Verbraucherrecht 15 Beratungsstellen in Bayern Mahngebühren und sonstige in Rechnung gestellte Kosten müssen natürlich nicht bezahlt werden, wenn bereits die Hauptforderung aus der Luft gegriffen ist. Haben Sie aber eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen und dem Gläubiger sind dadurch zusätzliche Kosten entstanden, so müssen Sie diese grundsätzlich erstatten. Häufig sind die Mahnkosten aber zu hoch angesetzt oder es werden nicht abrechnungsfähige Posten in Rechnung gestellt. Diesen Beträgen können Sie widersprechen. Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob die Inkassokosten angemessen sind. Widersprechen Sie schriftlich den unberechtigten Nebenforderungen und zahlen Sie nur den unstrittigen Betrag Die Inkassoforderung ist berechtigt, aber Sie können nicht zahlen In diesem Fall sollten Sie unbedingt reagieren, um zu vermeiden, dass weitere Gebühren hinzukommen. Eventuell können Sie mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbaren. Keinesfalls aber sollten Sie ohne weitere Prüfung eine beigefügte Standardratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, da diese oftmals verbraucherunfreundliche Konditionen enthält. Verantwortlich: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. Gestaltung: Hans Gärtner Kommunikation, Wolfratshausen · Fotos: istockphoto.com · Druck: dieumweltdruckerei.de · Stand 12/2014 Die Forderung wird immer höher? Keine Phantasiegebühren zahlen! 91522 Ansbach · Kannenstraße 16 Tel.: (0981) 97 78 97 93 · Fax: (0981) 97 78 97 94 eMail: [email protected] 63739 Aschaffenburg · Dalbergstr. 15 Tel.: (06021) 330-12 18 · Fax (06021) 33 07 20 eMail: [email protected] 86152 Augsburg · Ottmarsgäßchen 8 Tel.: (0821) 15 70 31 · Fax: (0821) 51 03 60 eMail: [email protected] 96047 Bamberg · Grüner Markt 14 Tel.: (0951) 20 25 06 · Fax:(0951) 20 10 47 eMail: [email protected] 93413 Cham · Obere Regenstraße 15 Tel.: (09971) 67 53 · Fax: (09971) 76 82 04 eMail: [email protected] 86609 Donauwörth · Münsterplatz 4 Tel.: (0906) 82 14 91301 Forchheim · St. Martin-Straße 8 Tel.: (09191) 6 46 89 eMail: [email protected] 85049 Ingolstadt · Kupferstraße 24 Tel.: ( 0841) 95 15 99 90 · Fax: (0841) 95 15 99 95 eMail: [email protected] 80335 München · Dachauer Straße 5/V Tel.: (089) 59 62 78 · Fax: (089) 51 51 87 45 eMail: [email protected] 85375 Neufahrn · Bahnhofstraße 32 (Rathaus) Tel.: (08165) 97 51-190) · Fax: (08165) 97 51-8190 eMail: [email protected] 94032 Passau · Ludwigsplatz 4/I Tel.: (0851) 3 62 48 · Fax: (0851) 3 34 90 eMail: [email protected] 93047 Regensburg · Frauenbergl 4 Tel.: (0941) 5 16 04 · Fax: (0941) 56 32 65 eMail: [email protected] 92421 Schwandorf · Spitalgarten 1 (neues Rathaus) Tel./Fax: (09431) 4 52 90 eMail: [email protected] 83278 Traunstein · Bahnhofstraße 1 Tel.: (0861) 6 09 08 · Fax: (0861) 16 63 06 50 eMail: [email protected] 97070 Würzburg · Bahnhofstraße 4 - 6 Tel.: (0931) 30 50 80 · Fax: (0931) 3 05 08 18 eMail: [email protected] Landesgeschäftsstelle und Herausgeber: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. 