Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stürza/Heeselicht nimmt

Wesenitztaler
Landbote
Jahrgang 26
Nummer 2
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
mit den OT Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und
Wünschendorf
Freitag, den 19. Februar 2016
Der Neubau des
Feuerwehrgerätehauses
Stürza/Heeselicht
nimmt Gestalt an
Anzeigen
Dürrröhrsdorf
-2-
Nr. 2/2016
Aus dem Inhalt
Stellenausschreibung
Aus der Arbeit des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Die Vogelhochzeit
G-Jugend des SV Wesenitztal glänzt in neuen Trikots
Seite 4
Seite 16
Seite 18
Seite 19
Wichtige Rufnummern - Informationen
IMPRESSUM
Ärzte Dr. Forker, Dürrr.-Ditt. 035026 91223 Dipl.-Med. Herbst, Dürrr.-Ditt. 035026 91222 Dr. Neubert, Lohmen 03501 588200
Dr. Großer, Rathewalde 035975 81207 Dr. Heißner, FA f. Allg.-Medizin 03501 588166 Dipl.-med. Luger, Lohmen 03501 588554 Schloss-Apotheke Dürrr. 035026 90305
Bereitschaftsdienst Kassenärzte
0351 501210 o. 116117 Tierärzte Dr. Düring 035973 2830
Dr. v. Fritschen
035973 26390
Dr. Helas
035026 91261
Rettungsleitstelle Feuerwehr 0351 501210 Krankenhaus Sebnitz 035971 61595 Soziales
ASB Stolpen 035973 24109 ASB Hohnstein 035975 81244
Forstverwaltung Forstbezirk Neustadt, H. Fleischer 03596 58570 Forstbezirk Gohrisch, H. Schippers 035021 904742
Pfarrämter Dittersbach 035026 91409 Stürza 035026 91363 Porschendorf Pfarrer Günther 035026 91407 Gemeindeverwaltung Homepage: www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de E-Mail: [email protected]
Sekretariat Bürgermeister 035026 97510 Fax 035026 97530 Einwohnermeldeamt 035026 97535 Standesamt 035026 97528 Bauamt/Hauptamt 035026 97518 Steuern/Gebühren/Kasse
035026 97526 o. 27
Sprechzeiten Di.
9.00 - 12.00/13.00 - 18.00 Uhr Do.
9.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr Fr.
9.00 - 12.00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen! Zusätzliche Sprechzeiten des Bürgermeisters
Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet am
5. März 2016 von 09.00 - 12.00 Uhr statt.
Bauhof, Herr Harnisch Friedensrichterin, Fr. Petau dienstags 19.00 - 20.00 Uhr Schornsteinfegermeister
René Jauernig Fax Horst Walther 035026 91990
035973 63889 o. 0174 9564465
03501 588818
03501 588819
035973 26592
Trinkwasser 0172 3743033
Wasserwerk Stolpen 0172 3743035
Abwasser: WASS GmbH 0172 3702641
Verwaltung Zweckverband 035973 612-0
Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sammelgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH 03594 777-0
Notdienst: 0173 3979697
Servicetelefon
ZV Abfallwirtschaft 0351 4040450
Servicehotline ENSO Hort (Schulstraße 3) Grundschule/Sekretariat Kindergärten
Dürrröhrsdorf Stürza 035026 91790
Wilschdorf Tagespflege Mandy Gedig Öffnungszeiten Bücherei Montag 16.00 – 18.00 Uhr
Ortschaftsräte
Porschendorf-Elbersdorf
auf Anfrage – Frau Giel Wünschendorf – Herr Weiß auf Anfrage Dürrröhrsdorf-Dittersbach
auf Anfrage – Herr Mögel
Wilschdorf – Herr Kreisl (Handy 0172 9356398)
mittwochs 20.00 Uhr Heimatstube
Dobra
auf Anfrage – Herr J. Fiedler Stürza – Herr Teuber auf Anfrage
0800 6686868
035026 928007
035026 91200
035026 91452
035026 91461
035026 91586
035026 17050
035026 91620
91077
91124
964825
0173 5763432
Wesenitztaler Landbote
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen erscheint monatlich.
-Herausgeber: Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, die Bürgermeister der Gemeinden
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Duck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 2/2016
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Müllkalender
Bereitschaftsdienst der Kassenärzte
und Apotheken
Monat Februar/März 2016
für alle Ortsteile
Hausmüll: Papier: Bioabfall: Gelber Sack: Dürrröhrsdorf
23.02. und 08.03.2016
17.03.2016
24.02. und 09.03.2016
24.02. und 09.03.2016
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr
an Wochenenden Samstag 07:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
an Feiertagen und Brückentagen 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Der jeweils Dienst habende Arzt ist über Telefon 0351 501210
oder 116117 zu erfragen.
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
im Raum Neustadt, Stolpen, Lohmen
und Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Gleichfalls unter diesen Telefon-Nummern ist der Apothekenbereitschaftsdienst zu erfragen.
Februar/März 2016
von 09.00 bis 11.00 Uhr
20./21.02.2016 27./28.02.2016 05./06.03.2016 12./13.03.2016 DS Kowalow, Langburkersdorf,
Am Plumpenberg 1
03596 604671
Dr. Förster, Dürrröhrsdorf, An der Mühle 4
035026 91290
Dr. Haupt, Lohmen, Basteistraße 19
03501 588066
Dr. Lehnung, Neustadt, Goethestraße 2
03596 502220
Praxis Forker
Die Praxis von Frau Dr. med. Forker ist vom 09.03. bis
11.03.2016 und vom 21.03. bis 24.03.2016 wegen
Urlaub geschlossen.
Die Vertetung übernimmt
Frau Dipl.-Med. Herbst, Hauptstraße 86,
Tel. 035026 91222.
Notdienst der Apotheken im Bereich Bischofswerda/Demitz-Thumitz/
Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/Neustadt/Sebnitz/Stolpen
Februar/März 2016
Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die Dienstbereitschaft
findet täglich von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr morgens am Folgetag statt.
Weitere Notdienstapotheken finden Sie im Internet z. B. unter www.apotheken.de.
Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden).
19.02.2016
20.02.2016
21.02.2016
22.02.2016
23.02.2016
24.02.2016
25.02.2016
26.02.2016
27.02.2016
28.02.2016
29.02.2016
Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz
Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz
Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Freitag
01.03.2016
02.03.2016
03.03.2016
04.03.2016
05.03.2016
06.03.2016
07.03.2016
08.03.2016
Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz
Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz
Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb.
Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Dienstag
Mittwoch
Samstag
Sonntag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag
Dienstag
Dürrröhrsdorf
09.03.2016
10.03.2016
11.03.2016
12.03.2016
13.03.2016
14.03.2016
15.03.2016
16.03.2016
17.03.2016
-4Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz
Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Regenbogen-Apotheke Bischofswerda
Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz
Stadt Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Name Adler-Apotheke Neukirch Apotheke Demitz-Thumitz Engel-Apotheke Neustadt Hirsch-Apotheke Sebnitz Löwen-Apotheke Stolpen Marien-Apotheke Sebnitz Markt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Stadt Apotheke Bischofswerda Stadt-Apotheke Neustadt Valtenberg-Apotheke Neukirch Nr. 2/2016
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Straße
Hauptstr. 15 Hauptstr. 45 Wilhelm-Kaulisch-Str. 20 Götzingerstraße 7 Markt 2 Schandauer Str. 2 Böhmische Str. 2 Bautzener Str. 19 Belmsdorfer Str. 26 Rosenstraße 11 Kastanienweg 2 Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2
Dresdner Str. 71 Altmarkt 14 Dresdner Str. 1
Hauptstr. 62a Telefon
035951 31412 03594 713125 03596 5082370 035971 53737 035973 24830 035971 5960 03596 550970 03594 713090 03594 707620
035971 830493 035026 90305
03594 779010
03596 602030
03594 703127
03596 503075
035951 31788
PLZ
01904 01877 01844 01855 01833 01855
01844 01877 01877 01855 01833 01877
01844 01877 01844
01904 Ort
Neukirch
Demitz-Thumitz
Neustadt
Sebnitz
Stolpen
Sebnitz
Neustadt
Bischofswerda
Bischofswerda
Sebnitz
Dürrröhrsdorf
Bischofswerda
Neustadt
Bischofswerda
Neustadt
Neukirch
Stellenausschreibung
Wegen Eintritt des Stelleninhabers in den Ruhestand ist in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach zum 01.10.2016 die Stelle des
Haupt- und Bauamtsleiter/in
zu besetzen.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der künftigen Amtsleitung zählen die klassischen Bereiche des Haupt- und Bauamtes
• zentrale und grundsätzliche Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten
• Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen
• Geschäftsstelle des Gemeinderates, kommunaler Sitzungsdienst
• Personalwesen
• Öffentlichkeitsarbeit
• Leitung des Bauamtes, dem auch der Bauhof zugeordnet ist
• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
• Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Eine Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie die Übertragung
weiterer Aufgaben bleiben vorbehalten.
