Nr. 02 vom 22.01.2016

Amtliches Publikationsorgan
der Gemeinde Flurlingen und
Publikationsorgan der Dorfvereine.
Erscheint zwei Mal pro Monat und wird
kostenlos in alle Haushaltungen verteilt.
Nummer 2
Freitag, 22.
22. Januar 2016
2016
Politische Gemeinde
Kehricht-/ und Grüngutsammlung
Kompostierbare Beutel und
Ablauf der Sammeltouren
Es wurde festgestellt, dass noch diverse Fragen betreffend Umstellung der Abfallsammlungen offen sind.
Kompostierbare Beutel („Compobags“)
Im Sinne einer Ausnahme werden für Küchenabfälle
versuchsweise auch die im Detailhandel erhältlichen
kompostierbaren Beutel (sog. „Compobags“) zugelassen. Wann immer möglich soll auch auf solche Beutel
verzichtet werden, da sie ökologisch umstritten und
nur schwer kompostierbar sind sowie die Umwelt belasten.
Falls Sie trotzdem die kompostierbaren Beutel verwenden, müssen Sie diese für die Abfuhr in einem der
zugelassenen Behälter/Gebinde bereitstellen.
Ablauf der Sammeltouren
Die Sammlungen laufen folgendermassen ab: Zuerst
findet die Kehrichtabfuhr statt und anschliessend wird
das Grüngut eingesammelt. Es kann sein, dass Ihr
Grüngut erst am Nachmittag abgeholt wird. Die
Sammlungen finden wöchentlich am Freitag statt. Das
Grüngut wird in den Wintermonaten (November bis
März) nur alle zwei Wochen eingesammelt! Die Daten
der Sammeltouren finden Sie in der Flurlinger Agenda.
Steuererklärungsverfahren 2016
Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer
Steuererklärung 2015 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert.
Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 8. Januar 2016 veröffentlicht.
Die Gemeindesteuerämter haben die Formulare den
Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich
aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde
verlangen.
Ihr Gemeindesteueramt
Abstimmungen vom 28. Februar 2016
Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative „Für Ehe und Familie - gegen die
Heiratsstrafe“
2. Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl. (Durchsetzungsinitiative)“
3. Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“
4. Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)
Kantonale Vorlagen
1. Notariatsgesetz (NotG) (Änderung vom 6. Juli 2015;
Reduktion der Grundbuchgebühren)
2. Verwaltungsrechtspflegegesetz (Änderung vom 17.
August 2015, Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren)
3. Kant. Volksinitiative „Für die öffentliche Bildung
(Bildungsinitiative)“
4. Kant. Volksinitiative zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Lohndumping-Initiative)
Die vorgenannten Abstimmungen wurden auf Sonntag,
28. Februar 2016 angesetzt. Die Abstimmungsunterlagen werden in der Kalenderwoche 4 verteilt. Falls Sie
die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich
bitte bei der Gemeindeverwaltung. Beachten Sie die
Vorschriften auf den Wahlunterlagen, Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein!
Bevölkerungsstatistik 2008 – 2015
Einwohnerbestand per 31.12.
2008 2009 2010 2011
Schweizer
Ausländer
Total Einwohner
1212 1232 1234 1233
150 174 198 197
1362 1406 1432 1430
Einwohnerbestand per 31.12.
2012 2013 2014 2015
Schweizer
Ausländer
Total Einwohner
1207 1229 1200 1215
211 179 220 226
1418 1408 1420 1441
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Amt für Militär und Zivilschutz
Sirenentest
am Mittwoch, 3. Februar 2016
Mit Alarmierungssystem POLYALERT
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun
ist. Am Mittwoch, 3. Februar 2016 findet deshalb in der
ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Erstmals findet der Sirenentest vollständig auf dem neuen
Alarmierungssystem POLYALERT statt.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall
ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden,
die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung
möglichst rasch und richtig handeln. Zu diesem Zweck
verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund
5‘000 stationären sowie rund 2‘800 mobilen Sirenen,
(Kanton Zürich rund 450 stationäre, sowie 240 mobile
Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung
sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür,
dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
Am 3. Februar 2016 wird deshalb in der ganzen
Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des
Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet.
Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen „Allgemeiner
Alarm“: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr
bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb
von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet
welche im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der
Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone
des Sihlsees alarmieren würden. Es besteht aus zwölf
tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen
von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der
angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies,
dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In
diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu
hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und
die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen
Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest
installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass eine unmittelbare
Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In
diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Flurlinger Notizen
Freitag, 22. Januar 2016
POLYALERT: Neues System zur Sirenensteuerung
erfolgreich eingeführt
Gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern
hat das BABS in den vergangenen Jahren unter dem
Begriff POLYALERT ein neues System für die Sirenenfernsteuerung der Sirenen entwickelt und eingeführt. Genau wie geplant konnten bis Ende 2015 die
letzten Sirenen auf POLYALERT migriert werden.
Damit sind erstmals sämtliche rund 5‘000 stationären
Sirenen in der Schweiz an einem einheitlichen Steuerungssystem angeschlossen. Gleichzeitig sind zahlreiche alte und fehleranfällige Sirenen durch neue Sirenen ersetzt worden. Damit bleibt die Alarmierung der
Bevölkerung langfristig für die gesamte Schweiz gewährleistet.
Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie
auch im Internet unter http://www.sirenentest.ch oder
http://www.sirenenalarm.ch oder im Teletext auf Seite
680 der SRG-Sender.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Amtliche Bekanntmachung von
Beschlüssen der Hilarigemeindeversammlung vom 13. Jan. 2016
A.
1.
Politische Gemeinde
Genehmigung Voranschlag 2016
B.
1.
Primarschulgemeinde
Alarmierungs-, Evakuierungs- und
Beschallungssystem Schulanlage,
Genehmigung Kredit von Fr. 70‘000
Genehmigung Voranschlag 2016
2.
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 151
Abs. 1 GG, §§ 146 ff. GPR).
Im Übrigen kann gegen die erwähnten Beschlüsse
gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert
30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Andelfingen
erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat
die unterliegende Partei zu tragen.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls ist
in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat
Andelfingen einzureichen (§ 54 GG).
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Flurlingen
Flurlinger Notizen
3
Freitag, 22. Januar 2016
Alteisen-/Altölsammlung
Die Alteisen- und Altölsammlung findet am Freitag,
29. Januar 2016, 16.00 – 18.00 Uhr, im Werkhof Flurlingen statt. Bitte beachten Sie die Informationen im
Abfallkalender.
Folgende Gegenstände, welche am Hilari 2016 liegengeblieben sind, können auf der Gemeindeverwaltung,
Dorfstrasse 36, abgeholt werden:
Brille, T-Shirt, Schal, Seemannskappe
Ev.-ref. Kirchgemeinde Laufen
Alter und Demenz
Die klare Linie aus einer Hand
Themenreihe der Kirche Laufen am Rheinfall mit der
Unterstützung der Pro Senectute Dachsen, Flurlingen,
Uhwiesen und Feuerthalen. Der Eintritt ist frei.
Ihr Spezialist aus dem Dorf
Sonntag, 31. Januar, 09.30 Uhr, Kirche Laufen a. Rhf.
Gottesdienst
speziell auch für Demenzerkrankte geeignet.
Sonntag, 7. Februar, 17.00 Uhr, Kirche Laufen a. Rhf.
Chiläkino: „An ihrer Seite“
Nach 50 Jahren Ehe erkennt die demente Frau ihren
Mann nicht mehr. Wie kann die Liebe weitergehen?
Mittwoch, 10. Februar, 19.30 Uhr, Mesmerschüür,
Laufen am Rheinfall
Szenische Lesung: Die Akte Auguste D.
Die Beobachtungen von Dr. Alois Alzheimer an der
ersten Alzheimer Patientin - Lesung mit Ulrike Hofmann und Basil Dorn.
Wir freuen uns, wenn Sie sich von der Reihe angesprochen fühlen.
Brauchen Sie eine Fahrgelegenheit? Die Pro Senectute
in ihrem Dorf organisiert den Fahrdienst.
