Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu Entwurf für
Bestimmungen zur einfacheren Durchführung unproblematischer staatlicher
Hilfen für Häfen und Flughäfen
Brüssel, 7. März 2016
Die Europäische Kommission bittet die Öffentlichkeit und Interessenträger um
Stellungnahme zu einem Entwurf, nach dem bestimmte Investitionsbeihilfen für Häfen und
Flughäfen von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission
ausgenommen werden sollen.
Diese erste öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Erweiterung der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 2014 läuft bis zum 30. Mai 2016. Unter Berücksichtigung
der eingegangenen Stellungnahmen von Interessenträgern wird die Kommission einen überarbeiteten
Entwurf erstellen, den sie voraussichtlich im Herbst dieses Jahres einer zweiten Konsultation
unterziehen wird, bevor sie über die endgültige Verordnung beschließt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Häfen und
Flughäfen sind für das Wirtschaftswachstum und die Regionalentwicklung von großer Bedeutung. Da
öffentliche Investitionen in Hafen- und Flughafeninfrastrukturen zudem Arbeitsplätze schaffen,
möchten wir unproblematische Investitionsbeihilfen in diesem Bereich erleichtern und schlagen deshalb
vor, sie von der beihilferechtlichen Prüfung freizustellen. Ich möchte alle Behörden, Unternehmen und
andere Interessenträger, denen diese Vereinfachung der Beihilfevorschriften zugute käme, auffordern,
an dieser Konsultation teilzunehmen.“
Eines der wichtigsten Ziele der Initiative der Kommission zur Modernisierung des Beihilferechts ist
die Straffung der Beihilferechtsvorschriften und -verfahren, um den Verwaltungsaufwand so weit wie
möglich zu verringern und die Gewährung der Beihilfen zu vereinfachen, die zu einem dynamischeren
und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt beitragen. Die Überarbeitung der AGVO war ein Meilenstein
dieser Reform, da die Freistellung von der Pflicht der vorherigen Anmeldung von Beihilfen auf einen
sehr viel größeren Bereich ausgedehnt wurde. Nach der neuen AGVO können die Mitgliedstaaten
Unternehmen mehr und höhere Beihilfen gewähren, ohne vorher die beihilferechtliche Genehmigung
der Kommission einholen zu müssen. Dies würde den bürokratischen Aufwand bei Projekten senken,
bei denen die Gefahr einer Wettbewerbsverfälschung gering ist, sowie eine zügigere Durchführung klar
definierter Projekte ermöglichen. Zudem kann die Kommission sich auf Beihilfen konzentrieren, die den
Wettbewerb besonders stark zu verfälschen drohen.
Nun beabsichtigt die Kommission, auch Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen in die AGVO
aufzunehmen. Diese Erweiterung des Anwendungsbereichs wurde bereits in der derzeit geltenden
AGVO angekündigt: Sobald die Kommission genügend Erfahrung mit einschlägigen Fällen gesammelt
habe, um umfassende Freistellungskriterien aufzustellen, sollten auch diese Beihilfen freigestellt
werden. Inzwischen hat die Kommission Beschlüsse über 33 Hafenbeihilfen sowie über
54 Flughafenbeihilfen erlassen und kann daher geeignete Freistellungskriterien für beide Bereiche
vorschlagen. Nach dem in der Konsultation vorgelegten Entwurf sollen beispielsweise nur für
Investitionen in den Verkehr Beihilfen gewährt werden dürfen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass
nicht mehr Beihilfen gewährt werden als unbedingt nötig, wobei auch künftige Investitionserlöse zu
berücksichtigen sind.
Die Kommission möchte zudem einige technische Probleme lösen, die bei der geltenden AGVO
festzustellen waren, um die Anwendung der AGVO weiter zu erleichtern. Künftig soll es für Behörden
einfacher werden, Unternehmen, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, einen Ausgleich für
die daraus entstehenden Mehrkosten zu gewähren, so dass die Probleme und Besonderheiten dieser
Unternehmen besser in den Fördermaßnahmen berücksichtigt werden können. Ferner beabsichtigt die
Kommission, die Anmeldeschwellen für Kulturbeihilfen weiter anzuheben, da derartige Beihilfen nur
geringfügige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Der Entwurf zur Änderung der AGVO, der im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz
und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) vorgelegt wurde, soll den Verwaltungsaufwand von
Behörden und anderen Interessenträgern verringern.
Seine Ziele und die nächsten Verfahrensschritte werden im REFIT-Fahrplan auf folgender Website
erläutert:
http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/docs/2017_comp_002_gber_en.pdf
Den Entwurf der Änderungsverordnung sowie nähere Angaben zur öffentlichen Konsultation finden Sie
unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2016_gber_review/index_de.html
IP/16/622
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