Sie sollten:
• mindestens die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst/ gehobenen
technischen Dienst (in einer Fachrichtung, welche der zu
übertragenden Aufgaben entspricht) bestanden haben oder
• mindestens einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss
in mindestens einem Fachgebiet, welches der zu übertragenden Aufgaben entspricht, besitzen,
• über eine mehrjährige Leitungserfahrung, vorzugsweise in der
öffentlichen Verwaltung, verfügen und
• den Führerschein Klasse B vorweisen.
Die Bereitschaft fortwährender Fortbildung ist notwendig und setzen wir voraus.
Die Einarbeitung in diese Stelle erfolgt durch den bisherigen Stelleninhaber. Die Stelle ist eine unbefristete Angestelltenstelle und
wird nach der Entgeltgruppe 10 des TVöD vergütet. Daneben
werden die im öffentlichen Dienst üblichen Zusatzleistungen gewährt. Von Ihnen wird ein freundliches und konsequentes Auftreten, auch in Stresssituationen erwartet. Sie sollten gute PCKenntnisse besitzen.
Fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse in den einschlägigen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Kommunalrechts,
des Bau- und Planungsrechts, des Vertragsrechts und des Haushaltrechts, werden verlangt. Verschwiegenheit, ein souveränes
Auftreten, Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen,
Verhandlungssicherheit und Einfühlungsvermögen, sind unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung dieser Stelle. Zudem
werden Verantwortungsbewusstsein (insbesondere zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln) und
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und
dem Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach erwartet. Wenn außerdem eine flexible Arbeitszeitgestaltung, hohe
Einsatzbereitschaft und viel Engagement für Ihre Arbeitsaufgaben
für Sie selbstverständlich sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des
Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung
mit den dazugehörigen Unterlagen, wie
Lebenslauf, Zeugniskopien, lückenlosem Tätigkeitsnachweis
und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, schicken Sie bitte bis zum
31.03.2016 an die Gemeindeverwaltung DürrröhrsdorfDittersbach, Hauptstraße 122, 01833 DürrröhrsdorfDittersbach.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach und werden nicht zurückgesandt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die
Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet bzw. können bis zum 30.06.2016 im Hauptamt abgeholt
werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir
um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlags. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden
nicht erstattet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Bürgermeister Jens-Ole
Timmermann (035026 97510) oder der Hauptamtsleiter Dieter
Sauer (035026 97518) zur Verfügung.
Nr. 2/2016
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Dürrröhrsdorf
Einladung zur Ortschaftsratssitzung
Werte Bürgerinnen und Bürger,
am Mittwoch, dem 24.02.2016 und am Donnerstag, dem
17.03.2016 finden um 19.30 Uhr im Rathaus (Speiseraum) die
nächsten Ortschaftsratssitzungen von Dürrröhrsdorf-Dittersbach
statt.
Wir laden Sie dazu recht herzlich ein.
Ortsvorsteher
Bernd Mögel
Neues aus unserer Gemeinde
Seit 25. Januar sind in unserer Gemeinde 22 Flüchtlinge untergebracht. Es sind 3 syrische und eine afghanische Familie. Alle sind
in Wohnungen am Quellenberg B untergebracht, die an den Landkreis vermietet sind. Die Wohnungen wurden vom Landkreis recht
einfach eingerichtet.
Jede Person hat ein Bett und einen Stuhl. Es gibt in jeder Wohnung auch eine Küche, Waschmaschinen sind auch vorhanden.
Die Tische sind klein, reichen eigentlich für eine 5-köpfige Familie
schon nicht aus. Aus diesen Gründen hat eine Familie uns schon
um einen größeren Tisch und ein Sofa gebeten.
Aus Spenden haben wir ihnen einen größeren Tisch gebracht. An
dieser Stelle vielen Dank dem Spender und allen, die sich bereiterklärt haben, zu helfen. Wir werden die Angebote sicherlich in den
nächsten Wochen und Monaten in Anspruch nehmen.
Die Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse fahren nach Copitz und
lernen in der Diesterwegschule deutsch. Die Älteren sollen ab
1. März in die Schule gehen.
Ihr Bürgermeister Jens-Ole Timmermann
Der Ortschaftsrat von
Dürrröhrsdorf-Dittersbach gibt bekannt
Hilfe am Nanga Parbat
Der Quandtverein Dittersbach lädt am 6. März 2016 in das Ortsund Vereinszentrum Dürrröhrsdorf ein. Dr. Bernd Heinrich wird
auf seine Pakistan-Reise 2006 zurück blicken und seine aktuellen
Projekte am „Schicksalsberg der Deutschen“ , dem Nanga Parbat
vorstellen.
Wir bitten Vereine und Organisationen, welche durch den Kulturfond für 2016 unterstützt werden wollen, einen Antrag mit dem
Verwendungszweck bis zum 31.03.2016 an die E-Mail-Adresse
[email protected].
Spätere Anträge können dann leider nicht mehr berücksichtigt
werden.
Der Ortschaftsrat von Dürrröhrsdorf-Dittersbach
An alle Gewerbetreibende, Vermieter
oder auch nur interessierte Bürger!
Am 19. März 2016, in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, findet im
Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz in Bad Schandau die
13. Tourismusbörse statt.
Auch wir, als Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, wollen dort mit einem Stand unsere Gemeinde repräsentieren.
Gern würden wir von Ihnen kostenloses Werbematerial mit auslegen, welches wir dann interessierten Bürgern, die die Messe besuchen, überreichen werden und somit für Ihren Betrieb oder Ihre
Einrichtung zu werben. Dieses müssten Sie bitte bis zum 17. März
2016 – 16.00 Uhr bei Frau Kaiser oder Frau Lehmann abgegeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Wir würden uns auch freuen, Sie am 19. März 2016 an unserem
Stand begrüßen zu können.
Kaiser, Fremdenverkehrsamt
Der Vortrag beginnt 16 Uhr, der Eintritt ist frei. Jedoch freuen wir
uns über einen kleinen Beitrag zur Projektfinanzierung.
Dürrröhrsdorf
-6-
Grundstückseigentümer
erhalten Gebührenbescheid
Vom 18. März an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes
Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer verschicken.
Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2016 mit zwei Fälligkeiten:
8. April und 23. September.
Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2015. Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des
auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt
werden.
Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten.
Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen.
Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann
nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur
Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zwei Wochen nach dem
Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte
ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des
ZAOE.
Um dies zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.
Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto.
Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder
entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/SEPA-Lastschriftmandat“ zu finden.
Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.
Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450
www.zaoe.de, [email protected]
Der WAZV „Mittlere Wesenitz“
informiert
Einreichung der Wartungsprotokolle für Kleinkläranlagen und Betriebstagebücher für Mehrkammer- und abflusslose Sammelgruben
Wir erinnern die Betreiber dezentraler Abwasseranlagen daran,
dass, soweit noch nicht erfolgt, bis Ende Februar 2016 die Wartungsprotokolle für Kleinkläranlagen bzw. die Betriebstagebücher
für Mehrkammer- und abflusslose Sammelgruben einzureichen
sind.
Das Fehlen der Wartungsprotokolle führt für Betreiber direkteinleitender Kleinkläranlagen zur Abwälzungsabgabenpflicht.
Steffen Göbel
Betriebsleiter
Der WAZV „Mittlere Wesenitz“ informiert
Aufbereitungsstoffe, pH-Werte und Härtebereiche
des Trinkwassers im Verbandsgebiet
Gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I
S. 2977), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. November 2015 (BGBl. I S. 2076) sowie § 9 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeit Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch
Artikel 319 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474),
informiert der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere We-
Nr. 2/2016
senitz“ mindestens einmal jährlich über die in der Wasserversorgung verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie den Härtebereich
des Trinkwassers.
Die nachstehenden Angaben stellen die Mittelwerte des Jahres
2015 dar.
