DS - Detektiv- & Inkassobüro P. Körner

DS - Detektiv- & Inkassobüro P. Körner
Durch den Präsidenten des Amtsgerichtes Leipzig zum Inkasso zugelassen
Inkassomandatar:
Peter Körner Diplomkriminalist
Pötzschker Weg 2 - 4, 04179 Leipzig
Tel. 0341 – 2334645, Fax 0341 – 2334645
Mail: [email protected] / [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( Inkasso )
1. Das Inkassobüro übernimmt im Auftrag des Auftraggebers unstrittige, fällige sowie titulierte Forderungen zum
außergerichtlichen Einzug.
2. Mit der Annahme eines Inkassoauftrages trifft das Inkassobüro alle erforderlichen Maßnahmen zum außergerichtlichen Einzug, das schließt bei Notwendigkeit die unmittelbare persönliche Einwirkung auf den Schuldner an
dessen Wohn- und Arbeitsort ein.
Das Inkassobüro führt alle Aufträge so rasch und
sorgfältig wie möglich aus.
Informationen über den Fortgang seiner Bemühungen
erteilt das Inkassobüro dem Auftraggeber auf dessen
Anforderung, jedoch frühestens neun Wochen nach Auftragsannahme.
Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Verhandlungen mit
dem Schuldner dem Inkassobüro zu unterlassen und keinerlei Vereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen.
Der Auftraggeber stellt dem Inkassobüro alle für den
Forderungseinzug bedeutsamen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
3. Bleiben die Beitreibungsbemühungen einschließlich der
direkten Einflußnahme auf den Schuldner erfolglos, stellt
das Inkassobüro in Abstimmung mit dem Auftraggeber
seine Tätigkeit betreffs der jeweiligen Forderung ein und
unterbreitet dem Auftraggeber Vorschläge zur weiteren
Verfahrensweise.
In einem solchen Fall werden keine Inkassogebühren in
Rechnung gestellt.
4. Das Inkassobüro wird durch den Auftraggeber ermächtigt, dem Schuldner Zahlungsfristen zu gewähren und
Teilzahlungsvereinbarungen abzuschließen.
Zahlungen leistet der Schuldner an das Inkassobüro.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar an ihn
geleistete Zahlungen des Schuldners unverzüglich
dem Inkassobüro bekanntzugeben.
Bei Verletzung dieser Informationspflicht entstehende
unnötige Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
5. Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Erfolgsprovision
ist fällig mit Eingang von Zahlungen des Schuldners und
wird vom Inkassobüro sofort verrechnet.
Bei direkter Leistung des Schuldners an den
Auftraggeber durch Einwirkung des Inkassobüros
tritt die Fälligkeit ebenso ein.
Erweist sich die Forderung als unbegründet, werden
Kosten und Gebühren dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt
Kosten, Zinsen und Hauptforderung werden in dieser
Reihenfolge verrechnet (& 367 BGB).
Die Kosten und Gebühren des Inkassobüros sind mit
Auftragserteilung fällig und werden als Verzugsschaden
vom Schuldner mit Mahnschreiben gefordert.
6. Über Teilzahlungsvereinbarungen, eingezogene Gelder
rechnet das Inkassobüro vierteljährlich mit dem
Auftraggeber ab, wenn mindestens 250,00 €
durch den Schuldner gezahlt wurden.
Die Erfolgsprovision wird anteilig verrechnet.
Eingegangene Zahlungen werden nach der Gutschrift
sofort abgerechnet.
7. Das Inkassobüro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Überwachung der Verjährungsfrist bezüglich des
Anspruches des Gläubigers gegenüber dem Schuldner
obliegt dem Auftraggeber.
8. Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis, so st
steht dem Inkassobüro die Zahlung der entstandenen
Kosten durch den Auftraggeber zu.
Hat das Inkassobüro bereits erfolgsversprechende Ergebnisse erreicht, bleibt es bei dem Anspruch auf die
Erfolgsprovision.
9. Besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10. Das Inkassobüro bewahrt die Akten zu den jeweiligen
Aufträgen 24 Monate nach Beendigung des Auftrages
auf.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig.