Aktuelles PERSONALRATSWAHL 2016 163

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Universität
Duisburg-Essen (UDE)
Wahlberechtigt sind die an der UDE beschäftigten
• wissenschaftlichen Angestellten,
• Fachlehrerinnen und Fachlehrer,
• Akademischen Rätinnen und Räte,
Studienrätinnen/Studienräte im Hochschuldienst,
• Akademischen Rätinnen und Räte auf Zeit,
• Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
• Lehrbeauftragte ab 4 SWS Lehrauftrag,
• wissenschaftlichen Hilfskräfte und
• abgeordneten Lehrkräfte.
Ebenfalls wahlberechtigt sind die wissenschaftlich
Beschäftigten des Universitätsklinikums Essen (z.B.
Ärzte, Fach- und Oberärzte).
INFO
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Die GEW hat u.a. mit dem Templiner Manifest, dem Herschinger
Kodex und dem Köpenicker Appel viel für die Verbesserung der
Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlich Beschäftigten
an Hochschulen erreicht. Von den an der Hochschule vertretenen Gewerkschaften arbeitet vor allem die GEW an der politischen Willensbildung für die Hochschulgesetzgebung mit. So
sind die Verbesserungen im neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz maßgeblich auf die Arbeit der GEW zurückzuführen.
Die neuen Regelungen gilt es umzusetzen. Dafür ist ein starker,
von den Beschäftigten getragener Personalrat unverzichtbar.
Dieses ist besonders durch eine hohe Wahlbeteiligung möglich.
Wir bitten deshalb unbedingt am 01. oder 02. Juni an der Wahl
des Personalrats für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (PRwiss) teilzunehmen und die zur Wahl stehenden
GEW-Kollegen Christian Pohlmann (StV Duisburg) und Ulrich
Schilling (StV Essen) zu unterstützen.
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Jahreshauptversammlung 2016
Am 14. März fand die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Stadtverbandes
statt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre hatte der Vorstand beschlossen, einmal
etwas Neues auszuprobieren:
Die formalen Punkte (Dank an die Vertrauensleute, Rechenschaftsbericht, Kassenbericht, Haushalt für das kommende Jahr) am Anfang, danach ein aktuelles Thema. Dies war dann als Informations- und Diskussionsveranstaltung auch offen
für Nicht-GEW-Mitglieder. Ein gewisser Zweck wurde so erreicht: Zu dem Thema
„Sprachanfänger in Schulen“ kamen auch eine Reihe Interessierter, die nicht der
GEW angehörten bzw. GEW-Mitglieder, die sich nicht für die formalen Dinge vorweg interessiert hatten.
Das Thema „Sprachanfänger“ brannte natürlich angesichts der vielen Flüchtlingskinder und Jugendlichen auf den Nägeln, obwohl es das Problem schon
seit vielen Jahren gibt und sich eine wachsende Zahl an Schulen damit bereits
lange auseinandersetzt. Hanne Herz-Höhnke zeigte als Grundschulleiterin
mit einer sehr hohen Zahl Migrantenkindern wie die Sprachanfänger von
Anfang an in ihre Klassen integriert werden. Dies ist bei kleinen Kindern
offensichtlich einfacher als bei Älteren, die in weiterführenden Schulen
zu integrieren sind. Jutta Henrichs zeigte am Beispiel ihrer Realschule wie
diese Kinder zunächst in eigenen Sprachanfängerklassen die notwendigen Deutschkenntnisse – auch in Hinblick auf die Fachsprachen - erwerben bevor sie nach Meinung der sie Unterrichtenden am Unterricht in
Regelklassen teilnehmen können. Zwei verschiedene Modelle, die jedoch offenbar beide erfolgreich sind.
Im letzten Teil der Veranstaltung zeigten zwei Vertreterinnen des
Integrationszentrums, welche organisatorischen Aufgaben dort bewältigt werden und welche Hilfen von dort zu erwarten sind. Dabei
wurde aus Teilnehmerkreisen auch Kritik an manchen Dingen geäußert, die aus Sicht der betroffenen Schulen schief laufen.
Eine insgesamt interessante Veranstaltung, die sicher mehr Teilnehmer verdient gehabt hätte!
Besuch des Hundertwasserhauses
Am 30.03.2016 haben Seniorinnen und Senioren der GEW das Hundertwasserhaus in
der Gruga besucht.
Der Entwurf für das Gebäude war die letzte
Arbeit des österreichischen Malers, Zeichners und Grafikers Friedensreich Hundertwasser (1928-2000).
Die „Spirale“, die er als Symbol des Lebens
und des Todes bezeichnet, wird auch in diesem Haus umgesetzt.
Weitere seiner leitmotivischen Aussagen
zeigen sich dem Besucher in der Architektur des Hauses, die sich harmonisch in die
umgebende Natur einfügt, kräftige Farbtöne
prägen das heiter wirkende Gebäude.
Das Haus wird von der Ronald-McDonaldKinderhilfe geführt und bietet Eltern schwerkranker Kinder - keine Krebspatienten - direkt
neben dem Uniklinikum ein Zuhause auf
Zeit.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Haus
ist die ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme
eines Begleiters für das Kind. Die Kosten von
22,50 € pro Apartment pro Nacht werden in
der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Eltern versorgen sich im Apartment selbst, können aber auch Angebote
des Hauses wie gemeinsame Frühstücke
bzw. Abendessen wahrnehmen. Rückzugs-
orte und gleichzeitig auch die Möglichkeit zu
Gesprächen mit anderen betroffenen Eltern,
unterstützen und helfen in der anstrengenden Zeit.
Die McDonald-Kinderhilfe - gegründet von
Ray Kroc - setzt sich seit 1987 für das Wohlergehen und die Gesundheit von Kindern in
Deutschland ein.
325 Familien aus aller Welt finden hier
jedes Jahr ein Zuhause auf Zeit.
- 17 Apartments ermöglichen es Familien,
in der Nähe ihrer kranker Kinder zu sein
- 75 ehrenamtliche Mitarbeiter machen
das Haus zu einem echten Zuhause auf
Zeit
Der ehemalige Profiboxer Henry Maske engagiert sich für das Haus: „Ich unterstütze
die McDonald’s Kinderhilfe, weil jedes gewonnene Kinderlachen jede Mühe dieser
Welt Wert ist.“
Auch Franchise-Nehmer von McDonald`s
Deutschland sind wesentliche Unterstützer
der Kinderhilfe.
Bei unserem Rundgang durch das Haus auch ein Apartment konnten wir besichtigen - und das Außengelände sahen wir den
typischen Hundertwasserbausstil.
Annegret Caspers
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PERSONALRATSWAHL 2016
Impressum
Büro-Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do:
14.00 - 17.30 Uhr
Mi: 10.00 - 15.00 Uhr
v.i.S.d.P.: Jörg Kuhlmann
Redaktion:
Carsten Bieber
Wolfgang Kleinöder
Jörg Kuhlmann
Layout u. Druck:
gilbert design druck
werbetechnik GmbH,
Witteringstr. 20-22
45130 Essen
www.gilbert.nrw
Herausgeber:
Stadtverband Essen
der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Teichstr. 4, 45127 Essen
Tel: 0201/22 3281
Fax:0201/201 85 75
[email protected]
www.gew-essen.de
Aktuelles
PERSONALRATSWAHL 2016 // Universität Duisburg-Essen (UDE) //
Jahreshauptversammlung 2016 // Besuch des Hundertwasserhauses
PERSONALRATSWAHL 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Lehrkräfte an den staatlichen Schulen sind aufgefordert, Ihre
Stimme für die Wahl des Personalrates abzugeben. Bitte nehmen
Sie die Wahl ernst, damit Ihre Probleme am Arbeitsplatz Schule
in den nächsten Jahren ernst genommen werden können.
Jede Schulform hat eine eigene Personalvertretung. Dabei gelten
Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und
PRIMUS-Schulen als eine Schulform, als die Schulen des längeren
gemeinsamen Lernens. Lehrerinnen und Lehrer der Gymnasien
und der Weiterbildungskollegs haben gemeinsame Personalräte.
Wie werden die Personalräte gewählt?
Die Personalvertretung ist nur im Grundschulbereich dreistufig.
Es gibt einen örtlichen Personalrat beim Schulamt, einen Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung und einen Hauptpersonalrat beim Schulministerium.
Die Personalvertretungen aller anderen Schulformen sind immer
zweistufig, weil auch die Behörde nur zweistufig ist.
Die örtlichen Personalräte werden bei den Bezirksregierungen
gebildet, die Hauptpersonalräte beim Schulministerium.
Die Personalräte aller Schulformen werden von Mai bis Mitte
Juni 2016 neu gewählt. Die Amtsperiode der neuen Personalräte
wird wie immer vier Jahre dauern. Sie beginnt am 1. Juli 2016
und endet am 30. Juni 2020.
Für jeden zu wählenden Personalrat gibt es auf jeder Ebene einen eigenen Wahlvorstand, der für die Ausschreibung und die
Durchführung der Wahl zuständig ist.
Die organisatorische Verantwortung der Wahl liegt bei den Wahlvorständen der örtlichen Personalräte. Diese Wahlvorstände versenden die Briefwahlunterlagen an die Schulen. Für die persönliche Aushändigung der Wahlunterlagen sind die Schulleitungen
verantwortlich. Der Rückversand an die Wahlvorstände wird in
der Regel vom Einzelnen per Post durchgeführt, ist aber auch
durch die Schulleitung möglich.