1.Wasserversorgungsanlagen:
1.1 Wasserwerk Kuhberg Dobra:
a)Aufbereitungsstoffe:
-Natriumhypochlorit (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,06 mg/l freies Chlor
-dolomitisches Filtermaterial (Semidol – CaCO3MgO) zur
Entsäuerung
b)Gesamthärte:
-9,4 °dH = 1,7 mmol/l = Härtebereich „mittel“ nach WRMG
c)pH-Wert:
-7,6
1.2 Wasserwerk Park Dürrröhrsdorf:
a)Aufbereitungsstoffe:
-Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,05 mg/l freies Chlor
-dolomitisches Filtermaterial (Semidol – CaCO3MgO) zur
Entsäuerung
c)Gesamthärte:
- 12 °dH = 2,1 mmol/l = Härtebereich “mittel“ nach WRMG
d)pH-Wert:
- 7,8
1.3 Wasserwerk Endlerkuppe (Zweckverband Pirna/
Sebnitz:
b)Aufbereitungsstoffe:
-Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,05 mg/l freies Chlor
c)Gesamthärte:
-
4,1 °dH = 0,7 mmol/l = Härtebereich „weich“ nach
WRMG
d)pH-Wert:
-8,3
1.4. Wasserwerk Gottleuba (Zweckverband Pirna/Sebnitz):
a)Aufbereitungsstoffe:
-Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,12 mg/l freies Chlor
b)Gesamthärte:
-
6,1 °dH = 1,1 mmol/l = Härtebereich „weich“ nach
WRMG
c)pH-Wert:
-8,2
2.Versorgungsbereiche:
a) Wasserwerk Kuhberg Dobra/Wasserwerk Park Dürrröhrsdorf (Mischwasser)
-Gemeinde Dürrröhrsdorf Dittersbach und Ortsteile außer
Ortsteil Wünschendorf (ZVWV PIR/SEB)
-
Stadt Stolpen OT Helmsdorf, Ziegeleistraße, Wesenitzstraße von Siedlung bis Schafbrücke, Wilschdorfer Straße
b) Einspeisung vom Zweckverband Wasserversorgung Pirna/
Sebnitz, Wasserwerk Endlerkuppe/Wasserwerk Gottleuba
(Mischwasser)
-Stadt Stolpen und Ortsteile außer Helmsdorf Ziegeleistraße, Wesenitzstraße von Siedlung bis Schafbrücke, Wilschdorfer Straße
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Technischen
Bereichs unter der Rufnummer (035973) 612-15 gern zur Verfügung.
Göbel
Verwaltungsleiter
Nr. 2/2016
-7-
Dürrröhrsdorf
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluss 2014 des
Wasser- und Abwasserzweckverband
„Mittlere Wesenitz“
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ fasste in der öffentlichen Sitzung vom
05. November 2015 einstimmig den Beschluss zur Feststellung
des Jahresabschlusses 2014. Gemäß § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes werden im Folgenden die geforderten und dem Feststellungsbeschluss beigefügten Angaben in
vollem Wortlaut veröffentlicht:
Feststellung des Jahresabschlusses des WAZV „Mittlere Wesenitz“
für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONCREDIS, Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft im
Rahmen der überörtlichen Prüfung geprüft. Der Abschlussprüfer
erteilte einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk mit folgendem
Wortlaut:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und
§ 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlicher Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Zweckverbandes.
Dresden, den 07. August 2015
concredis
Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Auslegung:
Gemäß § 19 Abs. 2 SächsEigBG sind der Jahresabschluss und der
Lagebericht an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Zeit von Montag, dem 7. März bis Freitag, dem
18. März 2016 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“, Markt 26 in 01833 Stolpen.
Steglich
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“
HAUSHALTSSATZUNG
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr 2016
Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und
der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Verbandssatzung) hat die Verbandsversammlung
am 02. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 beschlossen.
§1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1) im Erfolgsplan
die Erträge 2.545.600 Euro
die Aufwendungen 2.550.050 Euro
der Jahresverlust 4.450 Euro
(2) im Liquiditätsplan
der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 562.900 Euro
der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.439.100 Euro
der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 2.415.400 Euro
§2
Es werden festgesetzt:
(1) der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.293.800 Euro
(2) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.061.800 Euro
(3) der Höchstbetrag der Kassenkredite 450.000 Euro
Stolpen, 01. Februar 2016
Steglich
Verbandsvorsitzender
Dürrröhrsdorf
-8-
Mit Bescheid vom 28. Januar 2016 hat der Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
den am 02. Dezember 2015 durch die Verbandsversammlung des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ beschlossenen Entwurf der Haushaltssatzung 2016 ohne Auflagen
und Bedingungen genehmigt:
Gemäß § 58 SächsKomZG in Verbindung mit den §§ 74 bis 76 der
SächsGemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan ab 7. März 2016 für die Dauer einer Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Markt 26 in 01833 Stolpen zu den
Nr. 2/2016
ausgewiesenen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausgelegt.
Stolpen, 01. Februar 2016
Steglich
Verbandsvorsitzender
Herzlichen Glückwunsch
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren, die in der Zeit vom 19.02.2016 bis 17.03.2016
ihren Geburtstag feiern
„Denke immer daran, dass es nur eine einzige wichtige Zeit gibt: heute, hier, jetzt. – Das Glück besteht nicht darin, dass du tun kannst,
was du willst, sondern darin, dass du immer willst, was du tust.“
Leo N. Tolstoi (1828-1910)
in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
am 20.02. Herr Wilfried Ackermann
am 23.02. Herr Dietmar Schönfelder am 25.02. Herr Eberhard Freude
am 25.02. Frau Christel Krause am 26.02. Frau Edith Heine am 01.03. Herr Werner Heining am 03.03. Frau Angela Zelle am 06.03. Frau Christine Hörnig am 07.03. Frau Christa Petasch
am 07.03. Herr Eberhard Schöbel am 10.03. Frau Kristina Klauß am 14.03. Frau Reingard Riedel
am 14.03. Herr Manfred Wanz am 15.03. Frau Katia Siegel in Dobra
am 19.02. am 22.02. am 24.02. in Stürza
am 21.02. am 24.02.
am 28.02. am 28.02. Frau Marianne
Scheunpflug Herr Günter Hartmann Herr Rudolf Haine Frau Elfriede Eisold Frau Siegrid Müller Frau Edelgard Fuchs Frau Helga Irrgang zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Die nächste Ausgabe
erscheint am:
Freitag, dem 18. März 2016
am 03.03. am 03.03. am 09.03. am 14.03. Herr Helfried Fuchs Frau Irene Tschirner Frau Anita Große Frau Erna Hartmann zum 83. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
in Elbersdorf
am 19.02. Herr Heinz Schwabe am 29.02. Frau Heike Scherzer zum 84. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
in Porschendorf
am 23.02. Herr Helmut Fuchs am 16.03. Frau Gisela Steudtner zum 88. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
in Wünschendorf
am 21.02. Frau Helga Roestel am 27.02. Herr Karl Neumann am 28.02. Herr Hans Schletter am 01.03. Frau Betina Müller zum 88. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
in Wilschdorf
am 20.02. Frau Annemarie Donth
am 23.02. HerrKlaus Lähner am 26.02. Frau Erdmute Reißaus am 27.02. Herr Manfred Birke am 05.03. Frau Görin Dornheim am 13.03. Herr Dieter Clauß zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 7. März 2016
Nr. 2/2016
-9-
Geburtenmitteilung
Albrecht Réjean Fiedler,
geboren am 12.01.2016
Eltern: Fine Fiedler und Andreas Kindermann
wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Karl Friedrich Huhn,
geboren am 23.01.2016
Eltern: Lydia Huhn und Martin Schreck
wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach,
OT Porschendorf
Laura Baum,
geboren am 30.01.2016
Eltern: Bianka Baum und Ronny Winkler
wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach,
OT Wilschdorf
Korrektur zur Schnullerprämie
In einem Artikel der Januar-Ausgabe gratulierte der Bürgermeister den Muttis und Vatis zur Geburt ihres Kindes und überreichte
die Schnullerprämie. Leider schlich sich der Fehlerteufel ein, dafür
möchten wir uns entschuldigen.
Wir wünschen Astrid Werner und René Jähnig zur Geburt ihres
Sohnes Kurt für die Zukunft alles Gute.
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 28.01.2016, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus DürrröhrsdorfDittersbach statt.
Tagesordnung:
TOP 1
Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung
TOP 2
Protokoll vom 17.12.2015 (Tischvorlage), Protokollkontrolle vom 29.10.2015
TOP 3
Bericht des Bürgermeisters
TOP 4
Fragen und Anregungen der Gäste
TOP 5
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde
Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Beschluss
TOP 6
Übertragung des Kanals „An der Schönen Höhe/
Bergstraße“ im OT Elbersdorf - Beschluss
TOP 7
Übertragung der Kanäle im Gewerbegebiet „Am
Bahnhof“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Beschluss
TOP 8
Vorstellungen und Änderungen der Gebühren im
Marktwesen
TOP 9
Diskussion zur Schülerspeisung in der Grundschule
Dürrröhrsdorf-Dittersbach
TOP 10
Beschluss zur Feststellung der Übertragung von
Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmeresten
2015 - Beschluss
TOP 11
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Beschluss (Tischvorlage)
TOP 12
Grundstücksangelegenheiten - Verkauf eines Teils
des Flurstückes 198/11 Gemarkung Dittersbach an
Herrn René Schäfer – Beschluss
TOP 13
Grundstücksangelegenheiten - Verkauf eines Teils
des Flurstückes 198/11 Gemarkung Dittersbach an
Herrn Torsten Helaß – Beschluss
TOP 14
Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und
Ortsvorsteher
Dürrröhrsdorf
Im Anschluss folgt ein nicht öffentlicher Teil.
TOP 1
Aktueller Stand Haushaltsplan 2016
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 01/2016
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung (in der vorliegenden Fassung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
(Anlage).
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 02/2016
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung des Kanals „An der
Schönen Höhe/Bergstraße“ im OT Elbersdorf an den Zweckverband „Mittlere Wesenitz“ Sitz Stolpen.
