DS - Detektiv- & Inkassobüro P. Körner Durch den Präsidenten des Amtsgerichtes Leipzig zum Inkasso zugelassen Inkassomandatar: Peter Körner Diplomkriminalist Pötzschker Weg 2 - 4, 04179 Leipzig Tel. 0341 – 2334645, Fax 0341 – 2334645 Mail: [email protected] / [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Inkasso ) 1. Das Inkassobüro übernimmt im Auftrag des Auftraggebers unstrittige, fällige sowie titulierte Forderungen zum außergerichtlichen Einzug. 2. Mit der Annahme eines Inkassoauftrages trifft das Inkassobüro alle erforderlichen Maßnahmen zum außergerichtlichen Einzug, das schließt bei Notwendigkeit die unmittelbare persönliche Einwirkung auf den Schuldner an dessen Wohn- und Arbeitsort ein. Das Inkassobüro führt alle Aufträge so rasch und sorgfältig wie möglich aus. Informationen über den Fortgang seiner Bemühungen erteilt das Inkassobüro dem Auftraggeber auf dessen Anforderung, jedoch frühestens neun Wochen nach Auftragsannahme. Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Verhandlungen mit dem Schuldner dem Inkassobüro zu unterlassen und keinerlei Vereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen. Der Auftraggeber stellt dem Inkassobüro alle für den Forderungseinzug bedeutsamen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. 3. Bleiben die Beitreibungsbemühungen einschließlich der direkten Einflußnahme auf den Schuldner erfolglos, stellt das Inkassobüro in Abstimmung mit dem Auftraggeber seine Tätigkeit betreffs der jeweiligen Forderung ein und unterbreitet dem Auftraggeber Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise. In einem solchen Fall werden keine Inkassogebühren in Rechnung gestellt. 4. Das Inkassobüro wird durch den Auftraggeber ermächtigt, dem Schuldner Zahlungsfristen zu gewähren und Teilzahlungsvereinbarungen abzuschließen. Zahlungen leistet der Schuldner an das Inkassobüro. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar an ihn geleistete Zahlungen des Schuldners unverzüglich dem Inkassobüro bekanntzugeben. Bei Verletzung dieser Informationspflicht entstehende unnötige Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 5. Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Erfolgsprovision ist fällig mit Eingang von Zahlungen des Schuldners und wird vom Inkassobüro sofort verrechnet. Bei direkter Leistung des Schuldners an den Auftraggeber durch Einwirkung des Inkassobüros tritt die Fälligkeit ebenso ein. Erweist sich die Forderung als unbegründet, werden Kosten und Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt Kosten, Zinsen und Hauptforderung werden in dieser Reihenfolge verrechnet (& 367 BGB). Die Kosten und Gebühren des Inkassobüros sind mit Auftragserteilung fällig und werden als Verzugsschaden vom Schuldner mit Mahnschreiben gefordert. 6. Über Teilzahlungsvereinbarungen, eingezogene Gelder rechnet das Inkassobüro vierteljährlich mit dem Auftraggeber ab, wenn mindestens 250,00 € durch den Schuldner gezahlt wurden. Die Erfolgsprovision wird anteilig verrechnet. Eingegangene Zahlungen werden nach der Gutschrift sofort abgerechnet. 7. Das Inkassobüro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Überwachung der Verjährungsfrist bezüglich des Anspruches des Gläubigers gegenüber dem Schuldner obliegt dem Auftraggeber. 8. Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis, so st steht dem Inkassobüro die Zahlung der entstandenen Kosten durch den Auftraggeber zu. Hat das Inkassobüro bereits erfolgsversprechende Ergebnisse erreicht, bleibt es bei dem Anspruch auf die Erfolgsprovision. 9. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 10. Das Inkassobüro bewahrt die Akten zu den jeweiligen Aufträgen 24 Monate nach Beendigung des Auftrages auf. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.
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