Donnerstag, den 4. Februr 2016 Bedauerlicherweise hat uns die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen einen falschen Text übermittelt, der im letzten Bürgerblatt veröfentlicht war. Hier nun der richtige Text: Behälter mit Deckelöfnung zur Straße zur Abfuhr bereitstellen Im Landkreis Sigmaringen werden Entsorgungsfahrzeuge mit verschiedenen Entleer- und Ladevorrichtungen eingesetzt. Bei der Papierabfuhr und bei der Restmüllabfuhr wird ein Seitenlader eingesetzt. Die Behälter stellen Sie zur Abfuhr auf der richtigen Straßenseite an die Fahrbahnkante mit der Deckelöfnung zur Straße, wenn möglich paarweise, bereit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571/102-6614 –Frau Julia Steinhart an die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen. Bildungswerk lädt zum gemeinsamen Singen in das ehemalige Kloster ein Unter dem Motto „Sing mit uns“ lädt das Bildungswerk Inzigkofen die Bevölkerung am Samstag, 13. Februar 2016, 15 Uhr, ein weiteres Mal zum gemeinsamen Singen in das Lesezimmer im Erdgeschoss des ehemaligen Klosters Inzigkofen ein. Unter der Leitung von Irene und Edwin Weber werden bekannte weltliche und geistliche Lieder gesungen. Die Texte der Lieder werden ausgeteilt bzw. an die Leinwand projiziert. Willkommen sind auch Liedvorschläge der Teilnehmer. Alle Sangesfreudigen aus der Gemeinde sowie der Nachbarschaft sind herzlich zum Mitmachen und Mitsingen eingeladen. Musikalische Kenntnisse außer der Freude am gemeinsamen Singen sind nicht erforderlich. Die Teilnahme ist frei. Nummer 5/6 Einladung zum Funkenfeuer Am Sonntag, den 14. Februar 2016, indet auf dem Talsberg in Engelswies unser traditionelles Funkenfeuer statt. Hierzu dürfen wir Sie recht herzlich einladen. Ab 13.30 Uhr Besichtigung des Funkens und Bewirtung in der Funkenstube mit Kafee und Kuchen sowie herzhaften Speisen und Getränken 19.30 Uhr Abbrennen des Funkens Auf ihr Kommen freuen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Fasnets - PROGRAMM Liebe Inzigkofer Narren und Freunde der Inzigkofer Fasnet, wir - die Ledigengesellschaft Inzigkofen 1824 e.V. - veranstalten am Rosenmontag den 08. Februar 2015 wieder unser traditionelles Bräuteln am Rathausplatz. Beginn ist um 9:30 Uhr. Zum Bräuteln und zum anschließenden närrischen Treiben in der Römerhalle laden wir Sie ganz herzlich ein. Programm in der Halle: Nach dem Bräuteln Bräutlingstanz und Unterhaltung durch die Musikkapelle Inzigkofen sowie ein reichhaltiger Mittagstisch 14:00 Uhr: Mega-Kinderball mit lustigen Spielen und tollen Preisen. Währenddessen Kafee und Kuchen 20:00 Uhr: Der sagenumwobene Bräutlingsball mit der überregional bekannten Tanz- und Partyband „Starlight“. Zudem sorgen in diesem Jahr die Guggenmusiken Jongner Zigeiner sowie die Blechrebellen aus Ostrach für Spaß und Unterhaltung. Einlass ist ab 19:00 Uhr. Über leckere Kuchenspenden würden wir uns sehr freuen. Am Aschermittwoch, den 10. Februar 2015 trefen wir uns um 13:00 Uhr im Ledigenraum und werden mit einem Trauerzug durch die Ortschaft die Fasnet in Inzigkofen vergraben. Während bei uns am Aschermittwoch dem närrischen Treiben ein Ende gesetzt wird, erleben Fasnetsfreunde in Weil am Rhein mit der „Buurefasnacht“ eine bunte und grenzenlose Fortsetzung närrischer Freuden. Auch wir wollen in diesem Jahr noch einmal unser Häs und unsere Instrumente herausziehen und fahren am Sonntag, den 14. Februar 2014 nach Weil am Rhein. Wir trefen uns hierzu um 8:00 Uhr an der Römerhalle. Die Ledigen Gesellschaft Inzigkofen 1824 e.V. grüßt herzlichst mit einem 3-fach kräftigen Überleg it lang – n’auf auf d’Stang; Zipfel - Hoi Seite 2 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen Gemeindeverwaltung Bürgermeisteramt Telefax eMail 07571/7307-0 07571/7307-25 [email protected] Sekretariat, Bürgerblatt Frau Uhrenbacher 7307-10 eMail [email protected] Bürgerbüro, Standesamt Frau Köser 7307-11 eMail [email protected] Frau Henkel 7307-12 eMail [email protected] Finanzwesen Herr Balle eMail 7307-13 [email protected] Abgabenveranlagung, Baurecht Frau Knaus 7307-14 eMail [email protected] Gemeindekasse Frau Seifried eMail Bürgermeister Herr Gombold eMail 7307-15 [email protected] 7307-20 [email protected] Öfnungszeiten Ortsverwaltungen Vilsingen Dienstag 10.00 – 12.30 Uhr Mittwoch 18.30 – 19.30 Uhr Tel.: 07571/51041 eMail [email protected] Engelswies Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr Tel.: 07575/3674 eMail [email protected] Hilfe von Haus zu Haus Inzigkofen e. V. Frau Jeske 73 07-12 (nur Dienstag vormittag) Sie erreichen uns im Internet unter: www.inzigkofen.de Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies Johannes Lang Tel.: 07576/2157 Fax: 07576/9629049 eMail: [email protected] Wasserversorgung Störung 07579/524 Öfnungszeiten des Bürgermeisteramts Inzigkofen vormittags: Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr nachmittags: Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr Redaktionsschluss Dienstag 10.00 Uhr Impressum Herausgeber: Bürgermeisteramt Inzigkofen Telefon 07571/7307-0 Telefax 07571/7307-25 Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeister Gombold Für den Anzeigenteil: Primo-Verlag Stockach Anton Stähle Postfach 1254 Telefon 07771/9317-11 Telefax 07771/9317-40 e-Mail: [email protected] Internet: http://www.primo-stockach.de zum 75. Geburtstag am 03. Februar 2016 Frau Friedlinde Klotz, Inzigkofen zum 79. Geburtstag am 06. Februar 2016 Herrn Karl Stroppel, Vilsingen zum 85. Geburtstag am 07. Februar 2016 Herrn Rudolf Ziegler, Engelswies zum 80. Geburtstag am 09. Februar 2016 Frau Maria Noll, Inzigkofen zum 82. Geburtstag am 10. Februar 2016 Frau Eva Rener, Inzigkofen zum 83. Geburtstag am 11. Februar 2016 Herrn Josef Pfeifer, Engelswies zum 70. Geburtstag am 16. Februar 2016 Herrn Karl Bulach, Inzigkofen Bitte beachten: Dieses Bürgerblatt ist eine Doppelausgabe Wegen der Fasnetstage kommt in der 6. Kalenderwoche kein Bürgerblatt. Das nächste Bürgerblatt erscheint erst wieder am Donnerstag, 18. Februar 2016. Redaktionsschluss hierfür ist Dienstag, 16. Februar 2016 um 10.