(Fortsetzung auf Seite 2)
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Welche Bedeutung haben Personalräte?
Die Arbeit der Personalräte ist wichtiger denn je. Die Personalräte können durch ihre Beteiligung Ihre Arbeitsbedingungen verbessern und Ihnen bei Ihren Problemen helfen.
Die Dienststellen müssen die Personalräte bei fast allen Maßnahmen beteiligen. Es gibt drei verschiedene Formen der Beteiligung
des Personalrats, nämlich die Mitbestimmung, die Mitwirkung
und die Anhörung.
Bei der Mitbestimmung kann eine Maßnahme (z. B. eine Beförderung) nur dann durchgeführt werden, wenn der Personalrat
zugestimmt hat. Wenn eine Mitwirkung vorgeschrieben ist (z.
B. bei einer Stellenausschreibung), bekommt der Personalrat die
Vorschläge der Bezirksregierung vorgelegt, stimmt zu oder lehnt
ab. Bei Ablehnung erfolgt eine Erörterung über diese Maßnahme, aber im Endeffekt trifft die Dienststelle die Entscheidung.
Eine Mitwirkung ist gegenüber der Mitbestimmung die schwächere Beteiligungsform.
Die Anhörung ist die schwächste Form der Beteiligung. Sie bedeutet, dass der Leiter der Dienststelle den Personalrat rechtzeitig über eine geplante Maßnahme informieren muss (z. B. Abmahnung eines Tarifbeschäftigten) und ihm Gelegenheit zu einer
ausführlichen Stellungnahme geben muss. Der Personalrat kann
also auf die Willensbildung der Dienststelle Einfluss nehmen,
mehr aber auch nicht.
Maßnahmen, für die ein Personalrat zuständig ist, sind unter anderem Stellenausschreibungen, Versetzungen, Teilzeit, Beurlaubung, Fortbildungen, Einstellungen, amtsärztliche Untersuchungen und BEM-Gespräche.
Allerdings ist eine Maßnahme ungültig, wenn der Personalrat
nicht beteiligt wurde - auch wenn es nur eine Anhörung war.
Wenn eine Vorlage zu einer bestimmten Maßnahme erfolgt,
muss innerhalb von 14 Tagen darüber entschieden werden. Können sich Personalrat und Dienststelle nicht einigen, ist innerhalb
von 14 Tagen die Stufenvertretung anzurufen.
Personalräte verfügen über ein Personalratsbüro und bieten regelmäßige Sprechstunden für die Kolleginnen und Kollegen an.
Sie haben auch das Recht, über Aushänge, Infos sowie das betriebsinterne E-Mail-System und über ein etwaiges Intranet über
ihre Tätigkeit zu informieren.
Heike Böving und Jeanne Ziegler
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Spätestens am 15.06.2016, 12.00 Uhr, dem Tag der Stimmauszählung, müssen die Stimmzettel beim Wahlvorstand vorliegen.
Wer darf wählen?
• Alle Lehrerinnen und Lehrer an staatl. Schulen, egal, ob sie
Beamte oder Tarifbeschäftigte sind,
• Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter am Ort ihrer
Ausbildungsschule, die am 15.06.2016 noch im Dienst sind,
• Seminarleiter/-innen und Fachleiter/-innen,
• Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Grundschulen
und im Bereich der Sekundarstufe I,
• Lehrkräfte, die am 15.06.2016 noch nicht mehr als 18 Monate
unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind,
• Lehrkräfte, die sich am Wahltag (15.06.2016) in Elternzeit
befinden, wenn sie nicht mehr als 18 Monate ohne Bezüge
beurlaubt sind,
• Kolleginnen im Mutterschutz,
• Lehrkräfte, die seit mehr als 6 Monaten zu einer anderen
Schulform abgeordnet sind, wählen auch den Personalrat der
neuen Schulform,
• Sonderpädagoginnen und -pädagogen, die zu anderen Schul formen teilabgeordnet sind, wählen die Personalräte aller
Schulformen, in denen sie unterrichten,
• Ausländische Lehrkräfte, die auch in anderen Schulämtern
oder Schulformen arbeiten, wählen auch dort den Personalrat.
• Auch Vertretungskräfte, die zum Wahlzeitpunkt beschäftigt
sind und einen Vertretungsvertrag von mehr als 6 Monaten
haben, dürfen wählen.
Grundschule
Berufskolleg
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Gymnasium/Weiterbildungskolleg
PERSONALRATSWAHL 2016
Antje
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kolleg
Fortsetzung
Der GEW Stadtverband Essen
wird in diesem Jahr 70 Jahre
alt. Diesen runden Geburtstag
möchten wir feiern am 4. November 2016 im Gewerkschaftshaus. Alle Essener GEW-Mitglieder werden dazu eingeladen.