SONDER- KLIENTEN-INFO

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SONDERKLIENTEN-INFO
2015
Elektrofahrzeuge im Steuerrecht
Sind Sie bereit für ein Elektrofahrzeug? Das Steuerrecht ist es! Folgende Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Elektroautos (NUR für Elektroautos – NICHT
für Hybridfahrzeuge) werden Ihnen in diesem Sonder-Klienten-Info erläutert:
1. Elektroautos und Vorsteuerabzug
Für Elektroautos mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/Kilometer ist ab
01.01.2016 ein Vorsteuerabzug möglich. Dies betrifft die Anschaffung, das
Leasing und den laufenden Betrieb von Elektroautos. Einen Wehmutstropfen gibt
es aber – der Vorsteuerabzug ist wie folgt gestaffelt:
Anschaffungskosten
Bis € 40.000
Zwischen € 40.000
bis € 80.000
Über € 80.000
Höhe des Vorsteuerabzuges
100 % Vorsteuerabzug
100 % Vorsteuerabzug, umsatzsteuerpflichtiger
Eigenverbrauch in Höhe der ertragsteuerlichen
Luxustangente
KEIN Vorsteuerabzug
2. Elektroautos und Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Kraftfahrzeuge, die nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden
sind von der NoVA befreit.
Mag. (FH) Marie-Luise
Kurahs rät:
Payroll Check
Damit die Lohnabrechnung keine Lohnverrechnung ist, lassen
Unternehmen
einen
sogenannten Pay-RollCheck machen. Dabei
wird kontrolliert, ob Sie
auch alle aktuellen
Rechtsvorschriften
einhalten. Wir empfehlen
dafür
die
eCounting:
www.ecounting.at
Tel +43 316 47 19 19
Plüddemanngasse 105
8042 Graz
3. Elektroautos und Sachbezüge
Erfreuliche Nachrichten für die Lohnabrechnung - für Elektroautos mit einem
CO2-Emissionswert von 0 g pro Kilometer ist ab dem Kalenderjahr 2016 KEIN
Sachbezug anzusetzen (Sachbezugswert = 0).
4. Tipp Förderungen
Sollten Sie sich für den Kauf eines Elektrofahrzeuges entscheiden, empfehlen
wir Ihnen, sich zusätzlich auch bei Ihrem Autohändler / Ihrer Gemeinde / Ihrem
Bundesland betreffend einer etwaigen Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeuges zu erkundigen.
Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs
ist USt-Expertin, Autorin und
Lektorin einschlägiger Fachliteratur, darunter „Die Umsatzsteuer im Rechnungswesen“, 7.
Auflage, Bilanz-Verlag, und als
Steuerberaterin Mitglied des
GMU2 Teams der Kanzlei Dr.
Binder & Co
erstellt von Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs, 14.10.2015
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Auf folgenden Links finden Sie unter anderem weiterführende Informationen
rund um das Elektroauto (zB Förderungen, Angebot an Elektroautos):
http://www.umweltfoerderung.at/kpc/de/home/allefoerderungen/#verkehr
http://www.electrodrive-salzburg.at/foerderungen.php#bmw-i3 (Achtung – nur
für Salzburg)
http://e-connected.at/content/f%C3%BCr-private (Achtung – nur für Private)
http://e-connected.at/content/f%C3%BCr-betriebe (Achtung – nur für Betriebe)
http://e-connected.at/content/grossraum-graz
http://autorevue.at/autowelt/alle-elektroautos-preise-testberichte-daten
Da die vorliegenden Informationen allgemeiner Art sind, sollten Sie bezüglich ihrer Anwendbarkeit im Einzelfall jedenfalls
fachkundigen Rat einholen. Zögern Sie nicht uns anzurufen: 0316-427 428 46 – Frau Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs
erstellt von Mag. (FH) Marie-Luise Kurahs, 28.10.2015
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