Wesenitztaler Landbote Jahrgang 26 Nummer 2 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den OT Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Freitag, den 19. Februar 2016 Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stürza/Heeselicht nimmt Gestalt an Anzeigen Dürrröhrsdorf -2- Nr. 2/2016 Aus dem Inhalt Stellenausschreibung Aus der Arbeit des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach Die Vogelhochzeit G-Jugend des SV Wesenitztal glänzt in neuen Trikots Seite 4 Seite 16 Seite 18 Seite 19 Wichtige Rufnummern - Informationen IMPRESSUM Ärzte Dr. Forker, Dürrr.-Ditt. 035026 91223 Dipl.-Med. Herbst, Dürrr.-Ditt. 035026 91222 Dr. Neubert, Lohmen 03501 588200 Dr. Großer, Rathewalde 035975 81207 Dr. Heißner, FA f. Allg.-Medizin 03501 588166 Dipl.-med. Luger, Lohmen 03501 588554 Schloss-Apotheke Dürrr. 035026 90305 Bereitschaftsdienst Kassenärzte 0351 501210 o. 116117 Tierärzte Dr. Düring 035973 2830 Dr. v. Fritschen 035973 26390 Dr. Helas 035026 91261 Rettungsleitstelle Feuerwehr 0351 501210 Krankenhaus Sebnitz 035971 61595 Soziales ASB Stolpen 035973 24109 ASB Hohnstein 035975 81244 Forstverwaltung Forstbezirk Neustadt, H. Fleischer 03596 58570 Forstbezirk Gohrisch, H. Schippers 035021 904742 Pfarrämter Dittersbach 035026 91409 Stürza 035026 91363 Porschendorf Pfarrer Günther 035026 91407 Gemeindeverwaltung Homepage: www.duerrroehrsdorf-dittersbach.de E-Mail: [email protected] Sekretariat Bürgermeister 035026 97510 Fax 035026 97530 Einwohnermeldeamt 035026 97535 Standesamt 035026 97528 Bauamt/Hauptamt 035026 97518 Steuern/Gebühren/Kasse 035026 97526 o. 27 Sprechzeiten Di. 9.00 - 12.00/13.00 - 18.00 Uhr Do. 9.00 - 12.00/13.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen! Zusätzliche Sprechzeiten des Bürgermeisters Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet am 5. März 2016 von 09.00 - 12.00 Uhr statt. Bauhof, Herr Harnisch Friedensrichterin, Fr. Petau dienstags 19.00 - 20.00 Uhr Schornsteinfegermeister René Jauernig Fax Horst Walther 035026 91990 035973 63889 o. 0174 9564465 03501 588818 03501 588819 035973 26592 Trinkwasser 0172 3743033 Wasserwerk Stolpen 0172 3743035 Abwasser: WASS GmbH 0172 3702641 Verwaltung Zweckverband 035973 612-0 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sammelgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH 03594 777-0 Notdienst: 0173 3979697 Servicetelefon ZV Abfallwirtschaft 0351 4040450 Servicehotline ENSO Hort (Schulstraße 3) Grundschule/Sekretariat Kindergärten Dürrröhrsdorf Stürza 035026 91790 Wilschdorf Tagespflege Mandy Gedig Öffnungszeiten Bücherei Montag 16.00 – 18.00 Uhr Ortschaftsräte Porschendorf-Elbersdorf auf Anfrage – Frau Giel Wünschendorf – Herr Weiß auf Anfrage Dürrröhrsdorf-Dittersbach auf Anfrage – Herr Mögel Wilschdorf – Herr Kreisl (Handy 0172 9356398) mittwochs 20.00 Uhr Heimatstube Dobra auf Anfrage – Herr J. Fiedler Stürza – Herr Teuber auf Anfrage 0800 6686868 035026 928007 035026 91200 035026 91452 035026 91461 035026 91586 035026 17050 035026 91620 91077 91124 964825 0173 5763432 Wesenitztaler Landbote Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen erscheint monatlich. -Herausgeber: Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, die Bürgermeister der Gemeinden - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Duck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nr. 2/2016 -3- Müllkalender Bereitschaftsdienst der Kassenärzte und Apotheken Monat Februar/März 2016 für alle Ortsteile Hausmüll: Papier: Bioabfall: Gelber Sack: Dürrröhrsdorf 23.02. und 08.03.2016 17.03.2016 24.02. und 09.03.2016 24.02. und 09.03.2016 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Wochenenden Samstag 07:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr an Feiertagen und Brückentagen 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr Der jeweils Dienst habende Arzt ist über Telefon 0351 501210 oder 116117 zu erfragen. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte im Raum Neustadt, Stolpen, Lohmen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach Gleichfalls unter diesen Telefon-Nummern ist der Apothekenbereitschaftsdienst zu erfragen. Februar/März 2016 von 09.00 bis 11.00 Uhr 20./21.02.2016 27./28.02.2016 05./06.03.2016 12./13.03.2016 DS Kowalow, Langburkersdorf, Am Plumpenberg 1 03596 604671 Dr. Förster, Dürrröhrsdorf, An der Mühle 4 035026 91290 Dr. Haupt, Lohmen, Basteistraße 19 03501 588066 Dr. Lehnung, Neustadt, Goethestraße 2 03596 502220 Praxis Forker Die Praxis von Frau Dr. med. Forker ist vom 09.03. bis 11.03.2016 und vom 21.03. bis 24.03.2016 wegen Urlaub geschlossen. Die Vertetung übernimmt Frau Dipl.-Med. Herbst, Hauptstraße 86, Tel. 035026 91222. Notdienst der Apotheken im Bereich Bischofswerda/Demitz-Thumitz/ Dürrröhrsdorf-Dittersbach/Neukirch/Neustadt/Sebnitz/Stolpen Februar/März 2016 Zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten sind die unten aufgeführten Apotheken rund um die Uhr dienstbereit. Die Dienstbereitschaft findet täglich von 8.00 Uhr morgens bis 8.00 Uhr morgens am Folgetag statt. Weitere Notdienstapotheken finden Sie im Internet z. B. unter www.apotheken.de. Rettungsleitstellen erreichen Sie unter 03571 19222 (Kreis Bautzen) und unter 0351 501210 (IRLS Dresden). 19.02.2016 20.02.2016 21.02.2016 22.02.2016 23.02.2016 24.02.2016 25.02.2016 26.02.2016 27.02.2016 28.02.2016 29.02.2016 Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Freitag 01.03.2016 02.03.2016 03.03.2016 04.03.2016 05.03.2016 06.03.2016 07.03.2016 08.03.2016 Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Sonnen-Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Valtenberg-Apotheke Neukirch Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrröhrsd.-Dittersb. Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Dienstag Mittwoch Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Dürrröhrsdorf 09.03.2016 10.03.2016 11.03.2016 12.03.2016 13.03.2016 14.03.2016 15.03.2016 16.03.2016 17.03.2016 -4Apotheke Demitz-Thumitz Marien-Apotheke Sebnitz Stadt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Markt-Apotheke Neustadt Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Adler-Apotheke Neukirch Hirsch-Apotheke Sebnitz Stadt Apotheke Bischofswerda Engel-Apotheke Neustadt Löwen-Apotheke Stolpen Name Adler-Apotheke Neukirch Apotheke Demitz-Thumitz Engel-Apotheke Neustadt Hirsch-Apotheke Sebnitz Löwen-Apotheke Stolpen Marien-Apotheke Sebnitz Markt-Apotheke Neustadt Neue Apotheke Bischofswerda Regenbogen-Apotheke Bischofswerda Rosen-Apotheke Sebnitz Schloss-Apoth. Dürrr.-Dittersbach Sonnen-Apotheke Bischofswerda Spitzweg-Apotheke Neustadt Stadt Apotheke Bischofswerda Stadt-Apotheke Neustadt Valtenberg-Apotheke Neukirch Nr. 2/2016 Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Straße Hauptstr. 15 Hauptstr. 45 Wilhelm-Kaulisch-Str. 20 Götzingerstraße 7 Markt 2 Schandauer Str. 2 Böhmische Str. 2 Bautzener Str. 19 Belmsdorfer Str. 26 Rosenstraße 11 Kastanienweg 2 Carl-Maria-v.-Weber-Str. 2 Dresdner Str. 71 Altmarkt 14 Dresdner Str. 1 Hauptstr. 62a Telefon 035951 31412 03594 713125 03596 5082370 035971 53737 035973 24830 035971 5960 03596 550970 03594 713090 03594 707620 035971 830493 035026 90305 03594 779010 03596 602030 03594 703127 03596 503075 035951 31788 PLZ 01904 01877 01844 01855 01833 01855 01844 01877 01877 01855 01833 01877 01844 01877 01844 01904 Ort Neukirch Demitz-Thumitz Neustadt Sebnitz Stolpen Sebnitz Neustadt Bischofswerda Bischofswerda Sebnitz Dürrröhrsdorf Bischofswerda Neustadt Bischofswerda Neustadt Neukirch Stellenausschreibung Wegen Eintritt des Stelleninhabers in den Ruhestand ist in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach zum 01.10.2016 die Stelle des Haupt- und Bauamtsleiter/in zu besetzen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der künftigen Amtsleitung zählen die klassischen Bereiche des Haupt- und Bauamtes • zentrale und grundsätzliche Verwaltungs- und Organisationsangelegenheiten • Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen • Geschäftsstelle des Gemeinderates, kommunaler Sitzungsdienst • Personalwesen • Öffentlichkeitsarbeit • Leitung des Bauamtes, dem auch der Bauhof zugeordnet ist • Hoch- und Tiefbaumaßnahmen • Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Eine Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie die Übertragung weiterer Aufgaben bleiben vorbehalten. Sie sollten: • mindestens die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst/ gehobenen technischen Dienst (in einer Fachrichtung, welche der zu übertragenden Aufgaben entspricht) bestanden haben oder • mindestens einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in mindestens einem Fachgebiet, welches der zu übertragenden Aufgaben entspricht, besitzen, • über eine mehrjährige Leitungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung, verfügen und • den Führerschein Klasse B vorweisen. Die Bereitschaft fortwährender Fortbildung ist notwendig und setzen wir voraus. Die Einarbeitung in diese Stelle erfolgt durch den bisherigen Stelleninhaber. Die Stelle ist eine unbefristete Angestelltenstelle und wird nach der Entgeltgruppe 10 des TVöD vergütet. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Zusatzleistungen gewährt. Von Ihnen wird ein freundliches und konsequentes Auftreten, auch in Stresssituationen erwartet. Sie sollten gute PCKenntnisse besitzen. Fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse in den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Kommunalrechts, des Bau- und Planungsrechts, des Vertragsrechts und des Haushaltrechts, werden verlangt. Verschwiegenheit, ein souveränes Auftreten, Entscheidungsfreudigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungssicherheit und Einfühlungsvermögen, sind unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung dieser Stelle. Zudem werden Verantwortungsbewusstsein (insbesondere zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln) und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach erwartet. Wenn außerdem eine flexible Arbeitszeitgestaltung, hohe Einsatzbereitschaft und viel Engagement für Ihre Arbeitsaufgaben für Sie selbstverständlich sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den dazugehörigen Unterlagen, wie Lebenslauf, Zeugniskopien, lückenlosem Tätigkeitsnachweis und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, schicken Sie bitte bis zum 31.03.2016 an die Gemeindeverwaltung DürrröhrsdorfDittersbach, Hauptstraße 122, 01833 DürrröhrsdorfDittersbach. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet bzw. können bis zum 30.06.2016 im Hauptamt abgeholt werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlags. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Bürgermeister Jens-Ole Timmermann (035026 97510) oder der Hauptamtsleiter Dieter Sauer (035026 97518) zur Verfügung. Nr. 2/2016 -5- Dürrröhrsdorf Einladung zur Ortschaftsratssitzung Werte Bürgerinnen und Bürger, am Mittwoch, dem 24.02.2016 und am Donnerstag, dem 17.03.2016 finden um 19.30 Uhr im Rathaus (Speiseraum) die nächsten Ortschaftsratssitzungen von Dürrröhrsdorf-Dittersbach statt. Wir laden Sie dazu recht herzlich ein. Ortsvorsteher Bernd Mögel Neues aus unserer Gemeinde Seit 25. Januar sind in unserer Gemeinde 22 Flüchtlinge untergebracht. Es sind 3 syrische und eine afghanische Familie. Alle sind in Wohnungen am Quellenberg B untergebracht, die an den Landkreis vermietet sind. Die Wohnungen wurden vom Landkreis recht einfach eingerichtet. Jede Person hat ein Bett und einen Stuhl. Es gibt in jeder Wohnung auch eine Küche, Waschmaschinen sind auch vorhanden. Die Tische sind klein, reichen eigentlich für eine 5-köpfige Familie schon nicht aus. Aus diesen Gründen hat eine Familie uns schon um einen größeren Tisch und ein Sofa gebeten. Aus Spenden haben wir ihnen einen größeren Tisch gebracht. An dieser Stelle vielen Dank dem Spender und allen, die sich bereiterklärt haben, zu helfen. Wir werden die Angebote sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten in Anspruch nehmen. Die Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse fahren nach Copitz und lernen in der Diesterwegschule deutsch. Die Älteren sollen ab 1. März in die Schule gehen. Ihr Bürgermeister Jens-Ole Timmermann Der Ortschaftsrat von Dürrröhrsdorf-Dittersbach gibt bekannt Hilfe am Nanga Parbat Der Quandtverein Dittersbach lädt am 6. März 2016 in das Ortsund Vereinszentrum Dürrröhrsdorf ein. Dr. Bernd Heinrich wird auf seine Pakistan-Reise 2006 zurück blicken und seine aktuellen Projekte am „Schicksalsberg der Deutschen“ , dem Nanga Parbat vorstellen. Wir bitten Vereine und Organisationen, welche durch den Kulturfond für 2016 unterstützt werden wollen, einen Antrag mit dem Verwendungszweck bis zum 31.03.2016 an die E-Mail-Adresse [email protected]. Spätere Anträge können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ortschaftsrat von Dürrröhrsdorf-Dittersbach An alle Gewerbetreibende, Vermieter oder auch nur interessierte Bürger! Am 19. März 2016, in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, findet im Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz in Bad Schandau die 13. Tourismusbörse statt. Auch wir, als Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach, wollen dort mit einem Stand unsere Gemeinde repräsentieren. Gern würden wir von Ihnen kostenloses Werbematerial mit auslegen, welches wir dann interessierten Bürgern, die die Messe besuchen, überreichen werden und somit für Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung zu werben. Dieses müssten Sie bitte bis zum 17. März 2016 – 16.00 Uhr bei Frau Kaiser oder Frau Lehmann abgegeben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wir würden uns auch freuen, Sie am 19. März 2016 an unserem Stand begrüßen zu können. Kaiser, Fremdenverkehrsamt Der Vortrag beginnt 16 Uhr, der Eintritt ist frei. Jedoch freuen wir uns über einen kleinen Beitrag zur Projektfinanzierung. Dürrröhrsdorf -6- Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid Vom 18. März an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer verschicken. Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2016 mit zwei Fälligkeiten: 8. April und 23. September. Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2015. Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden. Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zwei Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE. Um dies zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung. Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/SEPA-Lastschriftmandat“ zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450 www.zaoe.de, [email protected] Der WAZV „Mittlere Wesenitz“ informiert Einreichung der Wartungsprotokolle für Kleinkläranlagen und Betriebstagebücher für Mehrkammer- und abflusslose Sammelgruben Wir erinnern die Betreiber dezentraler Abwasseranlagen daran, dass, soweit noch nicht erfolgt, bis Ende Februar 2016 die Wartungsprotokolle für Kleinkläranlagen bzw. die Betriebstagebücher für Mehrkammer- und abflusslose Sammelgruben einzureichen sind. Das Fehlen der Wartungsprotokolle führt für Betreiber direkteinleitender Kleinkläranlagen zur Abwälzungsabgabenpflicht. Steffen Göbel Betriebsleiter Der WAZV „Mittlere Wesenitz“ informiert Aufbereitungsstoffe, pH-Werte und Härtebereiche des Trinkwassers im Verbandsgebiet Gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. November 2015 (BGBl. I S. 2076) sowie § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 319 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), informiert der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere We- Nr. 2/2016 senitz“ mindestens einmal jährlich über die in der Wasserversorgung verwendeten Aufbereitungsstoffe sowie den Härtebereich des Trinkwassers. Die nachstehenden Angaben stellen die Mittelwerte des Jahres 2015 dar. 1.Wasserversorgungsanlagen: 1.1 Wasserwerk Kuhberg Dobra: a)Aufbereitungsstoffe: -Natriumhypochlorit (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,06 mg/l freies Chlor -dolomitisches Filtermaterial (Semidol – CaCO3MgO) zur Entsäuerung b)Gesamthärte: -9,4 °dH = 1,7 mmol/l = Härtebereich „mittel“ nach WRMG c)pH-Wert: -7,6 1.2 Wasserwerk Park Dürrröhrsdorf: a)Aufbereitungsstoffe: -Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,05 mg/l freies Chlor -dolomitisches Filtermaterial (Semidol – CaCO3MgO) zur Entsäuerung c)Gesamthärte: - 12 °dH = 2,1 mmol/l = Härtebereich “mittel“ nach WRMG d)pH-Wert: - 7,8 1.3 Wasserwerk Endlerkuppe (Zweckverband Pirna/ Sebnitz: b)Aufbereitungsstoffe: -Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,05 mg/l freies Chlor c)Gesamthärte: - 4,1 °dH = 0,7 mmol/l = Härtebereich „weich“ nach WRMG d)pH-Wert: -8,3 1.4. Wasserwerk Gottleuba (Zweckverband