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Zahlungskonditionen Studentenwohnheim
Die, für die definitive Reservierung notwendige Bezahlung der Kaution über CHF 1000,-- auf
das Konto bei der Liechtensteinischen Landesbank oder wahlweise EUR 1000,-- auf das Konto
bei der Raiffeisenbank Feldkirch hat innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
Liechtensteinische Landesbank (CHF)
IBAN: LI98 0880 0000 0200 0060 7
BIC: LILALI2
Raiffeisenbank Feldkirch (EUR)
IBAN: AT603742200000063461
BIC: RVVGAT2B422
Bei der Überweisung der Kaution müssen sowohl der Name des Mieters als auch die
Raumnummer angegeben werden. Ein Mietvertrag wird dem Mieter nach der Ankunft in
Liechtenstein zugestellt.
Die monatlichen Rechnungen werden von der Buchhaltung zu Monatsbeginn im Voraus auf
der Grundlage dieses Mietvertrages erstellt. Die Bezahlung hat AUSSCHLIESSLICH aufgrund
der Rechnung und den beigelegten Zahlscheinen zu erfolgen. Die Bezahlung muss, wie in den
Zahlungsbedingungen festgelegt, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.
Die Rechnungen für die monatlichen Mieten sind so erstellt, dass diese wahlweise in
Schweizer Franken oder in Euro bezahlt werden können. Jeder Rechnung sind jeweils
Zahlscheine für eine Bezahlung in Schweizer Franken ODER in Euro beigelegt.
SEHR WICHTIG: Zahlungen in Schweizer Franken haben ausschliesslich auf die
Bankverbindung bei der Liechtensteinischen Landesbank (LLB), IBAN LI98 0880 0000 0200
0060 7, BIC: LILALI2 in Vaduz zu erfolgen. Zahlungen in Euro haben ausschliesslich auf die
Bankverbindung bei der Raiffeisenbank in Feldkirch; IBAN: AT603742200000063461, BIC:
RVVGAT2B422 zu erfolgen. Weiteres ist noch zu beachten, dass sämtliche anfallenden Bankoder Überweisungsspesen vom Mieter getragen werden müssen.
Um wiederholte Bankspesen zu vermeiden, kann die Miete für das ganze Semester in einer
einmaligen Transaktion überwiesen werden. Sollte dies gewünscht werden, kann das bei der
Reservierung entsprechend angekreuzt werden.
Für die Rückerstattung der Kaution muss beim Auszug eine gültige Kontoverbindung
angegeben werden. Unvollständige oder ungenaue Angaben können Verspätungen und
zusätzliche Kosten zur Folge haben. Die volle Kaution kann nur rückerstattet werden, wenn
keine offenen Forderungen gegenüber dem Mieter mehr bestehen. Allfällige
Rücküberweisungsspesen müssen ebenfalls vom Mieter getragen werden.