5 Universität Duisburg-Essen (UDE) Wahlberechtigt sind die an der UDE beschäftigten • wissenschaftlichen Angestellten, • Fachlehrerinnen und Fachlehrer, • Akademischen Rätinnen und Räte, Studienrätinnen/Studienräte im Hochschuldienst, • Akademischen Rätinnen und Räte auf Zeit, • Lehrkräfte für besondere Aufgaben, • Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrauftrag, • wissenschaftlichen Hilfskräfte und • abgeordneten Lehrkräfte. Ebenfalls wahlberechtigt sind die wissenschaftlich Beschäftigten des Universitätsklinikums Essen (z.B. Ärzte, Fach- und Oberärzte). INFO 163 o X Die GEW hat u.a. mit dem Templiner Manifest, dem Herschinger Kodex und dem Köpenicker Appel viel für die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlich Beschäftigten an Hochschulen erreicht. Von den an der Hochschule vertretenen Gewerkschaften arbeitet vor allem die GEW an der politischen Willensbildung für die Hochschulgesetzgebung mit. So sind die Verbesserungen im neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz maßgeblich auf die Arbeit der GEW zurückzuführen. Die neuen Regelungen gilt es umzusetzen. Dafür ist ein starker, von den Beschäftigten getragener Personalrat unverzichtbar. Dieses ist besonders durch eine hohe Wahlbeteiligung möglich. Wir bitten deshalb unbedingt am 01. oder 02. Juni an der Wahl des Personalrats für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (PRwiss) teilzunehmen und die zur Wahl stehenden GEW-Kollegen Christian Pohlmann (StV Duisburg) und Ulrich Schilling (StV Essen) zu unterstützen. D ST EIN IM E M E Jahreshauptversammlung 2016 Am 14. März fand die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Stadtverbandes statt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hatte der Vorstand beschlossen, einmal etwas Neues auszuprobieren: Die formalen Punkte (Dank an die Vertrauensleute, Rechenschaftsbericht, Kassenbericht, Haushalt für das kommende Jahr) am Anfang, danach ein aktuelles Thema. Dies war dann als Informations- und Diskussionsveranstaltung auch offen für Nicht-GEW-Mitglieder. Ein gewisser Zweck wurde so erreicht: Zu dem Thema „Sprachanfänger in Schulen“ kamen auch eine Reihe Interessierter, die nicht der GEW angehörten bzw. GEW-Mitglieder, die sich nicht für die formalen Dinge vorweg interessiert hatten. Das Thema „Sprachanfänger“ brannte natürlich angesichts der vielen Flüchtlingskinder und Jugendlichen auf den Nägeln, obwohl es das Problem schon seit vielen Jahren gibt und sich eine wachsende Zahl an Schulen damit bereits lange auseinandersetzt. Hanne Herz-Höhnke zeigte als Grundschulleiterin mit einer sehr hohen Zahl Migrantenkindern wie die Sprachanfänger von Anfang an in ihre Klassen integriert werden. Dies ist bei kleinen Kindern offensichtlich einfacher als bei Älteren, die in weiterführenden Schulen zu integrieren sind. Jutta Henrichs zeigte am Beispiel ihrer Realschule wie diese Kinder zunächst in eigenen Sprachanfängerklassen die notwendigen Deutschkenntnisse – auch in Hinblick auf die Fachsprachen - erwerben bevor sie nach Meinung der sie Unterrichtenden am Unterricht in Regelklassen teilnehmen können. Zwei verschiedene Modelle, die jedoch offenbar beide erfolgreich sind. Im letzten Teil der Veranstaltung zeigten zwei Vertreterinnen des Integrationszentrums, welche organisatorischen Aufgaben dort bewältigt werden und welche Hilfen von dort zu erwarten sind. Dabei wurde aus Teilnehmerkreisen auch Kritik an manchen Dingen geäußert, die aus Sicht der betroffenen Schulen schief laufen. Eine insgesamt interessante Veranstaltung, die sicher mehr Teilnehmer verdient gehabt hätte! Besuch des Hundertwasserhauses Am 30.03.2016 haben Seniorinnen und Senioren der GEW das Hundertwasserhaus in der Gruga besucht. Der Entwurf für das Gebäude war die letzte Arbeit des österreichischen Malers, Zeichners und Grafikers Friedensreich Hundertwasser (1928-2000). Die „Spirale“, die er als Symbol des Lebens und des Todes bezeichnet, wird auch in diesem Haus umgesetzt. Weitere seiner leitmotivischen Aussagen zeigen sich dem Besucher in der Architektur des Hauses, die sich harmonisch in die umgebende Natur einfügt, kräftige Farbtöne prägen das heiter wirkende Gebäude. Das Haus wird von der Ronald-McDonaldKinderhilfe geführt und bietet Eltern schwerkranker Kinder - keine Krebspatienten - direkt neben dem Uniklinikum ein Zuhause auf Zeit. Voraussetzung für die Aufnahme in das Haus ist die ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme eines Begleiters für das Kind. Die Kosten von 22,50 € pro Apartment pro Nacht werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Eltern versorgen sich im Apartment selbst, können aber auch Angebote des Hauses wie gemeinsame Frühstücke bzw. Abendessen wahrnehmen. Rückzugs- orte und gleichzeitig auch die Möglichkeit zu Gesprächen mit anderen betroffenen Eltern, unterstützen und helfen in der anstrengenden Zeit. Die McDonald-Kinderhilfe - gegründet von Ray Kroc - setzt sich seit 1987 für das Wohlergehen und die Gesundheit von Kindern in Deutschland ein. 325 Familien aus aller Welt finden hier jedes Jahr ein Zuhause auf Zeit. - 17 Apartments ermöglichen es Familien, in der Nähe ihrer kranker Kinder zu sein - 75 ehrenamtliche Mitarbeiter machen das Haus zu einem echten Zuhause auf Zeit Der ehemalige Profiboxer Henry Maske engagiert sich für das Haus: „Ich unterstütze die McDonald’s Kinderhilfe, weil jedes gewonnene Kinderlachen jede Mühe dieser Welt Wert ist.“ Auch Franchise-Nehmer von McDonald`s Deutschland sind wesentliche Unterstützer der Kinderhilfe. Bei unserem Rundgang durch das Haus auch ein Apartment konnten wir besichtigen - und das Außengelände sahen wir den typischen Hundertwasserbausstil. Annegret Caspers Liste 1 - GEW wählen PERSONALRATSWAHL 2016 Impressum Büro-Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 14.00 - 17.30 Uhr Mi: 10.00 - 15.00 Uhr v.i.S.d.P.: Jörg Kuhlmann Redaktion: Carsten Bieber Wolfgang Kleinöder Jörg Kuhlmann Layout u. Druck: gilbert design druck werbetechnik GmbH, Witteringstr. 20-22 45130 Essen www.gilbert.nrw Herausgeber: Stadtverband Essen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Teichstr. 4, 45127 Essen Tel: 0201/22 3281 Fax:0201/201 85 75 [email protected] www.gew-essen.de Aktuelles PERSONALRATSWAHL 2016 // Universität Duisburg-Essen (UDE) // Jahreshauptversammlung 2016 // Besuch des Hundertwasserhauses PERSONALRATSWAHL 2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lehrkräfte an den staatlichen Schulen sind aufgefordert, Ihre Stimme für die Wahl des Personalrates abzugeben. Bitte nehmen Sie die Wahl ernst, damit Ihre Probleme am Arbeitsplatz Schule in den nächsten Jahren ernst genommen werden können. Jede Schulform hat eine eigene Personalvertretung. Dabei gelten Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen als eine Schulform, als die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Lehrerinnen und Lehrer der Gymnasien und der Weiterbildungskollegs haben gemeinsame Personalräte. Wie werden die Personalräte gewählt? Die Personalvertretung ist nur im Grundschulbereich dreistufig. Es gibt einen örtlichen Personalrat beim Schulamt, einen Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung und einen Hauptpersonalrat beim Schulministerium. Die Personalvertretungen aller anderen Schulformen sind immer zweistufig, weil auch die Behörde nur zweistufig ist. Die örtlichen Personalräte werden bei den Bezirksregierungen gebildet, die Hauptpersonalräte beim Schulministerium. Die Personalräte aller Schulformen werden von Mai bis Mitte Juni 2016 neu gewählt. Die Amtsperiode der neuen Personalräte wird wie immer vier Jahre dauern. Sie beginnt am 1. Juli 2016 und endet am 30. Juni 2020. Für jeden zu wählenden Personalrat gibt es auf jeder Ebene einen eigenen Wahlvorstand, der für die Ausschreibung und die Durchführung der Wahl zuständig ist. Die organisatorische Verantwortung der Wahl liegt bei den Wahlvorständen der örtlichen Personalräte. Diese Wahlvorstände versenden die Briefwahlunterlagen an die Schulen. Für die persönliche Aushändigung der Wahlunterlagen sind die Schulleitungen verantwortlich. Der Rückversand an die Wahlvorstände wird in der Regel vom Einzelnen per Post durchgeführt, ist aber auch durch die Schulleitung möglich. (Fortsetzung auf Seite 2) 2 4 Elke B or Stadth th afensc hu Deltle vM Hüttm eyer annsc hule le Detlef W Hüttm innacker annsc hule Martin a KG Elis Albrecht abeth schule hule Grundschule Universität k-Straß Dorot hé Nordv e Helbig iertels chule Christ ian Campu Pohlmann s Duis burg Ullrich S Campu chilling s Esse n Ayfer Ka Schule hveci a.d. H einrich - Strun eim , Mülh Eva St rie Willy B we randtSchule Grundschule ! le Elisab eth Bückm Keim annsh ofschu le Bitte vormerken: Beate Da Jakob mm MuthSchule Thom as LVR Da Koritko vid-Lu dwig-B loch-S chu erufsk olleg Wolfg an Rheinis g Kleinöder