Die Kostenerstattung regelt sich gemäß § 13 Abs. 3 der Verbandsatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Anlage 1 Kostenerstattung).
Anlage 1 TOP 6
GR 28.01.2016
Übersicht über die Ausgaben für die Herstellung des
TOK Elbersdorf
(An der Schönen Höhe und Bergstraße)
Herstellungskosten 1. BA
48.075,08
Herstellungskosten 2. BA
63.163,94
Summe Baukosten
111.239,02
förderfähige Kosten nach RL ILE (netto)
davon 85 % Fördermittel
60.580,00
51.493,00
anteilige Planungsleistungen
Brutto
Aufteilung Planungskosten
Schlussrechnung Ing.büro Spiller
36.297,30
Gesamtbaukosten 1. BA
134.827,48
Gesamtbaukosten 2. BA
288.764,90
Summe Gemeinde
423.592,38
abzgl. vom ZV zu tragende Baustelleneinrichtung
für TW
-3.017,64
Baukosten Gemeinde
420.574,74
Prozentualer Anteil TOK
an Baukosten Gemeinde:
26,45 %
Prozentualer Anteil Planungskosten
für TOK:
9.600,64
förderfähige Planungsleistungen
gem. Verw.nachweis
29.456,27
davon 85 % Fördermittel
(ergibt real Fördersatz v. 69 %)
25.037,83
Fördermittel auf die Planungskosten TOK (69 %)
6.624,44
Summe Baukosten plus anteilige
Planungskosten TOK:
120.839,66
Summe erhaltene Fördermittel für BK und Pl.K
58.117,44
aufzuteilender Eigenanteil
62.722,22
Anteil WAZV 45 %
28.225,00
Anteil Gemeinde 55 %
34.497,22
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 03/2016
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Kanäle im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ an den Zweckverband „Mittlere Wesenitz“ Sitz Stolpen.
Die Kostenerstattung regelt sich gemäß § 13 Abs. 3 der Verbandsatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Anlage 1 Kostenerstattung).
Anlage 1 TOP 7 GR 28.01.2016
Dürrröhrsdorf
- 10 -
Anlage 2
Nr.Bezeichnung
Funktionszuordnung
Nr. 2/2016
Anschaffungs-
und Herstellungskosten
1
Schmutzwasseran-
lagen: 1. BA
Schmutzwasserentsorgung
2
Niederschlagswas-
seranlagen: 1. BA
Niederschlagswasserentsorgung
Übertragungswert
6.403,42 €
6.403,42 €
23.355,17 €
10.509,83 €
3
Niederschlagswas-
Niederschlagswasserentsorgung
51.043,43 €
22.969,54 €
seranlagen: 2. BA
80.802,02 €
39.882,79 €
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 04/2016
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Auszahlungs- und Einzahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2015 in das
Haushaltsjahr 2016 gem. der beiliegenden Aufstellung.
Anlage 3
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 05/2016
Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in Höhe von 500,00 EUR.
Anlage 1 zum Beschluss TOP 11 A Geld-Spenden Gemeinderat
Datum
Anschrift
31.12.2015 Sanitär Steglich Dürrröhrsdorf
Mittelstraße 11, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersba.
15.01.2016 Trockenwerk Dobra GmbH
Dürrröhrsdorfer Straße 20, 01833 Dürrr.-Ditt.
15.01.2016 Tischlerei Heiko Schindler
Am Breiten Stein 25, 01833 Dürrr.-Ditt.
15.01.2016 Landw.Agrargenossenschaft Dobra-Helmsdorf
Alte Straße 6, 01833 Dürrr.-Dittersbach
15.01.2016 Fa. Klaus Waldau
Kleinwolmsdorfer Straße 3, 01833 Dürrr.-Ditt.
15.01.2016 Imkerei Lothar Häntzschel
Dürrröhrsdorfer Straße 12, 01833 Dürrr.-Ditt.
Summe:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Betrag €
100,00 €
Zuwendung für
Jugendfeuerwehr Dürrröhrsdorf
100,00 €
Freiwillige Feuerwehr Dobra
100,00 €
Freiwillige Feuerwehr Dobra
100,00 €
Freiwillige Feuerwehr Dobra
50,00 €
Freiwillige Feuerwehr Dobra
50,00 €
500,00 €
Freiwillige Feuerwehr Dobra
Beschluss-Nr.: 06/2016
Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Sachspenden in Höhe von 169,14 EUR.
Anlage 1 zum Beschluss TOP 11 B Sach-Spenden Gemeinderat
Datum
13.12.2015
13.12.2015
Anschrift
Getränkefachgroßhandel Vierrether & Hauswald
Hohnsteiner Str.21, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Obstbau Steffen Menzel
Hohnsteienr Str. 63, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Summe:
Betrag
Zuwendung für
84,57 €
Seniorenweihnachtsfeier Stürza
84,57 €
Seniorenweihnachtsfeier Stürza
169,14 €
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 07/2016
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teiles des Flurstückes 198/11 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca.
440 m2 an Herrn Rene Schäfer, Lauensteiner Straße 38, 01277 Dresden.
Der Verkaufspreis beträgt 10,00 €/m2, somit ca. 4.400,00 € (Gartenland im Außenbereich).
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Beschluss-Nr.: 08/2016
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teiles des Flurstückes 198/11 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca.
450 m2 an Herrn Torsten Helaß, Birkenstraße 16, 01328 Dresden.
Der Verkaufspreis beträgt 10,00 €/m2, somit ca. 4.500,00 € (Gartenland im Außenbereich).
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Anlagen: TOP 5
TOP 10 Geschäftsordnung
Übertragung von Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmeresten
Nr. 2/2016
- 11 -
GESCHÄFTSORDNUNG
DER GEMEINDE
DÜRRRÖHRSDORFDITTERSBACH
Geschäftsordnung der
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl.
S. 349) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 28.01.2016 folgende Geschäftsordnung beschlossen:
I. Geschäftsführung des Gemeinderates
1. Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates
§1
Einberufung der Sitzung
(1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen, diese sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Bürgermeister
und muss den Mitgliedern des Gemeinderates mindestens 5 volle
Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zu gehen. Mit der Einberufung sind den Mitgliedern des
Gemeinderates die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen. Dabei
sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Der Gemeinderat ist außerdem einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Abs. 1 gilt entsprechend
(3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein
Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Abs. 1 gilt entsprechend.
(4) In Eilfällen kann der Gemeinderat formlos und unter Verzicht auf
die Einhaltung der Ladungsfrist, jedoch unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.
§2
Aufstellung der Tagesordnung
(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung auf. Soweit der Gemeinderat die Beratung von Verhandlungsgegenständen beschlossen hat, hat der Bürgermeister diese in die
Tagesordnung aufzunehmen.
(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte ist
ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der
übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. Dies gilt nicht,
wenn der Gemeinderat denselben Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt oder wenn sich seit der
Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
(3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.
(4) Verhandlungsgegenstände, die nicht in die Zuständigkeit des
Gemeinderates fallen, darf der Bürgermeister nicht in die Tagesordnung aufnehmen.
§3
Ortsübliche Bekanntgabe
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom
Bürgermeister unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen ortsüblich
bekannt zu geben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates in Eilfällen.
§4
Teilnahmepflicht
Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Im Falle einer Verhinderung
ist dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der Sitzung dem Bür-
Dürrröhrsdorf
germeister mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht auch für den
Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates eine Sitzung vorzeitig
verlassen will.
2. Durchführung der Sitzungen des Gemeinderates
A) Allgemeines
§5
Öffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann
hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen
oder sich sonst an den Verhandlungen des Gemeinderates zu beteiligen.
(2) In nichtöffentlicher Sitzung wird verhandelt, wenn das öffentliche
Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche
Beratung des Verhandlungsgegenstandes erfordern. Für die Beratung folgender Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit generell
ausgeschlossen:
a)Personalangelegenheiten,
b) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung,
c) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten,
d)
Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der
Beratung des Prüfungsergebnisses (§ 104 Abs. 2 Satz 4
SächsGemO).
(3) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der vom Bürgermeister aufgestellten
Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.
Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates
zu setzen.
§6
Vorsitz im Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Im Falle
seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind
mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1
Satz 4 SächsGemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder
sind im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche
Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen
oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung
zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderates die
Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr.
(2) Der Bürgermeister eröffnet und schließt die Sitzung und leitet
die Verhandlungen des Gemeinderates. Er kann die Verhandlungsleitung vorübergehend an einen Gemeinderat abgeben.
(3) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht
aus.
§7
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die
ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte
aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat
beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Ist der Gemeinderat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht befangenen
Gemeinderäte. Sind auch der Bürgermeister und sein Stellvertreter
befangen, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied
für die anstehende Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellen.
Dürrröhrsdorf
- 12 -
Macht der Gemeinderat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch,
so muss der Bürgermeister die Sitzung schließen und die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichten. Diese kann als dann einen Beauftragten bestellen, der den Vorsitz im Gemeinderat für die anstehende Entscheidung übernimmt (§ 117 SächsGemO).