Dachsen,
Tel. 052 659 62 07 (K. Blättler)
Flurlingen,
Tel. 052 659 45 54 (B. Renggli)
Uhwiesen,
Tel. 052 659 16 82 (C. Hafner)
Feuerthalen, Tel. 052 659 28 43 (U. Schmid)
Für die finanzielle Unterstützung danken wir den Gemeinden Dachsen, Flurlingen, Uhwiesen und Feuerthalen.
4
Flurlinger Notizen
Freitag, 22. Januar 2016
Jungschützen- und
Nachwuchskurse 2016
Distanz 300m
Auch dieses Jahr führen wir
Schützen Flurlingen - Uhwiesen
Ausbildungskurse für Schweizerinnen + Schweizer
mit Jahrgang 1996 - 2001 durch.
Am Mittwoch, 10. Februar,19.00 Uhr,
findet eine Info statt.
In den Kursen besteht die Möglichkeit den
interessanten Schiesssport
kennenzulernen und erfolgreich auszuführen.
D A N K E !
Die Nachwuchsschützen und Schützinnen werden
von bestens ausgebildeten Kursleitern
instruiert, trainiert und betreut. Das Sportgerät
„Stgw 90“ wird zur Verfügung gestellt.
Hilarisprüze seit: DANKE VIELMOL!
Die Trainings finden jeweils in der Zeit von Mitte
März bis Ende Oktober am Samstag-Nachmittag in
der modernen Schiessanlage „im Chüele Tal“
in Flurlingen statt.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit ausserhalb
des Kurses mit den Aktivschützen zu trainieren oder
mit den Vereinsmitgliedern an auswärtigen Schiessanlässen teilzunehmen.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Hast Du Fragen? Gerne stehen wir für Auskünfte
und das Beantworten von Fragen zur Verfügung.
Für den
Jungschützen - Kurs = Jahrgänge 1996 - 2001
[email protected], Telefon 052 659 35 41
den
Junioren - Kurs = Jahrgänge 2002 - 2003
praesidentin@schützen-flurlingen-uhwiesen.ch
Telefon 052 659 35 41
(Durchführung Juniorenkurs nur bei
genügend Anmeldungen)
Am einfachsten und besten aber ist, Du kommst zur
Informationsveranstaltung am
Mittwoch, 10. Februar um 19.00 Uhr
Danke a alli wo mit Biträg und Fotine zum Glinge
vo dä Sprüze 2016 bitreit händ.
AKTE 2017 isch bereits eröffnet.
Häsch öpis ghört oder gseh oder uf em Herz,
öpis zkritisiere, dänn schicks üs
mir tüends dänn publiziere.
Gläristag vorbi, schön isch äs gsi ☺!
Uf dä nöchsti, schöni, gmüetlichi Hilari
freued mir üs jetzt scho wieder!
D’Hilarisprüze
Und do nomol d’Adresse wo me cha
Biiträg aneschicke:
[email protected]
oder
Briefchaste a dä Gründenstross 8
*** Redaktionsschluss: 31.12.2016 ***
ins Schützenhaus „Im Chüele Tal“ in Flurlingen
(Junioren wenn möglich in Begleitung
eines Elternteils)
Die Anmeldungen für den Kurs werden vor Ort oder
per E-Mail gerne entgegen genommen.
Kurs - Anmeldeschluss ist
Sonntag, 14. Februar 2016
Wir würden uns sehr freuen Dich in einem
der Kurse begrüssen zu dürfen!
Schützen Flurlingen – Uhwiesen
www.schützen-flurlingen-uhwiesen.ch
Impressum / Redaktionsschluss für nächste Ausgabe
Impressum: Gemeinde Flurlingen
Artikel/Inserate an: Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 36,
8247 Flurlingen, Telefon 052 647 01 01,
Fax 052 647 01 00, E-Mail [email protected]
www.flurlingen.ch
Redaktion: Gemeindeverwaltung Flurlingen
Druck: LANDOLT AG, Grafischer Betrieb, Feuerthalen
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:
Montag,
Montag, 1. Februar 2016