Basiskonto: Schuldenberatungen fordern Änderungen im Entwurf

Presseaussendung, 18. Dezember 2015
Basiskonto: Schuldenberatungen fordern Änderungen im Entwurf
Utl: Heute endet die Begutachtungsphase für den Entwurf des Sozialministeriums zum
Basiskonto für alle. Eine langjährige Forderung der Schuldenberatungen steht damit kurz vor
der Umsetzung. Einige Änderungen im Gesetzesentwurf wären allerdings nötig.
(Wien, 18. Dezember 2015) Schuldenberatungen haben täglich mit Menschen zu tun, die über kein
Konto verfügen oder ihr Konto nicht nützen können. Dabei ist der Zugang zu einem Konto zentral für
eine erfolgreiche Schuldenregulierung.
Der Ministerialentwurf zum Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), der u.a. das "Basiskonto für alle"
einführt, liegt seit Anfang November vor. Mit dem neuen Gesetz wird die europäische
Zahlungskontenrichtlinie endlich auch in Österreich umgesetzt. Das Basiskonto soll KundInnen
ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Es
beinhaltet keinen Überziehungsrahmen.
Künftig sollen Banken auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten (etwa Menschen in Privatkonkurs,
Menschen ohne festen Wohnsitz oder AsylwerberInnen) kein Konto verwehren können. Es soll also ein
Recht auf ein Basiskonto geben. Heute endet die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf. Die
staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben eine gemeinsame Stellungnahme dazu abgeben.
Weniger Ablehnungsgründe, geringere Kosten
KlientInnen der Schuldenberatungen sind eine wesentliche Zielgruppe des Basiskontos. Für sie gibt es
keine andere gesetzlich geregelte Möglichkeit ein Konto zu erhalten. Deshalb fordern die
Schuldenberatungen Änderungen bei den geplanten Ablehnungsgründen. Im aktuellen Entwurf wird den
Banken zugestanden ein Konto zu verweigern, wenn „das Kreditinstitut gegenüber dem Verbraucher
eine gerichtlich festgestellte offene Forderung hat“ und es in der näheren Umgebung eine Filiale einer
anderen Bank gibt. Dieser Ablehnungsgrund würde einen Großteil der Klientel der Schuldenberatungen
vom Basiskonto ausschließen! Meist haben überschuldete Menschen Schulden bei mehreren Banken
und müssten somit auf entfernte Orte ausweichen. Laut EU-Richtlinie ist genau das zu verhindern. Die
aktuelle Fassung brächte in dieser Frage keine Verbesserung zum Status Quo.
Ein weiterer Konto-Ablehnungsgrund im Entwurf des Sozialministeriums ist es, wenn „der Verbraucher
eine gerichtlich strafbare Handlung zum Nachteil des Kreditinstitutes oder eines seiner Mitarbeiter
begangen hat.“ Ein genereller Ausschluss führt hier nach Ansicht der Schuldenberatungen zu weit. Sie
empfehlen die Anwendung eines „Hausverbots“, verknüpft mit der Möglichkeit von Online-Banking.
Die EU-Richtlinie fordert ein Basiskonto gegen „angemessenes Entgelt“ oder unentgeltlich. Der
vorliegende Entwurf des Sozialministeriums sieht eine Obergrenze von 80 Euro vor, bei „besonders
schutzbedürftigen“ KundInnen 40 Euro. Die Schuldenberatungen fordern einen einheitlich niedrigeren
Tarif. Durchschnittlich zahlen KundInnen in Österreich jährlich 90 Euro für ihr Gehaltskonto. Ein
angemessener Tarif für das Basiskonto sollte deutlicher darunter liegen. Zudem soll bei sozialen
Erwägungen auch eine unentgeltliche Variante möglich sein.
Leben ohne Konto
Laut Statistik Austria leben in Österreich 150.000 Personen in Haushalten ohne Konto, der Großteil wohl
unfreiwillig. Von AsylwerberInnen ohne Einkommen bis zu Menschen im Privatkonkurs – es gab bisher viele
Gründe für Banken, Menschen ein Girokonto zu verweigern. Das Basiskonto für alle ist ein zentrales
Element für die Schuldenregulierung und Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. Ein Konto ist sowohl für die
Gehaltsüberweisung als auch für existenzielle Zahlungen wie Miete oder Strom unabdingbar. Menschen
ohne Konto haben Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Bargeldtransfers sind mit zusätzlichen
Kosten und erhöhtem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ein fehlendes Girokonto ist oft das Zünglein
an der Waage, das Menschen in die Armut treibt.
Hintergrundmaterial:
Der Entwurf zum VZKG und alle Stellungnahmen online:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00170/index.shtml
Weitere FactSheets auf:
www.schuldenberatung.at
Rückfragen bei der asb:
Mag.a Gabriele Horak-Böck (Öffentlichkeitsarbeit), T. 01-96 10 213, Mobil 0660-343 2447,
E. [email protected]
Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den Bundesländern:
Schuldnerberatung Wien, Tel. 01 33 08 735 – DSA Alexander A. Maly
Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742 35 54 20 – Michael Lackenberger
Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732 77 55 11 – Mag. Thomas Berghuber
SCHULDNERHILFE OÖ, Tel. 0732 77 77 34 – Mag. (FH) Ferdinand Herndler
Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662 879901, 0676/507 52 00 – Mag. Peter T. Niederreiter
Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512 57 76 49 – Mag. Thomas Pachl
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 051755 580 – DSA Peter Kopf
Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316 37 25 07 – Mag. Christof Lösch
Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463 51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682 600 215-0 – Mag.a Gabriela Perusich