Bereits bekannte Neuerungen per 1.1.2016 Änderung Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung (EO) Der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung sinkt von bisher 0,5 % auf 0,45 %. Weitere Informationen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) Bis zu einer Grenze von CHF 148‘200 (bisher CHF 126‘000) beträgt der Beitragssatz an die ALV 2,2 % des massgebenden Jahreslohnes. Für Lohnteile über CHF 148‘200 (bisher CHF 126‘000) beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des massgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt). Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Beiträge Arbeitgeberbeitrag AHV/IV/EO ALV Total 5.125 % 1.1 % 6.225 % Arbeitnehmerbeitrag 5.125 % 1.1 % 6.225 % für Lohnteile bis CHF 148‘200 Für Lohnteile über CHF 148‘200 betragen die Lohnanteile je 5.625 %. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass mit der hälftigen Aufteilung des Beitrages zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eine dritte Stelle nach dem Komma nötig wird und Lohnprogramme allenfalls entsprechend anzupassen sind.
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