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Wir nehmen über Fasnet Urlaub Deswegen bleibt das Bürgermeisteramt am Schmotziga Donnschdig, 04. Februar 2016 (ab ca. 10 Uhr nach der Stürmung und „Amtsübernahme“ durch die Narren), Rosenmontag, 08. Februar 2016 und Fasnetsdienstag, 09. Februar 2016 geschlossen. Ab Aschermittwoch sind wir wieder zu den üblichen Öfnungszeiten für Sie da. Eine glückselige Fasnet wünscht Ihnen Ihr Bürgermeisteramt Wer vermisst eine Hohlkammerplatte eines Gewächshauses? Eine Hohlkammerplatte ist durch den Sturm am Samstag, 30.01. in unserem Garten gefunden worden. Diese kann bei Familie Franz Schieber, Inzigkofen, Klosterstraße 1 abgeholt werden. Betreuer für Geschirrmobil gesucht Die Gemeinde sucht für die Betreuung und Verleihung des Geschirrmobils eine geeignete Person. Herr Andreas Scherer, der diese Tätigkeit seit 2001 ausgeübt hatte, gibt sie aus berulichen Gründen ab. In dieser Funktion sind Sie eigenständig verantwortlich für die Betreuung, die Ausleihe, die Zurücknahme, Kontrolle von Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit des Geschirrmobils und/ oder der Geschirrboxen, Rechnungsstellung an die Ausleiher, usw. Auch müssten Sie zeitlich lexibel sein. Dafür stehen ihnen die Einnahmen aus der Verleihung des Geschirrmobils zu. Eine gründliche Einarbeitung wird zugesichert. Interessenten möchten sich bitte an das Bürgermeisteramt, Frau Knaus, Tel.: 7307-14, Email: [email protected] wenden. Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Gehwegen Gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg müssen die Eigentümer und Besitzer bzw. Mieter von Grundstücken, die an einer Straße liegen, Anplanzungen so anlegen und unterhalten, dass sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Teilweise sind Einmündungen und Kreuzungen infolge von Anplanzungen unübersichtlich. Auch Verkehrszeichen sind oft nicht ausreichend sichtbar. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr erheblich. Das gilt auch für „eingewachsene“ Straßenlampen, die ihren Zweck dann nicht mehr erfüllen können. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden gebeten, die entlang der Gehwege der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden. An öfentlichen Verkehrslächen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,5 m, über Geh- und Radwegen 2,5 m hoch von überhängenden Ästen frei gehalten werden. Anplanzungen entlang der Gehwege sind bis zur hinteren Gehwegkante zurückzuschneiden. Diese aus dem Straßengesetz resultierende Plicht zum Zurückschneiden besteht auch während der Wachstumsphase. Unter Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftsplege wird jedoch angeraten, die Maßnahmen zur Freihaltung der Lichträume außerhalb der Wachstumsphase, das heißt bis Ende Februar, durchzuführen. Seite 3 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport 19222 Kreiskrankenhaus 1000 Projektgruppe „Dorladen und Dorfentwicklung“ trift sich Zahnärztlicher Notdienst 01805/911660 Augenärztlicher Notdienst HNO-Notdienst Hospizgruppe Sigmaringen • • 0180 1929340 0180 6077211 0171 7233665 Kinderarzt Telefon 0180/1 92 93 45 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 am Montag, 15.2.2015 um 19:00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Inzigkofen In dieser Sitzung soll ein Zeitplan zur Gründung der Dorladen-Genossenschaft und zur Entwicklung des Dorladen-Konzepts erarbeitet werden. Hierzu werden zwei Arbeitsgruppen gebildet. Die Projektgruppe wird auch Fragen der weiteren Dorfentwicklung behandeln. Hierzu soll diskutiert werden, ob und wie es der Gemeinde gelingen kann, das Thema „Mobilität verbessern für jugendliche und ältere Mitbürger“ im Zusammenhang mit dem Dorladen zu realisieren. Die Mitglieder der Projektgruppe, aber auch alle an den Themen interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Engelswies, Vilsingen und Inzigkofen sind herzlich eingeladen. Apotheken (Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des daraufolgenden Tages.) Samstag, 06. Februar 2016 Rats-Apotheke, Meßkirch Tel.: 07575/92120 Sonntag, 07. Februar 2016 Adler-Apotheke, Sigmaringendorf Tel.: 07571/12864 Samstag, 13. Februar 2016 Laizer-Apotheke, Laiz Tel.: 07571 / 4455 Sonntag, 14. Februar 2016 Neue Apotheke am Schloss, Sigmaringen Tel.: 07571 / 684494 Vorschau zum Thema „Demograischer Wandel“ Die Frage, wie der demograische Wandel die Gesamtgemeinde bis zum Jahr 2030 verändern wird, ist Thema eines dynamischen Workshops --> am Montag, 14. März 2016 ab 18:00 Uhr im Bürgersaal des Inzigkofer Rathauses. Ein überregional tätiges Kommunalberatungs-Unternehmen wird eine Demograie-Simulation präsentieren, in der alle Workshop-Teilnehmer praktisch eingebunden werden. Es werden wichtige Fragen behandelt: • Tierarzt Dr. Kettenacker, Tel.: 07575/92040 Dr. Kullen, Tel.: 07575/92310 Dr. Goos, Tel.: 07571/3562 Dr. Busch, Tel.: 07571/13654 EnBW Störung Die Projektgruppe „Dorladen und Dorfentwicklung Inzigkofen“ trift sich 0800 3629-477 Stadtwerke Sigmaringen • Wie wirkt sich der demograische Wandel auf Vereine, Schulen und Unternehmen in unserer Gemeinde aus? Was können wir heute und in den nächsten Jahren tun, um bestimmten negativen Trends entgegenzuwirken? Dieser Workshop soll besonders Entscheidungsträger in der Gemeinde ansprechen: Gemeinderäte, Ortsräte, Vereinsvorstände, Unternehmer. Aber auch alle am Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger vom Jugendlichen bis zum Senioren sind herzlich eingeladen. Der Workshop ist kostenlos. Informationen zur Anmeldung werden in der Bürgerblatt-Ausgabe Ende Februar bekanntgegeben. Öfnungszeiten Service-Center Fürst-Wilhelm-Straße 15/ Neuer Rathaus-Anbau Montag bis Freitag 08.30 bis 18.00 Uhr Samstag 08.30 bis 12.00 Uhr Telefon-Service Telefon-Technik Störungsannahme 1 06-3 33 1 06-2 01 1 06-2 03 Die Projektinitiative „Lebenswertes Inzigkofen“ wird durch das Förderprogramm des Sozialministeriums Baden-Württemberg „Gemeinsam sind wir bunt“ unterstützt. Seite 4 Gemeinde Inzigkofen Wahlkreis 70 Sigmaringen Öfentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016 