Bürgerblatt 05-06/201

Donnerstag, den 4. Februr 2016
Bedauerlicherweise hat uns die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen einen falschen Text übermittelt, der im letzten
Bürgerblatt veröfentlicht war. Hier nun
der richtige Text:
Behälter mit Deckelöfnung
zur Straße zur Abfuhr bereitstellen
Im Landkreis Sigmaringen werden Entsorgungsfahrzeuge mit verschiedenen
Entleer- und Ladevorrichtungen eingesetzt.
Bei der Papierabfuhr und bei der Restmüllabfuhr wird ein Seitenlader eingesetzt. Die Behälter stellen Sie zur Abfuhr
auf der richtigen Straßenseite an die Fahrbahnkante mit der Deckelöfnung zur
Straße, wenn möglich paarweise, bereit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter
der Telefonnummer 07571/102-6614
–Frau Julia Steinhart an die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen.
Bildungswerk lädt zum
gemeinsamen Singen in
das ehemalige Kloster ein
Unter dem Motto „Sing mit uns“ lädt das
Bildungswerk Inzigkofen die Bevölkerung
am Samstag, 13. Februar 2016, 15 Uhr, ein
weiteres Mal zum gemeinsamen Singen in
das Lesezimmer im Erdgeschoss des ehemaligen Klosters Inzigkofen ein. Unter der
Leitung von Irene und Edwin Weber werden bekannte weltliche und geistliche Lieder gesungen. Die Texte der Lieder werden
ausgeteilt bzw. an die Leinwand projiziert.
Willkommen sind auch Liedvorschläge der
Teilnehmer. Alle Sangesfreudigen aus der
Gemeinde sowie der Nachbarschaft sind
herzlich zum Mitmachen und Mitsingen eingeladen. Musikalische Kenntnisse außer der
Freude am gemeinsamen Singen sind nicht
erforderlich. Die Teilnahme ist frei.
Nummer 5/6
Einladung zum Funkenfeuer
Am Sonntag, den 14. Februar 2016, indet auf dem
Talsberg in Engelswies unser traditionelles Funkenfeuer
statt. Hierzu dürfen wir Sie recht herzlich einladen.
Ab 13.30 Uhr Besichtigung des Funkens und
Bewirtung in der Funkenstube
mit Kafee und Kuchen sowie
herzhaften Speisen und Getränken
19.30 Uhr
Abbrennen des Funkens
Auf ihr Kommen freuen sich die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr.
Fasnets - PROGRAMM
Liebe Inzigkofer Narren und Freunde der Inzigkofer Fasnet,
wir - die Ledigengesellschaft Inzigkofen 1824 e.V. - veranstalten am Rosenmontag den 08.
Februar 2015 wieder unser traditionelles Bräuteln am Rathausplatz. Beginn ist um 9:30 Uhr.
Zum Bräuteln und zum anschließenden närrischen Treiben in der Römerhalle laden wir Sie
ganz herzlich ein.
Programm in der Halle:
Nach dem Bräuteln
Bräutlingstanz und Unterhaltung durch die Musikkapelle Inzigkofen sowie ein reichhaltiger
Mittagstisch
14:00 Uhr: Mega-Kinderball
mit lustigen Spielen und tollen Preisen. Währenddessen Kafee und Kuchen
20:00 Uhr: Der sagenumwobene Bräutlingsball
mit der überregional bekannten Tanz- und Partyband „Starlight“. Zudem sorgen in diesem
Jahr die Guggenmusiken Jongner Zigeiner sowie die Blechrebellen aus Ostrach für Spaß und
Unterhaltung. Einlass ist ab 19:00 Uhr.
Über leckere Kuchenspenden würden wir uns sehr freuen.
Am Aschermittwoch, den 10. Februar 2015 trefen wir uns um 13:00 Uhr im Ledigenraum
und werden mit einem Trauerzug durch die Ortschaft die Fasnet in Inzigkofen vergraben.
Während bei uns am Aschermittwoch dem närrischen Treiben ein Ende gesetzt wird, erleben Fasnetsfreunde in Weil am Rhein mit der „Buurefasnacht“ eine bunte und grenzenlose
Fortsetzung närrischer Freuden. Auch wir wollen in diesem Jahr noch einmal unser Häs und
unsere Instrumente herausziehen und fahren am Sonntag, den 14. Februar 2014 nach Weil
am Rhein. Wir trefen uns hierzu um 8:00 Uhr an der Römerhalle.
Die Ledigen Gesellschaft Inzigkofen 1824 e.V. grüßt herzlichst mit einem 3-fach kräftigen Überleg
it lang – n’auf auf d’Stang; Zipfel - Hoi
Seite 2
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
Gemeindeverwaltung
Bürgermeisteramt
Telefax
eMail
07571/7307-0
07571/7307-25
[email protected]
Sekretariat, Bürgerblatt
Frau Uhrenbacher
7307-10
eMail
[email protected]
Bürgerbüro, Standesamt
Frau Köser
7307-11
eMail
[email protected]
Frau Henkel
7307-12
eMail
[email protected]
Finanzwesen
Herr Balle
eMail
7307-13
[email protected]
Abgabenveranlagung, Baurecht
Frau Knaus
7307-14
eMail
[email protected]
Gemeindekasse
Frau Seifried
eMail
Bürgermeister
Herr Gombold
eMail
7307-15
[email protected]
7307-20
[email protected]
Öfnungszeiten Ortsverwaltungen
Vilsingen
Dienstag 10.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch 18.30 – 19.30 Uhr
Tel.:
07571/51041
eMail
[email protected]
Engelswies Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr
Tel.:
07575/3674
eMail
[email protected]
Hilfe von Haus zu Haus Inzigkofen e. V.
Frau Jeske
73 07-12
(nur Dienstag vormittag)
Sie erreichen uns im Internet unter:
www.inzigkofen.de
Forstrevier Inzigkofen-Krauchenwies
Johannes Lang
Tel.: 07576/2157 Fax: 07576/9629049
eMail: [email protected]
Wasserversorgung
Störung
07579/524
Öfnungszeiten des
Bürgermeisteramts Inzigkofen
vormittags:
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
nachmittags:
Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr
Redaktionsschluss
Dienstag 10.00 Uhr
Impressum
Herausgeber:
Bürgermeisteramt Inzigkofen
Telefon 07571/7307-0
Telefax 07571/7307-25
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Bürgermeister Gombold
Für den Anzeigenteil:
Primo-Verlag Stockach
Anton Stähle
Postfach 1254
Telefon 07771/9317-11
Telefax 07771/9317-40
e-Mail: [email protected]
Internet: http://www.primo-stockach.de
zum 75. Geburtstag
am 03. Februar 2016
Frau Friedlinde Klotz,
Inzigkofen
zum 79. Geburtstag
am 06. Februar 2016
Herrn Karl Stroppel,
Vilsingen
zum 85. Geburtstag am 07. Februar 2016
Herrn Rudolf Ziegler, Engelswies
zum 80. Geburtstag am 09. Februar 2016
Frau Maria Noll, Inzigkofen
zum 82. Geburtstag am 10. Februar 2016
Frau Eva Rener, Inzigkofen
zum 83. Geburtstag am 11. Februar 2016
Herrn Josef Pfeifer, Engelswies
zum 70. Geburtstag am 16. Februar 2016
Herrn Karl Bulach, Inzigkofen
Bitte beachten: Dieses Bürgerblatt ist eine Doppelausgabe
Wegen der Fasnetstage kommt in der 6. Kalenderwoche kein Bürgerblatt. Das nächste Bürgerblatt erscheint erst wieder am
Donnerstag, 18. Februar 2016. Redaktionsschluss hierfür ist Dienstag, 16. Februar 2016
um 10.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
Wir nehmen über
Fasnet Urlaub
Deswegen bleibt das Bürgermeisteramt am
Schmotziga Donnschdig, 04. Februar
2016 (ab ca. 10 Uhr nach der Stürmung
und „Amtsübernahme“ durch die
Narren),
Rosenmontag, 08. Februar 2016 und
Fasnetsdienstag, 09. Februar 2016
geschlossen.
