Marketing OPM Deutschland Anlage ... B|BRAUN Seite 3 zum Schreiben vom 16. März 2016 Dokumenten-Nr. 9992016 Dokumentationsbogen zur Qualitätskontrolle von Blutzuckermessgeräten mit Kontrollmedien des Herstellers Grundlage: Richtlinien der Bundesärztekammer, am 19.09.2014 veröffentlicht, Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre Gerät: ggf. Set-Nr.: Omnitest® 5, Serien-No. (SN): ______________ Maßeinheit mg/dL PZN 10549769- REF 9552601MGDE___________ mmol/L PZN 10549804 – REF 9552601MMDE___________ _______________________________________________________ (Bezeichnung des medizinischen Laboratoriums) ___________________ (Messplatz / Station) Teststreifen: Omnitest® 5 Blutzuckerteststreifen PZN 10549885 – REF 9552709DE (2x25 ST), PZN 10549891 –REF 9552731DE (2x50 ST) Kontrolllösung: Omnitest® 5 Control PZN 10549916 – REF 9552768DE Datum Uhrzeit Lot (Charge) Kontrolllösung Lot (Charge) Teststreifen Zielwert Messwert Abweichung (max. 11 %) OK? ja nein Unterschrift
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