Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions, FAQ) in Bezug auf Produkte für
Privatinvestoren und Aktienderivate (‘IPED’)
Freigabe des Part-VII-Verfahrens gemäß Financial Services and Markets Act 2000 in Bezug auf die von der The
Royal Bank of Scotland plc ausgegebenen IPED-Wertpapiere bzw. entgegengenommenen IPED-Einlagen
Aktualisiert am 19. November 2015
Ihr Zugriff auf dieses Dokument gilt als Zusicherung uns gegenüber, dass sie keine US-Person (U.S. person) sind und dass Sie sich
nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Territorien und Besitzungen (einschließlich Puerto Rico, den Amerikanischen
Jungferninseln, Guam, Amerikanisch-Samoa, der Insel Wake und den Nördlichen Marianen), einem Staat der Vereinigten Staaten
von Amerika oder dem District of Columbia aufhalten und dass Sie ansonsten berechtigt sind, die nachfolgenden Informationen zu
erhalten.
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen weder an Dritte weitergeleitet oder weitergegeben noch auf irgendeine
Weise vervielfältigt werden; insbesondere dürfen sie nicht an eine US-Person oder an eine Adresse in den Vereinigten Staaten von
Amerika weitergeleitet werden. Jede Weiterleitung, Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Informationen, gleich ob insgesamt oder
teilweise, ist unzulässig. Eine Missachtung dieser Vorschrift kann einen Verstoß gegen den US-amerikanischen Securities Act of
1933 in jeweils geltender Fassung oder gegen das geltende Recht anderer Rechtsordnungen darstellen.
1.
Was ist der Hintergrund dieser häufig gestellten Fragen (FAQ)?
Am 19. Februar 2014 gab The Royal Bank of Scotland plc (‘RBS plc’) bekannt, dass sie mit der BNP Paribas S.A. (‘BNP Paribas’)
die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Bereich strukturierte Produkte für
Privatinvestoren und Aktienderivate der RBS plc (‘IPED-Geschäft’) sowie des damit in Verbindung stehenden Market-Makings
vereinbart habe. Die RBS plc und die BNP Paribas vereinbarten, gemeinsam auf das Ziel hinzuwirken, ein Verfahren zur
Übertragung von Bankgeschäften gemäß Part VII des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (das
‘Verfahren’) durchzuführen, um die rechtliche Übertragung der infrage kommenden Geschäfte an die BNP Paribas oder ein mit ihr
verbundenes Unternehmen umzusetzen. Verweise in diesem Dokument auf die BNP Paribas als Übertragungsempfängerin in dem
Verfahren beziehen sich auf die BNP Paribas, handelnd durch ihre Londoner Niederlassung.
2.
Worum geht es bei dem Verfahren?
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein gesetzliches Übertragungsverfahren für Bankgeschäfte gemäß Part VII des Financial
Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs, das zur Übertragung gewisser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
der RBS plc auf die BNP Paribas oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen genutzt wird.
Die RBS plc und die BNP Paribas haben am 28. September 2015 beim Court of Session in Schottland (der ‘Court of Session’)
einen Antrag (der ‘Antrag’) auf Freigabe des Verfahrens gestellt. Ein erster Anhörungstermin (preliminary hearing) wurde dort am
29. September 2015 durchgeführt.
Am 19. November 2015 wurde ein letzter Anhörungstermin durchgeführt, bei dem der Court of Session sämtliche Antragsumstände
in Erwägung gezogen hat, so auch die Interessen der betroffenen Parteien. Obwohl ihre Zustimmung nicht erforderlich war, konnten
Anleger und Kontrahenten oder andere Parteien, die der Ansicht waren, dass sich das Verfahren nachteilig für sie auswirken würde,
schriftlich (auch durch Übersenden der Einwände an die RBS plc und/oder die BNP Paribas) oder persönlich beim Anhörungstermin
zur Freigabe des Verfahrens beim Court of Session Einwände erheben. Unter Berücksichtigung dieser Einwände hat der Court of
Session entschieden, dass die Freigabe des Verfahrens angemessen ist.
