Europäische Kommission - Pressemitteilung Wettbewerb: Europäische Kommission gibt Übernahme von TSB durch Sabadell frei: ein entscheidender Schritt im Umstrukturierungsplan der Lloyds Banking Group Brüssel, 18 Mai 2015 Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung den Erwerb der TSB Banking Group plc, einem britischen Finanzdienstleister für Privat- und Firmenkunden, durch die Banco de Sabadell, S.A. (Spanien) genehmigt. TSB ist ein ausgegliedertes Unternehmen der Lloyds Banking Group (Lloyds). Mit der vollständigen Veräußerung von TSB hat Lloyds eine zentrale Maßnahme ihres Umstrukturierungsplanszur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen erfüllt, die aufgrund der staatlichen Beihilfen zugunsten von Lloyds während der Finanzkrise entstanden sind. Die Unterstützung einer größeren Bankengruppe wie Sabadell wird die Fähigkeit von TSB, als ernstzunehmender Wettbewerber auf dem Markt aufzutreten, stärken und den Wettbewerb auf den britischen Märkten für Retail-Banking im Interesse der Verbraucher im Vereinigten Königreich beleben. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Die jüngsten Fortschritte von Lloyds – einschließlich des heute genehmigten Verkaufs seiner TSB-Anteile – sind ein konkreter Beweis für die Wirksamkeit der EU-Beihilfevorschriften. Lloyds konnte nach Erhalt der staatlichen Unterstützung wieder zur Normalität zurückkehren. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den britischen Behörden einen Umstrukturierungsplan aufgelegt, der die langfristige Rentabilität von Lloyd gewährleistet und die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen in Grenzen hält.“ TSB erbringt hauptsächlich Dienstleistungen im Retail-Bankgeschäft für Privatpersonen und Privathaushalte sowie Bankdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen im Vereinigten Königreich. Der Bank- und Versicherungsdienstleister Sabadell ist hauptsächlich in Spanien tätig und ein neuer Anbieter auf dem britischen Markt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die beteiligten Unternehmen insgesamt nur einen geringen Marktanteil halten und es kaum Überschneidungen auf den betreffenden Märkten gibt. Der Zusammenschluss wurde nach dem vereinfachten Verfahren für Zusammenschlüsse genehmigt. 2009 genehmigte die Kommission Umstrukturierungsbeihilfen des Vereinigten Königreichs für Lloyds auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans. Während der Finanzkrise erhielt Lloyds im Jahr 2008 staatliche Unterstützung in Höhe von 17 Mrd. GBP, womit das erforderliche Kapital im Anschluss an die Übernahme von HBOS bereitgestellt wurde. Im Umstrukturierungsplan hatten sich Lloyds und das Vereinigte Königreich verpflichtet, einen Teil des britischen Retail-Bankgeschäfts von Lloyds unter dem Namen TSB (ursprünglich „ Verde“) auszugliedern und zu veräußern. Mit dieser Maßnahme sollte nicht nur, wie in den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der Krise verlangt, die wettbewerbsverzerrende Wirkung der staatlichen Beihilfen ausgeglichen werden, sondern auch durch Einführung einer neuen „Challenger Bank“ der Wettbewerb auf den britischen Märkten für Retail-Banking belebt werden. Seit Juni 2014 hat Lloyds bereits einen großen Teil seiner TSB-Anteile per Börsengang (erste öffentliche Zeichnungsaufforderung) und die anschließende Veräußerung an der Londoner Börse verkauft. Sobald das Rechtsgeschäft mit Sabadell Lloyds abgeschlossen ist, wird Lloyds nicht mehr im Besitz einer TSB-Beteiligung sein und damit eine weitere wesentliche Anforderung im Rahmen des Umstrukturierungsplans erfüllt haben. Hintergrund Die britische Bankengruppe Lloyds ist einer der größten Finanzdienstleistungskonzerne Europas. Sie ist aus der Übernahme von HBOS durch Lloyds TSB hervorgegangen. Während der Finanzkrise hat die britische Regierung Ende 2008 die Übernahme der kurz vor der Insolvenz stehenden HBOS durch Lloyds TSB ermöglicht. Während des Übernahmeprozesses erhielt Lloyd hohe staatliche Beihilfen, darunter eine Rekapitalisierung in Höhe von 17 Mrd. GBP des britischen Staates für die Ausgabe von Stammaktien und B-Aktien. Im Mai 2014 genehmigte die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften die Vorschläge der britischen Regierung zur Änderung der Bedingungen für die im Umstrukturierungsplan vorgesehene Veräußerung des britischen Retailgeschäfts von Lloyds. Dazu gehörte auch eine Verlängerung der Frist für die Veräußerung von TSB vom 30. November 2013 auf den 31. Dezember 2015.Lloyds hatte sich anfangs bemüht, diese Veräußerung durch Übertragung der Kunden, Filialen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an einen gewerblichen Käufer mit bestehendem Bankgeschäft im Vereinigten Königreich durchzuführen. Es konnte allerdings kein Käufer gefunden werden. Außerdem genehmigte die Kommission eine Verringerung des Umfangs der Veräußerung gegenüber den ursprünglichen Zusagen im Umstrukturierungsplan; im Gegenzug wurden jedoch andere Maßnahmen zur Stärkung seiner Kapitalausstattung und Rentabilität vorgesehen. Die Kommission prüfte diese Maßnahmen zugunsten von Lloyds auf der Grundlage der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der Krise. Diese Vorschriften sind auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Banken ausgerichtet und sollen gewährleisten, dass Beihilfen auf das dazu erforderliche Minimum beschränkt, keine Steuergelder verschwendet und die beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen so gering wie möglich gehalten werden, denn die Beihilfen gewähren den unterstützten Banken einen Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern. Siehe hierzu auch das Informationsblatt der Kommission Competition State aid brief: State aid to European banks: returning to viability über die Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Bankensektor. Weitere Informationen über den Beschluss sind unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7597 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD COMP veröffentlicht. IP/15/4993 Kontakt für die Medien Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc