Az: 047.13 -1- Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 07. Dezember 2015 Bebauungsplanverfahren „Brünnelesäcker II“, Hörenhausen - Erneuter Entwurfsbeschluss Bereits im Jahr 2010 hat der Gemeinderat für das Baugebiet „Brünnelesäcker II“ in Hörenhausen einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens wurde insbesondere die Frage des Lärmschutzes, verursacht durch Fahrzeugverkehr auf der L 1268 am Ortseingangsbereich von Hörenhausen, mit dem Landratsamt diskutiert. Der modifizierte Entwurfsbeschluss, der nunmehr ausschließlich ein Allgemeines Wohngebiet ausweist, lag in der vergangenen Sitzung dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die von Seiten der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Einwendungen und Bedenken beschloss der Gemeinderat entsprechend den Beschluss- und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung. Das ca. 0,8 ha große Baugebiet, weist 9 Wohnbauplätze als Allgemeines Wohngebiet aus. Zulässig sind bei einer maximal 2geschossigen Bebauung Dachneigungen zwischen 10 und 45 Grad sowie Einzel- und Doppelhäuser. Die höchst zulässige Firsthöhe beträgt 8,25 m. Nach Beendigung der einmonatigen Auslegungsfrist könnte der Bebauungsplanentwurf Anfang 2016 als Satzung beschlossen werden. Änderung der Wasserversorgungsatzung mit Gebührenkalkulation Der Wasserzins in der Gesamtgemeinde Schwendi wird sich zum 01. Januar 2016 um 5 Cent auf 1,80 €/je Kubikmeter bezogenem Frischwasser erhöhen. Grundlage der Gebührenanpassung ist die dem Gemeinderat vorgestellte Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2017. Auf Grund der großen Zahl an Wasserzählern, die in diesem Kalkulationszeitraum ausgetauscht werden müssen, werden sich auch die monatlichen Zähler-/Grundgebühren erhöhen. Der Gemeinderat beschloss die Gebührenerhöhungen bis einschl. 31.12.2017 einstimmig. Änderung der Abwassersatzung mit Gebührenkalkulation Auch die Abwassergebühren werden sich ab dem 01. Januar 2016 leicht erhöhen. Nach der 2-jährigen Gebührenkalkulation bis einschl. 31.12.2017 wird die Schmutzwassergebühr von 1,69 € auf 1,80 €/Kubikmeter angehoben. Bemessungsgrundlage ist hier die bezogene Menge an Frischwasser. Auch die Niederschlagswassergebühr wird sich für den gleichen Zeitraum ab 01.01.2016 bis 31.12.2017 von 0,42 € auf 0,43 € erhöhen. Hier bilden die überbauten bzw. versiegelten Flächen des veranlagten Grundstücks die Bemessungsgrundlage. Auch diese Erhöhung billigte der Gemeinderat einstimmig. Öffentlich rechtlicher Vertrag über interkommunale Zusammenarbeit Im Zuge der Breitbanderschließung in der Gesamtgemeinde stimmte der Gemeinderat einer Modifizierung des öffentlichrechtlichen Vertrages mit der Stadt Dietenheim zu. Mit der darin vereinbarten interkommunalen Zusammenarbeit konnte ein erhöhter Landeszuschuss aus Mitteln der Breitbandförderung generiert werden. Bereits vor knapp 2 Wochen erhielt die Gemeinde eine erste Teilbewilligung in Höhe von 464.100 €. Weitere Fördermittel mit insgesamt rund 1,4 Mio.€ sicherte Minister Alexander Bonde Ende November bei der Übergabe der ersten Teilbewilligung im Landratsamt Biberach zu. Die Ausschreibung der Baumaßnahme in Lose soll im Frühjahr 2016 erfolgen. Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung Auf Grund einer aktuellen Rechtsprechung beschloss der Gemeinderat die Änderung der Friedhofssatzung vom Juni 2015. Betroffen von der Änderung ist der § 15. Dieser regelte im Detail die Gestaltung von Grabstellen, was aber nach der neuesten Rechtsprechung nur in ganz engen Grenzen zulässig ist. In der neuen Fassung des § 15 ist jetzt lediglich geregelt, dass Az: 047.13 -2- Grabmale und sonstige Grabausstattungen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen müssen. Baugesuche Zu den nachstehenden Baugesuchen erteilte der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen: a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lindenberg 10, Weihungszell b) Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Mittleres Feld 5, Weihungszell c) Errichtung einer Bautafel, im Baugebiet „Höhenweg/Pfaffenkreuz I“, Schwendi d) Errichtung eines Einfamilienhauses, Von-Hornstein-Weg 12, Orsenhausen e) Anbau eines Carports an das bestehende Verwaltungsgebäude, Samariterweg 1, Orsenhausen. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln für wechselnde Produktwerbung im Zuge der Heggbacher Straße in Schönebürg wurde vom Gemeinderat mehrheitlich versagt. Widmung von Ortsstraßen nach dem Straßengesetz Durch Beschluss widmet der Gemeinderat mehrere Erschließungsstraßen im Baugebiet „Höhenweg/Pfaffenkreuz I“ sowie die Straße „Lerchenweg“ in Schwendi. Im Ortsteil Orsenhausen wurde der Schlossweg einschl. eines Stichwegs ebenfalls dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Antrag gestellt worden. Die Antragsstellung erfolgte für die Ortschaften Bussmannshausen, Hörenhausen, Orsenhausen und Schönebürg. Für die Ortschaft Großschafhausen wurde der Förderantrag nicht gestellt, da lediglich zwei Beratungen durchgeführt, aber kein Förderantrag gestellt wurde. Der Aufnahmeantrag in das ELR-Programm liegt zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Tübingen vor. Ob die gestellten Anträge gefördert werden, wird das Regierungspräsidium im Frühjahr 2016 entscheiden. Bekanntgaben Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte Bürgermeister Karremann den Gemeinderat, dass Herr Josef Thanner aus Hörenhausen einen Antrag auf Bau einer stationären Radaranlage am Ortseingang von Hörenhausen, aus Richtung Orsenhausen, beantragt habe. Zuständig für den Bau sei jedoch das Landratsamt. Ein entsprechender Antrag müsste dort von Seiten der Gemeinde gestellt werden. Diese müsse im Falle eines Baus die Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses sowie die Kosten für die Zähleranschlusssäule mit insgesamt knapp 9.000 € tragen. Die Gebühren aus Verwarnungen und Bußgeldern stünden aber ausschließlich dem Landratsamt als Verkehrsbehörde zu. Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) Ob das Landratsamt an dieser Stelle eine stationäre Radaranlage installieren werde, könne er nicht sagen. Fakt sei jedoch, dass in diesem Bereich die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h oft nicht eingehalten werde. Der Gemeinderat nahm den Antrag zur Kenntnis und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung im Januar 2016 über den Antrag beraten. Die Verwaltung berichtete, dass Anfang des Jahres Informationsveranstaltungen zum Entwicklungsprogramm ländlicher Raum durch die Landsiedlung stattgefunden hätten. Nach diesen Informationsveranstaltungen konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger durch die Landsiedlung beraten lassen. Insgesamt hätten 29 Beratungen durch die Landsiedlung stattgefunden. Für das Programmjahr 2016 seien insgesamt 6 private und 1 gewerblicher Weiter informierte Bürgermeister Karremann den Gemeinderat darüber, dass zwischenzeitlich der Ablösungsvertrag mit der kath. Kirchengemeinde Schönebürg über die Unterhaltslasten des kirchlichen Friedhofs bei der Kirche, sowie der Kirchenmauer, abgeschlossen sei. Mit abgelöst wurde in diesem Zusammenhang auch der jährliche Beitrag der Gemeinde zur Mesmerbesoldung. Az: 047.13 -3- Der Ablösungsbetrag beläuft sich auf 100.000 € und wird in mehreren Jahresraten bezahlt. An den Unterhaltungskosten für Kirchturm und Kirchturmuhr wird sich die Gemeinde aber weiterhin entsprechend den vertraglichen Regelungen beteiligen müssen. Der Vertrag liege derzeit noch bei Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Genehmigung. Auf eine Anfrage aus dem Gemeinderat vom November, informierte Bürgermeister Karremann darüber, dass der Bauhof zwischenzeitlich die Bushaltestellenbeschilderung im Zuge der Hauptstraße in Großschafhausen abgebaut habe, nachdem der Bus diese Haltestellen seit Sommer nicht mehr anfährt. Es bestehe daher nun die Möglichkeit diese Busbuchten zum Parken zu benutzen. Bürgermeister Karremann berichtete weiter, dass ein Landwirt aus Schönebürg wegen Hundekot im Grünfutter eine Kuh habe schlachten müssen und ihm für weitere Tiere hohe Tierarztkosten entstanden seien. Bürgermeister Karremann appellierte eindringlich an alle Hundebesitzer, ihre Tiere nicht in die Wiesen der Landwirte koten zu lassen. Es gebe zudem immer wieder Anregungen seitens der Bevölkerung, auch in den Außenbereichen Tütenspender und Mülleimer, zur Beseitigung von Hundekot, aufzustellen. Auf Grund der dezentralen Struktur der Gemeinde Schwendi und der zahlreichen Feldwege, sowie Ortausgänge und Ortseingänge sei eine flächendeckende Aufstellung und Betreuung von solchen Hundetoiletten personell durch den Bauhof, mit dem jetzigen Personal, nicht leistbar. Er sehe sehr wohl die Problematik und habe Verständnis für dieses Ärgernis, das immer wieder durch uneinsichtige Hundebesitzer entstehe. Man werde dieses Thema der Hundetoiletten bei den diesjährigen Haushaltsberatungen nochmals thematisieren. Aber am Vernünftigsten und am Billigsten wäre es für die Gemeinschaft doch, wenn jeder Hundebesitzer die Hinterlassenschaften seines Hundes selbst beseitigen würde und diese Aufgabe nicht der Allgemeinheit auferlegen würde.
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