Ab Aschermittwoch sind wir wieder zu
den üblichen Öfnungszeiten für Sie da.
Eine glückselige Fasnet wünscht Ihnen
Ihr Bürgermeisteramt
Wer vermisst eine
Hohlkammerplatte
eines Gewächshauses?
Eine Hohlkammerplatte ist durch den Sturm
am Samstag, 30.01. in unserem Garten gefunden worden. Diese kann bei Familie
Franz Schieber, Inzigkofen, Klosterstraße 1
abgeholt werden.
Betreuer für
Geschirrmobil gesucht
Die Gemeinde sucht für die Betreuung und
Verleihung des Geschirrmobils eine geeignete Person. Herr Andreas Scherer, der diese
Tätigkeit seit 2001 ausgeübt hatte, gibt sie
aus berulichen Gründen ab. In dieser Funktion sind Sie eigenständig verantwortlich für
die Betreuung, die Ausleihe, die Zurücknahme, Kontrolle von Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit des Geschirrmobils und/
oder der Geschirrboxen, Rechnungsstellung
an die Ausleiher, usw. Auch müssten Sie zeitlich lexibel sein. Dafür stehen ihnen die Einnahmen aus der Verleihung des Geschirrmobils zu. Eine gründliche Einarbeitung wird
zugesichert. Interessenten möchten sich
bitte an das Bürgermeisteramt, Frau Knaus,
Tel.: 7307-14, Email: [email protected]
wenden.
Hecken, Sträucher und Bäume
an Straßen und Gehwegen
Gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg müssen die Eigentümer und Besitzer
bzw. Mieter von Grundstücken, die an einer
Straße liegen, Anplanzungen so anlegen
und unterhalten, dass sie die Sicherheit oder
Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Teilweise sind Einmündungen und
Kreuzungen infolge von Anplanzungen unübersichtlich. Auch Verkehrszeichen sind oft
nicht ausreichend sichtbar. Dadurch erhöht
sich die Unfallgefahr erheblich. Das gilt auch
für „eingewachsene“ Straßenlampen, die ihren Zweck dann nicht mehr erfüllen können.
Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden gebeten,
die entlang der Gehwege der Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und
Gehwegraum hineinragen, im Interesse der
Verkehrssicherheit und zur Vermeidung
von Schadensersatzansprüchen zurückzuschneiden. An öfentlichen Verkehrslächen
muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,5 m,
über Geh- und Radwegen 2,5 m hoch von
überhängenden Ästen frei gehalten werden. Anplanzungen entlang der Gehwege
sind bis zur hinteren Gehwegkante zurückzuschneiden. Diese aus dem Straßengesetz
resultierende Plicht zum Zurückschneiden
besteht auch während der Wachstumsphase. Unter Berücksichtigung von Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftsplege wird jedoch angeraten, die Maßnahmen
zur Freihaltung der Lichträume außerhalb
der Wachstumsphase, das heißt bis Ende Februar, durchzuführen.
Seite 3
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
Notrufe
Polizei
110
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112
Krankentransport
19222
Kreiskrankenhaus
1000
Projektgruppe „Dorladen und Dorfentwicklung“ trift sich
Zahnärztlicher
Notdienst
01805/911660
Augenärztlicher
Notdienst
HNO-Notdienst
Hospizgruppe
Sigmaringen
•
•
0180 1929340
0180 6077211
0171 7233665
Kinderarzt
Telefon 0180/1 92 93 45
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
am Montag, 15.2.2015 um 19:00 Uhr
im Bürgersaal im Rathaus Inzigkofen
In dieser Sitzung soll ein Zeitplan zur Gründung der Dorladen-Genossenschaft und zur Entwicklung des Dorladen-Konzepts erarbeitet werden. Hierzu werden zwei Arbeitsgruppen gebildet. Die Projektgruppe wird auch Fragen der weiteren Dorfentwicklung behandeln. Hierzu soll diskutiert werden,
ob und wie es der Gemeinde gelingen kann, das Thema „Mobilität verbessern
für jugendliche und ältere Mitbürger“ im Zusammenhang mit dem Dorladen
zu realisieren.
Die Mitglieder der Projektgruppe, aber auch alle an den Themen interessierte
Bürgerinnen und Bürger aus Engelswies, Vilsingen und Inzigkofen sind herzlich eingeladen.
Apotheken
(Der Notdienst beginnt immer um 8.30
Uhr bis 8.30 Uhr des daraufolgenden
Tages.)
Samstag, 06. Februar 2016
Rats-Apotheke, Meßkirch
Tel.: 07575/92120
Sonntag, 07. Februar 2016
Adler-Apotheke, Sigmaringendorf
Tel.: 07571/12864
Samstag, 13. Februar 2016
Laizer-Apotheke, Laiz
Tel.: 07571 / 4455
Sonntag, 14. Februar 2016
Neue Apotheke am Schloss, Sigmaringen
Tel.: 07571 / 684494
Vorschau zum Thema „Demograischer Wandel“
Die Frage, wie der demograische Wandel die Gesamtgemeinde bis zum Jahr
2030 verändern wird, ist Thema eines dynamischen Workshops
--> am Montag, 14. März 2016 ab 18:00 Uhr
im Bürgersaal des Inzigkofer Rathauses.
Ein überregional tätiges Kommunalberatungs-Unternehmen wird eine Demograie-Simulation präsentieren, in der alle Workshop-Teilnehmer praktisch
eingebunden werden. Es werden wichtige Fragen behandelt:
•
Tierarzt
Dr. Kettenacker, Tel.: 07575/92040
Dr. Kullen, Tel.: 07575/92310
Dr. Goos, Tel.: 07571/3562
Dr. Busch, Tel.: 07571/13654
EnBW
Störung
Die Projektgruppe „Dorladen und Dorfentwicklung Inzigkofen“ trift sich
0800 3629-477
Stadtwerke Sigmaringen
•
Wie wirkt sich der demograische Wandel auf Vereine, Schulen und Unternehmen in unserer Gemeinde aus?
Was können wir heute und in den nächsten Jahren tun, um bestimmten
negativen Trends entgegenzuwirken?
Dieser Workshop soll besonders Entscheidungsträger in der Gemeinde ansprechen: Gemeinderäte, Ortsräte, Vereinsvorstände, Unternehmer. Aber
auch alle am Thema interessierte Bürgerinnen und Bürger vom Jugendlichen
bis zum Senioren sind herzlich eingeladen. Der Workshop ist kostenlos. Informationen zur Anmeldung werden in der Bürgerblatt-Ausgabe Ende Februar
bekanntgegeben.
Öfnungszeiten
Service-Center Fürst-Wilhelm-Straße 15/
Neuer Rathaus-Anbau
Montag bis Freitag 08.30 bis 18.00 Uhr
Samstag
08.30 bis 12.00 Uhr
Telefon-Service
Telefon-Technik
Störungsannahme
1 06-3 33
1 06-2 01
1 06-2 03
Die Projektinitiative „Lebenswertes Inzigkofen“ wird durch das Förderprogramm
des Sozialministeriums Baden-Württemberg „Gemeinsam sind wir bunt“ unterstützt.
