Mahnschreiben vom Inkassobüro

Verbraucherrecht
15 Beratungsstellen in Bayern
Mahngebühren und sonstige in Rechnung gestellte Kosten müssen natürlich nicht bezahlt werden,
wenn bereits die Hauptforderung aus der Luft
gegriffen ist.
Haben Sie aber eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen und dem Gläubiger sind dadurch
zusätzliche Kosten entstanden, so müssen Sie
diese grundsätzlich erstatten. Häufig sind die
Mahnkosten aber zu hoch angesetzt oder es werden nicht abrechnungsfähige Posten in Rechnung
gestellt. Diesen Beträgen können Sie widersprechen.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob die
Inkassokosten angemessen sind. Widersprechen Sie schriftlich den unberechtigten Nebenforderungen und zahlen Sie
nur den unstrittigen Betrag
Die Inkassoforderung ist berechtigt,
aber Sie können nicht zahlen
In diesem Fall sollten Sie unbedingt reagieren,
um zu vermeiden, dass weitere Gebühren hinzukommen. Eventuell können Sie mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbaren. Keinesfalls aber sollten Sie ohne weitere Prüfung eine
beigefügte Standardratenzahlungsvereinbarung
unterzeichnen, da diese oftmals verbraucherunfreundliche Konditionen enthält.
Verantwortlich: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Gestaltung: Hans Gärtner Kommunikation, Wolfratshausen · Fotos: istockphoto.com · Druck: dieumweltdruckerei.de · Stand 12/2014
Die Forderung wird immer höher?
Keine Phantasiegebühren zahlen!
91522 Ansbach · Kannenstraße 16
Tel.: (0981) 97 78 97 93 · Fax: (0981) 97 78 97 94
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63739 Aschaffenburg · Dalbergstr. 15
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96047 Bamberg · Grüner Markt 14
Tel.: (0951) 20 25 06 · Fax:(0951) 20 10 47
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93413 Cham · Obere Regenstraße 15
Tel.: (09971) 67 53 · Fax: (09971) 76 82 04
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86609 Donauwörth · Münsterplatz 4
Tel.: (0906) 82 14
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80335 München · Dachauer Straße 5/V
Tel.: (089) 59 62 78 · Fax: (089) 51 51 87 45
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93047 Regensburg · Frauenbergl 4
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U N S E R E B E R AT U N G SS T E L L E N
Inkassobüros
15 mal in Bayern
Mahnschreiben vom
Inkassobüro
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fürErnährung,LandwirtschaftundForstenundfürUmweltundGesundheit
Ist die Angst vor Inkassobüros berechtigt?
Der Schreck ist bei den meisten groß, wenn
ein Brief vom Inkassobüro ins Haus flattert.
Hohe Mahnkosten, die Drohung mit Gericht und
Zwangsvollstreckung schüchtern ein. Hier ist ein
kühler Kopf notwendig.
Inkassofirmen müssen den Forderungsgrund
sowie den Namen bzw. die Firma ihres Auftraggebers konkret benennen. Klären Sie zunächst, ob
die Forderung überhaupt berechtigt ist und wenn
ja, ob die geforderten Zusatzgebühren angemessen sind. Zahlen Sie nicht aus Furcht. Dazu gibt
es keinen Grund. Inkassofirmen haben keine
besonderen Rechte.
Was sind Inkassobüros?
Inkassobüros sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Geldforderungen eintreiben. Das Inkassobüro wird entweder von einem Unternehmen
beauftragt, das Geld für sie anzumahnen oder die
Inkassofirma hat die Forderung aufgekauft und
treibt sie nun in eigenem Namen ein.
Tipp: Lassen Sie sich vom Inkassobüro
belegen, dass es berechtigt ist, die
Forderung anzumahnen.
Wer darf überhaupt Inkasso betreiben?
Drohung mit SCHUFA-Eintrag
Um eine Inkassofirma zu gründen, bedarf es einer
gerichtlichen Erlaubnis. Auf den Briefköpfen der
Inkassobüros wird regelmäßig auf das Gericht
hingewiesen, welches die Erlaubnis erteilt hat.
Diese Erlaubnis ist aber noch kein Beleg für die
Seriosität des Inkassobüros.
Die Schufa ist die bekannteste Wirtschaftsauskunftsdatei in Deutschland. Ein negativer Eintrag
hat für Sie Nachteile, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit aufnehmen
wollen. Die Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist
aber kein Grund, unberechtigte Forderungen zu
bezahlen.
Schwarze Schafe
Folgende Voraussetzungen bestehen für einen
Schufa-Eintrag:
Leider finden sich unter den Inkassobüros viele
unseriös arbeitende Unternehmen. Diese treiben
häufig Forderungen aus Gewinnspielen oder
Internetabofallen ein, teilweise aus angeblichen
Verträgen, die im Zuge unerlaubter Telefonwerbung zustande gekommen sein sollen. Unseriöse
Inkassounternehmen verwenden in ihren Mahnschreiben besonders oft massive Drohungen, wie
Zwangsvollstreckung, Gehaltspfändung, Hausbesuch eines Mitarbeiters.
Haben Inkassobüros besondere
Befugnisse?
Nein, auch wenn Inkassobüros oft versuchen,
einen anderen Eindruck zu erwecken.
Ohne eine gerichtliche Entscheidung – bei der
ein unabhängiger Richter die Berechtigung der
Forderung prüft – kann ein Inkassobüro weder
den Gerichtsvollzieher schicken, noch Konten
oder Lohnzahlungen pfänden. Und schon gar
nicht dürfen Mitarbeiter von Inkassobüros Ihre
Wohnung betreten.
Tipp: Melden Sie das unseriöse Inkassounternehmen dem örtlich zuständigen
Amtsgericht. Erstatten Sie Strafanzeige,
wenn Sie von dem Inkassobüro massiv
unter Druck gesetzt werden.
•Der Schuldner muss mindestens zweimal
schriftlich gemahnt worden sein.
• Der Schuldner bestreitet die Forderung nicht!
Tipp: Bei unberechtigten Forderungen:
Widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben. Denn das Inkassounternehmen darf eine ausdrücklich widersprochene Forderung nicht der SCHUFA oder
einem anderen Schuldnerverzeichnis
melden.