ch-We stfälisc hes B t-Reals chule Jeann eZ Theod iegler or-Gold schmid ule Förderschule Birgit Tei Stadth gelake afensc hule Realschule Heike Bö Erich-K ving ästner -Gesam tschule Norbe rt HS a.d Bodenstab . Wäch tlerstr aße e Gesamtschule/Sekundarschule Sandr aH KG Bis olländer chof-v on-Ke tteler Sabine F Berusk lögel olleg M itte Marku sR Alfred amspott -Krupp -Schule erg Carste nB Abend ieber realsc hule E ib Hauptschule Marie -Lu HS Bo ise Tebbe chold Welche Bedeutung haben Personalräte? Die Arbeit der Personalräte ist wichtiger denn je. Die Personalräte können durch ihre Beteiligung Ihre Arbeitsbedingungen verbessern und Ihnen bei Ihren Problemen helfen. Die Dienststellen müssen die Personalräte bei fast allen Maßnahmen beteiligen. Es gibt drei verschiedene Formen der Beteiligung des Personalrats, nämlich die Mitbestimmung, die Mitwirkung und die Anhörung. Bei der Mitbestimmung kann eine Maßnahme (z. B. eine Beförderung) nur dann durchgeführt werden, wenn der Personalrat zugestimmt hat. Wenn eine Mitwirkung vorgeschrieben ist (z. B. bei einer Stellenausschreibung), bekommt der Personalrat die Vorschläge der Bezirksregierung vorgelegt, stimmt zu oder lehnt ab. Bei Ablehnung erfolgt eine Erörterung über diese Maßnahme, aber im Endeffekt trifft die Dienststelle die Entscheidung. Eine Mitwirkung ist gegenüber der Mitbestimmung die schwächere Beteiligungsform. Die Anhörung ist die schwächste Form der Beteiligung. Sie bedeutet, dass der Leiter der Dienststelle den Personalrat rechtzeitig über eine geplante Maßnahme informieren muss (z. B. Abmahnung eines Tarifbeschäftigten) und ihm Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme geben muss. Der Personalrat kann also auf die Willensbildung der Dienststelle Einfluss nehmen, mehr aber auch nicht. Maßnahmen, für die ein Personalrat zuständig ist, sind unter anderem Stellenausschreibungen, Versetzungen, Teilzeit, Beurlaubung, Fortbildungen, Einstellungen, amtsärztliche Untersuchungen und BEM-Gespräche. Allerdings ist eine Maßnahme ungültig, wenn der Personalrat nicht beteiligt wurde - auch wenn es nur eine Anhörung war. Wenn eine Vorlage zu einer bestimmten Maßnahme erfolgt, muss innerhalb von 14 Tagen darüber entschieden werden. Können sich Personalrat und Dienststelle nicht einigen, ist innerhalb von 14 Tagen die Stufenvertretung anzurufen. Personalräte verfügen über ein Personalratsbüro und bieten regelmäßige Sprechstunden für die Kolleginnen und Kollegen an. Sie haben auch das Recht, über Aushänge, Infos sowie das betriebsinterne E-Mail-System und über ein etwaiges Intranet über ihre Tätigkeit zu informieren. Heike Böving und Jeanne Ziegler Ute M ak Bertha edonski -Krupp -Reals ch Spätestens am 15.06.2016, 12.00 Uhr, dem Tag der Stimmauszählung, müssen die Stimmzettel beim Wahlvorstand vorliegen. Wer darf wählen? • Alle Lehrerinnen und Lehrer an staatl. Schulen, egal, ob sie Beamte oder Tarifbeschäftigte sind, • Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter am Ort ihrer Ausbildungsschule, die am 15.06.2016 noch im Dienst sind, • Seminarleiter/-innen und Fachleiter/-innen, • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I, • Lehrkräfte, die am 15.06.2016 noch nicht mehr als 18 Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind, • Lehrkräfte, die sich am Wahltag (15.06.2016) in Elternzeit befinden, wenn sie nicht mehr als 18 Monate ohne Bezüge beurlaubt sind, • Kolleginnen im Mutterschutz, • Lehrkräfte, die seit mehr als 6 Monaten zu einer anderen Schulform abgeordnet sind, wählen auch den Personalrat der neuen Schulform, • Sonderpädagoginnen und -pädagogen, die zu anderen Schul formen teilabgeordnet sind, wählen die Personalräte aller Schulformen, in denen sie unterrichten, • Ausländische Lehrkräfte, die auch in anderen Schulämtern oder Schulformen arbeiten, wählen auch dort den Personalrat. • Auch Vertretungskräfte, die zum Wahlzeitpunkt beschäftigt sind und einen Vertretungsvertrag von mehr als 6 Monaten haben, dürfen wählen. Grundschule Berufskolleg Ricard aK Maria ranz -Kunig undaSc Gymnasium/Weiterbildungskolleg PERSONALRATSWAHL 2016 Antje Sch Rober ipper t- Schu mannBerufs kolleg Fortsetzung Der GEW Stadtverband Essen wird in diesem Jahr 70 Jahre alt. Diesen runden Geburtstag möchten wir feiern am 4. November 2016 im Gewerkschaftshaus. Alle Essener GEW-Mitglieder werden dazu eingeladen.
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