Die Erteilung der Freigabe durch den Court of Session hat zur Folge, dass die entsprechenden Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten an dem Tag, an dem das Verfahren, für das die Freigabe erteilt wurde, wirksam wird, (oder an einem vereinbarten
späteren Datum) auf die BNP Paribas oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen übertragen werden (das ‘Datum des
Inkrafttretens’).
3.
An welche Unternehmen werden die Wertpapiere und Einlagen der RBS plc übertragen?
Sobald das Verfahren in Kraft tritt, werden die relevanten Einlagen und Wertpapiere der RBS plc, die sich auf das IPED-Geschäft
beziehen, nach Maßgabe der Bedingungen des Verfahrens von der RBS plc auf die BNP Paribas übertragen.
Page 1/5
Sobald das Verfahren in Kraft tritt, werden die relevanten strukturierten IPED-Einlagen (und gewisse diesbezügliche
Vereinbarungen) nach Maßgabe der Bedingungen des Verfahrens an die BNP Paribas übertragen (sofern die entsprechenden
strukturierten Einlagen nicht vor Umsetzung des Verfahrens zurückgezahlt werden).
Es wird erwartet, dass bei der Übertragung strukturierter Einlagen, die zuvor unter das Financial Services Compensation Scheme,
den britischen Sicherungsfonds für Finanzdienstleister (der ‘Britische FSCS’), gefallen sind, ein Anspruch auf Sicherung unter dem
französischen Einlagensicherungsfonds (der ‘Französische Einlagensicherungsfonds’) besteht. Weitere Einzelheiten sind
nachstehend beschrieben.
Unmittelbar im Anschluss an die Übertragung der relevanten IPED-Wertpapiere (und gewisser diesbezüglicher Vereinbarungen) auf
die BNP Paribas erfolgt die Übertragung der Rolle der Emittentin dieser IPED-Wertpapiere (und gewisser diesbezüglicher
Vereinbarungen) ebenfalls nach Maßgabe der Bedingungen des Verfahrens an die BNP Paribas Arbitrage Issuance B.V. (‘BNPP
IBV’), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BNP Paribas. Dies geschieht in Anerkennung der Funktion der BNPP IBV als
Emissionsvehikel der BNP Paribas. Die BNP Paribas tritt als Garantin für sämtliche Verpflichtungen der BNPP IBV in Bezug auf die
übertragenen IPED-Wertpapiere und diese diesbezüglichen Vereinbarungen auf (sofern die entsprechenden Wertpapiere nicht vor
Umsetzung des Verfahrens ausgeübt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen werden).
Die vorstehend beschriebenen Übertragungen von Einlagen und Wertpapieren (und gewisser diesbezüglicher Vereinbarungen)
stellen die ‘Geplanten Übertragungen’ dar.
4.
Wurde die Freigabe für das Verfahren erteilt und wann tritt die Übertragung der Wertpapiere und Einlagen in Kraft,
die im Rahmen des Verfahrens übertragen werden?
Der Court of Session hat in einem Anhörungstermin am 19. November 2015 die Freigabe für das Verfahren erteilt. Das Verfahren
wird am Datum des Inkrafttretens, voraussichtlich dem 7. Dezember 2015 (oder an einem späteren Datum, auf das sich die RBS plc
und die BNP Paribas schriftlich einigen) in Kraft treten.
Jegliche Änderungen in Bezug auf das Datum
http://investors.rbs.com/FSMA-transfer-IPED/ angekündigt
5.
des
Inkrafttretens
werden
auf
unserer
Internetseite
unter
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat das Verfahren?
Bis zum Datum des Inkrafttretens verbleiben die in Bezug auf das IPED-Geschäft zu übertragenden Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten bei der RBS plc. Am Datum des Inkrafttretens oder zu einem späteren Zeitpunkt werden diese Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten auf die vorstehend beschriebene Weise übertragen.