1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Inzigkofen wird in der Zeit von Montag, 22. Februar 2016 bis Freitag, 26. Februar 2016 während der allgemeinen Öfnungszeiten im Rathaus Inzigkofen, Ziegelweg 2, 72514 Inzigkofen, Wahlamt, Zimmer Nr. 3 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 4 Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können während der o.g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Inzigkofen, Ziegelweg 2, 72514 Inzigkofen, Wahlamt, Zimmer Nr. 3 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Donnerstag, den 4. Februar 2016 Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 70 Sigmaringen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2.1 wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden • die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder • die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder • die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, 5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Zifer 5.2.1 genannten Frist entstanden ist, oder 5.2.3 wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Zif. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und Inzigkofen • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu. Unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verplichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Inzigkofen, den 04. Februar 2015 Bürgermeisteramt Gombold, Bürgermeister Seite 5 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen Gemeinderat informiert sich über Kirchenrenovation Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung informierten sich die Gemeinderäte und einige Zuhörer über die bevorstehende Kirchenrenovation Vilsingen. Dekan Christoph Neubrand stellte den Räten in der Vilsinger Pfarrkirche den geplanten Sanierungsumfang und die einzelnen Maßnahmen vor, die bereits nach der Fasnet beginnen und rund zwei Jahre in Anspruch nehmen werden. Fotos: Doris Futterer Aus der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2016 setzen. Nach Mitteilung des Landratsamts ist dies baurechtlich verfahrensfrei. Sanierung Untertalstraße Engelswies vergeben Nach erfolgter öfentlicher Ausschreibung wurde die Sanierung der Untertalstraße Engelswies an die Firma Stingel aus Schwenningen als günstigste Bieterin zum Angebotspreis von rund 463.000 € vergeben. Die Verlegung der Wasserleitung wurde an die Firma Unger aus Frickingen zum Angebotspreis von 44.000 € vergeben. Inklusive aller Baunebenkosten rechnet das Büro Kovacic Ingenieure mit Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 620.000 €. Ursprünglich war mit Gesamtkosten von rund 675.000 € gerechnet worden. Je nach Witterung soll die Maßnahme bereits im März beginnen. Am 17. Februar indet für die Anwohner der Untertalstraße eine Besprechung im Gemeindehaus statt, in der der Ablauf der Baumaßnahme vorgestellt wird. Dazu werden die Anwohner noch schriftlich von der Gemeinde eingeladen. Zufahrt zu privaten Bauplätzen Mit einer Bauvoranfrage beantragt der Eigentümer des Flurstückes Nr. 166 im Bereich Römerstraße/Schelmenackerweg am Ortsausgang von Inzigkofen Richtung Laiz für seine privaten Bauplätze innerhalb der Ergänzungssatzung „Schelmenäcker“ eine Abtrennung und Aufteilung des Grundstücks in drei Baugrundstücke, von denen zwei von der Römerstraße und eines vom Schelmenackerweg her erschlossen werden sollen. Der Gemeinderat erteilte dazu das gemeindliche Einvernehmen. Messtechnik für Regenüberlaufbecken Die Gemeinden sind verplichtet worden, ihre Regenüberlaufbecken mit einer Technik zur Messung des Entlastungsverhaltens auszustatten. Für das RÜB Inzigkofen wurden die Bautechnik für die Messeinrichtung an die Firma Schober Göggingen zum Preis von 7.234 € und die elektrotechnische Einrichtung an die Firma E+M Wasseranlagenbau Waldburg zum Preis von 8.395 € vergeben. Geplanter Mobilstall für Hühner Ein Landwirt aus Vilsingen will einen Mobilstall für Hühner auf den landwirtschaftlichen Flächen im Gewann Trögebrunnen ein- Versetzung des Ortsschildes Engelswies abgelehnt Der Antrag der Gemeinde, das Ortsschild am Ortseingang von Engelswies weiter in Richtung Vilsingen zu versetzen, damit dort nicht so schnell gefahren wird, wurde abgelehnt. Dies hat die Landrätin Frau Bürkle der Gemeinde nun schriftlich mitgeteilt und wie folgt begründet: „Der von Ihnen schriftlich wiederholte Antrag auf Versetzen des Ortsschildes von Engelswies wurde von der unteren Verkehrsbehörde geprüft. Nach einem Erlass des Regierungspräsidiums mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310 und 311 ist das Ortsschild ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts fahrenden Verkehr erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Nachdem derzeit keine Bebauung des noch freien Grundstücks zwischen Beginn der Bebauung und Einmündung Fred-Hahn-Straße konkret geplant ist, steht das Ortseingangsschild insofern richtig. Bezüglich Ihres Vortrages, dass dort zu schnell gefahren werde, haben meine Mitarbeiter zusätzlich die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung ausgewertet. Danach besteht kein erkennbares Geschwindigkeitsproblem, die Verstoßquote liegt durchschnittlich bei 2,11 Prozent. Dies wird auch durch die jüngst verdeckt durchgeführte Messung in der Zeit vom 16. – 26. November bestätigt. Außerorts darf max. 100 km{h bzw. mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden. Die vorhandenen Knotenpunkte, die das Gewerbegebiet und die Fred-Hahn-Straße erschließen, sind entsprechend ausgebaut. Der Beginn der Bebauung / die Ortstafel ist für den ortseinwärts fahrenden Verkehr rechtzeitig erkennbar. Für einen sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ vor Beginn der Ortschaft mit einer Temporeduktion auf beispielsweise max. 80 km/h besteht ebenfalls keine Notwendigkeit, da die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit bereits bei rd. 80 km/h liegt. Dies bestätigen die V85Werte, der im November durchgeführten Messung.