(2) Ist der Gemeinderat nicht beschlussfähig, so hat der Bürgermeister die Sitzung zu schließen. Er muss alsdann unverzüglich
eine zweite Sitzung des Gemeinderates einberufen, in der dieser
beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend und
stimmberechtigt sind: bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist
hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als 3
Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt sind.
Nr. 2/2016
(3) Verhandlungsgegenstände, die nach Auffassung des Gemeinderates nicht in seine Zuständigkeit fallen (§36 Abs. 5 Satz
2 SächsGemO), muss der Gemeinderat durch Beschluss von der
Tagesordnung absetzen. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.
§ 11
Redeordnung
(1) Muss ein Mitglied des Gemeinderates annehmen, nach § 20
SächsGemO von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wegen Befangenheit
ausgeschlossen zu sein, so hat es den Ausschließungsgrund vor
Eintritt in die Verhandlung unaufgefordert dem Bürgermeister anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen: bei einer öffentlichen
Sitzung darf es als Zuhörer in dem für die Zuhörer bestimmten Teil
des Sitzungsraumes anwesend bleiben.
(2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes des
Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Gemeinderat und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.
(3) Verstößt ein Mitglied des Gemeinderates gegen die Offenbarungspflicht nach Abs. 1, so stellt der Gemeinderat dies durch Beschluss fest. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen.
(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der
vorgesehen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung
des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angelegenheit
zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von
mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte auf die Tagesordnung
gesetzt wurde, so ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu
geben, ihren Antrag zu begründen. Im Übrigen erhält, soweit eine
Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter
das Wort.
(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Aufheben der Hand
zu melden. Melden sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der
Wortmeldungen.
(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur
Geschäftsordnung stellen will.
(4) Der Bürgermeister hat jederzeit das Recht, sich an der Beratung
zu beteiligen.
(5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 5 Minuten. Sie
kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder verkürzt
werden. Ein Mitglied des Gemeinderates darf höchstens zweimal
zum selben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt.
§9
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates
§ 12
Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. An
der Entscheidung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen
nicht beteiligen.
(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht
die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung und Entscheidung dürfen die Geladenen nicht teilnehmen.
(3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohner im
Sinne von § 11SächsGemO sowie Vertretern von Bürgerinitiativen
die Möglichkeit einräumen, Fragen zu stellen oder Anregungen und
Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Die Fragen, Anregungen
und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde
beziehen. Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister oder ein vom
ihm Beauftragter Stellung. Eine Beratung findet nicht statt.
(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertragen; auf
Verlangen des Gemeinderates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen.
(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge:
a) auf Schluss der Aussprache,
b) auf Schluss der Rednerliste,
c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister,
d) auf Vertagung,
e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,
f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,
g) auf namentliche oder geheime Abstimmung oder
h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung.
(2) Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je
ein Mitglied des Gemeinderates für und gegen diesen Antrag sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen.
(3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt
der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen.
§8
Befangenheit von Mitgliedern
des Gemeinderates
B) Gang der Beratungen
§ 10
Änderung und Erweiterung der Tagesordnung
(1) Der Gemeinderat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen:
a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,
b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden,
c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, wenn es sich nach Auffassung des Gemeinderates um
eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit im Sinne § 19
Abs. 2 SächsGemO handelt.
(2) Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Gemeinderates erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die als Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4
SächsGemO anzusehen sind. Der Beschluss ist in die Niederschrift
aufzunehmen.
§ 13
Schluss der Aussprache,
Schluss der Rednerliste
Jedes Mitglied des Gemeinderates, das sich nicht an der Beratung
beteiligt hat, kann verlangen, dass die Beratung des Verhandlungsgegenstandes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird.
Wird ein solcher Antrag gestellt, so gibt der Bürgermeister die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gibt der Gemeinderat
dem Antrag statt, so ist die Aussprache sofort bzw. nach Erschöpfung der Rednerliste zu schließen.
§ 14
Anträge zur Sache
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in
der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Dies
gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge.
Nr. 2/2016
- 13 -
(2) Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber
den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, müssen mit
einem Deckungsvorschlag verbunden werden.
§ 15
Beschlussfassung
(1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu
dem Verhandlungsgegenstand gestellten Sachanträge zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In Zweifelsfällen
bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmung.
(2) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung
erfolgt durch Handzeichen, soweit nicht der Gemeinderat im Einzelfall etwas anderes beschließt.
(3) Aus wichtigem Grund kann der Gemeinderat geheime Abstimmung beschließen. Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe
von Stimmzetteln.
(4) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder
erfolgt namentliche Abstimmung. Bei namentlicher Abstimmung ist
die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates in
der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime
Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung
Vorrang.
(5) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.
(6) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt
gegeben und in der Niederschrift festgehalten.
(7) Über Gegenstände einfacher Art kann der Gemeinderat im
Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschließen.
Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied
des Gemeinderates widerspricht.
§ 16
Wahlen
(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es
kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates
widerspricht. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden
anzugeben oder anzukreuzen. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen „ja“ oder „nein“
vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur eine Person zur
Wahl ansteht.
(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden
Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der
Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit
den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache
Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur eine Person zur Wahl an,
findet im Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die
einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht.
§ 17
Fragerecht der Mitglieder des Gemeinderates
(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den Bürgermeister
schriftliche Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde richten. Anfragen sind mindestens 5 Werktage vor Beginn der
nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates dem Bürgermeister
zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der
Fragesteller es verlangt.
(2) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung mündlich Anfragen zu
Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürgermeister zu richten.
Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegenstände der
betreffenden Sitzungen des Gemeinderates beziehen. Sie müssen
kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der
Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine
Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates oder
auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb angemessener Frist zu erfolgen.
Dürrröhrsdorf
(3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn:
a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,
b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten 6 Monate bereits erteilt wurde oder
c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen
Aufwand verbunden wäre.
(4) Eine Aussprache findet nicht statt.
§ 18
Fragerecht von Einwohnern
(1) Innerhalb einer vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung anberaumten Fragestunde (§ 44 Abs. 3 SächsGemO) ist jeder Einwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde
beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der
Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen.
(3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich
durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht
möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung
verwiesen werden.
(4) Eine Aussprache findet nicht statt.
C) Ordnung in den Sitzungen
§ 19
Ordnungsgewalt und Hausrecht
des Bürgermeisters
(1) In den Sitzungen des Gemeinderates übt der Bürgermeister die
Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt
und seinem Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während
einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal aufhalten. Wer
sich als Zuhörer ungebührlich benimmt oder sonst die Würde der
Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.
(2) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den
Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere
Weise nicht zu beseitigen ist.
§ 20
Ordnungsruf und Wortentziehung
(1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister
zur Sache rufen.
(2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder
die vorgeschriebene bzw. die vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der
Bürgermeister zur Ordnung rufen.
(3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1)
oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer
weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort
entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden
Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden.
§ 21
Entzug der Sitzungsentschädigung,
Ausschluss aus der Sitzung
Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust
des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen,
die gemäß § 9 dieser Geschäftsordnung an den Sitzungen des
Gemeinderates teilnehmen.
- 14 -
§ 22
Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
(1) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 21 dieser Geschäftsordnung steht dem Betroffenen der Einspruch zu.
(2) Über die Berechtigung der Ordnungsmaßnahme befindet alsdann der Gemeinderat in der nächsten Sitzung, jedoch ohne die
Stimme des Betroffenen. Diesem ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung des Gemeinderates ist
dem Betroffenen bekannt zu geben.
3. Niederschrift über die Sitzungen des
Gemeinderates, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 23
Niederschrift über die Sitzungen
des Gemeinderates
(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere
enthalten:
a) den Namen des Vorsitzenden,
b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit,
c) die Gegenstände der Verhandlung,
d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,
e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und
f) den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse.
(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten.
(3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei Mitgliedern des Gemeinderates, die an der Sitzung teilgenommen haben, und dem
Schriftführer zu unterzeichnen.
Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der
Niederschrift zu vermerken. Die beiden Gemeinderäte werden von
diesem, der Schriftführer wird vom Bürgermeister bestellt.
(4) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch
spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis
zu bringen.
Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen
entscheidet der Gemeinderat.
(5) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen
Sitzungen ist allen Einwohnern der Gemeinde gestattet. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen
weder den Mitgliedern des Gemeinderates, noch sonstigen Personen ausgehändigt werden.
§ 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit
(1) Über den wesentlichen Inhalt der vom Gemeinderat gefassten
Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch
darüber entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat.
(2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse des Gemeinderates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Gemeinderat im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat.
II. Geschäftsführung der Ausschüsse
§ 25
Beschließende Ausschüsse
Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung
des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden.
§ 26
Beratende Ausschüsse
(1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des
Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, soweit nicht
die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten.
Nr. 2/2016
(2) Die Sitzungen der beratenen Ausschüsse sind nichtöffentlich;
die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt.
(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, so entfällt die Vorberatung.
(4) §§ 17, 18 und 24 dieser Geschäftsordnung finden keine Anwendung.
