Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 30

Az: 047.13
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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom
07. Dezember 2015
Bebauungsplanverfahren
„Brünnelesäcker II“, Hörenhausen
- Erneuter Entwurfsbeschluss
Bereits im Jahr 2010 hat der Gemeinderat für
das Baugebiet „Brünnelesäcker II“ in Hörenhausen einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens wurde insbesondere die Frage des Lärmschutzes, verursacht durch Fahrzeugverkehr
auf der L 1268 am Ortseingangsbereich von
Hörenhausen, mit dem Landratsamt diskutiert.
Der modifizierte Entwurfsbeschluss, der nunmehr ausschließlich ein Allgemeines Wohngebiet ausweist, lag in der vergangenen Sitzung
dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die von Seiten der Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Einwendungen und Bedenken
beschloss der Gemeinderat entsprechend den
Beschluss- und Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung.
Das ca. 0,8 ha große Baugebiet, weist 9
Wohnbauplätze als Allgemeines Wohngebiet
aus. Zulässig sind bei einer maximal 2geschossigen Bebauung Dachneigungen zwischen 10 und 45 Grad sowie Einzel- und Doppelhäuser. Die höchst zulässige Firsthöhe beträgt 8,25 m.
Nach Beendigung der einmonatigen Auslegungsfrist könnte der Bebauungsplanentwurf
Anfang 2016 als Satzung beschlossen werden.
Änderung der Wasserversorgungsatzung
mit Gebührenkalkulation
Der Wasserzins in der Gesamtgemeinde
Schwendi wird sich zum 01. Januar 2016 um
5 Cent auf 1,80 €/je Kubikmeter bezogenem
Frischwasser erhöhen. Grundlage der Gebührenanpassung ist die dem Gemeinderat vorgestellte Gebührenkalkulation für den Zeitraum
vom 01.01.2016 bis 31.12.2017.
Auf Grund der großen Zahl an Wasserzählern,
die in diesem Kalkulationszeitraum ausgetauscht werden müssen, werden sich auch die
monatlichen Zähler-/Grundgebühren erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss die Gebührenerhöhungen bis einschl. 31.12.2017 einstimmig.
Änderung der Abwassersatzung mit
Gebührenkalkulation
Auch die Abwassergebühren werden sich
ab dem 01. Januar 2016 leicht erhöhen.
Nach der 2-jährigen Gebührenkalkulation
bis einschl. 31.12.2017 wird die Schmutzwassergebühr von 1,69 € auf 1,80
€/Kubikmeter angehoben. Bemessungsgrundlage ist hier die bezogene Menge an
Frischwasser.
Auch die Niederschlagswassergebühr wird
sich für den gleichen Zeitraum ab
01.01.2016 bis 31.12.2017 von 0,42 € auf
0,43 € erhöhen. Hier bilden die überbauten
bzw. versiegelten Flächen des veranlagten
Grundstücks die Bemessungsgrundlage.
Auch diese Erhöhung billigte der Gemeinderat einstimmig.
Öffentlich rechtlicher Vertrag über interkommunale Zusammenarbeit
Im Zuge der Breitbanderschließung in der
Gesamtgemeinde stimmte der Gemeinderat einer Modifizierung des öffentlichrechtlichen Vertrages mit der Stadt Dietenheim zu.
Mit der darin vereinbarten interkommunalen Zusammenarbeit konnte ein erhöhter
Landeszuschuss aus Mitteln der Breitbandförderung generiert werden. Bereits
vor knapp 2 Wochen erhielt die Gemeinde
eine erste Teilbewilligung in Höhe von
464.100 €. Weitere Fördermittel mit insgesamt rund 1,4 Mio.€ sicherte Minister
Alexander Bonde Ende November bei der
Übergabe der ersten Teilbewilligung im
Landratsamt Biberach zu. Die Ausschreibung der Baumaßnahme in Lose soll im
Frühjahr 2016 erfolgen.
Erlass einer Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung
Auf Grund einer aktuellen Rechtsprechung
beschloss der Gemeinderat die Änderung
der Friedhofssatzung vom Juni 2015. Betroffen von der Änderung ist der § 15. Dieser regelte im Detail die Gestaltung von
Grabstellen, was aber nach der neuesten
Rechtsprechung nur in ganz engen Grenzen zulässig ist. In der neuen Fassung des
§ 15 ist jetzt lediglich geregelt, dass
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Grabmale und sonstige Grabausstattungen der
Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen
müssen.
Baugesuche
Zu den nachstehenden Baugesuchen erteilte
der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen:
a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage, Lindenberg 10, Weihungszell
b) Neubau eines Zweifamilienhauses mit
Garage, Mittleres Feld 5, Weihungszell
c) Errichtung einer Bautafel, im Baugebiet
„Höhenweg/Pfaffenkreuz I“, Schwendi
d) Errichtung eines Einfamilienhauses,
Von-Hornstein-Weg 12, Orsenhausen
e) Anbau eines Carports an das bestehende
Verwaltungsgebäude, Samariterweg 1,
Orsenhausen.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln für wechselnde Produktwerbung im Zuge der Heggbacher
Straße in Schönebürg wurde vom Gemeinderat mehrheitlich versagt.
Widmung von Ortsstraßen nach dem Straßengesetz
Durch Beschluss widmet der Gemeinderat
mehrere Erschließungsstraßen im Baugebiet
„Höhenweg/Pfaffenkreuz I“ sowie die Straße
„Lerchenweg“ in Schwendi.
Im Ortsteil Orsenhausen wurde der Schlossweg einschl. eines Stichwegs ebenfalls dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Antrag gestellt worden. Die Antragsstellung erfolgte für die Ortschaften Bussmannshausen, Hörenhausen, Orsenhausen und Schönebürg. Für die Ortschaft
Großschafhausen wurde der Förderantrag
nicht gestellt, da lediglich zwei Beratungen
durchgeführt, aber kein Förderantrag gestellt wurde. Der Aufnahmeantrag in das
ELR-Programm liegt zwischenzeitlich dem
Regierungspräsidium Tübingen vor. Ob
die gestellten Anträge gefördert werden,
wird das Regierungspräsidium im Frühjahr
2016 entscheiden.
Bekanntgaben
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte Bürgermeister Karremann den Gemeinderat, dass Herr Josef
Thanner aus Hörenhausen einen Antrag
auf Bau einer stationären Radaranlage
am Ortseingang von Hörenhausen, aus
Richtung Orsenhausen, beantragt habe.
Zuständig für den Bau sei jedoch das
Landratsamt. Ein entsprechender Antrag
müsste dort von Seiten der Gemeinde gestellt werden. Diese müsse im Falle eines
Baus die Kosten für die Herstellung des
Stromanschlusses sowie die Kosten für
die Zähleranschlusssäule mit insgesamt
knapp 9.000 € tragen.
Die Gebühren aus Verwarnungen und
Bußgeldern stünden aber ausschließlich
dem Landratsamt als Verkehrsbehörde zu.
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
(ELR)
Ob das Landratsamt an dieser Stelle eine
stationäre Radaranlage installieren werde,
könne er nicht sagen. Fakt sei jedoch,
dass in diesem Bereich die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h oft nicht eingehalten werde. Der Gemeinderat nahm den
Antrag zur Kenntnis und wird in der nächsten Gemeinderatssitzung im Januar 2016
über den Antrag beraten.
Die Verwaltung berichtete, dass Anfang des
Jahres Informationsveranstaltungen zum Entwicklungsprogramm ländlicher Raum durch die
Landsiedlung stattgefunden hätten. Nach diesen Informationsveranstaltungen konnten sich
interessierte Bürgerinnen und Bürger durch die
Landsiedlung beraten lassen. Insgesamt hätten 29 Beratungen durch die Landsiedlung
stattgefunden. Für das Programmjahr 2016
seien insgesamt 6 private und 1 gewerblicher
Weiter informierte Bürgermeister Karremann den Gemeinderat darüber, dass
zwischenzeitlich der Ablösungsvertrag mit
der kath. Kirchengemeinde Schönebürg
über die Unterhaltslasten des kirchlichen
Friedhofs bei der Kirche, sowie der Kirchenmauer, abgeschlossen sei. Mit abgelöst wurde in diesem Zusammenhang
auch der jährliche Beitrag der Gemeinde
zur Mesmerbesoldung.
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Der Ablösungsbetrag beläuft sich auf
100.000 € und wird in mehreren Jahresraten
bezahlt. An den Unterhaltungskosten für Kirchturm und Kirchturmuhr wird sich die Gemeinde
aber weiterhin entsprechend den vertraglichen
Regelungen beteiligen müssen.
Der Vertrag liege derzeit noch bei Diözese
Rottenburg-Stuttgart zur Genehmigung.
Auf eine Anfrage aus dem Gemeinderat vom
November, informierte Bürgermeister Karremann darüber, dass der Bauhof zwischenzeitlich die Bushaltestellenbeschilderung im Zuge
der Hauptstraße in Großschafhausen abgebaut habe, nachdem der Bus diese Haltestellen seit Sommer nicht mehr anfährt. Es bestehe daher nun die Möglichkeit diese Busbuchten zum Parken zu benutzen.
Bürgermeister Karremann berichtete weiter,
dass ein Landwirt aus Schönebürg wegen
Hundekot im Grünfutter eine Kuh habe
schlachten müssen und ihm für weitere Tiere
hohe Tierarztkosten entstanden seien. Bürgermeister Karremann appellierte eindringlich
an alle Hundebesitzer, ihre Tiere nicht in die
Wiesen der Landwirte koten zu lassen.
Es gebe zudem immer wieder Anregungen
seitens der Bevölkerung, auch in den Außenbereichen Tütenspender und Mülleimer, zur
Beseitigung von Hundekot, aufzustellen.
Auf Grund der dezentralen Struktur der Gemeinde Schwendi und der zahlreichen Feldwege, sowie Ortausgänge und Ortseingänge
sei eine flächendeckende Aufstellung und Betreuung von solchen Hundetoiletten personell
durch den Bauhof, mit dem jetzigen Personal,
nicht leistbar. Er sehe sehr wohl die Problematik und habe Verständnis für dieses Ärgernis,
das immer wieder durch uneinsichtige Hundebesitzer entstehe.
Man werde dieses Thema der Hundetoiletten
bei den diesjährigen Haushaltsberatungen
nochmals thematisieren. Aber am Vernünftigsten und am Billigsten wäre es für die Gemeinschaft doch, wenn jeder Hundebesitzer die
Hinterlassenschaften seines Hundes selbst
beseitigen würde und diese Aufgabe nicht der
Allgemeinheit auferlegen würde.