Pirna/Sebnitz): a)Aufbereitungsstoffe: -Natriumhypochlorit/Chlorbleichlauge (NaClO) zur vorbeugenden Desinfektion, Messwert 0,12 mg/l freies Chlor b)Gesamthärte: - 6,1 °dH = 1,1 mmol/l = Härtebereich „weich“ nach WRMG c)pH-Wert: -8,2 2.Versorgungsbereiche: a) Wasserwerk Kuhberg Dobra/Wasserwerk Park Dürrröhrsdorf (Mischwasser) -Gemeinde Dürrröhrsdorf Dittersbach und Ortsteile außer Ortsteil Wünschendorf (ZVWV PIR/SEB) - Stadt Stolpen OT Helmsdorf, Ziegeleistraße, Wesenitzstraße von Siedlung bis Schafbrücke, Wilschdorfer Straße b) Einspeisung vom Zweckverband Wasserversorgung Pirna/ Sebnitz, Wasserwerk Endlerkuppe/Wasserwerk Gottleuba (Mischwasser) -Stadt Stolpen und Ortsteile außer Helmsdorf Ziegeleistraße, Wesenitzstraße von Siedlung bis Schafbrücke, Wilschdorfer Straße Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Technischen Bereichs unter der Rufnummer (035973) 612-15 gern zur Verfügung. Göbel Verwaltungsleiter Nr. 2/2016 -7- Dürrröhrsdorf Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2014 des Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ fasste in der öffentlichen Sitzung vom 05. November 2015 einstimmig den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014. Gemäß § 19 Absatz 2 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes werden im Folgenden die geforderten und dem Feststellungsbeschluss beigefügten Angaben in vollem Wortlaut veröffentlicht: Feststellung des Jahresabschlusses des WAZV „Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr 2014 Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONCREDIS, Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft im Rahmen der überörtlichen Prüfung geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk mit folgendem Wortlaut: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlicher Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Dresden, den 07. August 2015 concredis Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Auslegung: Gemäß § 19 Abs. 2 SächsEigBG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Zeit von Montag, dem 7. März bis Freitag, dem 18. März 2016 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“, Markt 26 in 01833 Stolpen. Steglich Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ HAUSHALTSSATZUNG des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ für das Wirtschaftsjahr 2016 Aufgrund des § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der Satzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Verbandssatzung) hat die Verbandsversammlung am 02. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2016 beschlossen. §1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt: 1) im Erfolgsplan die Erträge 2.545.600 Euro die Aufwendungen 2.550.050 Euro der Jahresverlust 4.450 Euro (2) im Liquiditätsplan der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 562.900 Euro der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.439.100 Euro der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 2.415.400 Euro §2 Es werden festgesetzt: (1) der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 1.293.800 Euro (2) der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.061.800 Euro (3) der Höchstbetrag der Kassenkredite 450.000 Euro Stolpen, 01. Februar 2016 Steglich Verbandsvorsitzender Dürrröhrsdorf -8- Mit Bescheid vom 28. Januar 2016 hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den am 02. Dezember 2015 durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ beschlossenen Entwurf der Haushaltssatzung 2016 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt: Gemäß § 58 SächsKomZG in Verbindung mit den §§ 74 bis 76 der SächsGemO werden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan ab 7. März 2016 für die Dauer einer Woche in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Markt 26 in 01833 Stolpen zu den Nr. 2/2016 ausgewiesenen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann ausgelegt. Stolpen, 01. Februar 2016 Steglich Verbandsvorsitzender Herzlichen Glückwunsch Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren, die in der Zeit vom 19.02.2016 bis 17.03.2016 ihren Geburtstag feiern „Denke immer daran, dass es nur eine einzige wichtige Zeit gibt: heute, hier, jetzt. – Das Glück besteht nicht darin, dass du tun kannst, was du willst, sondern darin, dass du immer willst, was du tust.“ Leo N. Tolstoi (1828-1910) in Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 20.02. Herr Wilfried Ackermann am 23.02. Herr Dietmar Schönfelder am 25.02. Herr Eberhard Freude am 25.02. Frau Christel Krause am 26.02. Frau Edith Heine am 01.03. Herr Werner Heining am 03.03. Frau Angela Zelle am 06.03. Frau Christine Hörnig am 07.03. Frau Christa Petasch am 07.03. Herr Eberhard Schöbel am 10.03. Frau Kristina Klauß am 14.03. Frau Reingard Riedel am 14.03. Herr Manfred Wanz am 15.03. Frau Katia Siegel in Dobra am 19.02. am 22.02. am 24.02. in Stürza am 21.02. am 24.02. am 28.02. am 28.02. Frau Marianne Scheunpflug Herr Günter Hartmann Herr Rudolf Haine Frau Elfriede Eisold Frau Siegrid Müller Frau Edelgard Fuchs Frau Helga Irrgang zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 80. Geburtstag Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 18. März 2016 am 03.03. am 03.03. am 09.03. am 14.03. Herr Helfried Fuchs Frau Irene Tschirner Frau Anita Große Frau Erna Hartmann zum 83. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 81. Geburtstag in Elbersdorf am 19.02. Herr Heinz Schwabe am 29.02. Frau Heike Scherzer zum 84. Geburtstag zum 60. Geburtstag in Porschendorf am 23.02. Herr Helmut Fuchs am 16.03. Frau Gisela Steudtner zum 88. Geburtstag zum 87. Geburtstag in Wünschendorf am 21.02. Frau Helga Roestel am 27.02. Herr Karl Neumann am 28.02. Herr Hans Schletter am 01.03. Frau Betina Müller zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 60. Geburtstag in Wilschdorf am 20.02. Frau Annemarie Donth am 23.02. HerrKlaus Lähner am 26.02. Frau Erdmute Reißaus am 27.02. Herr Manfred Birke am 05.03. Frau Görin Dornheim am 13.03. Herr Dieter Clauß zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 70. Geburtstag Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 7. März 2016 Nr. 2/2016 -9- Geburtenmitteilung Albrecht Réjean Fiedler, geboren am 12.01.2016 Eltern: Fine Fiedler und Andreas Kindermann wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach Karl Friedrich Huhn, geboren am 23.01.2016 Eltern: Lydia Huhn und Martin Schreck wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Porschendorf Laura Baum, geboren am 30.01.2016 Eltern: Bianka Baum und Ronny Winkler wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Wilschdorf Korrektur zur Schnullerprämie In einem Artikel der Januar-Ausgabe gratulierte der Bürgermeister den Muttis und Vatis zur Geburt ihres Kindes und überreichte die Schnullerprämie. Leider schlich sich der Fehlerteufel ein, dafür möchten wir uns entschuldigen. Wir wünschen Astrid Werner und René Jähnig zur Geburt ihres Sohnes Kurt für die Zukunft alles Gute. Aus der Arbeit des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 28.01.2016, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus DürrröhrsdorfDittersbach statt. Tagesordnung: TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung TOP 2 Protokoll vom 17.12.2015 (Tischvorlage), Protokollkontrolle vom 29.10.2015 TOP 3 Bericht des Bürgermeisters TOP 4 Fragen und Anregungen der Gäste TOP 5 Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Beschluss TOP 6 Übertragung des Kanals „An der Schönen Höhe/ Bergstraße“ im OT Elbersdorf - Beschluss TOP 7 Übertragung der Kanäle im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Beschluss TOP 8 Vorstellungen und Änderungen der Gebühren im Marktwesen TOP 9 Diskussion zur Schülerspeisung in der Grundschule Dürrröhrsdorf-Dittersbach TOP 10 Beschluss zur Feststellung der Übertragung von Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmeresten 2015 - Beschluss TOP 11 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Beschluss (Tischvorlage) TOP 12 Grundstücksangelegenheiten - Verkauf eines Teils des Flurstückes 198/11 Gemarkung Dittersbach an Herrn René Schäfer – Beschluss TOP 13 Grundstücksangelegenheiten - Verkauf eines Teils des Flurstückes 198/11 Gemarkung Dittersbach an Herrn Torsten Helaß – Beschluss TOP 14 Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher Dürrröhrsdorf Im Anschluss folgt ein nicht öffentlicher Teil. TOP 1 Aktueller Stand Haushaltsplan 2016 Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/2016 Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung (in der vorliegenden Fassung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach (Anlage). Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 02/2016 Der Gemeinderat beschließt die Übertragung des Kanals „An der Schönen Höhe/Bergstraße“ im OT Elbersdorf an den Zweckverband „Mittlere Wesenitz“ Sitz Stolpen. Die Kostenerstattung regelt sich gemäß § 13 Abs. 3 der Verbandsatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Anlage 1 Kostenerstattung). Anlage 1 TOP 6 GR 28.01.2016 Übersicht über die Ausgaben für die Herstellung des TOK Elbersdorf (An der Schönen Höhe und Bergstraße) Herstellungskosten 1. BA 48.075,08 Herstellungskosten 2. BA 63.163,94 Summe Baukosten 111.239,02 förderfähige Kosten nach RL ILE (netto) davon 85 % Fördermittel 60.580,00 51.493,00 anteilige Planungsleistungen Brutto Aufteilung Planungskosten Schlussrechnung Ing.büro Spiller 36.297,30 Gesamtbaukosten 1. BA 134.827,48 Gesamtbaukosten 2. BA 288.764,90 Summe Gemeinde 423.592,38 abzgl. vom ZV zu tragende Baustelleneinrichtung für TW -3.017,64 Baukosten Gemeinde 420.574,74 Prozentualer Anteil TOK an Baukosten Gemeinde: 26,45 % Prozentualer Anteil Planungskosten für TOK: 9.600,64 förderfähige Planungsleistungen gem. Verw.nachweis 29.456,27 davon 85 % Fördermittel (ergibt real Fördersatz v. 69 %) 25.037,83 Fördermittel auf die Planungskosten TOK (69 %) 6.624,44 Summe Baukosten plus anteilige Planungskosten TOK: 120.839,66 Summe erhaltene Fördermittel für BK und Pl.K 58.117,44 aufzuteilender Eigenanteil 62.722,22 Anteil WAZV 45 % 28.225,00 Anteil Gemeinde 55 % 34.497,22 Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 03/2016 Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Kanäle im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ an den Zweckverband „Mittlere Wesenitz“ Sitz Stolpen. Die Kostenerstattung regelt sich gemäß § 13 Abs. 3 der Verbandsatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ (Anlage 1 Kostenerstattung). Anlage 1 TOP 7 GR 28.01.2016 Dürrröhrsdorf - 10 - Anlage 2 Nr.Bezeichnung Funktionszuordnung Nr. 2/2016 Anschaffungs- und Herstellungskosten 1 Schmutzwasseran- lagen: 1. BA Schmutzwasserentsorgung 2 Niederschlagswas- seranlagen: 1. BA Niederschlagswasserentsorgung Übertragungswert 6.403,42 € 6.403,42 € 23.355,17 € 10.509,83 € 3 Niederschlagswas- Niederschlagswasserentsorgung 51.043,43 € 22.969,54 € seranlagen: 2. BA 80.802,02 € 39.882,79 € Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 04/2016 Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Auszahlungs- und Einzahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 gem. der beiliegenden Aufstellung. Anlage 3 Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 05/2016 Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Spenden in Höhe von 500,00 EUR. Anlage 1 zum Beschluss TOP 11 A Geld-Spenden Gemeinderat Datum Anschrift 31.12.2015 Sanitär Steglich Dürrröhrsdorf Mittelstraße 11, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersba. 15.01.2016 Trockenwerk Dobra GmbH Dürrröhrsdorfer Straße 20, 01833 Dürrr.-Ditt. 15.01.2016 Tischlerei Heiko Schindler Am Breiten Stein 25, 01833 Dürrr.-Ditt. 15.01.2016 Landw.Agrargenossenschaft Dobra-Helmsdorf Alte Straße 6, 01833 Dürrr.-Dittersbach 15.01.2016 Fa. Klaus Waldau Kleinwolmsdorfer Straße 3, 01833 Dürrr.-Ditt. 15.01.2016 Imkerei Lothar Häntzschel Dürrröhrsdorfer Straße 12, 01833 Dürrr.-Ditt. Summe: Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Betrag € 100,00 € Zuwendung für Jugendfeuerwehr Dürrröhrsdorf 100,00 € Freiwillige Feuerwehr Dobra 100,00 € Freiwillige Feuerwehr Dobra 100,00 € Freiwillige Feuerwehr Dobra 50,00 € Freiwillige Feuerwehr Dobra 50,00 € 500,00 € Freiwillige Feuerwehr Dobra Beschluss-Nr.: 06/2016 Der Gemeinderat beschließt die Sammelannahme von Sachspenden in Höhe von 169,14 EUR. Anlage 1 zum Beschluss TOP 11 B Sach-Spenden Gemeinderat Datum 13.12.2015 13.12.2015 Anschrift Getränkefachgroßhandel Vierrether & Hauswald Hohnsteiner Str.21, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach Obstbau Steffen Menzel Hohnsteienr Str. 63, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach Summe: Betrag Zuwendung für 84,57 € Seniorenweihnachtsfeier Stürza 84,57 € Seniorenweihnachtsfeier Stürza 169,14 € Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 07/2016 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teiles des Flurstückes 198/11 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca. 440 m2 an Herrn Rene Schäfer, Lauensteiner Straße 38, 01277 Dresden. Der Verkaufspreis beträgt 10,00 €/m2, somit ca. 4.400,00 € (Gartenland im Außenbereich). Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss-Nr.: 08/2016 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teiles des Flurstückes 198/11 der Gemarkung Dittersbach mit einer Gesamtfläche von ca. 450 m2 an Herrn Torsten Helaß, Birkenstraße 16, 01328 Dresden. Der Verkaufspreis beträgt 10,00 €/m2, somit ca. 4.500,00 € (Gartenland im Außenbereich). Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Anlagen: TOP 5 TOP 10 Geschäftsordnung Übertragung von Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmeresten Nr. 2/2016 - 11 - GESCHÄFTSORDNUNG DER GEMEINDE DÜRRRÖHRSDORFDITTERSBACH Geschäftsordnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 28.01.2016 folgende Geschäftsordnung beschlossen: I. Geschäftsführung des Gemeinderates 1. Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates §1 Einberufung der Sitzung (1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen, diese sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Bürgermeister und muss den Mitgliedern des Gemeinderates mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zu gehen. Mit der Einberufung sind den Mitgliedern des Gemeinderates die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. (2) Der Gemeinderat ist außerdem einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Abs. 1 gilt entsprechend (3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Abs. 1 gilt entsprechend. (4) In Eilfällen kann der Gemeinderat formlos und unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist, jedoch unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. §2 Aufstellung der Tagesordnung (1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung auf. Soweit der Gemeinderat die Beratung von Verhandlungsgegenständen beschlossen hat, hat der Bürgermeister diese in die Tagesordnung aufzunehmen. (2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat denselben Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat. (3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. (4) Verhandlungsgegenstände, die nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, darf der Bürgermeister nicht in die Tagesordnung aufnehmen. §3 Ortsübliche Bekanntgabe Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister unter Einhaltung einer Frist von 5 Tagen ortsüblich bekannt zu geben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates in Eilfällen. §4 Teilnahmepflicht Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Im Falle einer Verhinderung ist dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der Sitzung dem Bür- Dürrröhrsdorf germeister mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht auch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates eine Sitzung vorzeitig verlassen will. 2. Durchführung der Sitzungen des Gemeinderates A) Allgemeines §5 Öffentlichkeit der Sitzungen (1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Gemeinderates zu beteiligen. (2) In nichtöffentlicher Sitzung wird verhandelt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Beratung des Verhandlungsgegenstandes erfordern. Für die Beratung folgender Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit generell ausgeschlossen: a)Personalangelegenheiten, b) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung, c) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten, d) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Prüfungsergebnisses (§ 104 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO). (3) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der vom Bürgermeister aufgestellten Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. §6 Vorsitz im