6.
Was muss ich nach dieser Bekanntmachung am 19. November 2015 unternehmen?
Die täglichen Betriebsabläufe und Leistungen zur Unterstützung Ihres Geschäfts bleiben bis zum Datum des Inkrafttretens
unverändert bestehen. Die Teams der RBS plc und der BNP Paribas vor Ort stehen Ihnen wie gewohnt für den Handel und sonstige
Geschäfte zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnten Ansprechpartner für
RBS-Produkte oder wenden Sie sich schriftlich an Pieter-Reinier Maat, Global Head of IPED Client Management, The Royal Bank of
Scotland, 135 Bishopsgate, London, EC2M 3UR, Vereinigtes Königreich.
7.
Werden die von der RBS plc ausgegebenen Wertpapiere im Anschluss an diese Ankündigung noch gehandelt?
Alles wird weiterlaufen wie üblich. Die BNP Paribas (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen) agiert für einschlägige Wertpapiere
bereits als Market-Maker und setzt in Bezug auf die relevanten Wertpapiere marktführende Standards für andere Leistungen in der
Postsale-Phase. Die BNP Paribas (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen) wird nach dem Datum des Inkrafttretens Leistungen
von gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
8.
Werden Preise für strukturierte Einlagen, die von der RBS plc entgegengenommen wurden, auch im Anschluss an
diese Ankündigung gestellt?
Alles wird weiterlaufen wie üblich. Die RBS plc wird vor dem Datum des Inkrafttretens Leistungen von gleichbleibend hoher Qualität
erbringen. Die BNP Paribas setzt marktführende Standards für Leistungen in der Postsale-Phase in Bezug auf die relevanten
strukturierten Einlagen und wird nach dem Datum des Inkrafttretens Leistungen von gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
9.
Wie kann ich in Erfahrung bringen, ob meine Wertpapiere oder strukturierten Einlagen im Rahmen des Verfahrens
übertragen werden?
Page 2/5
Nähere Einzelheiten zu den voraussichtlich zu übertragenden Wertpapieren und strukturierten Einlagen stehen unter
http://investors.rbs.com/FSMA-transfer-IPED/ zur Verfügung.
10.
Was geschieht, wenn meine Wertpapiere nicht in der Liste aufgeführt sind und die BNPP IBV wahrscheinlich nicht
neue Emittentin wird?
Emittentin ist unverändert die RBS plc.
11.
Was geschieht, wenn meine strukturierten Einlagen nicht in der Liste aufgeführt sind und die BNPP Paribas
wahrscheinlich nicht Einlagenbank wird?
Einlagenbank ist unverändert die RBS plc.
12.
Wurden die relevanten Aufsichtsbehörden von den Geplanten Übertragungen in Kenntnis gesetzt?
Die RBS plc hat die Geplanten Übertragungen mit den maßgeblichen Aufsichtsbehörden, einschließlich der britischen Financial
Conduct Authority (FCA) und der britischen Prudential Regulatory Authority (PRA), erörtert. Die BNP Paribas hat die Geplanten
Übertragungen mit der Europäischen Zentralbank (EZB), der französischen Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR)
und der französischen Autorité des marchés financiers (AMF) erörtert. Die jeweils erforderlichen maßgeblichen
aufsichtsbehördlichen Bestätigungen wurden vor dem Anhörungstermin, in dem die Freigabe erteilt wurde, bei der EZB und der
PRA eingeholt.
13.
Werden die Geplanten Übertragungen Änderungen der Formeln zur Folge haben, die in den
Bedingungen/endgültigen Bedingungen/Konditionenblättern zur Ermittlung von Zins- oder Kapitalzahlungen
verwendet werden?
Die Geplanten Übertragungen werden keine Änderungen der Formeln zur Folge haben, die in den Bedingungen/endgültigen
Bedingungen/Konditionenblättern zur Ermittlung von Zins- oder Kapitalzahlungen verwendet werden.
Eswerden bestimmte Änderungen der Bedingungen derjenigen Wertpapiere und strukturierten Einlagen vorgenommen, bei denen
davon ausgegangen wird, dass die BNP Paribas jeweils infolge des Verfahrens Emittentin oder Einlagenbank (je nach Sachlage)
wird; auch werden bestimmte Änderungen bei Vereinbarungen vorgenommen, die die RBS plc in Bezug auf die Wertpapiere und
strukturierten Einlagen geschlossen hat, um dem Verfahren Wirkung zu verleihen und um u. a. gewisse mögliche nachteilige
Auswirkungen auf Inhaber von Wertpapieren oder strukturierten Einlagen der RBS plc abzumildern. Änderungen werden
beispielsweise vorgenommen, um auszudrücken, dass das betreffende BNP Paribas-Unternehmen in einem anderen Land als dem
Sitzland der RBS plc ansässig ist und dass ggf. ein anderes gerichtliches Insolvenzverfahren anzuwenden ist.
Eine detailliertere Beschreibung der geplanten Änderungen finden Sie jeweils in Absatz 9 und den Kapiteln C und D des
Verfahrensdokuments.
14.
Werden sich die Geplanten Übertragungen auf den Preis auswirken, den die BNP Paribas oder ein mit ihr
verbundenes Unternehmen oder die RBS plc für meine Wertpapiere oder strukturierten Einlagen vor dem Datum des
Inkrafttretens zu zahlen bereit sind?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Geplanten Übertragungen die Preisofferten der BNP Paribas (oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens) oder der RBS plc, je nach Sachlage, im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeit als Market Maker für diese
Wertpapiere bzw. strukturierten Einlagen vor dem Datum des Inkrafttretens verändern.
15.
Wird sich der Wechsel der Emittentin oder der Einlagenbank auf den Preis auswirken, den die BNP Paribas oder ein
mit ihr verbundenes Unternehmen für meine Wertpapiere oder strukturierten Einlagen nach dem Datum des
Inkrafttretens zu zahlen bereit sind?
Der Wechsel der Emittentin oder der Einlagenbank kann aufgrund eines Unterschieds in der wahrgenommenen Bonität der RBS plc
und der BNP Paribas zu einer Veränderung des Preises führen, zu dem diese Wertpapiere oder strukturierten Einlagen nach dem
Datum des Inkrafttretens gehandelt werden können. Jedoch gehen die RBS plc und die BNP Paribas nicht davon aus, dass der
beabsichtigte Wechsel der Emittentin oder der Einlagenbank einen Einfluss haben wird, der für die Anleger direkt im Anschluss an
die Übertragung nachteilig wäre.
Die RBS plc kann keine Garantie für den Preis übernehmen, zu dem die betreffenden Wertpapiere oder strukturierten Einlagen
gehandelt werden können, und nach der Durchführung des Verfahrens dürfte sich die Tatsache, dass die BNP Paribas (je nach
Sachlage) die Einlagenbank oder Garantin der Wertpapiere ist, im Preis niederschlagen.
Page 3/5
Bereits jetzt unterliegt der Marktpreis von Wertpapieren und strukturierten Einlagen dem Einfluss einer Vielzahl von Faktoren, so
unter anderem auch dem Wert der den Wertpapieren oder strukturierten Einlagen zugrunde liegenden Vermögenswerte und den
vorherrschenden Marktbedingungen, die sich allesamt auf den Wert der Wertpapiere oder strukturierten Einlagen auswirken
können.
16.
Lösen die Übertragungen in Bezug auf die von mir gehaltenen Wertpapiere der RBS plc eine steuerliche
Realisierung aus, oder erhöhen sich dadurch anderweitig die Steuern, die ich auf meine Wertpapiere zahle?