Seite 4
Gemeinde Inzigkofen
Wahlkreis 70 Sigmaringen
Öfentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in
das Wählerverzeichnis und die
Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl am 13.
März 2016
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des
Landtags von Baden-Württemberg für
die Gemeinde Inzigkofen wird in der
Zeit von Montag, 22. Februar 2016 bis
Freitag, 26. Februar 2016 während der
allgemeinen Öfnungszeiten im Rathaus Inzigkofen, Ziegelweg 2, 72514
Inzigkofen, Wahlamt, Zimmer Nr. 3 für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte
kann die Richtigkeit und Vollständigkeit
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat
er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus
denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister
eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz
1 bis 4 Bundesmeldegesetzes besteht,
dürfen nicht eingesehen und überprüft
werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
halten, können während der o.g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar
2016 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Inzigkofen, Ziegelweg 2, 72514
Inzigkofen, Wahlamt, Zimmer Nr. 3 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder
durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
bis spätestens 21. Februar 2016 eine
Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu
sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht
nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in
das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Wer einen Wahlschein hat, kann an
der Wahl im Wahlkreis 70 Sigmaringen
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragener Wahlberechtigter,
5.2.1 wenn er/sie nachweist, dass er/sie
ohne sein/ihr Verschulden
• die Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21.
Februar 2016) oder
• die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis (26. Februar
2016) oder
• die Beschwerdefrist gegen die
Einspruchsentscheidung (zwei
Tage nach Zustellung) versäumt
hat,
5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme
an der Wahl erst nach Ablauf der
in Zifer 5.2.1 genannten Frist entstanden ist,
oder
5.2.3 wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18.00
Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich,
mündlich (nicht fernmündlich) oder
elektronisch beantragt werden. Im Falle
nachweislich plötzlicher Erkrankung, die
ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum 12. März 2016, 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus
den in Zif. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag,
15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt,
muss durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu
berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
• einen amtlichen Stimmzettel des
Wahlkreises,
• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und
Inzigkofen
• einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag
(versehen mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurückzusenden ist).
Die Abholung der Unterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche
Vollmacht nachgewiesen wird.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt
selbst in Empfang nimmt, kann an Ort
und Stelle die Briefwahl ausüben.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt
ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt
diesen zu. Unterschreibt die auf dem
Wahlschein vorgedruckte Versicherung
an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den
unterschriebenen Wahlschein einzeln in
den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet
ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle,
dass er spätestens am Wahltag (13. März
2016) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Die
Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich
von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf
dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen können
oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe
einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
vollendet haben. Diese muss dann die
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist
zur Geheimhaltung der Kenntnisse verplichtet, die sie durch die Hilfeleistung
erlangt hat.
Inzigkofen, den 04. Februar 2015
Bürgermeisteramt
Gombold, Bürgermeister
Seite 5
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
Gemeinderat informiert sich über Kirchenrenovation
Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung informierten sich die Gemeinderäte und einige Zuhörer über die bevorstehende Kirchenrenovation Vilsingen. Dekan Christoph Neubrand stellte den Räten in der Vilsinger Pfarrkirche den geplanten Sanierungsumfang und die einzelnen
Maßnahmen vor, die bereits nach der Fasnet beginnen und rund zwei Jahre in Anspruch nehmen werden.
Fotos: Doris Futterer
Aus der Sitzung des
Gemeinderats am 28.01.2016
setzen. Nach Mitteilung des Landratsamts
ist dies baurechtlich verfahrensfrei.
Sanierung Untertalstraße
Engelswies vergeben
Nach erfolgter öfentlicher Ausschreibung
wurde die Sanierung der Untertalstraße Engelswies an die Firma Stingel aus Schwenningen als günstigste Bieterin zum Angebotspreis von rund 463.000 € vergeben. Die
Verlegung der Wasserleitung wurde an die
Firma Unger aus Frickingen zum Angebotspreis von 44.000 € vergeben. Inklusive aller
Baunebenkosten rechnet das Büro Kovacic
Ingenieure mit Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 620.000 €. Ursprünglich
war mit Gesamtkosten von rund 675.000 €
gerechnet worden. Je nach Witterung soll
die Maßnahme bereits im März beginnen.
Am 17. Februar indet für die Anwohner
der Untertalstraße eine Besprechung im
Gemeindehaus statt, in der der Ablauf der
Baumaßnahme vorgestellt wird. Dazu werden die Anwohner noch schriftlich von der
Gemeinde eingeladen.
Zufahrt zu privaten Bauplätzen
Mit einer Bauvoranfrage beantragt der Eigentümer des Flurstückes Nr. 166 im Bereich Römerstraße/Schelmenackerweg am
Ortsausgang von Inzigkofen Richtung Laiz
für seine privaten Bauplätze innerhalb der
Ergänzungssatzung „Schelmenäcker“ eine
Abtrennung und Aufteilung des Grundstücks in drei Baugrundstücke, von denen
zwei von der Römerstraße und eines vom
Schelmenackerweg her erschlossen werden
sollen. Der Gemeinderat erteilte dazu das
gemeindliche Einvernehmen.
Messtechnik für Regenüberlaufbecken
Die Gemeinden sind verplichtet worden,
ihre Regenüberlaufbecken mit einer Technik
zur Messung des Entlastungsverhaltens auszustatten. Für das RÜB Inzigkofen wurden
die Bautechnik für die Messeinrichtung an
die Firma Schober Göggingen zum Preis von
7.234 € und die elektrotechnische Einrichtung an die Firma E+M Wasseranlagenbau
Waldburg zum Preis von 8.395 € vergeben.
Geplanter Mobilstall für Hühner
Ein Landwirt aus Vilsingen will einen Mobilstall für Hühner auf den landwirtschaftlichen Flächen im Gewann Trögebrunnen ein-
Versetzung des Ortsschildes Engelswies
abgelehnt
Der Antrag der Gemeinde, das Ortsschild
am Ortseingang von Engelswies weiter in
Richtung Vilsingen zu versetzen, damit dort
nicht so schnell gefahren wird, wurde abgelehnt. Dies hat die Landrätin Frau Bürkle
der Gemeinde nun schriftlich mitgeteilt und
wie folgt begründet: „Der von Ihnen schriftlich wiederholte Antrag auf Versetzen des
Ortsschildes von Engelswies wurde von der
unteren Verkehrsbehörde geprüft. Nach einem Erlass des Regierungspräsidiums mit
Bezug auf die Verwaltungsvorschrift zu den
Zeichen 310 und 311 ist das Ortsschild ohne
Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo
ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer
der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts fahrenden Verkehr erkennbar beginnt.
Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn
die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Nachdem derzeit
keine Bebauung des noch freien Grundstücks zwischen Beginn der Bebauung und
Einmündung Fred-Hahn-Straße konkret
geplant ist, steht das Ortseingangsschild
insofern richtig. Bezüglich Ihres Vortrages,
dass dort zu schnell gefahren werde, haben
meine Mitarbeiter zusätzlich die Messergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung ausgewertet. Danach besteht kein
erkennbares Geschwindigkeitsproblem, die
Verstoßquote liegt durchschnittlich bei 2,11
Prozent. Dies wird auch durch die jüngst
verdeckt durchgeführte Messung in der
Zeit vom 16. – 26. November bestätigt. Außerorts darf max. 100 km{h bzw. mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden.