Gemeinderat (1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr. (2) Der Bürgermeister eröffnet und schließt die Sitzung und leitet die Verhandlungen des Gemeinderates. Er kann die Verhandlungsleitung vorübergehend an einen Gemeinderat abgeben. (3) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. §7 Beschlussfähigkeit des Gemeinderates (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Ist der Gemeinderat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Sind auch der Bürgermeister und sein Stellvertreter befangen, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die anstehende Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellen. Dürrröhrsdorf - 12 - Macht der Gemeinderat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so muss der Bürgermeister die Sitzung schließen und die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichten. Diese kann als dann einen Beauftragten bestellen, der den Vorsitz im Gemeinderat für die anstehende Entscheidung übernimmt (§ 117 SächsGemO). (2) Ist der Gemeinderat nicht beschlussfähig, so hat der Bürgermeister die Sitzung zu schließen. Er muss alsdann unverzüglich eine zweite Sitzung des Gemeinderates einberufen, in der dieser beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind: bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als 3 Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt sind. Nr. 2/2016 (3) Verhandlungsgegenstände, die nach Auffassung des Gemeinderates nicht in seine Zuständigkeit fallen (§36 Abs. 5 Satz 2 SächsGemO), muss der Gemeinderat durch Beschluss von der Tagesordnung absetzen. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. § 11 Redeordnung (1) Muss ein Mitglied des Gemeinderates annehmen, nach § 20 SächsGemO von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wegen Befangenheit ausgeschlossen zu sein, so hat es den Ausschließungsgrund vor Eintritt in die Verhandlung unaufgefordert dem Bürgermeister anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen: bei einer öffentlichen Sitzung darf es als Zuhörer in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend bleiben. (2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes des Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Gemeinderat und zwar in Abwesenheit des Betroffenen. (3) Verstößt ein Mitglied des Gemeinderates gegen die Offenbarungspflicht nach Abs. 1, so stellt der Gemeinderat dies durch Beschluss fest. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. (1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der vorgesehen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte auf die Tagesordnung gesetzt wurde, so ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im Übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter das Wort. (2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Aufheben der Hand zu melden. Melden sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur Geschäftsordnung stellen will. (4) Der Bürgermeister hat jederzeit das Recht, sich an der Beratung zu beteiligen. (5) Die Redezeit beträgt im Regelfall höchstens 5 Minuten. Sie kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder verkürzt werden. Ein Mitglied des Gemeinderates darf höchstens zweimal zum selben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. §9 Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates § 12 Anträge zur Geschäftsordnung (1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. An der Entscheidung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung und Entscheidung dürfen die Geladenen nicht teilnehmen. (3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohner im Sinne von § 11SächsGemO sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Eine Beratung findet nicht statt. (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertragen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen. (1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge: a) auf Schluss der Aussprache, b) auf Schluss der Rednerliste, c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister, d) auf Vertagung, e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung, f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, g) auf namentliche oder geheime Abstimmung oder h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung. (2) Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je ein Mitglied des Gemeinderates für und gegen diesen Antrag sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen. (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen. §8 Befangenheit von Mitgliedern des Gemeinderates B) Gang der Beratungen § 10 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung (1) Der Gemeinderat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen: a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern, b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden, c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, wenn es sich nach Auffassung des Gemeinderates um eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit im Sinne § 19 Abs. 2 SächsGemO handelt. (2) Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Gemeinderates erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die als Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO anzusehen sind. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. § 13 Schluss der Aussprache, Schluss der Rednerliste Jedes Mitglied des Gemeinderates, das sich nicht an der Beratung beteiligt hat, kann verlangen, dass die Beratung des Verhandlungsgegenstandes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird. Wird ein solcher Antrag gestellt, so gibt der Bürgermeister die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gibt der Gemeinderat dem Antrag statt, so ist die Aussprache sofort bzw. nach Erschöpfung der Rednerliste zu schließen. § 14 Anträge zur Sache (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. Nr. 2/2016 - 13 - (2) Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, müssen mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden. § 15 Beschlussfassung (1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu dem Verhandlungsgegenstand gestellten Sachanträge zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmung. (2) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, soweit nicht der Gemeinderat im Einzelfall etwas anderes beschließt. (3) Aus wichtigem Grund kann der Gemeinderat geheime Abstimmung beschließen. Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. (4) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt namentliche Abstimmung. Bei namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang. (5) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. (6) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben und in der Niederschrift festgehalten. (7) Über Gegenstände einfacher Art kann der Gemeinderat im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. § 16 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen „ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur eine Person zur Wahl ansteht. (2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur eine Person zur Wahl an, findet im Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht. § 17 Fragerecht der Mitglieder des Gemeinderates (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den Bürgermeister schriftliche Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde richten. Anfragen sind mindestens 5 Werktage vor Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt. (2) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung mündlich Anfragen zu Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzungen des Gemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb angemessener Frist zu erfolgen. Dürrröhrsdorf (3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn: a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen, b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten 6 Monate bereits erteilt wurde oder c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. (4) Eine Aussprache findet nicht statt. § 18 Fragerecht von Einwohnern (1) Innerhalb einer vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung anberaumten Fragestunde (§ 44 Abs. 3 SächsGemO) ist jeder Einwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen. (3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. (4) Eine Aussprache findet nicht statt. C) Ordnung in