“ Zebrastreifen für Vilsingen abgelehnt Die Gemeinde hat beim Landratsamt beantragt, das Überqueren der B 313 im Bereich der Ortsdurchfahrt Vilsingen am ehemaligen Löweneck sicherer zu gestalten und einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen. Auch dieses Anliegen hat das Landratsamt abgelehnt. Dazu hat die Landrätin der Gemeinde unter anderem folgendes mitgeteilt: „An der B 313 im Bereich der Seite 6 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen Ortsdurchfahrt Vilsingen sind Querungshilfen vorhanden. Ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges vorliegen, hängt maßgeblich von den Querungszahlen ab. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen kann die Anordnung eines Fußgängerüberweges dann in Betracht kommen, wenn mindestens 50 Fußgänger zu Spitzenstunden die Straße in diesem Bereich queren. Nach Ihren Einlassungen ist der hierfür notwendige Querungsverkehr nicht ausreichend, sodass hier zum jetzigen Zeitpunkt leider kein Fußgängerüberweg möglich ist. Den Wunsch der Gemeinde Inzigkofen, insbesondere für die Ortsteile Vilsingen und Engelswies nach einer Beruhigung des Verkehrs kann ich gut nachvollziehen. Schließlich teilt die mitten durch den Ort führende, viel befahrende Bundesstraße die Ortsteile quasi in je zwei Hälften. Gemeinsam mit Ihnen werde ich mich daher in den nächsten Monaten dafür einsetzen, dass die B 311 / B 313 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird, denn nur so kann eine Umgehung aller Ortsteile und damit eine efektive Verkehrsberuhigung realisiert werden.“ Tempo-30-Zone im Sonderhartweg abgelehnt Die Gemeinde hat beim Landratsamt beantragt, für den Sonderhartweg und das Wohnbaugebiet Eichwiesen eine Tempo30-Zone anzuordnen. Dazu hat die Landrätin der Gemeinde u.a. folgendes mitgeteilt: „Eine Tempo-30-Zone für das Baugebiet Eichwiese (Eichwiesen / Eichgasse / Am Keltenhügel) wäre möglich. Allerdings bezieht sich Ihr Antrag nicht nur auf das Baugebiet Eichwiese sondern auch auf den zuführenden Sonderhartweg. Diesen zur Tempo30-Zone zuzurechnen ist problematisch, da der Sonderhartweg nach Ihrer Beschreibung als „Zubringer“ und Verbindungsweg für landwirtschaftlich genutzte Flächen südöstlich von Vilsingen genutzt wird und der durch Gewerbe bedingte Verkehr zugenommen hat. Neben einigen Gewerbebetrieben ist auch die Feuerwehr im Sonderhartweg angesiedelt. Für diese Art der gemischten Nutzung mit Erschließungs- bzw. Verbindungsfunktion ist eine Tempo-30-Zone nach § 45 StVO und den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen. Eine efektive Maßnahme, um die Geschwindigkeit zu mindern, wären beispielsweise einengende Vorkehrungen, wie die Aufstellung entsprechend markierter Planzkübel oder ähnliches.“ Der Ortschaftsrat Vilsingen wird sich demnächst mit der Thematik beschäftigen und dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten. Fahrzeuguntersuchung landund forstwirtschaftlicher Zugund Arbeitsmaschinen 5. 6. 7. 8. das Sportheim ist bewirtet und natürlich gibt es auch andere Getränke als Most und einen kleinen Imbiss. Für die Teilnehmer der Vilsinger Mostprämierung winken schöne Preise und für die Jury-Mitglieder mit Sicherheit ein lustiger und beschwingter Abend. Termin: Samstag, 13. Februar 2016 Prüfort: Rathaus Vilsingen Uhrzeit: von 09.30 Uhr bis 10.15 Uhr Bitte beachten Sie: • Zur Prüfung muss der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen. • Ein gereinigtes Fahrzeug ermöglicht eine schnelle Prüfung. • Die Einstufung der Mängel seit Einführung des einheitlichen, neuen Mangelbaum strengeren Kriterien unterliegt. Vorankündigung Einladung zur Hauptversammlung Am Samstag, 20. Februar 2016 hält die FFW Inzigkofen, Abteilung Vilsingen Ihre diesjährige Hauptversammlung ab. Beginn ist um 20:00 Uhr im Rathaus in Vilsingen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Abteilungskommandanten 2. Totenehrung 3. Bericht des Abt.-Kommandanten 4. Bericht des Schriftführers Bericht des Kassierers Entlastung Beförderungen Wünsche und Anträge Hierzu sind alle Aktiven Kameraden sowie die Altersabteilung recht herzlich eingeladen. Um vollzählige Anwesenheit wird gebeten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Martin Ramsperger ( Abteilungskommandant) Abfuhr Gelber Sack und Restmülleimer Der Gelbe Sack wird am Montag, 08. Februar 2016 ab 6.00 Uhr abgeholt. Der Restmülleimer wird am Mittwoch, 10. Februar 2016 ab 6.00 Uhr geleert. Bitte stellen Sie Ihren Mülleimer mit der Deckelöfnung zur Straße bzw. die Gelben Säcke rechtzeitig zur Abfuhr bereit. Wer seinen Most zur Prämierung bringen will, melde sich bitte aus organisatorischen Gründen bei Karl-Anton Stroppel, Telefon: 0 75 71 / 5 15 15 (ab 19.00 Uhr).Die Abgabe der Mostproben ist ab 18.00 Uhr im Sportheim ( Flaschen werden von uns vorab geliefert). Lassen wir uns also überraschen, wer zum Vilsinger Mostkönig 2016 gekürt wird. Einladung zur Mostprämierung Zur diesjährigen Mostprämierung laden wir, die Vilsinger „Gmoids-Moster“, Euch am Freitag, 26. Februar 2016 um 19.00 Uhr ins Vilsinger Sportheim ein. Ihr könnt dazu 3 Liter von Eurem Most mitbringen und diesen von einer Jury bewerten lassen. Die Jury besteht aus den Besuchern der Vilsinger Mostprämierung, die die verschiedenen Mostproben verkosten und nach Farbe, Geruch und Geschmack bewerten – ohne allerdings zu wissen, von wem der jeweilige Most stammt. Wer Jurymitglied sein will, muss lediglich einen Obolus von 4 € entrichten. Selbstverständlich sind zur Mostprämierung auch Zuschauer herzlich willkommen, die weder Most zur Verköstigung mitbringen, noch Mitglied der Jury sein wollen. Denn Wir würden uns jedenfalls über Eure zahlreiche Teilnahme freuen. Eure „Gmoids-Moster“ Karl-Anton Stroppel und Thomas Klein Seite 7 Seelsorgeeinheit Laiz-Leibertingen Samstag, 06. Februar 2016 18.30 Uhr Altheim - Eucharistiefeier 18.30 Uhr Gutenstein - Eucharistiefeier Sonntag, 07. Februar 2016 09.00 Uhr Inzigkofen - Eucharistiefeier 09.00 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier 10.00 Uhr Leibertingen - Wortgottesfeier 10.30 Uhr Laiz - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Kreenheinstetten - Eucharistiefeier