Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu Entwurf für Bestimmungen zur einfacheren Durchführung unproblematischer staatlicher Hilfen für Häfen und Flughäfen Brüssel, 7. März 2016 Die Europäische Kommission bittet die Öffentlichkeit und Interessenträger um Stellungnahme zu einem Entwurf, nach dem bestimmte Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission ausgenommen werden sollen. Diese erste öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 2014 läuft bis zum 30. Mai 2016. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen von Interessenträgern wird die Kommission einen überarbeiteten Entwurf erstellen, den sie voraussichtlich im Herbst dieses Jahres einer zweiten Konsultation unterziehen wird, bevor sie über die endgültige Verordnung beschließt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Häfen und Flughäfen sind für das Wirtschaftswachstum und die Regionalentwicklung von großer Bedeutung. Da öffentliche Investitionen in Hafen- und Flughafeninfrastrukturen zudem Arbeitsplätze schaffen, möchten wir unproblematische Investitionsbeihilfen in diesem Bereich erleichtern und schlagen deshalb vor, sie von der beihilferechtlichen Prüfung freizustellen. Ich möchte alle Behörden, Unternehmen und andere Interessenträger, denen diese Vereinfachung der Beihilfevorschriften zugute käme, auffordern, an dieser Konsultation teilzunehmen.“ Eines der wichtigsten Ziele der Initiative der Kommission zur Modernisierung des Beihilferechts ist die Straffung der Beihilferechtsvorschriften und -verfahren, um den Verwaltungsaufwand so weit wie möglich zu verringern und die Gewährung der Beihilfen zu vereinfachen, die zu einem dynamischeren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt beitragen. Die Überarbeitung der AGVO war ein Meilenstein dieser Reform, da die Freistellung von der Pflicht der vorherigen Anmeldung von Beihilfen auf einen sehr viel größeren Bereich ausgedehnt wurde. Nach der neuen AGVO können die Mitgliedstaaten Unternehmen mehr und höhere Beihilfen gewähren, ohne vorher die beihilferechtliche Genehmigung der Kommission einholen zu müssen. Dies würde den bürokratischen Aufwand bei Projekten senken, bei denen die Gefahr einer Wettbewerbsverfälschung gering ist, sowie eine zügigere Durchführung klar definierter Projekte ermöglichen. Zudem kann die Kommission sich auf Beihilfen konzentrieren, die den Wettbewerb besonders stark zu verfälschen drohen. Nun beabsichtigt die Kommission, auch Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen in die AGVO aufzunehmen. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs wurde bereits in der derzeit geltenden AGVO angekündigt: Sobald die Kommission genügend Erfahrung mit einschlägigen Fällen gesammelt habe, um umfassende Freistellungskriterien aufzustellen, sollten auch diese Beihilfen freigestellt werden. Inzwischen hat die Kommission Beschlüsse über 33 Hafenbeihilfen sowie über 54 Flughafenbeihilfen erlassen und kann daher geeignete Freistellungskriterien für beide Bereiche vorschlagen. Nach dem in der Konsultation vorgelegten Entwurf sollen beispielsweise nur für Investitionen in den Verkehr Beihilfen gewährt werden dürfen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass nicht mehr Beihilfen gewährt werden als unbedingt nötig, wobei auch künftige Investitionserlöse zu berücksichtigen sind. Die Kommission möchte zudem einige technische Probleme lösen, die bei der geltenden AGVO festzustellen waren, um die Anwendung der AGVO weiter zu erleichtern. Künftig soll es für Behörden einfacher werden, Unternehmen, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, einen Ausgleich für die daraus entstehenden Mehrkosten zu gewähren, so dass die Probleme und Besonderheiten dieser Unternehmen besser in den Fördermaßnahmen berücksichtigt werden können. Ferner beabsichtigt die Kommission, die Anmeldeschwellen für Kulturbeihilfen weiter anzuheben, da derartige Beihilfen nur geringfügige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Der Entwurf zur Änderung der AGVO, der im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) vorgelegt wurde, soll den Verwaltungsaufwand von Behörden und anderen Interessenträgern verringern. Seine Ziele und die nächsten Verfahrensschritte werden im REFIT-Fahrplan auf folgender Website erläutert: http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2017_comp_002_gber_en.pdf Den Entwurf der Änderungsverordnung sowie nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation finden Sie unter: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2016_gber_review/index_de.html IP/16/622 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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