Betreuungskonzept Trägerschaft: Verein Josua, 3803 Beatenberg Grundhaltung: Christlich sozialtherapeutische Lebensgemeinschaft für Männer und Frauen ab 18 Jahren, ungeachtet ihrer konfessionellen Ausrichtung aber offen sein für den christlichen Glauben. Grundsätzliches: Menschen, deren Lebensgestaltung durch psychische Erkrankungen oder soziale Schwierigkeiten eingeschränkt ist, sollen ihren Möglichkeiten entsprechend in die Eigenverantwortung geführt werden. Sie sollen sich mit ihren Störungen auseinander setzen, Ziele formulieren, und lösungsorientierte, der Bibel entsprechende Möglichkeiten ausschöpfen können. Mitarbeiterteam und Ärzte begleiten, fördern, und unterstützen sie in einem aufbauenden, lebenswürdigen Veränderungsprozess. Wir lehnen Medikamente nicht ab, sondern betrachten diese als Hilfsmittel, aber nur solange wie notwendig. Tagesstätter werden soweit möglich miteinbezogen. Es soll ein Ort der längerfristigen Geborgenheit und der kurzfristigen Zuflucht sein. Integratives Wohnen und Arbeiten wird neu eintrainiert und vorhandene Fähigkeiten eingeübt und gefestigt. Ziele für die Bewohnenden und Tagesstätter/innen: Charakterschulung: Disziplin, Überwindung, Durchhaltevermögen, Willensbildung, Rücksichtsnahme, in die Gruppe integrieren, Bewährung, Toleranz und Verlässlichkeit erwerben. Umgang mit Freizeit, Geld, Essen und Trinken, Kultur, Bildung und Beziehungen. Im Umgang mit Nähe – Intimität - Sexualität halten wir uns an die Empfehlungen („Informationen und Leitfaden“ sowie der Broschüre „Affektive Erziehung im Heim“) des Heimverbandes Bern. Tages- und Wochengestaltung für die Bewohnenden. Dies umfasst den geistlichen Bereich, zusammen mit Arbeit und Freizeit. Sich mit Grundprinzipien des Glaubens und der Bibel auseinander setzen. Eigene Identität finden. Sich beim Singen, Bewegung, Wandern, Malen, entspannen. Aufarbeiten der Beziehungen zur Ursprungsfamilie und den Erlebnissen. Betreuungskonzept: 07.12.2015 1 Regelmässige Arbeit in und ums Haus oder in den eigenen Werkstätten: Lingerie, Hauswirtschaft, Liegenschaftsumgebungen, Kräutergarten,(siehe Beschäftigungskonzept). Auswärtige Arbeiten bei Privatkunden oder in der Marktwirtschaft. Eine Anlehre oder Lehre in Angriff nehmen. Zusammenarbeit mit speziellen Therapiestellen: Psychiater, Psychologen oder ausgebildete Seelsorger. Selbstständiges Leben ausserhalb des Hauses. Diese Ziele werden durch Zielvereinbarungen schriftlich festgehalten, periodisch überprüft und den Fähigkeiten angepasst (Förderplanung). Stufenplan: 1. Stufe ca. 3-6 Monate • Beobachten und weitere Therapieschritte festlegen • Bei uns im Haus einleben und mithelfen, zur Ruhe kommen • Externe Kontakte werden zurückgestellt • Interner Beziehungsaufbau fördern • Selbsteinschätzung üben • Schwächen erkennen • Begleitung und Anleitung annehmen • Trainieren, integrieren • Bewährung, Förderung • Umgang mit Freizeit, Geld, Kultur • Weiterbildung / Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenarbeit mit Fachpersonen: Bücher, Tonträger, Video oder DVD durcharbeiten und zusammenfassen • Nach 4 - 8 Wochen Probezeit wird über die Weiterführung der Therapie entschieden 2. Stufe ca. 6-12 Monate • Umgang mit Konflikten, Frust, Defiziten, Druck und Aggressionen • Freizeit üben, tragendes Mitwirken in der Gruppe • Arbeiten in den verschiedenen Werkstätten, die zum Haus gehören • Ausser Haus arbeiten, z.B. Rasenmähen, Kurierdienste ect. • Arbeitsablauf mitgestalten helfen • Externe Kontakte werden gestaltet und intensiviert Betreuungskonzept: 07.12.2015 2 3. Stufe bis auf weiteres • Wohnen mit Begleitung • Selbständig wohnen • Verantwortung übernehmen • Aussenorientierung • Bewährung Platzangebot: 7 Plätze Wohnen mit Beschäftigung und 3 Plätze für Tagesstätter Aufnahme: Die Interessierten sollen sich selber nach einem Platz erkundigen. Ein erstes Gespräch mit Orientierung über die Ziele der Institution zukünftigen. Hausordnung, Tagestarife, Konzepte, Vertragsformalitäten werden besprochen und die Schnupperzeit von 3 – 4 Tagen vereinbart. Vor einer Aufnahme muss die Krankheitsgeschichte des Bewerbers bekannt sein, woraus ersichtlich ist, dass keine akute Suizidgefährdung besteht, und/oder eine schwere Psychose diagnostiziert ist. Pflegebedürftige Menschen können nicht aufgenommen werden (höchstens bis zur Pflegestufe 6 nach zentralem System respektive 24 Punkte ROES). • Die Finanzierung muss geregelt sein. • Ein Bewerbungsschreiben mit formulierten Zielen muss vorliegen. • Anschliessend, nach gegenseitiger Absprache, entscheiden sich beide Parteien für oder gegen eine Aufnahme. • Der Aufenthalt wird vertraglich geregelt und gegenseitig unterzeichnet. Austritt und realisierbare Austritts-Anschlusslösung: Nach Vorwarnung und nach erfolglosen Gesprächen wird unverzüglich ein Austritt vereinbart: Wenn schweres Fehlverhalten wie Drogen- oder Alkoholkonsum Eintritt, oder die Gemeinschaft zu stark gestört wird. Regulärer Austritt nach Durchlaufen aller Stufen bis zur Selbständigkeit z.B. selbständiges Wohnen oder angemessene andere Institution (betreutes Wohnen, Familienanschluss, Klinik). Zusammen mit den verschiedenen Ansprechgruppen wie: Angehörige, sonstige Bezugspersonen, Beistandschaft, Vormundschaft und den zuständigen Behörden, wird in jedem Fall eine Anschlusslösung besprochen und ausgearbeitet. Betreuungskonzept: 07.12.2015 3
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