NGO? Pingo? Bingo! Utta Reich-Schottky, Bremen 2002 Immer dieser Aküfi (Abkürzungsfimmel)! Der Begriff „NGO“ = „Non-Governmental Organization“ wurde im Jahr 1945 geprägt und bezeichnet solche Gruppen und Organisationen, die bei den Vereinten Nationen „beratenden Status“ haben, aber nicht Teil der staatlichen Organisationen sind. Der beratende Status gilt für das „Economic and Social Council“ der UN (den Rat für ökonomische und soziale Fragen) und die zugehörigen Stellen, nicht jedoch für die Generalversammlung der UN, den Sicherheitsrat und den internationalen Gerichtshof. Eine Gruppe kann diesen beratenden Status erhalten, wenn ihr Zweck und Ziel mit denen der UN in Einklang stehen. Dementsprechend gibt es sehr viele und sehr verschiedene NGOs – vom internationalen Aktionsnetzwerk zur Babynahrung (IBFAN) über Berufsverbände bis hin zur internationalen Vereinigung der Babynahrungshersteller. Schon ohne Lupe fällt auf, dass diese unterschiedlichen NGOs sehr unterschiedliche Ziele verfolgen und unterschiedliche Interessen vertreten. Die Aktionsgruppen und sonstigen NGOs, die soziale Ziele verfolgen, wehren sich dagegen, mit Industrieverbänden mit kommerziellen Interessen in einen Topf geworfen zu werden. Sie fordern eine Unterscheidung zwischen NGOs, die öffentliche Interessen vertreten, also „Public Interest NGO“ = „Pingo“ auf der einen Seite und NGOs, die wirtschaftliche Interessen vertreten, also „Business Interest NGO“ = „Bingo“ auf der anderen Seite. Damit wollen sie das Bewusstsein dafür schärfen, dass Vorschläge, Wünsche und Anregungen „von NGOs“ (zum Beispiel für Regelungen zur Vermarktung von Babynahrung) sehr davon abhängen, welche Interessen und Ziele diese NGOs verfolgen. Eine Quiz-Frage zum Schluss: Was ist die AFS? Eine Pingo! – Richtig! Bingo! Quelle Judith Richter: Holding Corporations Accountable. Zed Books, London, New York 2001 Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht in der Zeitschrift Stillzeit (damaliger Name: Rundbrief der AFS) Heft 4, 2002. ©2002 Utta Reich-Schottky und AFS
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