den Sitzungen § 19 Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters (1) In den Sitzungen des Gemeinderates übt der Bürgermeister die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich benimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal gewiesen werden. (2) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. § 20 Ordnungsruf und Wortentziehung (1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister zur Sache rufen. (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder die vorgeschriebene bzw. die vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürgermeister zur Ordnung rufen. (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1) oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden. § 21 Entzug der Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus der Sitzung Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen, die gemäß § 9 dieser Geschäftsordnung an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen. - 14 - § 22 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (1) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 21 dieser Geschäftsordnung steht dem Betroffenen der Einspruch zu. (2) Über die Berechtigung der Ordnungsmaßnahme befindet alsdann der Gemeinderat in der nächsten Sitzung, jedoch ohne die Stimme des Betroffenen. Diesem ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung des Gemeinderates ist dem Betroffenen bekannt zu geben. 3. Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates, Unterrichtung der Öffentlichkeit § 23 Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: a) den Namen des Vorsitzenden, b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, c) die Gegenstände der Verhandlung, d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und f) den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse. (2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. (3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei Mitgliedern des Gemeinderates, die an der Sitzung teilgenommen haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zu vermerken. Die beiden Gemeinderäte werden von diesem, der Schriftführer wird vom Bürgermeister bestellt. (4) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat. (5) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen ist allen Einwohnern der Gemeinde gestattet. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen weder den Mitgliedern des Gemeinderates, noch sonstigen Personen ausgehändigt werden. § 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit (1) Über den wesentlichen Inhalt der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat. (2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse des Gemeinderates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Gemeinderat im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat. II. Geschäftsführung der Ausschüsse § 25 Beschließende Ausschüsse Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden. § 26 Beratende Ausschüsse (1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Nr. 2/2016 (2) Die Sitzungen der beratenen Ausschüsse sind nichtöffentlich; die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt. (3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, so entfällt die Vorberatung. (4) §§ 17, 18 und 24 dieser Geschäftsordnung finden keine Anwendung. III. Geschäftsführung der Ortschaftsräte § 27 Geschäftsführung (1) Auf das Verfahren der Ortschaftsräte finden die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung der beschließenden Ausschüsse (§ 25) sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Bürgermeisters der Ortsvorsteher tritt. (2) Nimmt der Bürgermeister an einer Sitzung des Ortschaftsrates teil, ist ihm vom Vorsitzenden auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen. (3) Gemeinderäte, die in der Ortschaft wohnen und nicht Ortschaftsräte sind, können an allen Sitzungen des Ortschaftsrates mit beratender Stimme teilnehmen. IV. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten § 28 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten Jedes Mitglied des Gemeinderates und der Ausschüsse ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung während der Wahlzeit geändert, so ist auch die geänderte Fassung auszuhändigen. § 29 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 16.02.2000 außer Kraft. Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 28.01.2016 Timmermann Bürgermeister Das gibt es eigentlich nicht... Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen... ...dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Fr. 7.30 - 16.00 Uhr Tel.: 0 35 35/48 91 11 Fax: 0 35 35/48 92 44 www.wittich.de Dürrröhrsdorf Nr. 2/2016 - 15 - Dürrröhrsdorf Anlage TOP 10 Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Jahr 2016 Finanzhaushalt Teil B Teil: Übersicht der zu übertragenden Haushaltsermächtigungen für Investitionen (Einzahlungen und Auszahlungen) 2016 Produkt VHK Maßnahme Einnahme Ausgabe Eigenanteil Anmerkungen 11.13.05.50 98 Kläranlage Dorfgemein- 2.100 0 -2.100 Auszahlung der Fördermittel schaftshaus Porschendorf beantragt 11.13.05.80 86 Kläranlage DGH und 3.100 0 -3.100 Auszahlung der Fördermittel Kita Stürza beantragt 11.13.05.74 15 Neubau Gerätehaus Stürza-Heeselicht 11.13.05.81 82 54.10.01.00 32 451.591 539.609 88.018 Fertigstellung Juni 2016 0 17.000 17.000 Kaufantrag ist gestellt Kauf Lagerplatz Dobra S 161 Gehweg - 32.000 11.745 -20.255 Schlussabrechnung Schlussrechnung Grunderwerb Gemeinde noch offen 54.10.01.00 79 Gehweg Pirnaer Straße Dobra 38.669 0 -38.669 Auszahlung Fördermittel Land offen 54.10.01.00 64 0 1.500 1.500 54.10.01.00 65 Erwerb „Zum Sportplatz“ Wünschendorf 0 5.000 5.000 54.10.01.00 45 Erwerb TA „An der Mühle“ Dürrröhrsdorf 0 6.000 6.000 54.10.01.00110 Grundstücksbereinigung Elbersd. Gasse/Mühle 0 4.000 4.000 54.10.01.00 138 Erwerb Kleinwolmsdorfer Str. Dittersbach 0 8.000 8.000 55.20.00.00 HW - Damm Stürza 238.500 265.000 26.500 47 Erwerb „Eichenstraße“ Elbersdorf HHR aus 2013 bzw. 2014 55.20.00.00 117 HW-Schadensbeseiti- 53.245 5.389 -47.856 Schlussrechnung Planungs gung 2013 - Kalter Bach Ditt. leistungen/Bauüberwachung noch offen 55.20.00.00 119 HW-Schadensbeseiti- 99.501 86.070 -13.431 gung 2013 - Klemnitz Wün. Maßnahme begonnenAbschluss 2016 55.20.00.00 118 HW-Schadensbeseiti- 86.449 77.396 -9.053 Voraussichtliche Realisierung gung 2013 - Elbersd.Graben aus Restmitteln des bewilligten Budgets 55.20.00.00 116 HW-Schadensbeseiti- 144.362 128.854 -15.508 Eventuelle Realisierung durch gung 2013 - Stürz. Bach Dü. Zuweisung von zusätzlichen Fördermitteln 1.149.5171.155.563 8.146 Aus der Arbeit des Hauptausschusses 2016 Am Dienstag, dem 19.01.2016, 19.30 Uhr fand die erste öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Rathaus (Ratssaal) Dürrröhrsdorf-Dittersbach statt. Es wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung TOP 2 Beratung zum Verfahren bei Grundstücksangelegenheiten TOP 3 Beratung über die Gebühren im Marktwesen TOP 4 Beratung zur Schülerspeisung in der Grundschule Dürrröhrsdorf-Dittersbach TOP 5 Beratung über die Zusammenarbeit mit der Stadt Stolpen TOP 6 Sonstiges Am Dienstag, dem 02.02.2016, 19.30 Uhr fand die zweite öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Rathaus (Ratssaal) Dürr- röhrsdorf-Dittersbach statt. Es wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung TOP 2 Beratung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach TOP 3 Vorstellungen der Planungen des Schulsportplatzes TOP 4 Aktuelles zum Thema Asylbewerber / Flüchtlinge TOP 5 Sonstiges Im Anschluss folgte ein nichtöffentlicher Teil. Hier wurden Personalangelegenheiten behandelt. Die nächste Hauptausschusssitzung findet am Dienstag, dem 22.03.2016 statt. Einladungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Hauptamt Dürrröhrsdorf - 16 - Nr. 2/2016 Unterwegs in den Ortsteilen Aus der Arbeit des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach Bereits am 14. März 2015 hatte der OSR Dürrröhrsdorf-Dittersbach interessierte Bürger zu einem Vor-Ort-Termin am Marktplatz eingeladen, um sich ein Bild von den Gegebenheiten und den Möglichkeiten für die Gestaltung einer Sitzecke zu verschaffen. Ziel ist es, im Bereich des Dittersbacher Marktes, der durch den Diska-Markt und die neu gestalteten Bushaltestellen wieder belebt wurde, eine Möglichkeit zum Verweilen zu schaffen. Als am besten geeigneter