Wettbewerb: Europäische Kommission gibt Übernahme

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Wettbewerb: Europäische Kommission gibt Übernahme von TSB durch
Sabadell frei: ein entscheidender Schritt im Umstrukturierungsplan der
Lloyds Banking Group
Brüssel, 18 Mai 2015
Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung den Erwerb der TSB Banking
Group plc, einem britischen Finanzdienstleister für Privat- und Firmenkunden, durch die Banco de
Sabadell, S.A. (Spanien) genehmigt. TSB ist ein ausgegliedertes Unternehmen der Lloyds Banking
Group (Lloyds). Mit der vollständigen Veräußerung von TSB hat Lloyds eine zentrale Maßnahme ihres
Umstrukturierungsplanszur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen erfüllt, die aufgrund der
staatlichen Beihilfen zugunsten von Lloyds während der Finanzkrise entstanden sind. Die Unterstützung
einer größeren Bankengruppe wie Sabadell wird die Fähigkeit von TSB, als ernstzunehmender
Wettbewerber auf dem Markt aufzutreten, stärken und den Wettbewerb auf den britischen Märkten für
Retail-Banking im Interesse der Verbraucher im Vereinigten Königreich beleben.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Die
jüngsten Fortschritte von Lloyds – einschließlich des heute genehmigten Verkaufs seiner TSB-Anteile –
sind ein konkreter Beweis für die Wirksamkeit der EU-Beihilfevorschriften. Lloyds konnte nach Erhalt
der staatlichen Unterstützung wieder zur Normalität zurückkehren. Die Kommission hat in
Zusammenarbeit mit den britischen Behörden einen Umstrukturierungsplan aufgelegt, der die
langfristige Rentabilität von Lloyd gewährleistet und die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen in
Grenzen hält.“
TSB erbringt hauptsächlich Dienstleistungen im Retail-Bankgeschäft für Privatpersonen und
Privathaushalte sowie Bankdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen im Vereinigten
Königreich. Der Bank- und Versicherungsdienstleister Sabadell ist hauptsächlich in Spanien tätig und
ein neuer Anbieter auf dem britischen Markt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante
Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die beteiligten Unternehmen
insgesamt nur einen geringen Marktanteil halten und es kaum Überschneidungen auf den betreffenden
Märkten gibt. Der Zusammenschluss wurde nach dem vereinfachten Verfahren für Zusammenschlüsse
genehmigt.
2009 genehmigte die Kommission Umstrukturierungsbeihilfen des Vereinigten Königreichs für Lloyds
auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans. Während der Finanzkrise erhielt Lloyds im Jahr 2008
staatliche Unterstützung in Höhe von 17 Mrd. GBP, womit das erforderliche Kapital im Anschluss an die
Übernahme von HBOS bereitgestellt wurde. Im Umstrukturierungsplan hatten sich Lloyds und das
Vereinigte Königreich verpflichtet, einen Teil des britischen Retail-Bankgeschäfts von Lloyds unter dem
Namen TSB (ursprünglich „ Verde“) auszugliedern und zu veräußern. Mit dieser Maßnahme sollte nicht
nur, wie in den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der
Krise verlangt, die wettbewerbsverzerrende Wirkung der staatlichen Beihilfen ausgeglichen werden,
sondern auch durch Einführung einer neuen „Challenger Bank“ der Wettbewerb auf den britischen
Märkten für Retail-Banking belebt werden.
Seit Juni 2014 hat Lloyds bereits einen großen Teil seiner TSB-Anteile per Börsengang (erste
öffentliche Zeichnungsaufforderung) und die anschließende Veräußerung an der Londoner Börse
verkauft. Sobald das Rechtsgeschäft mit Sabadell Lloyds abgeschlossen ist, wird Lloyds nicht mehr im
Besitz einer TSB-Beteiligung sein und damit eine weitere wesentliche Anforderung im Rahmen des
Umstrukturierungsplans erfüllt haben.
Hintergrund
Die britische Bankengruppe Lloyds ist einer der größten Finanzdienstleistungskonzerne Europas. Sie ist
aus der Übernahme von HBOS durch Lloyds TSB hervorgegangen. Während der Finanzkrise hat die
britische Regierung Ende 2008 die Übernahme der kurz vor der Insolvenz stehenden HBOS durch
Lloyds TSB ermöglicht. Während des Übernahmeprozesses erhielt Lloyd hohe staatliche Beihilfen,
darunter eine Rekapitalisierung in Höhe von 17 Mrd. GBP des britischen Staates für die Ausgabe von
Stammaktien und B-Aktien.
Im Mai 2014 genehmigte die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften die Vorschläge der
britischen Regierung zur Änderung der Bedingungen für die im Umstrukturierungsplan vorgesehene
Veräußerung des britischen Retailgeschäfts von Lloyds. Dazu gehörte auch eine Verlängerung der Frist
für die Veräußerung von TSB vom 30. November 2013 auf den 31. Dezember 2015.Lloyds hatte sich
anfangs bemüht, diese Veräußerung durch Übertragung der Kunden, Filialen, Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten an einen gewerblichen Käufer mit bestehendem Bankgeschäft im Vereinigten
Königreich durchzuführen. Es konnte allerdings kein Käufer gefunden werden. Außerdem genehmigte
die Kommission eine Verringerung des Umfangs der Veräußerung gegenüber den ursprünglichen
Zusagen im Umstrukturierungsplan; im Gegenzug wurden jedoch andere Maßnahmen zur Stärkung
seiner Kapitalausstattung und Rentabilität vorgesehen.
Die Kommission prüfte diese Maßnahmen zugunsten von Lloyds auf der Grundlage der EU-Vorschriften
für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der Krise. Diese Vorschriften sind
auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von Banken ausgerichtet und sollen
gewährleisten, dass Beihilfen auf das dazu erforderliche Minimum beschränkt, keine Steuergelder
verschwendet und die beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen so gering wie möglich gehalten
werden, denn die Beihilfen gewähren den unterstützten Banken einen Vorteil gegenüber anderen
Wettbewerbern. Siehe hierzu auch das Informationsblatt der Kommission Competition State aid brief:
State aid to European banks: returning to viability über die Anwendung der EU-Vorschriften für
staatliche Beihilfen im Bankensektor.
Weitere Informationen über den Beschluss sind unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7597 im
öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD COMP veröffentlicht.
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