Neufeldweg 93, 8010 Graz Tel: +43 (0) 316 427428-0, Fax: -31 [email protected] www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 272901a SONDERKLIENTEN-INFO 2015 Elektrofahrzeuge im Steuerrecht Sind Sie bereit für ein Elektrofahrzeug? Das Steuerrecht ist es! Folgende Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Elektroautos (NUR für Elektroautos – NICHT für Hybridfahrzeuge) werden Ihnen in diesem Sonder-Klienten-Info erläutert: 1. Elektroautos und Vorsteuerabzug Für Elektroautos mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/Kilometer ist ab 01.01.2016 ein Vorsteuerabzug möglich. Dies betrifft die Anschaffung, das Leasing und den laufenden Betrieb von Elektroautos. Einen Wehmutstropfen gibt es aber – der Vorsteuerabzug ist wie folgt gestaffelt: Anschaffungskosten Bis € 40.000 Zwischen € 40.000 bis € 80.000 Über € 80.000 Höhe des Vorsteuerabzuges 100 % Vorsteuerabzug 100 % Vorsteuerabzug, umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch in Höhe der ertragsteuerlichen Luxustangente KEIN Vorsteuerabzug 2. Elektroautos und Normverbrauchsabgabe (NoVA) Kraftfahrzeuge, die nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden sind von der NoVA befreit. Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs rät: Payroll Check Damit die Lohnabrechnung keine Lohnverrechnung ist, lassen Unternehmen einen sogenannten Pay-RollCheck machen. Dabei wird kontrolliert, ob Sie auch alle aktuellen Rechtsvorschriften einhalten. Wir empfehlen dafür die eCounting: www.ecounting.at Tel +43 316 47 19 19 Plüddemanngasse 105 8042 Graz 3. Elektroautos und Sachbezüge Erfreuliche Nachrichten für die Lohnabrechnung - für Elektroautos mit einem CO2-Emissionswert von 0 g pro Kilometer ist ab dem Kalenderjahr 2016 KEIN Sachbezug anzusetzen (Sachbezugswert = 0). 4. Tipp Förderungen Sollten Sie sich für den Kauf eines Elektrofahrzeuges entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich auch bei Ihrem Autohändler / Ihrer Gemeinde / Ihrem Bundesland betreffend einer etwaigen Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeuges zu erkundigen. Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs ist USt-Expertin, Autorin und Lektorin einschlägiger Fachliteratur, darunter „Die Umsatzsteuer im Rechnungswesen“, 7. Auflage, Bilanz-Verlag, und als Steuerberaterin Mitglied des GMU2 Teams der Kanzlei Dr. Binder & Co erstellt von Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs, 14.10.2015 1/2 Auf folgenden Links finden Sie unter anderem weiterführende Informationen rund um das Elektroauto (zB Förderungen, Angebot an Elektroautos): http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/allefoerderungen/#verkehr http://www.electrodrive-salzburg.at/foerderungen.php#bmw-i3 (Achtung – nur für Salzburg) http://e-connected.at/content/f%C3%BCr-private (Achtung – nur für Private) http://e-connected.at/content/f%C3%BCr-betriebe (Achtung – nur für Betriebe) http://e-connected.at/content/grossraum-graz http://autorevue.at/autowelt/alle-elektroautos-preise-testberichte-daten Da die vorliegenden Informationen allgemeiner Art sind, sollten Sie bezüglich ihrer Anwendbarkeit im Einzelfall jedenfalls fachkundigen Rat einholen. Zögern Sie nicht uns anzurufen: 0316-427 428 46 – Frau Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs erstellt von Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs, 28.10.2015 2/2
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