III. Geschäftsführung der Ortschaftsräte
§ 27
Geschäftsführung
(1) Auf das Verfahren der Ortschaftsräte finden die Bestimmungen
dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung der beschließenden Ausschüsse (§ 25) sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bürgermeisters der Ortsvorsteher tritt.
(2) Nimmt der Bürgermeister an einer Sitzung des Ortschaftsrates
teil, ist ihm vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu
erteilen.
(3) Gemeinderäte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates
mit beratender Stimme teilnehmen.
IV. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
§ 28
Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
Jedes Mitglied des Gemeinderates und der Ausschüsse ist eine
Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die
Geschäftsordnung während der Wahlzeit geändert, so ist auch die
geänderte Fassung auszuhändigen.
§ 29
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung
durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 16.02.2000 außer Kraft.
Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 28.01.2016
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Bürgermeister
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Dürrröhrsdorf
Nr. 2/2016
- 15 -
Dürrröhrsdorf
Anlage TOP 10
Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Jahr 2016 Finanzhaushalt Teil B
Teil: Übersicht der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen für Investitionen (Einzahlungen und Auszahlungen)
2016
Produkt VHK Maßnahme
Einnahme Ausgabe Eigenanteil Anmerkungen
11.13.05.50 98
Kläranlage Dorfgemein-
2.100
0
-2.100 Auszahlung der Fördermittel
schaftshaus Porschendorf
beantragt
11.13.05.80 86
Kläranlage DGH und
3.100
0
-3.100 Auszahlung der Fördermittel
Kita Stürza
beantragt
11.13.05.74 15
Neubau Gerätehaus
Stürza-Heeselicht
11.13.05.81
82
54.10.01.00 32
451.591
539.609
88.018
Fertigstellung Juni 2016
0
17.000
17.000
Kaufantrag ist gestellt
Kauf Lagerplatz Dobra
S 161 Gehweg -
32.000
11.745
-20.255
Schlussabrechnung
Schlussrechnung Grunderwerb Gemeinde noch offen
54.10.01.00 79
Gehweg Pirnaer Straße Dobra 38.669
0
-38.669 Auszahlung Fördermittel Land
offen
54.10.01.00
64
0
1.500
1.500
54.10.01.00 65
Erwerb „Zum Sportplatz“
Wünschendorf
0
5.000
5.000
54.10.01.00 45
Erwerb TA „An der Mühle“
Dürrröhrsdorf
0
6.000
6.000
54.10.01.00110 Grundstücksbereinigung
Elbersd. Gasse/Mühle
0
4.000
4.000
54.10.01.00 138
Erwerb Kleinwolmsdorfer
Str. Dittersbach
0
8.000
8.000
55.20.00.00
HW - Damm Stürza
238.500
265.000
26.500
47
Erwerb „Eichenstraße“ Elbersdorf
HHR aus 2013 bzw. 2014
55.20.00.00 117 HW-Schadensbeseiti-
53.245
5.389
-47.856 Schlussrechnung Planungs
gung 2013 - Kalter Bach Ditt. leistungen/Bauüberwachung
noch offen
55.20.00.00 119
HW-Schadensbeseiti-
99.501
86.070
-13.431
gung 2013 - Klemnitz Wün.
Maßnahme begonnenAbschluss 2016
55.20.00.00 118 HW-Schadensbeseiti-
86.449
77.396
-9.053 Voraussichtliche Realisierung
gung 2013 - Elbersd.Graben aus Restmitteln des
bewilligten Budgets
55.20.00.00 116 HW-Schadensbeseiti-
144.362
128.854
-15.508 Eventuelle Realisierung durch
gung 2013 - Stürz. Bach Dü. Zuweisung von zusätzlichen
Fördermitteln
1.149.5171.155.563
8.146
Aus der Arbeit des Hauptausschusses 2016
Am Dienstag, dem 19.01.2016, 19.30 Uhr fand die erste öffentliche
Sitzung des Hauptausschusses im Rathaus (Ratssaal) Dürrröhrsdorf-Dittersbach statt.
Es wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
TOP 1
Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung
TOP 2
Beratung zum Verfahren bei Grundstücksangelegenheiten
TOP 3
Beratung über die Gebühren im Marktwesen
TOP 4
Beratung zur Schülerspeisung in der Grundschule
Dürrröhrsdorf-Dittersbach
TOP 5
Beratung über die Zusammenarbeit mit der Stadt
Stolpen
TOP 6
Sonstiges
Am Dienstag, dem 02.02.2016, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Rathaus (Ratssaal) Dürr-
röhrsdorf-Dittersbach statt.
Es wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
TOP 1
Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung
TOP 2
Beratung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
TOP 3
Vorstellungen der Planungen des Schulsportplatzes
TOP 4
Aktuelles zum Thema Asylbewerber / Flüchtlinge
TOP 5
Sonstiges
Im Anschluss folgte ein nichtöffentlicher Teil.
Hier wurden Personalangelegenheiten behandelt.
Die nächste Hauptausschusssitzung findet am Dienstag, dem
22.03.2016 statt.
Einladungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Hauptamt
Dürrröhrsdorf
- 16 -
Nr. 2/2016
Unterwegs in den Ortsteilen
Aus der Arbeit des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Bereits am 14. März 2015 hatte der OSR
Dürrröhrsdorf-Dittersbach
interessierte
Bürger zu einem Vor-Ort-Termin am Marktplatz eingeladen, um sich ein Bild von den
Gegebenheiten und den Möglichkeiten für
die Gestaltung einer Sitzecke zu verschaffen. Ziel ist es, im Bereich des Dittersbacher Marktes, der durch den Diska-Markt
und die neu gestalteten Bushaltestellen
wieder belebt wurde, eine Möglichkeit zum
Verweilen zu schaffen. Als am besten geeigneter Standort für einige Sitzbänke im
Grünen und ein paar einfache Spielangebote wird der Bereich rechts der Marktzufahrt, zwischen dem geschotterten Autostellplatz und dem Kalten Bach erachtet.
Aus den Anregungen der anwesenden
Bürger und den Vorstellungen des Ortschaftsrates wurde von Frau Wehrmann
freundlicherweise eine erste Gestaltungsskizze entworfen, die allg. Zustimmung
erhielt.
Inzwischen wurde eine erste Kostenschätzung eingeholt und das Vorhaben dem
Gemeinderat vorgestellt. Im Gemeinderat
wurde die Idee von der Gestaltung einer
Sitzecke begrüßt und entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2016 eingeplant. In der letzten Sitzung des OSR wurden alle Unterlagen
als Grundlage für eine qualifizierte Ausführungsplanung an den Gemeinderat übergeben, damit eine Ausschreibung und die Ausführung
der notwendigen Arbeiten veranlasst werden können.
Wenn Fastnacht ist ...
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… wenn Fastnacht ist, da sind wir Kinder froh! Mit diesem fröhlichem Gesang und lauten Instrumenten lockten die Dobraer Kinder
am 30. Januar 2016 zahlreiche Dobraer aus ihren Häusern heraus
und erfreuten sie mit ihren kreativen Kostümen. Als Dankeschön
erhielten sie jede Menge süße Leckereien. Auch die Klingelkasse
der Dobraer Spatzen füllte sich. Wir danken den Einwohnern recht
herzlich für ihre Unterstützung. Nach dem Umzug durchs Dorf zogen die kleinen und großen Narren ins Dorfgemeinschaftshaus ein
und feierten bis in den frühen Abend bei leckeren Pfannkuchen,
Würstchen und Brötchen. Wer sich am Glücksrad, Zeitungs- und
Luftballontanz oder dem Auto-Aufwickeln geschickt anstellte,
konnte noch tolle Preise mit nachhause nehmen.
Ein großes Dankeschön geht an die Muttis und Vatis, die bei der
Vorbereitung, Durchführung und vor allem beim anschließenden
Aufräumen geholfen haben.
Danke! Y. W.
Nr. 2/2016
- 17 -
Dürrröhrsdorf
Zu Besuch in der
Alten Schule Wilschdorf
Ein Schnuppertag in der
Evangelischen Mittelschule Pirna
Am 28.01.2016 fand der Schnuppertag an der Evangelischen Mittelschule statt. In der ersten Stunde sprachen wir Englisch und
konnten unser Wissen überprüfen. Danach ging es ans Rechnen
und Diagramme zeichnen. Anschließend konnten wir uns erst
einmal stärken. In der nächsten Stunde hatten wir Deutsch. Wir
lernten verschiedene Gedichte kennen und haben einen Steckbrief
über eins gestaltet.
Wir wollen uns für den erlebnisreichen Tag bedanken.