Samstag, 13. Februar 2016 15.00 Uhr Laiz - Taufe 18.30 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier 18.30 Uhr Kreenheinstetten - Eucharistiefeier Sonntag, 14. Februar 2016 09.00 Uhr Altheim - Eucharistiefeier Liebe Bürger und Bürgerinnen! Die Fasnetszunft Bruck-Deifel Inzigkofen e.V. 1993 fährt am Sonntag, 07.02.2016 zum großen Umzug nach Konstanz. Der Umzug beginnt um 13.00 Uhr. Wir werden mit der 13 Nummer an den Start gehen. Abfahrt an der Römerhalle ist um 10.30 Uhr. Wir wünschen allen einen närrischen Tag. Bis dahin ein dreifaches: Bruck - Deifel! Seniorentref 60plus Inzigkofen - AltenwerkWie in den Vorjahren gehört in unser Programm ein Jahresrückblick von Herrn Bürgermeister Gombold. Er wird uns über das kommunale Geschehen des vergangenen Jahres in Wort und Bild berichten und uns einen Ausblick auf die im kommenden Jahr anstehenden Aufgaben und Vorhaben geben. Wir freuen uns über das Zusammensein mit unserem Herrn Bürgermeister und laden alle Seniorinnen und Senioren zum Besuch des Vortrags am Mittwoch, 17. Februar 2016 um 14:30 Uhr ganz herzlich in den Bürgersaal ein. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns. Wer nicht gut zu Fuß ist, darf sich gerne bei uns melden; wir richten einen Fahrdienst ein (Tel.: 52415 oder 5805 oder 51077). Team Seniorentref 60plus Donnerstag, den 4. Februar 2016 10.30 Uhr Leibertingen - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Gutenstein - Eucharistiefeier 10.30 Uhr Engelswies - Eucharistiefeier 14.00 Uhr Engelswies - Taufe Evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen Sonntag, 07. Februar 2016 09.30 Uhr Gottesdienst in der Evang. Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche Sonntag, 14. Februar 2016 09.00 Uhr Gottesdienst in Inzigkofen TAGES-SKIAUSFAHRT an den SONNENKOPF Gemeinsam steuern die Abteilungen Ski des SV-Inzigkofen & TSV Vilsingen am Samstag, den 20.02.2016, den SONNENKOPF an. Abfahrt: 5:45 Uhr Römerhalle in Inzigkofen 6:00 Uhr Keltenhalle in Vilsingen Kosten für Busfahrt und Liftkarte betragen: Erwachsene 48,- € Jugend (JG 1996 – 1999) 36,- € Kinder (JG 2000 -2007) 34,- € Bambini (nach 2007) 10,- € Alle Schnee- & Skisportbegeisterten Bürger der Gesamtgemeinde sind hierzu recht herzlich eingeladen. Nichtmitglieder des SV-Inzigkofen / Abteilung Ski und TSV Vilsingen / Abteilung SKI zahlen lediglich einen Aufpreis von 10,- €/ Erwachsener und 6,- €/Kind - Bamibini Inzigkofen Evangelische Kirchengemeinde Meßkirch Sonntag, 07. Februar 2016 09.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 14. Februar 2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Freie Christengemeinde Sigmaringen Sonntag, 07. Februar 2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kindertref Sonntag, 14. Februar 2016 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kindertref Weitere Termine unter www.fcg-sig.de Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Förderverein der Musikkapelle Inzigkofen und die Musikkapelle Inzigkofen führen ihre Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 27.02.2016, um 19.30 Uhr, im Gasthaus Erbprinzen in Inzigkofen durch und laden hierzu alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Anhänger und Freunde herzlich ein. Wir beginnen mit der Jahreshauptversammlung des Fördervereines der Musikkapelle Inzigkofen mit folgender Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte - Vorsitzende - Schriftführer - Kassierer - Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Verschiedenes SKI HEIL wünschen die Vorstandschaften der Abteilungen SKI Inzigkofen & Vilsingen! Im Anschluss indet die Jahreshauptversammlung der Musikkapelle Inzigkofen mit folgender Tagesordnung statt. 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Berichte - Vorsitzender - Schriftführer - Jugendleiter - Dirigent - Kassier - Kassenprüfer 4. Aussprache zu den Berichten 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Ehrungen 7. Wünsche und Anträge. VORANZEIGE: Die nächste Ski-Ausfahrt geht am Samstag, den 12.03.2016, nach Warth-Schröcken an den Saloberkopf! Anträge an die Hauptversammlungen sind bis spätestens 12.02.2016 schriftlich an den jeweiligen Vorstand zu richten. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme an der Versammlung. Anmeldungen nimmt von Montag – Samstag in der Zeit von 9:00 -19:00 Uhr Johannes Kokot unter Tel. 0 75 71 / 1839389 oder Andreas Dreher unter Tel. 0 75 71 / 74 95 95 entgegen. Die Vorstandschaft Seite 8 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen 3. Wir bieten der gesamten Einwohnerschaft zum Aschermittwoch quellfrische Forellen an: Theaterauführung in Vilsingen Nach der gelungenen Premiere führt die Ledigengesellschaft Vilsingen an der Fasnet den Schwank „Unverzagt auf Biesterjagd“ von Bernhard Landenberger unter Regie von Marco Stroppel noch drei Mal auf. Weitere Auführungen sind am Fasnetssonntag um 19.30 Uhr, und jeweils am Rosenmontag und Fasnetsdienstag morgens um 9 Uhr mit anschließendem Mittagessen und buntem Treiben in der Keltenhalle. Platzreservierungen für die Sonntagsauführung sind unter Tel. 07571/51715 beim Gasthaus Mühle Dietfurt von 9 – 19 Uhr möglich (Montag Ruhetag). Die Ledigengesellschaft lädt die Bevölkerung herzlich ein. -------------------Bürgerball Dieses Jahr wollen wir unter dem Motto Dschungel in den Bürgerball gehen. Wir freuen uns darauf viele Dschungeltiere und -bewohner willkommen zu heißen. Wer den Vilsinger Bürgerball durch einen Auftritt bereichern will, soll sich bitte bei Michael Schatz (0174 / 9914540) melden. Euere Moderatoren Michael und Marco Liebe Hexen, so langsam geht es auf den Endspurt zu. Am Schmotzigen werden wir die Pfarrscheuer für die Vilsinger Bewohner öfnen. Ab Mittwoch, 18.00 Uhr, bauen wir die Bar und Pfarrscheuer zur Dschungeltränke um. Wer uns noch mit Kuchen unterstützen möchte, meldet sich bitte bei Caro Stroppel ( Tel. 0152/07 49 66 12). Am Freitag suchen wir auch noch leißige Hände, die uns beim Aufräumen ab 13.00 Uhr unterstützen. Am Rosenmotag geht es nach Meßkirch. Die Linienbusse fahren um 11.27 & 12.27 Uhr an der Bushaltestelle ab. Der große Umzug beginnt um 13.00 Uhr. Um die Rückfahrt sollte sich jeder selbst kümmern, voraussichtlich fahren die Busse um 17.18 & 18.23 Uhr am Adlerplatz wieder ab. Am Dienstag gehen wir erstmalig nach Krauchenwies zur Zaunhölzlezunft. Der Bus fährt um 13.00 Uhr ab, Umzugsbeginn ist um 14.00 Uhr. Die Rückfahrt wird um 17.00 Uhr sein. Viel Spaß, eure Vorstandschaft Frische, ausgenommene Forellen Frische Forellen iletiert Geräucherte Forellen Geräucherte Forellen iletiert. 