Die vorhandenen Knotenpunkte, die das
Gewerbegebiet und die Fred-Hahn-Straße
erschließen, sind entsprechend ausgebaut.
Der Beginn der Bebauung / die Ortstafel
ist für den ortseinwärts fahrenden Verkehr
rechtzeitig erkennbar. Für einen sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ vor Beginn
der Ortschaft mit einer Temporeduktion auf
beispielsweise max. 80 km/h besteht ebenfalls keine Notwendigkeit, da die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit bereits bei
rd. 80 km/h liegt. Dies bestätigen die V85Werte, der im November durchgeführten
Messung.“
Zebrastreifen für Vilsingen abgelehnt
Die Gemeinde hat beim Landratsamt beantragt, das Überqueren der B 313 im Bereich
der Ortsdurchfahrt Vilsingen am ehemaligen Löweneck sicherer zu gestalten und
einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
anzulegen. Auch dieses Anliegen hat das
Landratsamt abgelehnt. Dazu hat die Landrätin der Gemeinde unter anderem folgendes mitgeteilt: „An der B 313 im Bereich der
Seite 6
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
Ortsdurchfahrt Vilsingen sind Querungshilfen vorhanden. Ob die Voraussetzungen
für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges vorliegen, hängt maßgeblich von
den Querungszahlen ab. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen kann die Anordnung eines Fußgängerüberweges dann
in Betracht kommen, wenn mindestens 50
Fußgänger zu Spitzenstunden die Straße
in diesem Bereich queren. Nach Ihren Einlassungen ist der hierfür notwendige Querungsverkehr nicht ausreichend, sodass hier
zum jetzigen Zeitpunkt leider kein Fußgängerüberweg möglich ist. Den Wunsch der
Gemeinde Inzigkofen, insbesondere für die
Ortsteile Vilsingen und Engelswies nach einer Beruhigung des Verkehrs kann ich gut
nachvollziehen. Schließlich teilt die mitten
durch den Ort führende, viel befahrende
Bundesstraße die Ortsteile quasi in je zwei
Hälften. Gemeinsam mit Ihnen werde ich
mich daher in den nächsten Monaten dafür einsetzen, dass die B 311 / B 313 in den
vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird, denn nur
so kann eine Umgehung aller Ortsteile und
damit eine efektive Verkehrsberuhigung realisiert werden.“
Tempo-30-Zone im Sonderhartweg abgelehnt
Die Gemeinde hat beim Landratsamt beantragt, für den Sonderhartweg und das
Wohnbaugebiet Eichwiesen eine Tempo30-Zone anzuordnen. Dazu hat die Landrätin der Gemeinde u.a. folgendes mitgeteilt:
„Eine Tempo-30-Zone für das Baugebiet
Eichwiese (Eichwiesen / Eichgasse / Am Keltenhügel) wäre möglich. Allerdings bezieht
sich Ihr Antrag nicht nur auf das Baugebiet
Eichwiese sondern auch auf den zuführenden Sonderhartweg. Diesen zur Tempo30-Zone zuzurechnen ist problematisch,
da der Sonderhartweg nach Ihrer Beschreibung als „Zubringer“ und Verbindungsweg
für landwirtschaftlich genutzte Flächen südöstlich von Vilsingen genutzt wird und der
durch Gewerbe bedingte Verkehr zugenommen hat. Neben einigen Gewerbebetrieben
ist auch die Feuerwehr im Sonderhartweg
angesiedelt. Für diese Art der gemischten
Nutzung mit Erschließungs- bzw. Verbindungsfunktion ist eine Tempo-30-Zone nach
§ 45 StVO und den Ausführungen der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen. Eine
efektive Maßnahme, um die Geschwindigkeit zu mindern, wären beispielsweise einengende Vorkehrungen, wie die Aufstellung
entsprechend markierter Planzkübel oder
ähnliches.“ Der Ortschaftsrat Vilsingen wird
sich demnächst mit der Thematik beschäftigen und dem Gemeinderat einen Vorschlag
unterbreiten.
Fahrzeuguntersuchung landund forstwirtschaftlicher Zugund Arbeitsmaschinen
5.
6.
7.
8.
das Sportheim ist bewirtet und natürlich
gibt es auch andere Getränke als Most und
einen kleinen Imbiss. Für die Teilnehmer der
Vilsinger Mostprämierung winken schöne
Preise und für die Jury-Mitglieder mit Sicherheit ein lustiger und beschwingter Abend.
Termin: Samstag, 13. Februar 2016
Prüfort: Rathaus Vilsingen
Uhrzeit: von 09.30 Uhr bis 10.15 Uhr
Bitte beachten Sie:
•
Zur Prüfung muss der Fahrzeugschein
oder die Zulassungsbescheinigung Teil
I vorliegen.
•
Ein gereinigtes Fahrzeug ermöglicht
eine schnelle Prüfung.
•
Die Einstufung der Mängel seit Einführung des einheitlichen, neuen Mangelbaum strengeren Kriterien unterliegt.
Vorankündigung
Einladung
zur Hauptversammlung
Am Samstag, 20. Februar 2016 hält die FFW
Inzigkofen, Abteilung Vilsingen Ihre diesjährige Hauptversammlung ab.
Beginn ist um 20:00 Uhr im Rathaus in Vilsingen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Abteilungskommandanten
2. Totenehrung
3. Bericht des Abt.-Kommandanten
4. Bericht des Schriftführers
Bericht des Kassierers
Entlastung
Beförderungen
Wünsche und Anträge
Hierzu sind alle Aktiven Kameraden sowie
die Altersabteilung recht herzlich eingeladen.
Um vollzählige Anwesenheit wird gebeten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Martin Ramsperger
( Abteilungskommandant)
Abfuhr Gelber Sack und
Restmülleimer
Der Gelbe Sack wird am Montag, 08. Februar
2016 ab 6.00 Uhr abgeholt.
Der Restmülleimer wird am Mittwoch, 10.
Februar 2016 ab 6.00 Uhr geleert.
Bitte stellen Sie Ihren Mülleimer mit der Deckelöfnung zur Straße bzw. die Gelben Säcke rechtzeitig zur Abfuhr bereit.
Wer seinen Most zur Prämierung bringen
will, melde sich bitte aus organisatorischen
Gründen bei Karl-Anton Stroppel, Telefon: 0
75 71 / 5 15 15 (ab 19.00 Uhr).Die Abgabe
der Mostproben ist ab 18.00 Uhr im Sportheim ( Flaschen werden von uns vorab geliefert).
Lassen wir uns also überraschen, wer zum
Vilsinger Mostkönig 2016 gekürt wird.
Einladung zur
Mostprämierung
Zur diesjährigen Mostprämierung laden
wir, die Vilsinger „Gmoids-Moster“, Euch am
Freitag, 26. Februar 2016 um 19.00 Uhr ins
Vilsinger Sportheim ein. Ihr könnt dazu 3 Liter von Eurem Most mitbringen und diesen
von einer Jury bewerten lassen. Die Jury besteht aus den Besuchern der Vilsinger Mostprämierung, die die verschiedenen Mostproben verkosten und nach Farbe, Geruch
und Geschmack bewerten – ohne allerdings
zu wissen, von wem der jeweilige Most
stammt. Wer Jurymitglied sein will, muss
lediglich einen Obolus von 4 € entrichten.