Am 01.02.2016 besuchten die 4. Klassen der GS Dürrröhrsdorf
die Heimatstube in Wilschdorf. Wir waren sehr überrascht, so viele
Sachen aus damaliger Zeit zu sehen. Wir bastelten Karten und Türschilder mit Frau Fritzsche und Frau Bethke. Frau Winkler erzählte
uns viel über die damalige Schulzeit und wir konnten uns gut in
die Schüler hinein versetzen. Wir lernten das Sütterlin ABC kennen. Mit Schiefertafeln und einem Griffel schrieben wir schon die
ersten Wörter in alter Schrift. Frau Winkler hat uns sehr geholfen,
die richtigen Formen zu schreiben. Alle haben mit viel Spaß daran
gearbeitet und würden gern wiederkommen. Wir möchten uns auf
diesem Weg ganz herzlich bei Frau Winkler, Frau Fritzsche und
Frau Bethke bedanken.
Die Klassen 4, Frau Kreisl und Frau Schuster
Lene, Jasmin, Max, Lara, Erik, Louis, Jonas und Julian
der GS Dürrröhrsdorf
Unser Besuch im Herder-Gymnasium
Am 22.01.2016 lud das Herder-Gymnasium Kinder von Grundschulen ein. Es war für uns ein ziemlich großes Gebäude, bei dem
man sich zuerst nicht zurecht fand. Mit einem Laufzettel ging es
dann leichter. Man konnte im Musikraum Instrumente lernen und
es gab Rätsel zu lösen. Im jeden Raum gab es etwas zu entdecken. Viele interessante AGs, wie z. B. Theater, Schulband, Kunst
und vieles mehr wurden uns vorgestellt. Die ganze Schule hat den
Tag mit viel interessanten Sachen ausgefüllt und man hat immer
etwas neues dazugelernt. Das Herder-Gymnasium hat sich dabei
viele Gedanken gemacht, um den Tag für uns erlebnisreich zu gestalten. Wir möchten Ihnen herzlich danken für den schönen Tag.
Es hat uns sehr gut gefallen. Viele Kinder freuen sich schon auf die
neue Schule.
Gustav, Lara, Nancy, Jasmin, Delila, Melina und Elisabeth
Ein Tag an der Stolpner Mittelschule
Am Freitag, dem 29.01.2016 wurden die 4. Klassen der Dürrröhrsdorfer GS zu einem Schnuppertag eingeladen. Wir wurden sehr
herzlich begrüßt von den Lehrern und Kindern der 6. Klassen. Uns
wurden die Fächer TC, Physik, Biologie und Geografie vorgestellt.
Wir konnten experimentieren, beobachten, rechnen und Flüsse
und Länder kennenlernen. Dann waren wir zum Mittag eingeladen.
Nach leckeren Spagettis ging es in die Turnhalle. Bei lustigen Staffeln und Spielen verging die Zeit wie im Flug. Anschließend konnten
unsere Eltern mit uns verschiedene GTA-Angebote erkunden.
Es hat uns allen sehr gut gefallen. Danke, dass sie einen so schönen Tag für uns organisiert haben. Wir freuen uns schon auf die 5.
Klasse in Stolpen.
Melina und Annabell
Anzeigen
Dürrröhrsdorf
- 18 -
Gezwitscher aus der Kita Spatzennest
Die Vogelhochzeit
Bei der Vogelhochzeit handelt es sich um einen
Jahresbrauch, der in einigen europäischen Regionen bekannt ist, vor allem aber bei den Sorben in
der Lausitz. Da sich die Kinder am Hochzeitsmahl
(Winterfütterung) beteiligt haben, möchten sich die
Vögel dafür bedanken. Im Verständnis des Brauchs
sind Leckereien von den Vögeln gebracht worden. Im Kindergarten
oder in der Schule feiern die Kinder, dann als Vögel verkleidet, die
eigentliche Vogelhochzeit mit Gesang, szenischem Spiel oder
Festumzügen. Auch in unserer Einrichtung wurde dieses Jahr die
Vogelhochzeit gefeiert. Wir haben in den letzten Wochen für die
Vögel Futter gebastelt und musikalisch dazu gesungen. Einige Kinder verkleideten sich als Braut und Bräutigam, andere wieder rum
waren die Hochzeitsgäste. Am Ende unserer Feier haben wir einige
Teller mit süßen Leckereien auf unserem Fensterbrett gefunden.
Bei geselliger Runde und lustigem Tanz war es ein sehr schöner
Tag.
Cindy Seifried
Erzieherin
Nr. 2/2016
Mitmachtheater
Am Donnerstag, dem 03.12.2015 wurden alle Kinder aus der ASBKita „Moosmutzelreich“ zum Mitmachtheater eingeladen.
Norma und Jörg erwarteten uns im Sportraum. Wir setzten uns auf
den Boden und warteten alle aufgeregt und gespannt.
Es dauerte nicht lange, da waren die Kinder (und Erzieher) völlig
begeistert und mittendrin im Theaterstück „Frau Holle“. Wir wurden
zu einer Wiese mit Blumen und Tieren geführt, auf der Goldmarie erwachte. Zum Lied „Das Wandern ist des Müllers Lust“ wanderten, schwammen und fuhren wir mit dem Rad zum Ofen und
zum Apfelbaum. Einige Kinder holten mit Goldmarie die Brote aus
dem Ofen und halfen beim Pflücken der Äpfel. Als Frau Holle und
Goldmarie zu einem schönen Winterlied gemeinsam den Schnee
über uns verteilten, waren alle Zuschauer begeistert und fingen die
„Schneeflocken“.Wir rätselten, warum Goldmarie so traurig ist und
begleiteten sie auf dem Weg nachhause.
Auch Pechmarie machte sich auf den Weg zu Frau Holle. Doch
sie erlebte ganz andere Dinge mit den Kindern. Eine ganze Stunde
waren die Kleinen (2 - 6 Jahre) und die Großen unterwegs. Viel zu
schnell war alles vorbei und wir sagen ein herzliches „Danke“ an
Norma und Jörg.
Die Kinder und Erzieher der ASB-Kita „Moosmutzelreich“
SV Wesenitztal – Abteilung Fußball –
Punktspiel vom 27.02. - 20.03.2016
1. Männermannschaft
1 27.02. Samstag
2 12.03. Samstag
3 19.03. Samstag
14:00 Uhr FV Gröditz
15:00 Uhr SV Strehla
15:00 Uhr BSV Sebnitz
2. Männermannschaft
4 27.02. Samstag 11:45 Uhr
5 13.03. Sonntag 15:00 Uhr
6 19.03. Samstag 13:00 Uhr
H
A
A
LSV Gorknitz
H
SSV Langburkersdorf A
BSV Sebnitz 2. A
A-Junioren
7 05.03. Samstag 10:30 Uhr Stahl Freital
8 13.03. Sonntag 10:30 Uhr SpG Stolpen/
Schönfeld
A
H in
Wehlen
B-Junioren
9 27.02. Samstag 10:30 Uhr SpG Bischofs
werda/NeustadtA
10 05.03. Samstag 10:30 Uhr TSV Pulsnitz
H in
Wehlen
11 12.03. Samstag 10:30 Uhr FV Dresden
Laubegast A
12 19.03. Samstag 10:30 Uhr Hoyerswerdaer
SV
H in
Wehlen
C-Junioren
13 28.02. Sonntag
9:00 Uhr Heidenauer SV H in
Hohn
stein
Nr. 2/2016
14 05.03. Samstag 10:30 Uhr
15 20.03. Sonntag
9:00 Uhr
- 19 SpG Lang-
burkersdorf/
Sebnitz
SG Motor
Wilsdruff
D-Junioren
16 27.02. Samstag 10:00 Uhr 1. FC Pirna
17 05.03. Samstag
9:00 Uhr TSV Graupa
18 12.03. Samstag 10:30 Uhr Stahl Freital 1.
19 19.03. Samstag
9:00 Uhr SV Pesterwitz 1.
E-Junioren
20 27.02. Samstag 10:30 Uhr
21 06.03. Sonntag 10:00 Uhr
22 12.03. Samstag 10:00 Uhr
23 20.03. Sonntag 10:00 Uhr
A
A
A a.
d.
Sonnenstein
H
A
H
SpG Lohmen/ H
Wesenitztal/
Neustadt
Heidenauer SV 2.H
SV Struppen
A
SV Sachsen
Müglitztal H
F-Junioren
24 28.02. Sonntag
9:00 Uhr 1. FC Pirna 2. A a.
d.
Sonnen
stein
25 06.03. Sonntag
9:00 Uhr Heidenauer SV 2.H
26 12.03. Samstag 10:00 Uhr FSV Lohmen
A
27 20.03. Sonntag
9:00 Uhr SV Birkwitz
Pratzschwitz 1. H
Lichtelabend der Nachwuchsfußballer
vom SV Wesenitztal
Zum Jahresausklang fand am 12. Dezember wieder die gemeinsame Weihnachtsfeier unserer Nachwuchsfußballer von der G- bis
zur C-Jugend statt. Obwohl unsere A- und B-Junioren
mittlerweile am Abend mit den „Großen“ feiern, haben wir uns
gefreut, dass immer noch knapp 80 Kinder unserer Einladung ins
Orts- und Vereinszentrum Dürrröhrsdorf gefolgt waren!