Standort für einige Sitzbänke im Grünen und ein paar einfache Spielangebote wird der Bereich rechts der Marktzufahrt, zwischen dem geschotterten Autostellplatz und dem Kalten Bach erachtet. Aus den Anregungen der anwesenden Bürger und den Vorstellungen des Ortschaftsrates wurde von Frau Wehrmann freundlicherweise eine erste Gestaltungsskizze entworfen, die allg. Zustimmung erhielt. Inzwischen wurde eine erste Kostenschätzung eingeholt und das Vorhaben dem Gemeinderat vorgestellt. Im Gemeinderat wurde die Idee von der Gestaltung einer Sitzecke begrüßt und entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2016 eingeplant. In der letzten Sitzung des OSR wurden alle Unterlagen als Grundlage für eine qualifizierte Ausführungsplanung an den Gemeinderat übergeben, damit eine Ausschreibung und die Ausführung der notwendigen Arbeiten veranlasst werden können. Wenn Fastnacht ist ... Anzeigen … wenn Fastnacht ist, da sind wir Kinder froh! Mit diesem fröhlichem Gesang und lauten Instrumenten lockten die Dobraer Kinder am 30. Januar 2016 zahlreiche Dobraer aus ihren Häusern heraus und erfreuten sie mit ihren kreativen Kostümen. Als Dankeschön erhielten sie jede Menge süße Leckereien. Auch die Klingelkasse der Dobraer Spatzen füllte sich. Wir danken den Einwohnern recht herzlich für ihre Unterstützung. Nach dem Umzug durchs Dorf zogen die kleinen und großen Narren ins Dorfgemeinschaftshaus ein und feierten bis in den frühen Abend bei leckeren Pfannkuchen, Würstchen und Brötchen. Wer sich am Glücksrad, Zeitungs- und Luftballontanz oder dem Auto-Aufwickeln geschickt anstellte, konnte noch tolle Preise mit nachhause nehmen. Ein großes Dankeschön geht an die Muttis und Vatis, die bei der Vorbereitung, Durchführung und vor allem beim anschließenden Aufräumen geholfen haben. Danke! Y. W. Nr. 2/2016 - 17 - Dürrröhrsdorf Zu Besuch in der Alten Schule Wilschdorf Ein Schnuppertag in der Evangelischen Mittelschule Pirna Am 28.01.2016 fand der Schnuppertag an der Evangelischen Mittelschule statt. In der ersten Stunde sprachen wir Englisch und konnten unser Wissen überprüfen. Danach ging es ans Rechnen und Diagramme zeichnen. Anschließend konnten wir uns erst einmal stärken. In der nächsten Stunde hatten wir Deutsch. Wir lernten verschiedene Gedichte kennen und haben einen Steckbrief über eins gestaltet. Wir wollen uns für den erlebnisreichen Tag bedanken. Am 01.02.2016 besuchten die 4. Klassen der GS Dürrröhrsdorf die Heimatstube in Wilschdorf. Wir waren sehr überrascht, so viele Sachen aus damaliger Zeit zu sehen. Wir bastelten Karten und Türschilder mit Frau Fritzsche und Frau Bethke. Frau Winkler erzählte uns viel über die damalige Schulzeit und wir konnten uns gut in die Schüler hinein versetzen. Wir lernten das Sütterlin ABC kennen. Mit Schiefertafeln und einem Griffel schrieben wir schon die ersten Wörter in alter Schrift. Frau Winkler hat uns sehr geholfen, die richtigen Formen zu schreiben. Alle haben mit viel Spaß daran gearbeitet und würden gern wiederkommen. Wir möchten uns auf diesem Weg ganz herzlich bei Frau Winkler, Frau Fritzsche und Frau Bethke bedanken. Die Klassen 4, Frau Kreisl und Frau Schuster Lene, Jasmin, Max, Lara, Erik, Louis, Jonas und Julian der GS Dürrröhrsdorf Unser Besuch im Herder-Gymnasium Am 22.01.2016 lud das Herder-Gymnasium Kinder von Grundschulen ein. Es war für uns ein ziemlich großes Gebäude, bei dem man sich zuerst nicht zurecht fand. Mit einem Laufzettel ging es dann leichter. Man konnte im Musikraum Instrumente lernen und es gab Rätsel zu lösen. Im jeden Raum gab es etwas zu entdecken. Viele interessante AGs, wie z. B. Theater, Schulband, Kunst und vieles mehr wurden uns vorgestellt. Die ganze Schule hat den Tag mit viel interessanten Sachen ausgefüllt und man hat immer etwas neues dazugelernt. Das Herder-Gymnasium hat sich dabei viele Gedanken gemacht, um den Tag für uns erlebnisreich zu gestalten. Wir möchten Ihnen herzlich danken für den schönen Tag. Es hat uns sehr gut gefallen. Viele Kinder freuen sich schon auf die neue Schule. Gustav, Lara, Nancy, Jasmin, Delila, Melina und Elisabeth Ein Tag an der Stolpner Mittelschule Am Freitag, dem 29.01.2016 wurden die 4. Klassen der Dürrröhrsdorfer GS zu einem Schnuppertag eingeladen. Wir wurden sehr herzlich begrüßt von den Lehrern und Kindern der 6. Klassen. Uns wurden die Fächer TC, Physik, Biologie und Geografie vorgestellt. Wir konnten experimentieren, beobachten, rechnen und Flüsse und Länder kennenlernen. Dann waren wir zum Mittag eingeladen. Nach leckeren Spagettis ging es in die Turnhalle. Bei lustigen Staffeln und Spielen verging die Zeit wie im Flug. Anschließend konnten unsere Eltern mit uns verschiedene GTA-Angebote erkunden. Es hat uns allen sehr gut gefallen. Danke, dass sie einen so schönen Tag für uns organisiert haben. Wir freuen uns schon auf die 5. Klasse in Stolpen. Melina und Annabell Anzeigen Dürrröhrsdorf - 18 - Gezwitscher aus der Kita Spatzennest Die Vogelhochzeit Bei der Vogelhochzeit handelt es sich um einen Jahresbrauch, der in einigen europäischen Regionen bekannt ist, vor allem aber bei den Sorben in der Lausitz. Da sich die Kinder am Hochzeitsmahl (Winterfütterung) beteiligt haben, möchten sich die Vögel dafür bedanken. Im Verständnis des Brauchs sind Leckereien von den Vögeln gebracht worden. Im Kindergarten oder in der Schule feiern die Kinder, dann als Vögel verkleidet, die eigentliche Vogelhochzeit mit Gesang, szenischem Spiel oder Festumzügen. Auch in unserer Einrichtung wurde dieses Jahr die Vogelhochzeit gefeiert. Wir haben in den letzten Wochen für die Vögel Futter gebastelt und musikalisch dazu gesungen. Einige Kinder verkleideten sich als Braut und Bräutigam, andere wieder rum waren die Hochzeitsgäste. Am Ende unserer Feier haben wir einige Teller mit süßen Leckereien auf unserem Fensterbrett gefunden. Bei geselliger Runde und lustigem Tanz war es ein sehr schöner Tag. Cindy Seifried Erzieherin Nr. 2/2016 Mitmachtheater Am Donnerstag, dem 03.12.2015 wurden alle Kinder aus der ASBKita „Moosmutzelreich“ zum Mitmachtheater eingeladen. Norma und Jörg erwarteten uns im Sportraum. Wir setzten uns auf den Boden und warteten alle aufgeregt und gespannt. Es dauerte nicht lange, da waren die Kinder (und Erzieher) völlig begeistert und mittendrin im Theaterstück „Frau Holle“. Wir wurden zu einer Wiese mit Blumen und Tieren geführt, auf der Goldmarie erwachte. Zum Lied „Das Wandern ist des Müllers Lust“ wanderten, schwammen und fuhren wir mit dem Rad zum Ofen und zum Apfelbaum. Einige Kinder holten mit Goldmarie die Brote aus dem Ofen und halfen beim Pflücken der Äpfel. Als Frau Holle und Goldmarie zu einem schönen Winterlied gemeinsam den Schnee über uns verteilten, waren alle Zuschauer begeistert und fingen die „Schneeflocken“.Wir rätselten, warum Goldmarie so traurig ist und begleiteten sie auf dem Weg nachhause. Auch Pechmarie machte sich auf den Weg zu Frau Holle. Doch sie erlebte ganz andere Dinge mit den Kindern. Eine ganze Stunde waren die Kleinen (2 - 6 Jahre) und die Großen unterwegs. Viel zu schnell war alles vorbei und wir sagen ein herzliches „Danke“ an Norma und Jörg. Die Kinder und Erzieher der ASB-Kita „Moosmutzelreich“ SV Wesenitztal – Abteilung Fußball – Punktspiel vom 27.02. - 20.03.2016 1. Männermannschaft 1 27.02. Samstag 2 12.03. Samstag 3 19.03. Samstag 14:00 Uhr FV Gröditz 15:00 Uhr SV Strehla 15:00 Uhr BSV Sebnitz 2. Männermannschaft 4 27.02. Samstag 11:45 Uhr 5 13.03. Sonntag 15:00 Uhr 6 19.03. Samstag 13:00 Uhr H A A LSV Gorknitz H SSV Langburkersdorf A BSV Sebnitz 2. A A-Junioren 7 05.03. Samstag 10:30 Uhr Stahl Freital 8 13.03. Sonntag 10:30 Uhr SpG Stolpen/ Schönfeld A H in Wehlen B-Junioren 9 27.02. Samstag 10:30 Uhr SpG Bischofs werda/NeustadtA 10 05.03. Samstag 10:30 Uhr TSV Pulsnitz H in Wehlen 11 12.03. Samstag 10:30 Uhr FV Dresden Laubegast A 12 19.03. Samstag 10:30 Uhr Hoyerswerdaer SV H in Wehlen C-Junioren 13 28.02. Sonntag 9:00 Uhr Heidenauer SV H in Hohn stein Nr. 2/2016 14 05.03. Samstag 10:30 Uhr 15 20.03. Sonntag 9:00 Uhr - 19 SpG Lang- burkersdorf/ Sebnitz SG Motor Wilsdruff D-Junioren 16 27.02. Samstag 10:00 Uhr 1. FC Pirna 17 05.03. Samstag 9:00 Uhr TSV Graupa 18 12.03. Samstag 10:30 Uhr Stahl Freital 1. 