Selbstverständlich sind zur Mostprämierung
auch Zuschauer herzlich willkommen, die
weder Most zur Verköstigung mitbringen,
noch Mitglied der Jury sein wollen. Denn
Wir würden uns jedenfalls über Eure zahlreiche Teilnahme freuen.
Eure „Gmoids-Moster“
Karl-Anton Stroppel und Thomas Klein
Seite 7
Seelsorgeeinheit
Laiz-Leibertingen
Samstag, 06. Februar 2016
18.30 Uhr Altheim - Eucharistiefeier
18.30 Uhr Gutenstein - Eucharistiefeier
Sonntag, 07. Februar 2016
09.00 Uhr Inzigkofen - Eucharistiefeier
09.00 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier
10.00 Uhr Leibertingen - Wortgottesfeier
10.30 Uhr Laiz - Eucharistiefeier
10.30 Uhr Kreenheinstetten - Eucharistiefeier
Samstag, 13. Februar 2016
15.00 Uhr Laiz - Taufe
18.30 Uhr Thalheim - Eucharistiefeier
18.30 Uhr Kreenheinstetten - Eucharistiefeier
Sonntag, 14. Februar 2016
09.00 Uhr Altheim - Eucharistiefeier
Liebe Bürger und Bürgerinnen!
Die Fasnetszunft Bruck-Deifel Inzigkofen e.V.
1993 fährt am Sonntag, 07.02.2016 zum großen Umzug nach Konstanz.
Der Umzug beginnt um 13.00 Uhr. Wir werden mit der 13 Nummer an den Start gehen.
Abfahrt an der Römerhalle ist um 10.30 Uhr.
Wir wünschen allen einen närrischen Tag.
Bis dahin ein dreifaches:
Bruck - Deifel!
Seniorentref 60plus
Inzigkofen
- AltenwerkWie in den Vorjahren gehört in unser Programm ein Jahresrückblick von Herrn Bürgermeister Gombold. Er wird uns über das
kommunale Geschehen des vergangenen
Jahres in Wort und Bild berichten und uns
einen Ausblick auf die im kommenden Jahr
anstehenden Aufgaben und Vorhaben geben.
Wir freuen uns über das Zusammensein mit
unserem Herrn Bürgermeister und laden alle
Seniorinnen und Senioren zum Besuch des
Vortrags am Mittwoch, 17. Februar 2016
um 14:30 Uhr ganz herzlich in den Bürgersaal ein.
Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.
Wer nicht gut zu Fuß ist, darf sich gerne bei
uns melden; wir richten einen Fahrdienst ein
(Tel.: 52415 oder 5805 oder 51077).
Team Seniorentref 60plus
Donnerstag, den 4. Februar 2016
10.30 Uhr Leibertingen - Eucharistiefeier
10.30 Uhr Gutenstein - Eucharistiefeier
10.30 Uhr Engelswies - Eucharistiefeier
14.00 Uhr Engelswies - Taufe
Evangelische Kirchengemeinde Sigmaringen
Sonntag, 07. Februar 2016
09.30 Uhr Gottesdienst in der Evang. Stadtkirche
10.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche
Sonntag, 14. Februar 2016
09.00 Uhr Gottesdienst in Inzigkofen
TAGES-SKIAUSFAHRT
an den SONNENKOPF
Gemeinsam steuern die Abteilungen Ski des
SV-Inzigkofen & TSV Vilsingen am Samstag,
den 20.02.2016, den SONNENKOPF an.
Abfahrt:
5:45 Uhr Römerhalle in Inzigkofen
6:00 Uhr Keltenhalle in Vilsingen
Kosten für Busfahrt und Liftkarte betragen:
Erwachsene
48,- €
Jugend (JG 1996 – 1999)
36,- €
Kinder (JG 2000 -2007)
34,- €
Bambini (nach 2007)
10,- €
Alle Schnee- & Skisportbegeisterten Bürger der Gesamtgemeinde sind hierzu recht
herzlich eingeladen.
Nichtmitglieder des SV-Inzigkofen / Abteilung Ski und TSV Vilsingen / Abteilung SKI
zahlen lediglich einen Aufpreis von 10,- €/
Erwachsener und 6,- €/Kind - Bamibini
Inzigkofen
Evangelische Kirchengemeinde Meßkirch
Sonntag, 07. Februar 2016
09.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 14. Februar 2016
09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Freie Christengemeinde
Sigmaringen
Sonntag, 07. Februar 2016
09.30 Uhr Gottesdienst mit Kindertref
Sonntag, 14. Februar 2016
09.30 Uhr Gottesdienst mit Kindertref
Weitere Termine unter www.fcg-sig.de
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Der Förderverein der Musikkapelle Inzigkofen
und die Musikkapelle Inzigkofen führen ihre
Jahreshauptversammlung am Samstag, dem
27.02.2016, um 19.30 Uhr, im Gasthaus
Erbprinzen in Inzigkofen durch und laden
hierzu alle aktiven und passiven Mitglieder sowie Anhänger und Freunde herzlich ein.
Wir beginnen mit der Jahreshauptversammlung des Fördervereines der Musikkapelle
Inzigkofen mit folgender Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Berichte
- Vorsitzende
- Schriftführer
- Kassierer
- Kassenprüfer
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Wahlen
5. Verschiedenes
SKI HEIL wünschen die Vorstandschaften der
Abteilungen SKI Inzigkofen & Vilsingen!
Im Anschluss indet die Jahreshauptversammlung der Musikkapelle Inzigkofen mit
folgender Tagesordnung statt.
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Berichte
- Vorsitzender
- Schriftführer
- Jugendleiter
- Dirigent
- Kassier
- Kassenprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Ehrungen
7. Wünsche und Anträge.
VORANZEIGE:
Die nächste Ski-Ausfahrt geht am Samstag,
den 12.03.2016, nach Warth-Schröcken an
den Saloberkopf!
Anträge an die Hauptversammlungen sind
bis spätestens 12.02.2016 schriftlich an den
jeweiligen Vorstand zu richten. Wir freuen
uns über eine zahlreiche Teilnahme an der
Versammlung.
Anmeldungen nimmt von Montag – Samstag in der Zeit von 9:00 -19:00 Uhr
Johannes Kokot unter Tel. 0 75 71 / 1839389
oder
Andreas Dreher unter Tel. 0 75 71 / 74 95 95
entgegen.
Die Vorstandschaft
Seite 8
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
3.
Wir bieten der gesamten Einwohnerschaft
zum Aschermittwoch quellfrische Forellen
an:
Theaterauführung in Vilsingen
Nach der gelungenen Premiere führt die
Ledigengesellschaft Vilsingen an der Fasnet
den Schwank „Unverzagt auf Biesterjagd“
von Bernhard Landenberger unter Regie
von Marco Stroppel noch drei Mal auf. Weitere Auführungen sind am Fasnetssonntag
um 19.30 Uhr, und jeweils am Rosenmontag
und Fasnetsdienstag morgens um 9 Uhr mit
anschließendem Mittagessen und buntem
Treiben in der Keltenhalle. Platzreservierungen für die Sonntagsauführung sind unter
Tel. 07571/51715 beim Gasthaus Mühle
Dietfurt von 9 – 19 Uhr möglich (Montag
Ruhetag).
Die Ledigengesellschaft lädt die Bevölkerung herzlich ein.
-------------------Bürgerball
Dieses Jahr wollen wir unter dem Motto
Dschungel in den Bürgerball gehen. Wir
freuen uns darauf viele Dschungeltiere und
-bewohner willkommen zu heißen.