Dürrröhrsdorf
Leider war der Weihnachtsmann diesmal verhindert, aber seine
fleißigen Helfer hatten wieder für alle Kinder ein Geschenk gepackt!
Einen brandneuen Wesenitztal-Schal, Duschbad und eine kleine
Nascherei hielt die Weihnachtstüte als Überraschung bereit.
Den gesamten Nachmittag konnten sich die Kinder außerdem
an Leckereien und belegten Brötchen satt essen und sich an der
„Bar“ mit Getränken versorgen.
Für die Unterstützung möchten wir uns ganz herzlich im Namen
unserer Nachwuchskicker bei unseren Sponsoren: der Zahnarztpraxis Birgit Ziegenbalg, der Bäckerei Mehnert, der Bäckerei Werner, der Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH,
Frau Rambow von Margon Brunnen, dem dm-drogerie Markt im
Kaufland in Pirna-Copitz, dem Getränkehandel Gustav Müller und
Helmke und dem Blumenhaus Steglich bedanken. Ein ebenso großes Dankeschön geht an unsere Trainer, Betreuer, Eltern und an
unsere Helfer.
Wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr und weiterhin viele
sportliche Erfolge!
Vorstand der Abteilung Fußball vom SV Wesenitztal e. V.
Sport Frei!
G-Jugend des SV Wesenitztal glänzt in
neuen Trikots
Trippeln, Zielen, Schießen, Tor! Das die Fußballer der G-Jugend des SV Wesenitztal das sehr gut können, haben sie am
30./31. Januar 2016 beim Hallenturnier in der Turnhalle Dürrröhrsdorf bewiesen. Geladen waren namenhafte Gegner aus den Fußballverbänden Dresden, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und
der Westlausitz. Für die Bambinis kein Problem, denn die Motivation zu gewinnen war sehr hoch. In Partien von jeweils zehn Minuten
spielten sie gegen den Sportverein Pirna-Copitz sowie die Kicker
aus Graupa, Stolpen und Birkwitz-Pratzschwitz.
Die Volksbank Pirna unterstütze die Mannschaften des SV Wesenitztal nicht nur materiell mit einem neuen Trikotsatz, auch Jens
Hohlfeld, Leiter der Volksbank-Geschäftsstelle Dürrröhrsdorf-Dittersbach, feuerte die kleinen Sportler tatkräftig vom Spielfeldrand
an.
Am Ende belegten die Mannschaften der G-Jugend einen sehr erfolgreichen zweiten und vierten Platz, was nicht zuletzt auch dem
besten Torschützen des Turniers Til Seidler und der besten Spielerin Anna-Lena Schaffrath zu verdanken ist.
Josephine Bahr
Mit neuen Trikots zum Erfolg: Die Mannschaft der G-Jugend des
SV Wesenitztal ließ viele Gegner hinter sich.
Bei Fußball-Geschicklichkeits-Spielen in der Sporthalle erlebten die
Jungs und Mädchen gemeinsam mit ihren Trainern einen ereignisreichen Nachmittag. Unsere DJs, welche diesmal erfreulicherweise
mit Tino und Lukas aus unserer A-Jugend kamen, sorgten für den
lautstarken musikalischen Rahmen.
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
Dürrröhrsdorf
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Kirchennachrichten
Monat Februar/März 2016
Nr. 2/2016
Monatsspruch
Ein Ding auslachen kann jeder Narr,
wer es aber verbessert, der mag für einen Meister gelten.
Eschdorf
Sonntag, 28.02.2016
10.30 Uhr
Gottesdienst
Porschendorf
Sonntag, 06.03.2016
10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Weltgebetstag mit der
Kurrende und den Zwergen
Sonntag, 14.02.2016
10.00 Uhr
Kirchspielgottesdienst
Dittersbach
Sonntag, 21.02.2016
10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst zur Jahreslosung
Sonntag, 28.02.2016
9.00 Uhr
Gottesdienst
Freitag, 04.03.2016
19.00 Uhr Andacht zum Weltgebetstag
Wilschdorf
Sonntag, 13.03.2016
10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung
Stürza
Sonntag, 06.03.2016
17.00 Uhr Familienkirche
Sonntag, 20.03.2016
10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in
Rathewalde
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Im Februar 1958 Vom Fasching heimwärts
Nach der Gründung der DDR wurde auch das Land neu aufgeteilt. Aus 5 Ländern entstanden 15 Bezirke, so auch der Bezirk
Dresden. Auch die Kreise wurden kleiner. Kreis Pirna teilte sich in
die neuen Kreise Pirna und Sebnitz, mit einigen Korrekturen am
Rande.
Unter anderem teilte man auch die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, dies geschah allerdings mit zeitlicher
Verzögerung, weil die Mitglieder fürchteten, zu kleine Genossenschaften seien nicht lebensfähig. Schließlich wurde dies staatlicherseits durchgesetzt.
1958 wurde endgültig die Trennung vollzogen, zur letzten gemeinsamen „Kulturveranstaltung“ eingeladen, einem Kostümfest in der
Faschingszeit.
Wir als jung Verheiratete waren auch dabei. Es herrschte eine ausgelassene und fröhliche Stimmung, die Stunden vergingen wie im
Fluge. Spät nach Mitternacht brachten uns Busse nach Hause. Wir
Dittersbacher waren dem Sebnitzer Bus zugeteilt, sollten in Dobra aussteigen und das „Stückchen“ nach Dittersbach laufen. Das
war von uns „Abgekämpften“ doch zu viel verlangt. Wir bestachen
den Busfahrer mit einem Trinkgeld, dafür fuhr er uns bis zur Schule
nach Dittersbach. Allerdings wussten die Mitfahrenden aus Sebnitz und Neustadt nichts davon, auch sie waren pflastermüde und
wollten schnell zu Hause sein. Im nachtdunklen Bus vernahmen
wir wiederholt: „Nun muss doch bald Stolpen kommen!“ Als wir in
Dittersbach ausstiegen, staunten sie verwundert, doch wir waren
froh. Gut gelaunt marschierten wir nach Hause. Es schneite still,
die Straße mit 5 cm hohem Schnee bedeckt, ohne Fußspuren, ein
weißer, unberührter Teppich breitete sich vor uns aus.
Zu Hause angekommen, stiegen wir in unsere Kammer auf den
Boden hinauf. Die Bodenkammer war nicht wärmeisoliert, also im
Sommer sehr warm und im Winter kalt und unsere Atemluft unter
der Nase oft weiß gereift. Wir hatten als Verheiratete noch einige
Jahre keine eigene Wohnung, der Wohnraum war damals knapp
und beim Wohnungsamt stapelten sich die Anträge.
In der Bodenkammer angelangt, warf ich mich im Mantel übers Bett
und rief zu meiner Frau: „So bleibe ich liegen!“ Und wie reagierte
sie? Auf ihrem Nachtschränkchen fanden sich immer verschiedene Hausmittel. Schnell hatte sie einen Esslöffel mit Baldrian in der
Hand schob ihn mir mit den Worten in den Mund: „Trink Baldrian,
da kommt dir keine Krankheit an!“ Ahnungslos und erschrocken
war mein Magen nicht darauf vorbereitet und wehrte sich nach der
feucht-fröhlich verbrachten Faschingsnacht entsprechend. Plötzlich lebendig geworden, sprang ich zum Fenster, konnte es gerade
noch aufreißen und im Bogen mit meinem Mageninhalt unter mir
unseren Garten düngen. Meine Frau war wieder einmal Siegerin
und lachte mich aus, um des lieben Friedens willen konnte ich nur
noch mit einstimmen.
Das war noch nicht alles. Am Morgen darauf mussten wir uns die
Vorwürfe meiner Mutter anhören: „Was war denn diese Nacht bei
Euch los? Die Haustür sperrangelweit offen gelassen und im Hausflur eine große Schneewehe!“ „Also hör mal“, entgegnete ich, „die
Haustür habe ich zugeschlossen, das weiß ich ganz genau!“
Es stimmte auch, nur hatte ich die Tür vorher nicht eingeklinkt!
E. Schneider
Nr. 2/2016
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Anekdote
Als Winston Churchill während des 1. Weltkrieges als Marineminister abgelöst worden war, war das für den irischen Schriftsteller
George B. Shaw ein Freudentag. Er schickte Churchill zwei Freikarten für die Aufführung eines seiner Lustspiele mit der Bemerkung:
„Die eine Karte ist für Sie, die andere für einen Freund – falls Sie wider Erwarten doch einen haben sollten.“ Churchill schickte die Karten zurück mit der Bemerkung, er hätte lieber Karten für die zweite
Aufführung, „falls wider Erwarten eine solche stattfinden sollte!“
Buchstaben-SUDOKU (02)
Pro Linie, pro Reihe und in jedem der Unterquadrate kommt jeder
der neun Buchstaben einmal vor. Richtig gelöst erscheint in einer
Waagerechten das Lösungswort.
Viel Spaß wünscht S. Borchardt.
Die Lösung für die Januarausgabe: WOHNSTUBE
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Dürrröhrsdorf