Bereits bekannte Neuerungen per 1.1.2016

Bereits bekannte Neuerungen per 1.1.2016
Änderung Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung (EO)
Der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung sinkt von bisher 0,5 % auf 0,45 %.
Weitere Informationen
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Bis zu einer Grenze von CHF 148‘200 (bisher CHF 126‘000) beträgt der Beitragssatz an die ALV 2,2 %
des massgebenden Jahreslohnes. Für Lohnteile über CHF 148‘200 (bisher CHF 126‘000) beträgt der
Beitragssatz an die ALV 1 % des massgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt). Für die
Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.
Beiträge
Arbeitgeberbeitrag
AHV/IV/EO
ALV
Total
5.125 %
1.1 %
6.225 %
Arbeitnehmerbeitrag
5.125 %
1.1 %
6.225 %
für Lohnteile bis CHF 148‘200
Für Lohnteile über CHF 148‘200 betragen die Lohnanteile je 5.625 %.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass mit der hälftigen Aufteilung des Beitrages zwischen
Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eine dritte Stelle nach dem Komma nötig wird und
Lohnprogramme allenfalls entsprechend anzupassen sind.