Wer den Vilsinger Bürgerball durch einen
Auftritt bereichern will, soll sich bitte bei Michael Schatz (0174 / 9914540) melden.
Euere Moderatoren
Michael und Marco
Liebe Hexen,
so langsam geht es auf den Endspurt zu.
Am Schmotzigen werden wir die Pfarrscheuer für die Vilsinger Bewohner öfnen. Ab
Mittwoch, 18.00 Uhr, bauen wir die Bar und
Pfarrscheuer zur Dschungeltränke um. Wer
uns noch mit Kuchen unterstützen möchte, meldet sich bitte bei Caro Stroppel ( Tel.
0152/07 49 66 12). Am Freitag suchen wir
auch noch leißige Hände, die uns beim Aufräumen ab 13.00 Uhr unterstützen.
Am Rosenmotag geht es nach Meßkirch. Die
Linienbusse fahren um 11.27 & 12.27 Uhr an
der Bushaltestelle ab. Der große Umzug beginnt um 13.00 Uhr. Um die Rückfahrt sollte
sich jeder selbst kümmern, voraussichtlich
fahren die Busse um 17.18 & 18.23 Uhr am
Adlerplatz wieder ab.
Am Dienstag gehen wir erstmalig nach
Krauchenwies zur Zaunhölzlezunft. Der Bus
fährt um 13.00 Uhr ab, Umzugsbeginn ist
um 14.00 Uhr. Die Rückfahrt wird um 17.00
Uhr sein.
Viel Spaß, eure Vorstandschaft
Frische, ausgenommene
Forellen
Frische Forellen iletiert
Geräucherte Forellen
Geräucherte Forellen iletiert.
100g 1,00.-€
100g 1,80.-€
100g 1,50.-€
100g 2,30.-€
Durchschnittsgewicht:
Frische Fische:
ca: 280g, iletiert ca. 240g
Gerauchte Fische:
ca: 240g, iletiert ca. 180g
Ihre Bestellung nimmt bis Sonntag, 7. Februar 2016 18:00 Uhr entgegen:
Karl Schatz
Rudi Hertweck
Siegfried Goth
Tel: 1 43 41
Tel: 1 37 15
Tel: 0 75 75 / 13 27
Abholung Dienstag, 09. Februar 2016 von
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Gässlestraße
4 „Fischerheim Vilsingen“
Heringessen
Zum traditionellen Heringessen am Aschermittwoch, laden wir alle Mitglieder und
Freunde des Vereins herzlich ein. Beginn:
19.00 Uhr im Schützenhaus.
Jahreshauptversammlung des Schützenverein Vilsingen e.V
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung indet am Freitag, den 12.02.2016 um
20.00Uhr, im Schützenhaus statt. Hierzu sind
alle Mitglieder des Vereins recht herzlich
eingeladen.
Wir bitten um zahlreiches und pünkliches
Erscheinen.
Auf Euer Kommen freut sich
die Vorstandschaft
Freizeitgymnastikgruppe
Wir laden euch herzlich zu unserer Generalversammlung am 15. Februar 2016 um
20.00 Uhr in den Sitzungssaal des Vilsinger
Rathauses ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Bericht der Schriftführerin
Berichte der verschiedenen Turngruppen
4. Kassenbericht
5. Entlastung der Vorstandschaft
6.
Wahlen
7. Ehrungen
8. Abstimmung zur Erhöhung des Spartenbeitrags
9. Verschiedenes
10. Wünsche und Anträge
Wir freuen uns auf eure Teilnahme
Eure Vorstandschaft
Förderverein Musikverein
Vilsingen e. V.
Einladung zur Generalversammlung
Die erste Generalversammlung des neu gegründeten Fördervereins des Musikvereins
Vilsingen indet am Freitag, 19. Februar
2016, um 19.30 Uhr, im Probelokal in Vilsingen mit folgender Tagesordnung statt:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht des Rechners
4. Aussprache über Punkt 1-3
9. Entlastung
11. Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge seitens der Mitglieder müssen schriftlich bei der 1. Vorsitzenden, Manuela Langgartner, bis spätestens
12. Februar 2016 eingereicht werden. Alle
Mitglieder des Vereins sind recht herzlich
zu der Generalversammlung eingeladen.
Wir bitten um vollzähliges und pünktliches
Erscheinen.
Die Vorstandschaft des Fördervereins
Einladung zur Generalversammlung
Die Generalversammlung indet am Freitag,
19. Februar 2016, um 20.00 Uhr, im Probelokal in Vilsingen mit folgender Tagesordnung statt:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht des Rechners
4. Bericht des Dirigenten
5. Bericht des Jugendleiters
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Probenstatistik
8. Aussprache über Punkt 1-7
9. Entlastung
10. Wahlen
- 3 Ausschussmitglieder
11. Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge seitens der Mitglieder müssen schriftlich beim 1. Vorsitzenden,
Werner Renz, bis spätestens 12. Februar
2016 eingereicht werden. Alle Mitglieder
des Vereins sind recht herzlich zu der Generalversammlung eingeladen. Wir bitten um
vollzähliges und pünktliches Erscheinen.
Die Vorstandschaft des Musikvereins
Seite 9
TAGES-SKIAUSFAHRT
an den SONNENKOPF
Gemeinsam steuern die Abteilungen Ski des
SV-Inzigkofen & TSV Vilsingen
am Samstag, den 20.02.2016, den SONNENKOPF an.
Abfahrt:
5:45 Uhr Römerhalle in Inzigkofen
6:00 Uhr Keltenhalle in Vilsingen
Kosten für Busfahrt und Liftkarte betragen:
Erwachsene
48,- €
Jugend (JG 1996 – 1999)
36,- €
Kinder (JG 2000 -2007)
34,- €
Bambini (nach 2007)
10,- €
„WISkompakt“ erklärt den
Weg einer erfolgversprechenden Idee zur Marktreife
Die WIS GmbH bietet am Montag, den
15. Februar 2016 um 19 Uhr das erste
„WISkompakt“-Seminar im neuen Jahr an.
Die Veranstaltung indet im Sparkassenforum „Hofgarten“, Fürst-Wilhelm-Straße 12,
72488 Sigmaringen statt.
Die Seminarreihe für Gründer und Jungunternehmer hat sich in diesem Jahr das
Themenfeld Unternehmensgründung und
Innovation zum Schwerpunkt gesetzt. Im
Rahmen des ersten Vortrags beleuchten die
beiden Referenten Giacomo Burgio und Ulrich Bregenzer von der Stiftung Ideenfabrik
aus Sigmaringen den Weg einer erfolgversprechenden Idee zum marktreifen Produkt.
Dabei gehen Sie u.a. auf folgende Fragen
ein:
Können Ideen einfach geschützt werden?
Was muss man bei einer neuen Idee beachten? Wer kann bei der Umsetzung der Idee
helfen? Außerdem werden sie das Konzept
der Ideenfabrik näher vorstellen. Im Laufe
des Abends wird auch Raum für eigene Fragen bleiben.
Der gelernte Bank-Betriebswirt Giacomo
Burgio und der Sigmaringer Rechtsanwalt
Ulrich Bregenzer haben die Stiftung Ideenfabrik im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Sie
ist gleichzeitig eines der Startprojekte von
„Land(auf )Schwung“. Der von Ihnen angebotene Service beginnt mit einer Erstberatung und einer Analyse der Idee, gefolgt von
der Prüfung auf Patentschutzfähigkeit, steuerliche und rechtliche Beratung und Kapitalbeschafung bis hin zu Prototyping, Marketing und Vertrieb. Ein breites Netzwerk aus
erfahrenen Persönlichkeiten verschiedener
Branchen der mittelständischen Wirtschaft,
der Finanzierung sowie der Rechts- und Unternehmensberatung unterstützen Tüftler
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Inzigkofen
Alle Schnee- & Skisportbegeisterten Bürger der Gesamtgemeinde sind hierzu recht
herzlich eingeladen.