80335 München, Dachauer Straße 5/V Tel. (089) 51 51 87 43, Fax (089) 51 51 87 45 [email protected] www.verbraucherservice-bayern.de www.facebook.com/VerbraucherServiceBayern U N S E R E B E R AT U N G SS T E L L E N Inkassobüros 15 mal in Bayern Mahnschreiben vom Inkassobüro Aschaffenburg Würzburg Bamberg Forchheim Schwandorf Ansbach Donauwörth Cham Regensburg Ingolstadt Augsburg Neufahrn München Wie Sie richtig reagieren www.verbraucherservice-bayern.de unabhängig·kompetent·nah GefördertdurchdieBayerischenStaatsministerienderJustizundfürVerbraucherschutz, fürErnährung,LandwirtschaftundForstenundfürUmweltundGesundheit Ist die Angst vor Inkassobüros berechtigt? Der Schreck ist bei den meisten groß, wenn ein Brief vom Inkassobüro ins Haus flattert. Hohe Mahnkosten, die Drohung mit Gericht und Zwangsvollstreckung schüchtern ein. Hier ist ein kühler Kopf notwendig. Inkassofirmen müssen den Forderungsgrund sowie den Namen bzw. die Firma ihres Auftraggebers konkret benennen. Klären Sie zunächst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und wenn ja, ob die geforderten Zusatzgebühren angemessen sind. Zahlen Sie nicht aus Furcht. Dazu gibt es keinen Grund. Inkassofirmen haben keine besonderen Rechte. Was sind Inkassobüros? Inkassobüros sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Geldforderungen eintreiben. Das Inkassobüro wird entweder von einem Unternehmen beauftragt, das Geld für sie anzumahnen oder die Inkassofirma hat die Forderung aufgekauft und treibt sie nun in eigenem Namen ein. Tipp: Lassen Sie sich vom Inkassobüro belegen, dass es berechtigt ist, die Forderung anzumahnen. Wer darf überhaupt Inkasso betreiben? Drohung mit SCHUFA-Eintrag Um eine Inkassofirma zu gründen, bedarf es einer gerichtlichen Erlaubnis. Auf den Briefköpfen der Inkassobüros wird regelmäßig auf das Gericht hingewiesen, welches die Erlaubnis erteilt hat. Diese Erlaubnis ist aber noch kein Beleg für die Seriosität des Inkassobüros. Die Schufa ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftsdatei in Deutschland. Ein negativer Eintrag hat für Sie Nachteile, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit aufnehmen wollen. Die Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist aber kein Grund, unberechtigte Forderungen zu bezahlen. Schwarze Schafe Folgende Voraussetzungen bestehen für einen Schufa-Eintrag: Leider finden sich unter den Inkassobüros viele unseriös arbeitende Unternehmen. Diese treiben häufig Forderungen aus Gewinnspielen oder Internetabofallen ein, teilweise aus angeblichen Verträgen, die im Zuge unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommen sein sollen. Unseriöse Inkassounternehmen verwenden in ihren Mahnschreiben besonders oft massive Drohungen, wie Zwangsvollstreckung, Gehaltspfändung, Hausbesuch eines Mitarbeiters. Haben Inkassobüros besondere Befugnisse? Nein, auch wenn Inkassobüros oft versuchen, einen anderen Eindruck zu erwecken. Ohne eine gerichtliche Entscheidung – bei der ein unabhängiger Richter die Berechtigung der Forderung prüft – kann ein Inkassobüro weder den Gerichtsvollzieher schicken, noch Konten oder Lohnzahlungen pfänden. Und schon gar nicht dürfen Mitarbeiter von Inkassobüros Ihre Wohnung betreten. Tipp: Melden Sie das unseriöse Inkassounternehmen dem örtlich zuständigen Amtsgericht. Erstatten Sie Strafanzeige, wenn Sie von dem Inkassobüro massiv unter Druck gesetzt werden. •Der Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. • Der Schuldner bestreitet die Forderung nicht! Tipp: Bei unberechtigten Forderungen: Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben. Denn das Inkassounternehmen darf eine ausdrücklich widersprochene Forderung nicht der SCHUFA oder einem anderen Schuldnerverzeichnis melden.
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