Anspruch auf Basiskonto tritt zum 18.Juni 2016 in

DER PARITÄTISCHE GESAMTVERBAND - WIR VERÄNDERN.
20.04.16 Alter: 68 Tag(e)
Anspruch auf Basiskonto tritt zum 18.Juni 2016 in Kraft
Kategorie: Flüchtlingsarbeit, Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung
Von: Mara Dehmer
Als Umsetzung einer EU-Richtlinie ist nun das sogenannte
Zahlungskontengesetz im Bundestag verabschiedet worden. Darin
enthalten ist der Anspruch auf ein Basiskonto für jeden. Die Banken
sind verpflichtet, jedem "Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in
der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen
Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne festen Wohnsitz
und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus
rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden
können" ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen
anzubieten. Damit wird eine langjährige Forderung der
Schuldnerberatungsstellen eingelöst!
Das Gesetz regelt die Verfahrenswege zu Antragstellung, Entgelten,
Kündigungsmöglichkeiten und Verwaltungsverfahren. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin) überwacht die Einhaltung der Pflichten der
Zahlungsdienstleister nach diesem Gesetz und kann den Abschluss eines
Basiskontovertrags anordnen.
Das Gesetz wurde am 18. April im Bundesgesetzblatt veröffenlicht, zu finden unter:
www.bgbl.de
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27 Jun 2016 13:03:31
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