Das fordern wir für das Zivilpersonal in der Bundeswehr Foto:dpa 2-wz-zivil-0915_Layout 1 20.08.15 09:21 Seite 1 Das Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz – auch kurz Artikelgesetz benannt – ist ein großer verbandspolitischer Erfolg für den Deutschen BundeswehrVerband. Für die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr sieht das Gesetz jedoch nur sehr wenige Maßnahmen vor. Mehr war für das Zivilpersonal leider nicht durchsetzbar, weil es auch Auswirkungen auf den Bundesdienst außerhalb der Bundeswehr gehabt hätte. Attraktivität muss auch beim Zivilpersonal gesteigert werden, weil … • der zivile Personalkörper nach 20 Jahren Einstellungsstopp überaltert ist, • der demografische Faktor in der Bevölkerung ungünstig ist, • auf dem Arbeitsmarkt ein verschärfter Wettbewerb um die klügsten Köpfe und geschicktesten Hände herrscht, • der öffentliche Dienst frische, junge und gut ausgebildete Kräfte braucht • und erst recht die Bundeswehr! Der Deutsche BundeswehrVerband fordert daher folgende gesetzliche Maßnahmen: 1. Steigerung der Stellenzulagen um 40 Prozent – Schaffung einer Technikerzulage 2. Vollständige Abdeckung der zivilen Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, mindestens Anhebung von Planstellen A 8, A 9m und A 9mZ sowie Anhebung von Dienstposten mit Planstellen A 9m auf 35 Prozent für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte 3. Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte mit besonderer Altersgrenze 4. Anhebung der Pensionskürzung durch den Versorgungsausgleich auf die Regelaltersgrenze der Bundesbeamten 5. Dauerhaftes gesetzliches Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung sowie wöchentliche Reisebeihilfen Darüber hinaus fordert der Deutsche BundeswehrVerband folgende untergesetzliche Maßnahmen: 1. Ausbau der Qualifizierungsangebote 2. Rechtzeitige, ausreichende und ausbildungsgerechte Übernahmeangebote für Auszubildende 3. Bessere Durchlässigkeit von Laufbahnen, bessere Entwicklungsperspektiven für alle Zivilbeschäftigten 4. Chancengleichheit für alle Statusgruppen auf dem Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr 5. Anerkennung der verwaltungseigenen Fachprüfung II als Bachelor und Schaffung entsprechender Dienstposten Mehr zu den Forderungen unter www.dbwv.de oder ganz einfach: Auch für uns Zivilbeschäftigte stark www.dbwv.de DBwV Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Deutscher BundeswehrVerband e.V., Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin
© Copyright 2024 ExpyDoc