Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Flurlingen und Publikationsorgan der Dorfvereine. Erscheint zwei Mal pro Monat und wird kostenlos in alle Haushaltungen verteilt. Nummer 2 Freitag, 22. 22. Januar 2016 2016 Politische Gemeinde Kehricht-/ und Grüngutsammlung Kompostierbare Beutel und Ablauf der Sammeltouren Es wurde festgestellt, dass noch diverse Fragen betreffend Umstellung der Abfallsammlungen offen sind. Kompostierbare Beutel („Compobags“) Im Sinne einer Ausnahme werden für Küchenabfälle versuchsweise auch die im Detailhandel erhältlichen kompostierbaren Beutel (sog. „Compobags“) zugelassen. Wann immer möglich soll auch auf solche Beutel verzichtet werden, da sie ökologisch umstritten und nur schwer kompostierbar sind sowie die Umwelt belasten. Falls Sie trotzdem die kompostierbaren Beutel verwenden, müssen Sie diese für die Abfuhr in einem der zugelassenen Behälter/Gebinde bereitstellen. Ablauf der Sammeltouren Die Sammlungen laufen folgendermassen ab: Zuerst findet die Kehrichtabfuhr statt und anschliessend wird das Grüngut eingesammelt. Es kann sein, dass Ihr Grüngut erst am Nachmittag abgeholt wird. Die Sammlungen finden wöchentlich am Freitag statt. Das Grüngut wird in den Wintermonaten (November bis März) nur alle zwei Wochen eingesammelt! Die Daten der Sammeltouren finden Sie in der Flurlinger Agenda. Steuererklärungsverfahren 2016 Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2015 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 8. Januar 2016 veröffentlicht. Die Gemeindesteuerämter haben die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde verlangen. Ihr Gemeindesteueramt Abstimmungen vom 28. Februar 2016 Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“ 2. Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl. (Durchsetzungsinitiative)“ 3. Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“ 4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) Kantonale Vorlagen 1. Notariatsgesetz (NotG) (Änderung vom 6. Juli 2015; Reduktion der Grundbuchgebühren) 2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Änderung vom 17. August 2015, Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren) 3. Kant. Volksinitiative „Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)“ 4. Kant. Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative) Die vorgenannten Abstimmungen wurden auf Sonntag, 28. Februar 2016 angesetzt. Die Abstimmungsunterlagen werden in der Kalenderwoche 4 verteilt. Falls Sie die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Beachten Sie die Vorschriften auf den Wahlunterlagen, Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein! Bevölkerungsstatistik 2008 – 2015 Einwohnerbestand per 31.12. 2008 2009 2010 2011 Schweizer Ausländer Total Einwohner 1212 1232 1234 1233 150 174 198 197 1362 1406 1432 1430 Einwohnerbestand per 31.12. 2012 2013 2014 2015 Schweizer Ausländer Total Einwohner 1207 1229 1200 1215 211 179 220 226 1418 1408 1420 1441 2 Amt für Militär und Zivilschutz Sirenentest am Mittwoch, 3. Februar 2016 Mit Alarmierungssystem POLYALERT Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 3. Februar 2016 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Erstmals findet der Sirenentest vollständig auf dem neuen Alarmierungssystem POLYALERT statt. Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘800 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 450 stationäre, sowie 240 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden. Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm Am 3. Februar 2016 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet welche im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmieren würden. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Was gilt bei einem echten Sirenenalarm? Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Flurlinger Notizen Freitag, 22. Januar 2016 POLYALERT: Neues System zur Sirenensteuerung erfolgreich eingeführt Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern hat das BABS in den vergangenen Jahren unter dem Begriff POLYALERT ein neues System für die Sirenenfernsteuerung der Sirenen entwickelt und eingeführt. Genau wie geplant konnten bis Ende 2015 die letzten Sirenen auf POLYALERT migriert werden. Damit sind erstmals sämtliche rund 5‘000 stationären Sirenen in der Schweiz an einem einheitlichen Steuerungssystem angeschlossen. Gleichzeitig sind zahlreiche alte und fehleranfällige Sirenen durch neue Sirenen ersetzt worden. Damit bleibt die Alarmierung der Bevölkerung langfristig für die gesamte Schweiz gewährleistet. Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie auch im Internet unter http://www.sirenentest.ch oder http://www.sirenenalarm.ch oder im Teletext auf Seite 680 der SRG-Sender. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen der Hilarigemeindeversammlung vom 13. Jan. 2016 A. 1. Politische Gemeinde Genehmigung Voranschlag 2016 B. 1. Primarschulgemeinde Alarmierungs-, Evakuierungs- und Beschallungssystem Schulanlage, Genehmigung Kredit von Fr. 70‘000 Genehmigung Voranschlag 2016 2. Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 151 Abs. 1 GG, §§ 146 ff. GPR). Im Übrigen kann gegen die erwähnten Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Das Begehren um Berichtigung des Protokolls ist in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen einzureichen (§ 54 GG). Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Gemeinderat Flurlingen Flurlinger Notizen 3 Freitag, 22. Januar 2016 Alteisen-/Altölsammlung Die Alteisen- und Altölsammlung findet am Freitag, 29. Januar 2016, 16.00 – 18.00 Uhr, im Werkhof Flurlingen statt. Bitte beachten Sie die Informationen im Abfallkalender. Folgende Gegenstände, welche am Hilari 2016 liegengeblieben sind, können auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 36, abgeholt werden: Brille, T-Shirt, Schal, Seemannskappe Ev.-ref. Kirchgemeinde Laufen Alter und Demenz Die klare Linie aus einer Hand Themenreihe der Kirche Laufen am Rheinfall mit der Unterstützung der Pro Senectute Dachsen, Flurlingen, Uhwiesen und Feuerthalen. Der Eintritt ist frei. Ihr Spezialist aus dem Dorf Sonntag, 31. Januar, 09.30 Uhr, Kirche Laufen a. Rhf. Gottesdienst speziell auch für Demenzerkrankte geeignet. Sonntag, 7. Februar, 17.00 Uhr, Kirche Laufen a. Rhf. Chiläkino: „An ihrer Seite“ Nach 50 Jahren Ehe erkennt die demente Frau ihren Mann nicht mehr. Wie kann die Liebe weitergehen? Mittwoch, 10. Februar, 19.30 Uhr, Mesmerschüür, Laufen am Rheinfall Szenische Lesung: Die Akte Auguste D. Die Beobachtungen von Dr. Alois Alzheimer an der ersten Alzheimer Patientin - Lesung mit Ulrike Hofmann und Basil Dorn. Wir freuen uns, wenn Sie sich von der Reihe angesprochen fühlen. Brauchen Sie eine Fahrgelegenheit? Die Pro Senectute in ihrem Dorf organisiert den Fahrdienst. Dachsen, Tel. 052 659 62 07 (K. Blättler) Flurlingen, Tel. 052 659 45 54 (B. Renggli) Uhwiesen, Tel. 052 659 16 82 (C. Hafner) Feuerthalen, Tel. 052 659 28 43 (U. Schmid) Für die finanzielle Unterstützung danken wir den Gemeinden Dachsen, Flurlingen, Uhwiesen und Feuerthalen. 4 Flurlinger Notizen Freitag, 22. Januar 2016 Jungschützen- und Nachwuchskurse 2016 Distanz 300m Auch dieses Jahr führen wir Schützen Flurlingen - Uhwiesen Ausbildungskurse für Schweizerinnen + Schweizer mit Jahrgang 1996 - 2001 durch. Am Mittwoch, 10. Februar,19.00 Uhr, findet eine Info statt. In den Kursen besteht die Möglichkeit den interessanten Schiesssport kennenzulernen und erfolgreich auszuführen. D A N K E ! Die Nachwuchsschützen und Schützinnen werden von bestens ausgebildeten Kursleitern instruiert, trainiert und betreut. Das Sportgerät „Stgw 90“ wird zur Verfügung gestellt. Hilarisprüze seit: DANKE VIELMOL! Die Trainings finden jeweils in der Zeit von Mitte März bis Ende Oktober am Samstag-Nachmittag in der modernen Schiessanlage „im Chüele Tal“ in Flurlingen statt. Natürlich besteht auch die Möglichkeit ausserhalb des Kurses mit den Aktivschützen zu trainieren oder mit den Vereinsmitgliedern an auswärtigen Schiessanlässen teilzunehmen. Haben wir Dein Interesse geweckt? Hast Du Fragen? Gerne stehen wir für Auskünfte und das Beantworten von Fragen zur Verfügung. Für den Jungschützen - Kurs = Jahrgänge 1996 - 2001 [email protected], Telefon 052 659 35 41 den Junioren - Kurs = Jahrgänge 2002 - 2003 praesidentin@schützen-flurlingen-uhwiesen.ch Telefon 052 659 35 41 (Durchführung Juniorenkurs nur bei genügend Anmeldungen) Am einfachsten und besten aber ist, Du kommst zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, 10. Februar um 19.00 Uhr Danke a alli wo mit Biträg und Fotine zum Glinge vo dä Sprüze 2016 bitreit händ. AKTE 2017 isch bereits eröffnet. Häsch öpis ghört oder gseh oder uf em Herz, öpis zkritisiere, dänn schicks üs mir tüends dänn publiziere. Gläristag vorbi, schön isch äs gsi ☺! Uf dä nöchsti, schöni, gmüetlichi Hilari freued mir üs jetzt scho wieder! D’Hilarisprüze Und do nomol d’Adresse wo me cha Biiträg aneschicke: [email protected] oder Briefchaste a dä Gründenstross 8 *** Redaktionsschluss: 31.12.2016 *** ins Schützenhaus „Im Chüele Tal“ in Flurlingen (Junioren wenn möglich in Begleitung eines Elternteils) Die Anmeldungen für den Kurs werden vor Ort oder per E-Mail gerne entgegen genommen. Kurs - Anmeldeschluss ist Sonntag, 14. Februar 2016 Wir würden uns sehr freuen Dich in einem der Kurse begrüssen zu dürfen! Schützen Flurlingen – Uhwiesen www.schützen-flurlingen-uhwiesen.ch Impressum / Redaktionsschluss für nächste Ausgabe Impressum: Gemeinde Flurlingen Artikel/Inserate an: Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 36, 8247 Flurlingen, Telefon 052 647 01 01, Fax 052 647 01 00, E-Mail [email protected] www.flurlingen.ch Redaktion: Gemeindeverwaltung Flurlingen Druck: LANDOLT AG, Grafischer Betrieb, Feuerthalen Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: Montag, Montag, 1. Februar 2016
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