19 19.03. Samstag 9:00 Uhr SV Pesterwitz 1. E-Junioren 20 27.02. Samstag 10:30 Uhr 21 06.03. Sonntag 10:00 Uhr 22 12.03. Samstag 10:00 Uhr 23 20.03. Sonntag 10:00 Uhr A A A a. d. Sonnenstein H A H SpG Lohmen/ H Wesenitztal/ Neustadt Heidenauer SV 2.H SV Struppen A SV Sachsen Müglitztal H F-Junioren 24 28.02. Sonntag 9:00 Uhr 1. FC Pirna 2. A a. d. Sonnen stein 25 06.03. Sonntag 9:00 Uhr Heidenauer SV 2.H 26 12.03. Samstag 10:00 Uhr FSV Lohmen A 27 20.03. Sonntag 9:00 Uhr SV Birkwitz Pratzschwitz 1. H Lichtelabend der Nachwuchsfußballer vom SV Wesenitztal Zum Jahresausklang fand am 12. Dezember wieder die gemeinsame Weihnachtsfeier unserer Nachwuchsfußballer von der G- bis zur C-Jugend statt. Obwohl unsere A- und B-Junioren mittlerweile am Abend mit den „Großen“ feiern, haben wir uns gefreut, dass immer noch knapp 80 Kinder unserer Einladung ins Orts- und Vereinszentrum Dürrröhrsdorf gefolgt waren! Dürrröhrsdorf Leider war der Weihnachtsmann diesmal verhindert, aber seine fleißigen Helfer hatten wieder für alle Kinder ein Geschenk gepackt! Einen brandneuen Wesenitztal-Schal, Duschbad und eine kleine Nascherei hielt die Weihnachtstüte als Überraschung bereit. Den gesamten Nachmittag konnten sich die Kinder außerdem an Leckereien und belegten Brötchen satt essen und sich an der „Bar“ mit Getränken versorgen. Für die Unterstützung möchten wir uns ganz herzlich im Namen unserer Nachwuchskicker bei unseren Sponsoren: der Zahnarztpraxis Birgit Ziegenbalg, der Bäckerei Mehnert, der Bäckerei Werner, der Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Frau Rambow von Margon Brunnen, dem dm-drogerie Markt im Kaufland in Pirna-Copitz, dem Getränkehandel Gustav Müller und Helmke und dem Blumenhaus Steglich bedanken. Ein ebenso großes Dankeschön geht an unsere Trainer, Betreuer, Eltern und an unsere Helfer. Wir wünschen allen ein gesundes neues Jahr und weiterhin viele sportliche Erfolge! Vorstand der Abteilung Fußball vom SV Wesenitztal e. V. Sport Frei! G-Jugend des SV Wesenitztal glänzt in neuen Trikots Trippeln, Zielen, Schießen, Tor! Das die Fußballer der G-Jugend des SV Wesenitztal das sehr gut können, haben sie am 30./31. Januar 2016 beim Hallenturnier in der Turnhalle Dürrröhrsdorf bewiesen. Geladen waren namenhafte Gegner aus den Fußballverbänden Dresden, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und der Westlausitz. Für die Bambinis kein Problem, denn die Motivation zu gewinnen war sehr hoch. In Partien von jeweils zehn Minuten spielten sie gegen den Sportverein Pirna-Copitz sowie die Kicker aus Graupa, Stolpen und Birkwitz-Pratzschwitz. Die Volksbank Pirna unterstütze die Mannschaften des SV Wesenitztal nicht nur materiell mit einem neuen Trikotsatz, auch Jens Hohlfeld, Leiter der Volksbank-Geschäftsstelle Dürrröhrsdorf-Dittersbach, feuerte die kleinen Sportler tatkräftig vom Spielfeldrand an. Am Ende belegten die Mannschaften der G-Jugend einen sehr erfolgreichen zweiten und vierten Platz, was nicht zuletzt auch dem besten Torschützen des Turniers Til Seidler und der besten Spielerin Anna-Lena Schaffrath zu verdanken ist. Josephine Bahr Mit neuen Trikots zum Erfolg: Die Mannschaft der G-Jugend des SV Wesenitztal ließ viele Gegner hinter sich. Bei Fußball-Geschicklichkeits-Spielen in der Sporthalle erlebten die Jungs und Mädchen gemeinsam mit ihren Trainern einen ereignisreichen Nachmittag. Unsere DJs, welche diesmal erfreulicherweise mit Tino und Lukas aus unserer A-Jugend kamen, sorgten für den lautstarken musikalischen Rahmen. Besuchen Sie uns im Internet www.wittich.de Dürrröhrsdorf - 20 - Kirchennachrichten Monat Februar/März 2016 Nr. 2/2016 Monatsspruch Ein Ding auslachen kann jeder Narr, wer es aber verbessert, der mag für einen Meister gelten. Eschdorf Sonntag, 28.02.2016 10.30 Uhr Gottesdienst Porschendorf Sonntag, 06.03.2016 10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Weltgebetstag mit der Kurrende und den Zwergen Sonntag, 14.02.2016 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst Dittersbach Sonntag, 21.02.2016 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst zur Jahreslosung Sonntag, 28.02.2016 9.00 Uhr Gottesdienst Freitag, 04.03.2016 19.00 Uhr Andacht zum Weltgebetstag Wilschdorf Sonntag, 13.03.2016 10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung Stürza Sonntag, 06.03.2016 17.00 Uhr Familienkirche Sonntag, 20.03.2016 10.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden in Rathewalde Anzeigen Im Februar 1958 Vom Fasching heimwärts Nach der Gründung der DDR wurde auch das Land neu aufgeteilt. Aus 5 Ländern entstanden 15 Bezirke, so auch der Bezirk Dresden. Auch die Kreise wurden kleiner. Kreis Pirna teilte sich in die neuen Kreise Pirna und Sebnitz, mit einigen Korrekturen am Rande. Unter anderem teilte man auch die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks, dies geschah allerdings mit zeitlicher Verzögerung, weil die Mitglieder fürchteten, zu kleine Genossenschaften seien nicht lebensfähig. Schließlich wurde dies staatlicherseits durchgesetzt. 1958 wurde endgültig die Trennung vollzogen, zur letzten gemeinsamen „Kulturveranstaltung“ eingeladen, einem Kostümfest in der Faschingszeit. Wir als jung Verheiratete waren auch dabei. Es herrschte eine ausgelassene und fröhliche Stimmung, die Stunden vergingen wie im Fluge. Spät nach Mitternacht brachten uns Busse nach Hause. Wir Dittersbacher waren dem Sebnitzer Bus zugeteilt, sollten in Dobra aussteigen und das „Stückchen“ nach Dittersbach laufen. Das war von uns „Abgekämpften“ doch zu viel verlangt. Wir bestachen den Busfahrer mit einem Trinkgeld, dafür fuhr er uns bis zur Schule nach Dittersbach. Allerdings wussten die Mitfahrenden aus Sebnitz und Neustadt nichts davon, auch sie waren pflastermüde und wollten schnell zu Hause sein. Im nachtdunklen Bus vernahmen wir wiederholt: „Nun muss doch bald Stolpen kommen!“ Als wir in Dittersbach ausstiegen, staunten sie verwundert, doch wir waren froh. Gut gelaunt marschierten wir nach Hause. Es schneite still, die Straße mit 5 cm hohem Schnee bedeckt, ohne Fußspuren, ein weißer, unberührter Teppich breitete sich vor uns aus. Zu Hause angekommen, stiegen wir in unsere Kammer auf den Boden hinauf. Die Bodenkammer war nicht wärmeisoliert, also im Sommer sehr warm und im Winter kalt und unsere Atemluft unter der Nase oft weiß gereift. Wir hatten als Verheiratete noch einige Jahre keine eigene Wohnung, der Wohnraum war damals knapp und beim Wohnungsamt stapelten sich die Anträge. In der Bodenkammer angelangt, warf ich mich im Mantel übers Bett und rief zu meiner Frau: „So bleibe ich liegen!“ Und wie reagierte sie? Auf ihrem Nachtschränkchen fanden sich immer verschiedene Hausmittel. Schnell hatte sie einen Esslöffel mit Baldrian in der Hand schob ihn mir mit den Worten in den Mund: „Trink Baldrian, da kommt dir keine Krankheit an!“ Ahnungslos und erschrocken war mein Magen nicht darauf vorbereitet und wehrte sich nach der feucht-fröhlich verbrachten Faschingsnacht entsprechend. Plötzlich lebendig geworden, sprang ich zum Fenster, konnte es gerade noch aufreißen und im Bogen mit meinem Mageninhalt unter mir unseren Garten düngen. Meine Frau war wieder einmal Siegerin und lachte mich aus, um des lieben Friedens willen konnte ich nur noch mit einstimmen. Das war noch nicht alles. Am Morgen darauf mussten wir uns die Vorwürfe meiner Mutter anhören: „Was war denn diese Nacht bei Euch los? Die Haustür sperrangelweit offen gelassen und im Hausflur eine große Schneewehe!“ „Also hör mal“, entgegnete ich, „die Haustür habe ich zugeschlossen, das weiß ich ganz genau!“ Es stimmte auch, nur hatte ich die Tür vorher nicht eingeklinkt! E. Schneider Nr. 2/2016 - 21 - Anekdote Als Winston Churchill während des 1. Weltkrieges als Marineminister abgelöst worden war, war das für den irischen Schriftsteller George B. Shaw ein Freudentag. Er schickte Churchill zwei Freikarten für die Aufführung eines seiner Lustspiele mit der Bemerkung: „Die eine Karte ist für Sie, die andere für einen Freund – falls Sie wider Erwarten doch einen haben sollten.“ Churchill schickte die Karten zurück mit der Bemerkung, er hätte lieber Karten für die zweite Aufführung, „falls wider Erwarten eine solche stattfinden sollte!“ Buchstaben-SUDOKU (02) Pro Linie, pro Reihe und in jedem der Unterquadrate kommt jeder der neun Buchstaben einmal vor. Richtig gelöst erscheint in einer Waagerechten das Lösungswort. Viel Spaß wünscht S. Borchardt. Die Lösung für die Januarausgabe: WOHNSTUBE Anzeigen Dürrröhrsdorf
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