Wir empfehlen Ihnen, sich steuerlichen Rat in Bezug auf die Steuerfolgen einzuholen, die sich für Sie vor dem Hintergrund Ihrer
eigenen persönlichen Situation in den Rechtsräumen ergeben, in denen Sie in Bezug auf jegliche Übertragung der von Ihnen
gehaltenen RBS plc-Wertpapiere nach Maßgabe des Verfahrens steuerpflichtig sind. Gelangen Sie nach angemessener Abwägung
zu dem Ergebnis, dass die Übertragungen für Sie wahrscheinlich nachteilige Steuerfolgen haben werden, sind Sie nach Maßgabe
der Bedingungen des Verfahrens nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise berechtigt, die RBS plc oder die BNPP IBV
aufzufordern, Ihre Wertpapiere zu ihrem mittleren Marktwert (ohne Marge (spread-free)) aufzukaufen, vorausgesetzt, dass die
Aufforderung vor dem Datum des Inkrafttretens oder innerhalb von 60 Geschäftstagen nach dem Datum des Inkrafttretens erfolgt,
und angenommen wird, dass normale Marktbedingungen vorherrschen.
17.
Wie werden sich die Geplanten Übertragungen auf die Bonitätseinstufung der RBS plc auswirken?
Die Geplanten Übertragungen wurden so konzipiert, dass sie die Bonitätseinstufung der RBS plc nicht beeinflussen.
18.
Wie werden sich die Geplanten Übertragungen auf die Bonitätseinstufung der BNP Paribas auswirken?
Die Geplanten Übertragungen wurden so konzipiert, dass sie die Bonitätseinstufung der BNP Paribas nicht beeinflussen.
19.
Führen die Geplanten Übertragungen zu Veränderungen im Verhältnis zu den britischen Planverwaltern, die bei der
RBS plc Einlagen getätigt haben?
Die Leistungen für Kunden im Rahmen des Verhältnisses zu Ihrem britischen Planverwalter werden sich nicht verändern, auch
wenn BNP Paribas in Bezug auf die relevanten zugrunde liegenden Pläne die Rolle der Einlagenbank übernimmt.
20.
Wie unterscheidet sich das Britische FSCS vom Französischen Einlagensicherungsfonds?
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, fallen strukturierte Einlagen, die von der RBS plc entgegengenommen wurden, in
den Geltungsbereich des Britischen FSCS, und strukturierte Einlagen, die von der BNP Paribas entgegengenommen wurden, fallen
in den Geltungsbereich des Französischen Einlagensicherungsfonds (auch wenn es sich bei der zukünftigen Einlagenbank um die
Londoner Niederlassung der BNP Paribas handelt).
Es ist wichtig zu beachten, dass das Britische FSCS nur bei einem Ausfall auf Seiten der RBS plc und der Französische
Einlagensicherungsfonds nur bei einem Ausfall auf Seiten der BNP Paribas zum Einsatz kommen.
Als Ergebnis europäischer Gesetzgebung, welche die beiden Einlagensicherungsverfahren harmonisiert, unterscheiden sich die
Einzelheiten vom Britischen FSCS und dem Französischen Einlagensicherungsfonds, abgesehen von Unterschieden im
Wechselkurz zwischen Pfund Sterling und dem Euro (wie nachstehend beschrieben), nicht in wesentlichen Belangen voneinander
(einschließlich der Anspruchsvoraussetzungen (eligibility criteria)). Es wird erwartet, dass bei der Übertragung strukturierter
Einlagen, die zuvor unter das Britische FSCS gefallen sind, ein Anspruch auf Sicherung unter dem Französischen
Einlagensicherungsfonds besteht.
Zusammenfassend und bis zum 31. Dezember 2015 beläuft sich die maximale Sicherungshöhe unter dem Britischen FSCS auf
85.000 £ und unter dem Französischen Einlagensicherungsfonds auf 100.000 €. Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der
Einlagensicherung wird von der im vergangenen Jahr neu gefassten Europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
(‘Richtlinie’) festgelegt. Die Richtlinie schreibt vor, dass sämtliche europäischen Mitgliedstaaten eine Einlagensicherungsgrenze
von 100.000 € vorsehen.