Nichtmitglieder des SV-Inzigkofen / Abteilung Ski und TSV Vilsingen / Abteilung SKI
zahlen lediglich einen Aufpreis von 10,- €/
Erwachsener und 6,- €/Kind - Bamibini
Anmeldungen nimmt von Montag – Samstag in der Zeit von 9:00 -19:00 Uhr
Johannes Kokot unter Tel. 0 75 71 / 1839389
oder
Andreas Dreher unter Tel. 0 75 71 / 74 95 95
entgegen.
SKI HEIL wünschen die Vorstandschaften der
Abteilungen SKI Inzigkofen & Vilsingen!
Umzug in Meßkirch am Rosenmontag
Beginn um 13.30 Uhr
Lauf-.Nr. 33
Linienbus fährt 11.30Uhr und 12.30Uhr ab
Engelswies.
Hoka-Ziah
VORANZEIGE: Die nächste Ski-Ausfahrt
geht am Samstag, den 12.03.2016, nach
Warth-Schröcken an den Saloberkopf!
und Kreative aus der Region in allen Fragen
rund um die Idee und den Gründungsprozess. Dabei prüfen und bewerten sie die
Ideen auf mögliche Erfolgschancen und
geben den Ideenträgern damit eine wichtige Orientierungshilfe. Einen Online-Ideencheck bietet die Stiftung unter http://www.
stiftung-ideenfabrik.de.
Infobox: Anmeldung zu dem Vortrag bei der
WIS unter Telefon 07571 / 72 89 0-14 oder
per E-Mail unter [email protected]. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere
Informationen gibt es auch auf der WISHomepage unter www.wis-sigmaringen.de.
Der VdK-Ortsverband
informiert:
Reisen ist beim VdK angesagt
Das Reisen wird beim Sozialverband VdK
Baden-Württemberg seit Langem großgeschrieben. Viele der 1300 Orts- und Kreisverbände führen regelmäßige Ausfahrten
für ihre Mitglieder durch. Darüber hinaus
gibt es bereits seit 25 Jahren das VdK-eigene
Reisebüro „VdK Reisen“ in Stuttgart. Dort
können alle Interessierten – auch Nichtmitglieder – buchen. In Kooperation mit namhaften Veranstaltern werden Reisen in alle
Welt für Reisegruppen und für Individualtouristen angeboten. 2016 gibt es wieder
die bewährte Cesenatico-Radreise in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Sie indet vom
27. Mai bis 4. Juni statt. Vom Standorthotel
aus werden täglich geführte leichtere und
schwerere Radtouren an der Adria entlang
oder ins malerische Hinterland der Emilia
Romagna unternommen. Mehr Information
und Buchung bei VdK Reisen, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 6 19
56 – 82 oder – 85, Fax (07 11) 6 19 56 – 86,
[email protected], www.vdk-reisen.de.
Betriebsrente für Witwen auch bei später
Ehe
Nach der sogenannten Späteheklausel hatten Frauen, die einen Mann nach seinem
60. Geburtstag geheiratet hatten, in dessen
Todesfall keinen Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung. Mit Urteil
Az 3 AZR 137/13 ist die Klausel hinfällig. So
entschied am 4. August 2015 das Bundesarbeitsgericht (BAG), was der Sozialverband
VdK begrüßt. Die Späteheklausel wurde gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom BAG für
rechtswidrig erklärt. Im zugrunde liegenden
Fall hatte sich der ehemalige Arbeitgeber eines 2010 verstorbenen Mannes geweigert,
der Witwe die betriebliche Witwenrente zu
zahlen, weil der Mann erst im Alter von 61
Jahren geheiratet hatte. Das BAG gab nun
der Witwe Recht. Die gekippte Späteheklausel führe zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, so die
höchsten deutschen Arbeitsrichter.
EDV-Netzwerke unter
Windows aufbauen, installieren und administrieren
Die Bildungsakademie Sigmaringen der
Handwerkskammer Reutlingen führt ab
15. Februar 2016 einen berufsbegleitenden
Lehrgang durch, in dem man lernt, Netzwerke für zu Hause oder für kleine/mittlere
Unternehmen unter Windows aufzubauen,
einzurichten und zu administrieren. Der
Unterricht indet montags und donnerstags
abends statt. Der Lehrgang schließt mit einem Zertiikat der Handwerkskammer ab.
Optional indet eine Prüfung zum „Computerschein Business-Network“ (Teil der „EDVFachkraft – bundesweit anerkannt nach
dem Berufsbildungsgesetz) statt; die Prüfungsteilnahme ist freiwillig. Die Lehrgangsgebühren werden (altersabhängig) mit 30 %
Seite 10
bzw. 50 % von der EU bezuschusst. Auskunft
sowie kostenloses/unverbindliches Infomaterial: Bildungsakademie Sigmaringen, Tel:
07571 7477-15 oder Email:
[email protected]
Das Finanzamt informiert
Die kostenlose Steuersoftware ELSTER der
Finanzverwaltung steht unter „https://www.
elster.de/elfo_home.php“ zum Download
bereit.
Die neuen Installationsdateien enthalten: Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuererklärung
2012 - 2015 sowie Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung
und Anmeldung der Sondervorauszahlung,
Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuerbescheinigung für die Jahre 2015 und 2016. Die
Lohnsteuerbescheinigung 2016 wird voraussichtlich im Februar 2016 bereitgestellt. Gewerbesteuererklärung 2015, Erklärung für die
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
2015 und die Anlage N-GRE 2015 voraussichtlich im März 2016.
Ein Versand von Steuererklärungsvordrucken erfolgt, wie bereits in den Vorjahren,
nicht mehr. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt ist nur noch in außergewöhnlichen Härtefällen vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter
nicht vor Mitte März 2016 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für
2015 beginnen können. Erst dann liegen der
Steuerverwaltung die hierzu erforderlichen
Daten vor.
Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb (auch Photovoltaik)
oder selbständiger Arbeit erzielt, ist verplichtet, die Steuererklärung elektronisch
einzureichen. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen können
nur noch authentiiziert eingereicht werden.
Für die authentiizierte Übermittlung wird
ein elektronisches Zertiikat benötigt. Dieses erhalten Sie durch eine Registrierung im
Elster Online-Portal unter „https:www.elsteronline.de/eportal“
Weitere Hinweise und Infos inden Sie unter
„www.elster.de“
Lohn und Gehalt in Theorie
und Praxis mit Lexware
Am 15. Februar 2016 beginnt an der Bildungsakademie der Handwerkskammer in
Sigmaringen der beruliche Weiterbildungslehrgang „Lohn und Gehalt in Theorie und
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Praxis mit Lexware“. Dieser Lehrgang vermittelt in 40 Unterrichtsstunden (jeweils
montags und donnerstags abends) die
Grundlagen der Lohnbuchhaltung in der
Theorie sowie die praktische Umsetzung mit
Lexware. Der Teilnehmer sollte danach selbständig eine Lohn- und Gehaltsabrechnung
durchführen können. Der Lehrgang schließt
mit einem Zertiikat der Handwerkskammer
ab. Die Lehrgangsgebühren werden (altersabhängig) mit 30 % bzw. 50 % von der EU
bezuschusst. Auskunft sowie kostenloses/
unverbindliches Infomaterial: Bildungsakademie Sigmaringen, Tel: 07571 7477-15 oder
Email: [email protected]
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg appelliert Adressänderung bei Umzug mitteilen
Ende Januar 2016 hat die Deutsche Rentenversicherung die Auszahlung von rund
7.200 Renten im gesamten Bundesgebiet
angehalten. Grund: Den betrofenen Rentenempfängern konnte die Mitteilung zur
Rentenanpassung im Juli 2015 nicht zugestellt werden. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mitteilt,
werden Rentenzahlungen eingestellt, wenn
derlei Mitteilungen nicht zustellbar sind
und über die Meldebehörden keine aktuelle
Anschrift ermittelt werden konnte. Die Zahlung der Rente wird unverzüglich wieder
aufgenommen, wenn dem Renten Service
die aktuelle Anschrift bekannt ist.In diesem
Zusammenhang weist die DRV Baden-Württemberg darauf hin, dass Änderungen der
Anschrift, des Nachnamens oder der Kontodaten immer zeitnah mitgeteilt werden
sollten. Die Änderungen können Rentner
dem Renten Service in jeder Deutschen
Postiliale oder online im Internet unter
www.rentenservice.de mitteilen.
Informationen in diesem Zusammenhang
bietet außerdem die kostenlose Broschüre
„Tipps für Rentnerinnen und Rentner“. Sie
kann von der Internetseite www.deutscherentenversicherung-bw.de heruntergeladen
oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder
E-Mail: [email protected]).
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente,
Rehabilitation und Altersvorsorge erhalten
Sie persönlich im Regionalzentrum Ravensburg, in Friedrichshafen bzw. in der Außenstelle in Sigmaringen, sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen
und -beratern im ganzen Land, über das
kostenlose Servicetelefon der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg
unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Inzigkofen
Regelmäßige Beratungstage
der Kontaktstelle Frau und
Beruf Ravensburg ab 2016 im
Landkreis Sigmaringen
Ab 2016 könne Frauen beim Wiedereinstieg
nach familiär bedingter Unterbrechung der
Erwerbstätigkeit, bei der Suche nach qualiizierten Weiterbildungsmöglichkeiten, bei
drohender Erwerbslosigkeit oder anderen
berulich bedingten Fragen die Beratungsleistung der Kontaktstelle Frau und Beruf
Ravensburg auch im Landkreis Sigmaringen regelmäßig in Anspruch nehmen. Die
kostenfreien Beratungen inden einmal im
Quartal in den Räumlichkeiten des Landratsamtes statt.
Der nächste Beratungstag der Kontaktstelle Frau und Beruf ist am Dienstag, den 16.
Februar geplant. Beraterin Isabella Stotter
wird Fragen zur berulichen Orientierung
von Frauen und Mädchen, zu Fort-und Weiterbildung, Minijob, Stellensuche, Elternzeit
und zum Wiedereinstieg in den Beruf beantworten. Wer seine Bewerbungsmappen
verbessern lassen möchte, kann diese gerne
mitbringen.
Eine Anmeldung bei der Kontaktstelle
Frau und Beruf Ravensburg ist erforderlich unter Tel: 0751 35 906-63 oder frau.
[email protected] .
Die Kontaktstellen Frau und Beruf sind ein
Landesprogramm des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
und in der Region angesiedelt bei der WiRWirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH. Die
Beratung ist unabhängig, kostenfrei und
vertraulich.
Infoveranstaltung/Schulung
des BLHV!
Zum Thema „Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation“
bieten wir Ihnen am Montag, 15.02.2016,
eine Schulung von 19:30 Uhr bis ca. 22:00
Uhr im Landgasthof „Paradies“ in Frickingen
an. Herr Johann Thum von der SVLFG wird
über das Thema referieren. Seit 2013, mit
der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes,
muss die Gefährdungsbeurteilung ab einem
Beschäftigten schriftlich dokumentiert werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit dieser Schulung
um der gesetzlichen Verplichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
nachzukommen.
Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme.
SERVICE RUND UM DIE UHR
Online Anzeige buchen: www.primo-stockach.de
Buchen Sie mit dem Online-Kalkulator bequem Ihre Anzeige.
Seite 11
Donnerstag, den 4. Februar 2016
Landfrauentag des
Landratsamtes Sigmaringen
Landrätin Bürkle lädt in das Schloss nach
Meßkirch ein
Landrätin Stefanie Bürkle lädt die in den drei
Kreisverbänden organisierten Landfrauen
im Kreisgebiet Sigmaringen zu einem gemeinsamen Nachmittag am Mittwoch, den
17. Februar 2016, in das Kultur- und Museumszentrum Schloss Meßkirch ein.
Trefpunkt ist um 14.00 Uhr im Innenhof des
Schlosses.
Kreisarchivar Dr. Edwin Weber vermittelt
einen Eindruck vom kulturellen Leben im
Landkreis. Er stellt das Kultur- und Museumszentrum vor und führt durch die Kreis-
Inzigkofen
Die BLHV-Landsenioren
informieren!
galerie im Schloss Meßkirch. Während der
Besichtigung der Ausstellung „Passion und
Lebensfreunde“ wird die Künstlerin Ilse Wolf
selbst anwesend sein. Gegen 15.30 Uhr indet im Festsaal des Schlosses ein Austausch
mit Landrätin Stefanie Bürkle in gemütlicher
Runde bei Kafee und Kuchen statt.
Zum Lichtbildernachmittag am Donnerstag,
18.02.2016, laden wir unsere Landseniorinnen und Landsenioren um 14:00 Uhr in
die ehemalige Landwirtschaftsschule nach
Meßkirch ein. An diesem Nachmittag wird
Herr Erwin Thum Bilder von seiner Reise
„Vom Donauland zum Alpenland“ zeigen.
Wir, Georg Renner (Bezirksvorsitzender)
und Armin Zumkeller (Geschäftsführer der
Landsenioren), würden uns über Ihr zahlreiches Kommen sehr freuen.
Um telefonische Anmeldung wird bis 10. Februar 2016 gebeten. Interessierte Frauen des
LandFrauenverbands Biberach-Sigmaringen
melden sich bei der Geschäftsstelle der
Landfrauen unter Telefonnr. 07571/7309-22
an. Die Anmeldungen der LandFrauen Bezirke Meßkirch und Pfullendorf werden durch
den Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamtes unter Telefonnr. 07571/102-8601
entgegen genommen.
www.primo-stockach.de
Der richtige Code zum DirektwerbeErfolg für Handel, Handwerk und
Gewerbe.
Ende des redaktionellen Teils

Verlag und Anzeigen:
Meßkircher Straße 45,
78333 Stockach,
Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11,
[email protected]
Berufstätige, alleinstehende Frau (NR) sucht
1,5 bis 2 Zimmerwohnung
in oder im Umkreis von Inzigkofen.
Zw. 35 - ca. 45m². Bevorzugt helle ELW, oder ein ruhiges,
helles Appartement, gerne auch im DG, bitte mit EBK.
Ab März 2016, evtl. früher. Kaltmiete max. 400 EUR.
Tel. 0172 - 94 030 89
Heilpraktiker-Schule Uhldingen
Neue Kurse ab März, Prüfung dann ab Oktober 2016.
Infoabend am Sa. 13.02.16 um 18 Uhr Tel.: 07556 931444