100g 1,00.-€ 100g 1,80.-€ 100g 1,50.-€ 100g 2,30.-€ Durchschnittsgewicht: Frische Fische: ca: 280g, iletiert ca. 240g Gerauchte Fische: ca: 240g, iletiert ca. 180g Ihre Bestellung nimmt bis Sonntag, 7. Februar 2016 18:00 Uhr entgegen: Karl Schatz Rudi Hertweck Siegfried Goth Tel: 1 43 41 Tel: 1 37 15 Tel: 0 75 75 / 13 27 Abholung Dienstag, 09. Februar 2016 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Gässlestraße 4 „Fischerheim Vilsingen“ Heringessen Zum traditionellen Heringessen am Aschermittwoch, laden wir alle Mitglieder und Freunde des Vereins herzlich ein. Beginn: 19.00 Uhr im Schützenhaus. Jahreshauptversammlung des Schützenverein Vilsingen e.V Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung indet am Freitag, den 12.02.2016 um 20.00Uhr, im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder des Vereins recht herzlich eingeladen. Wir bitten um zahlreiches und pünkliches Erscheinen. Auf Euer Kommen freut sich die Vorstandschaft Freizeitgymnastikgruppe Wir laden euch herzlich zu unserer Generalversammlung am 15. Februar 2016 um 20.00 Uhr in den Sitzungssaal des Vilsinger Rathauses ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin Berichte der verschiedenen Turngruppen 4. Kassenbericht 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Ehrungen 8. Abstimmung zur Erhöhung des Spartenbeitrags 9. Verschiedenes 10. Wünsche und Anträge Wir freuen uns auf eure Teilnahme Eure Vorstandschaft Förderverein Musikverein Vilsingen e. V. Einladung zur Generalversammlung Die erste Generalversammlung des neu gegründeten Fördervereins des Musikvereins Vilsingen indet am Freitag, 19. Februar 2016, um 19.30 Uhr, im Probelokal in Vilsingen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht des Rechners 4. Aussprache über Punkt 1-3 9. Entlastung 11. Wünsche und Anträge Wünsche und Anträge seitens der Mitglieder müssen schriftlich bei der 1. Vorsitzenden, Manuela Langgartner, bis spätestens 12. Februar 2016 eingereicht werden. Alle Mitglieder des Vereins sind recht herzlich zu der Generalversammlung eingeladen. Wir bitten um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. Die Vorstandschaft des Fördervereins Einladung zur Generalversammlung Die Generalversammlung indet am Freitag, 19. Februar 2016, um 20.00 Uhr, im Probelokal in Vilsingen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht des Rechners 4. Bericht des Dirigenten 5. Bericht des Jugendleiters 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Probenstatistik 8. Aussprache über Punkt 1-7 9. Entlastung 10. Wahlen - 3 Ausschussmitglieder 11. Wünsche und Anträge Wünsche und Anträge seitens der Mitglieder müssen schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Werner Renz, bis spätestens 12. Februar 2016 eingereicht werden. Alle Mitglieder des Vereins sind recht herzlich zu der Generalversammlung eingeladen. Wir bitten um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. Die Vorstandschaft des Musikvereins Seite 9 TAGES-SKIAUSFAHRT an den SONNENKOPF Gemeinsam steuern die Abteilungen Ski des SV-Inzigkofen & TSV Vilsingen am Samstag, den 20.02.2016, den SONNENKOPF an. Abfahrt: 5:45 Uhr Römerhalle in Inzigkofen 6:00 Uhr Keltenhalle in Vilsingen Kosten für Busfahrt und Liftkarte betragen: Erwachsene 48,- € Jugend (JG 1996 – 1999) 36,- € Kinder (JG 2000 -2007) 34,- € Bambini (nach 2007) 10,- € „WISkompakt“ erklärt den Weg einer erfolgversprechenden Idee zur Marktreife Die WIS GmbH bietet am Montag, den 15. Februar 2016 um 19 Uhr das erste „WISkompakt“-Seminar im neuen Jahr an. Die Veranstaltung indet im Sparkassenforum „Hofgarten“, Fürst-Wilhelm-Straße 12, 72488 Sigmaringen statt. Die Seminarreihe für Gründer und Jungunternehmer hat sich in diesem Jahr das Themenfeld Unternehmensgründung und Innovation zum Schwerpunkt gesetzt. Im Rahmen des ersten Vortrags beleuchten die beiden Referenten Giacomo Burgio und Ulrich Bregenzer von der Stiftung Ideenfabrik aus Sigmaringen den Weg einer erfolgversprechenden Idee zum marktreifen Produkt. Dabei gehen Sie u.a. auf folgende Fragen ein: Können Ideen einfach geschützt werden? Was muss man bei einer neuen Idee beachten? Wer kann bei der Umsetzung der Idee helfen? Außerdem werden sie das Konzept der Ideenfabrik näher vorstellen. Im Laufe des Abends wird auch Raum für eigene Fragen bleiben. Der gelernte Bank-Betriebswirt Giacomo Burgio und der Sigmaringer Rechtsanwalt Ulrich Bregenzer haben die Stiftung Ideenfabrik im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie ist gleichzeitig eines der Startprojekte von „Land(auf )Schwung“. Der von Ihnen angebotene Service beginnt mit einer Erstberatung und einer Analyse der Idee, gefolgt von der Prüfung auf Patentschutzfähigkeit, steuerliche und rechtliche Beratung und Kapitalbeschafung bis hin zu Prototyping, Marketing und Vertrieb. Ein breites Netzwerk aus erfahrenen Persönlichkeiten verschiedener Branchen der mittelständischen Wirtschaft, der Finanzierung sowie der Rechts- und Unternehmensberatung unterstützen Tüftler Donnerstag, den 4. Februar 2016 Inzigkofen Alle Schnee- & Skisportbegeisterten Bürger der Gesamtgemeinde sind hierzu recht herzlich eingeladen. Nichtmitglieder des SV-Inzigkofen / Abteilung Ski und TSV Vilsingen / Abteilung SKI zahlen lediglich einen Aufpreis von 10,- €/ Erwachsener und 6,- €/Kind - Bamibini Anmeldungen nimmt von Montag – Samstag in der Zeit von 9:00 -19:00 Uhr Johannes Kokot unter Tel. 0 75 71 / 1839389 oder Andreas Dreher unter Tel. 0 75 71 / 74 95 95 entgegen. SKI HEIL wünschen die Vorstandschaften der Abteilungen SKI Inzigkofen & Vilsingen! Umzug in Meßkirch am Rosenmontag Beginn um 13.30 Uhr Lauf-.Nr. 33 Linienbus fährt 11.30Uhr und 12.30Uhr ab Engelswies. Hoka-Ziah VORANZEIGE: Die nächste Ski-Ausfahrt geht am Samstag, den 12.03.2016, nach Warth-Schröcken an den Saloberkopf! und Kreative aus der Region in allen Fragen rund um die Idee und den Gründungsprozess. Dabei prüfen und bewerten sie die Ideen auf mögliche Erfolgschancen und geben den Ideenträgern damit eine wichtige Orientierungshilfe. Einen Online-Ideencheck bietet die Stiftung unter http://www. stiftung-ideenfabrik.de. Infobox: Anmeldung zu dem Vortrag bei der WIS unter Telefon 07571 / 72 89 0-14 oder per E-Mail unter [email protected]. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen gibt es auch auf der WISHomepage unter www.wis-sigmaringen.de. Der VdK-Ortsverband informiert: Reisen ist beim VdK angesagt Das Reisen wird beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg seit Langem großgeschrieben. Viele der 1300 Orts- und Kreisverbände führen regelmäßige Ausfahrten für ihre Mitglieder durch. Darüber hinaus gibt es bereits seit 25 Jahren das VdK-eigene Reisebüro „VdK Reisen“ in Stuttgart. Dort können alle Interessierten – auch Nichtmitglieder – buchen. In Kooperation mit namhaften Veranstaltern werden Reisen in alle Welt für Reisegruppen und für Individualtouristen angeboten. 2016 gibt es wieder die bewährte Cesenatico-Radreise in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Sie indet vom 27. Mai bis 4. Juni statt. Vom Standorthotel aus werden täglich geführte leichtere und schwerere Radtouren an der Adria entlang oder ins malerische Hinterland der Emilia Romagna unternommen. Mehr Information und Buchung bei VdK Reisen, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 6 19 56 – 82 oder – 85, Fax (07 11) 6 19 56 – 86, [email protected], www.vdk-reisen.de. Betriebsrente für Witwen auch bei später Ehe Nach der sogenannten Späteheklausel hatten Frauen, die einen Mann nach seinem 60. Geburtstag geheiratet hatten, in dessen Todesfall keinen Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung. Mit Urteil Az 3 AZR 137/13 ist die Klausel hinfällig. So entschied am 4. August 2015 das Bundesarbeitsgericht (BAG), was der Sozialverband VdK begrüßt. Die Späteheklausel wurde gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom BAG für rechtswidrig erklärt. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der ehemalige Arbeitgeber eines 2010 verstorbenen Mannes geweigert, der Witwe die betriebliche Witwenrente zu zahlen, weil der Mann erst im Alter von 61 Jahren geheiratet hatte. Das BAG gab nun der Witwe Recht. Die gekippte Späteheklausel führe zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, so die höchsten deutschen Arbeitsrichter. EDV-Netzwerke unter Windows aufbauen, installieren und administrieren Die Bildungsakademie Sigmaringen der Handwerkskammer Reutlingen führt ab 15. Februar 2016 einen berufsbegleitenden Lehrgang durch, in dem man lernt, Netzwerke für zu Hause oder für kleine/mittlere Unternehmen unter Windows aufzubauen, einzurichten und zu administrieren. Der Unterricht indet montags und donnerstags abends statt. Der Lehrgang schließt mit einem Zertiikat der Handwerkskammer ab. Optional indet eine Prüfung zum „Computerschein Business-Network“ (Teil der „EDVFachkraft – bundesweit anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz) statt; die Prüfungsteilnahme ist freiwillig. Die Lehrgangsgebühren werden (altersabhängig) mit 30 % Seite 10 bzw. 50 % von der EU bezuschusst. Auskunft sowie kostenloses/unverbindliches Infomaterial: Bildungsakademie Sigmaringen, Tel: 07571 7477-15 oder Email: [email protected] Das Finanzamt informiert Die kostenlose Steuersoftware ELSTER der Finanzverwaltung steht unter „https://www. elster.de/elfo_home.php“ zum Download bereit. Die neuen Installationsdateien enthalten: Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuererklärung 2012 - 2015 sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung, Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuerbescheinigung für die Jahre 2015 und 2016. Die Lohnsteuerbescheinigung 2016 wird voraussichtlich im Februar 2016 bereitgestellt. Gewerbesteuererklärung 2015, Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2015 und die Anlage N-GRE 2015 voraussichtlich im März 2016. Ein Versand von Steuererklärungsvordrucken erfolgt, wie bereits in den Vorjahren, nicht mehr. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt ist nur noch in außergewöhnlichen Härtefällen vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter nicht vor Mitte März 2016 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2015 beginnen können. Erst dann liegen der Steuerverwaltung die hierzu erforderlichen Daten vor. Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb (auch Photovoltaik) oder selbständiger Arbeit erzielt, ist verplichtet, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen können nur noch authentiiziert eingereicht werden. Für die authentiizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertiikat benötigt. Dieses erhalten Sie durch eine Registrierung im Elster Online-Portal unter „https:www.elsteronline.de/eportal“ Weitere Hinweise und Infos inden Sie unter „www.elster.de“ Lohn und Gehalt in Theorie und Praxis mit Lexware Am 15. Februar 2016 beginnt an der Bildungsakademie der Handwerkskammer in Sigmaringen der beruliche Weiterbildungslehrgang „Lohn und Gehalt in Theorie und Donnerstag, den 4. Februar 2016 Praxis mit Lexware“. Dieser Lehrgang vermittelt in 40 Unterrichtsstunden (jeweils montags und donnerstags abends) die Grundlagen der Lohnbuchhaltung in der Theorie sowie die praktische Umsetzung mit Lexware. Der Teilnehmer sollte danach selbständig eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen können. Der Lehrgang schließt mit einem Zertiikat der Handwerkskammer ab. Die Lehrgangsgebühren werden (altersabhängig) mit 30 % bzw. 50 % von der EU bezuschusst. Auskunft sowie kostenloses/ unverbindliches Infomaterial: Bildungsakademie Sigmaringen, Tel: 07571 7477-15 oder Email: [email protected] Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg appelliert Adressänderung bei Umzug mitteilen Ende Januar 2016 hat die Deutsche Rentenversicherung die Auszahlung von rund 7.200 Renten im gesamten Bundesgebiet angehalten. Grund: Den betrofenen Rentenempfängern konnte die Mitteilung zur Rentenanpassung im Juli 2015 nicht zugestellt werden. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mitteilt, werden Rentenzahlungen eingestellt, wenn derlei Mitteilungen nicht zustellbar sind und über die Meldebehörden keine aktuelle Anschrift ermittelt werden konnte. Die Zahlung der Rente wird unverzüglich wieder aufgenommen, wenn dem Renten Service die aktuelle Anschrift bekannt ist.In diesem Zusammenhang weist die DRV Baden-Württemberg darauf hin, dass Änderungen der Anschrift, des Nachnamens oder der Kontodaten immer zeitnah mitgeteilt werden sollten. Die Änderungen können Rentner dem Renten Service in jeder Deutschen Postiliale oder online im Internet unter www.rentenservice.de mitteilen. Informationen in diesem Zusammenhang bietet außerdem die kostenlose Broschüre „Tipps für Rentnerinnen und Rentner“. Sie kann von der Internetseite www.deutscherentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: [email protected]). Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge erhalten Sie persönlich im Regionalzentrum Ravensburg, in Friedrichshafen bzw. in der Außenstelle in Sigmaringen, sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Inzigkofen Regelmäßige Beratungstage der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg ab 2016 im Landkreis Sigmaringen Ab 2016 könne Frauen beim Wiedereinstieg nach familiär bedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, bei der Suche nach qualiizierten Weiterbildungsmöglichkeiten, bei drohender Erwerbslosigkeit oder anderen berulich bedingten Fragen die Beratungsleistung der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg auch im Landkreis Sigmaringen regelmäßig in Anspruch nehmen. Die kostenfreien Beratungen inden einmal im Quartal in den Räumlichkeiten des Landratsamtes statt. Der nächste Beratungstag der Kontaktstelle Frau und Beruf ist am Dienstag, den 16. Februar geplant. Beraterin Isabella Stotter wird Fragen zur berulichen Orientierung von Frauen und Mädchen, zu Fort-und Weiterbildung, Minijob, Stellensuche, Elternzeit und zum Wiedereinstieg in den Beruf beantworten. Wer seine Bewerbungsmappen verbessern lassen möchte, kann diese gerne mitbringen. Eine Anmeldung bei der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg ist erforderlich unter Tel: 0751 35 906-63 oder frau. [email protected] . Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein Landesprogramm des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und in der Region angesiedelt bei der WiRWirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und vertraulich. Infoveranstaltung/Schulung des BLHV! Zum Thema „Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation“ bieten wir Ihnen am Montag, 15.02.2016, eine Schulung von 19:30 Uhr bis ca. 22:00 Uhr im Landgasthof „Paradies“ in Frickingen an. Herr Johann Thum von der SVLFG wird über das Thema referieren. Seit 2013, mit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes, muss die Gefährdungsbeurteilung ab einem Beschäftigten schriftlich dokumentiert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit dieser Schulung um der gesetzlichen Verplichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nachzukommen. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. SERVICE RUND UM DIE UHR Online Anzeige buchen: www.primo-stockach.de Buchen Sie mit dem Online-Kalkulator bequem Ihre Anzeige. Seite 11 Donnerstag, den 4. Februar 2016 Landfrauentag des Landratsamtes Sigmaringen Landrätin Bürkle lädt in das Schloss nach Meßkirch ein Landrätin Stefanie Bürkle lädt die in den drei Kreisverbänden organisierten Landfrauen im Kreisgebiet Sigmaringen zu einem gemeinsamen Nachmittag am Mittwoch, den 17. Februar 2016, in das Kultur- und Museumszentrum Schloss Meßkirch ein. Trefpunkt ist um 14.00 Uhr im Innenhof des Schlosses. Kreisarchivar Dr. Edwin Weber vermittelt einen Eindruck vom kulturellen Leben im Landkreis. Er stellt das Kultur- und Museumszentrum vor und führt durch die Kreis- Inzigkofen Die BLHV-Landsenioren informieren! galerie im Schloss Meßkirch. Während der Besichtigung der Ausstellung „Passion und Lebensfreunde“ wird die Künstlerin Ilse Wolf selbst anwesend sein. Gegen 15.30 Uhr indet im Festsaal des Schlosses ein Austausch mit Landrätin Stefanie Bürkle in gemütlicher Runde bei Kafee und Kuchen statt. Zum Lichtbildernachmittag am Donnerstag, 18.02.2016, laden wir unsere Landseniorinnen und Landsenioren um 14:00 Uhr in die ehemalige Landwirtschaftsschule nach Meßkirch ein. An diesem Nachmittag wird Herr Erwin Thum Bilder von seiner Reise „Vom Donauland zum Alpenland“ zeigen. Wir, Georg Renner (Bezirksvorsitzender) und Armin Zumkeller (Geschäftsführer der Landsenioren), würden uns über Ihr zahlreiches Kommen sehr freuen. Um telefonische Anmeldung wird bis 10. Februar 2016 gebeten. Interessierte Frauen des LandFrauenverbands Biberach-Sigmaringen melden sich bei der Geschäftsstelle der Landfrauen unter Telefonnr. 07571/7309-22 an. Die Anmeldungen der LandFrauen Bezirke Meßkirch und Pfullendorf werden durch den Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes unter Telefonnr. 07571/102-8601 entgegen genommen. www.primo-stockach.de Der richtige Code zum DirektwerbeErfolg für Handel, Handwerk und Gewerbe. Ende des redaktionellen Teils Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, [email protected] Berufstätige, alleinstehende Frau (NR) sucht 1,5 bis 2 Zimmerwohnung in oder im Umkreis von Inzigkofen. Zw. 35 - ca. 45m². Bevorzugt helle ELW, oder ein ruhiges, helles Appartement, gerne auch im DG, bitte mit EBK. Ab März 2016, evtl. früher. Kaltmiete max. 400 EUR. Tel. 0172 - 94 030 89 Heilpraktiker-Schule Uhldingen Neue Kurse ab März, Prüfung dann ab Oktober 2016. Infoabend am Sa. 13.02.16 um 18 Uhr Tel.: 07556 931444
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