Die geltende Grenze des Britischen FSCS wurde im Jahr 2010 festgelegt und entsprach seinerzeit dem Wert von 100.000 €. Die
neue Grenze des Britischen FSCS muss zum geltenden Wechselkurs am 3. Juli 2015 festgelegt werden. Angesichts der Stärke des
Pfund Sterling im Verhältnis zum Euro bedeutet dies, das sich die aktuelle Sicherungshöhe, die der FSCS im Rahmen des
gesetzlichen Systems bietet, reduzieren wird. Die PRA hat deshalb die geltende Grenze überprüft und die
Einlagensicherungsgrenze unter dem Britischen FSCS auf 75.000 £ (mit Wirkung für alle gesicherten Einlagen ab dem 1. Januar
2016) herabgesetzt.
Page 4/5
Die Richtlinie schreibt der PRA eine Überprüfung der Grenze nach dem Britischen FSCS im Fünfjahresturnus vor, und bei
zukünftige Änderungen wird versucht, die Störungen für Einleger zu minimieren. Die Grenze von 75.000 £ dürfte sich bis dahin wohl
kaum ändern, es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse wie wesentliche Wechselkursschwankungen ein.
Bei einem Ausfall auf Seiten der BNP Paribas erstreckt sich die Geltung des Französischen Einlagensicherungsfonds auf Einlagen,
die nach den Regeln des Französischen Einlagensicherungsfonds einen Anspruch auf Sicherung haben. Die Beträge, die von den
entsprechenden Betreibern unter dem Französischen Einlagensicherungsfonds in Euro zu zahlen sind, können aufgrund des zum
jeweiligen Zeitpunkt geltenden Wechselkurses zwischen dem Pfund Sterling und dem Euro unter 75.000 £ (oder unter 85.000 £,
sofern es vor dem 31. Dezember 2015 zu einem Ausfall bei der BNP Paribas käme) liegen. Unter diesen Umständen leistet die RBS
plc anspruchsberechtigten Einlegern einen Betrag in Höhe des Defizits, das in Übereinstimmung mit den im Verfahrensdokument
beschriebenen Einzelheiten berechnet wird.
Für nähere Einzelheiten zu den Einlagensicherungsverfahren und der oben beschriebenen Verpflichtung, beachten Sie bitte Absatz
16 des Verfahrensdokuments.
21.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bereits Einlagen sowohl bei der RBS plc als auch bei der BNP Paribas
halte und der Ansicht bin, dass meine Rechte ggf. beeinträchtigt werden?
Sofern das Verfahren nachteilige Auswirkungen auf Ihre Rechte in Bezug auf die Einlagensicherungssysteme hat und Sie Ihr
Einlagenvolumen bei der BNP Paribas verringern möchten, können Sie, nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise und unter
normalen Marktbedingungen, ggf. Ihr Entnahmerecht zum mittleren Marktwert der relevanten Einlagen (ohne Marge (spread-free))
ausüben, vorausgesetzt diese Rechte werden innerhalb von 60 Tagen nach der Übertragung dieser Einlagen durch das Verfahren
ausgeübt. Weitere Einzelheiten werden in der Verpflichtung beschrieben, die die BNP Paribas dem Court of Session gegenüber zu
leisten hat und deren Bedingungen auf unserer Internetseite unter http://investors.rbs.com/FSMA-transfer-IPED/ zur Verfügung
stehen.
22.
Werden weitere Ankündigungen in Bezug auf die Übertragung der Wertpapiere und strukturierten Einlagen, die
voraussichtlich im Rahmen des Verfahrens übertragen werden, erfolgen?
Weitere Ankündigungen werden am oder um das Datum des Inkrafttretens erfolgen.
Aktualisiert: 19. November 2015
Page 5/5